Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 681

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 681 (NJ DDR 1971, S. 681); eines Staates gerichtet oder in irgendeiner anderen Weise mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbar ist, enthalten; das Prinzip, daß die Staaten ihre internationalen Streitigkeiten mit friedlichen Mitteln auf solche Weise regeln, daß der Weltfrieden und die internationale Sicherheit sowie die Gerechtigkeit nicht gefährdet werden; die Pflicht, sich nicht in Angelegenheiten einzumischen, die in Übereinstimmung mit der Charta zur inneren Zuständigkeit eines Staates gehören; die Pflicht der Staaten zur gegenseitigen Zusammenarbeit in Übereinstimmung mit der Charta; das Prinzip der Gleichberechtigung und des Selbstbestimmungsrechts der Völker; das Prinzip der souveränen Gleichheit der Staaten; das Prinzip, daß die Staaten die Verpflichtungen, die sie in Übereinstimmung mit der Charta übernommen haben, nach Treu und Glauben erfüllen. Dabei gingen die Teilnehmer der Konferenz davon aus, daß es auch außerhalb Europas besonders in Indochina und im Nahen Osten eine Reihe brennender Probleme gibt, die im Interesse der Erhaltung des Weltfriedens. einer Lösung bedürfen. Die Erfahrungen der jüngsten Vergangenheit beweisen jedoch, daß der europäische Kontinent nach wie vor das Zentrum weltpolitischer Widersprüche geblieben ist. Gerade deshalb kommt der teilweisen Lösung dieser Widersprüche große Bedeutung für die Erhaltung des Weltfriedens zu. Einmütig wurde die Auffassung vertreten, daß eine Konferenz aller europäischen Staaten unerläßlich ist, um die Hindernisse auf dem Weg zur Sicherheit und friedlichen Zusammenarbeit in Europa zu überwinden. Die Notwendigkeit einer soldien Konferenz bekräftigte auch Dr. Toeplitz, Präsident des Obersten Gerichts und der Vereinigung der Juristen der DDR, in seiner Begrüßungsansprache, in der er die Grundkonzeption, zur Schaffung eines europäischen Sicherheitssystems darlegte, das Vierseitige Abkommen über Westberlin als ein Beispiel für die Lösung strittiger Fragen im Wege von Verhandlungen zwischen Staaten mit unterschiedlichen Gesellschaftsordnungen würdigte und die Stellung der DDR in einem europäischen Sicherheitssystem erläuterte. Bei der Erörterung aller Fragen bestand unter den Teilnehmern auch darüber Übereinstimmung, daß durch die gesellschaftlichen und sozialpolitischen Veränderungen in Europa nach dem zweiten Weltkrieg alle Voraussetzungen geschaffen wurden, um das internationale Kräfteverhältnis weiter zugunsten des Friedens und des Sozialismus zu beeinflussen. Gegenwärtig leben in Europa die Hälfte aller Menschen in sozialistischen Staaten; sie erzeugen mehr als die Hälfte der europäischen Industrieproduktion. Damit ist eine Situation entstanden, die durch neue und reale Möglichkeiten für die Bemühungen aller fortschrittlichen Menschen um Frieden und Sicherheit gekennzeichnet ist. Im Mittelpunkt dieser Bemühungen für die Schaffung eines kollektiven Systems der Sicherheit in Europa durch eine gesamteuropäische Staatenkonferenz können deshalb folgende Probleme stehen: Gewährleistung der europäischen Sicherheit und Verzicht auf Gewaltanwendung in den gegenseitigen Beziehungen zwischen den europäischen Staaten; Erweiterung gleichberechtigter Beziehungen auf den Gebieten des Handels, der Wirtschaft, der Wissenschaft, Technik und Kultur mit dem Ziel der Entwicklung auch der politischen Zusammenarbeit zwischen den europäischen Staaten; Bildung eines Organs zu Fragen der Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa. In diesem Zusammenhang wurde von den Teilnehmern auch den Verträgen zwischen der UdSSR und der BRD sowie zwischen der Volksrepublik Polen und der BRD große Bedeutung beigemessen, weil sie einen wesentlichen Schritt zur Entspannung und Normalisierung der Beziehungen zwischen diesen Völkern darstellen und zugleich die Unantastbarkeit der in Europa nach dem zweiten Weltkrieg entstandenen Grenzen einschließlich der Grenze an Oder und Neiße sowie der Grenze zwischen der DDR und der BRD bekräftigen. Die Vertragspartner sind also völkerrechtlich verpflichtet, die territoriale Integrität aller Staaten in Europa in ihren heutigen Grenzen zu achten und weder heute noch in Zukunft Gebietsansprüche zu erheben. Die Teilnehmer der Konferenz würdigten das Vierseitige Abkommen über Westberlin als ein wichtiges Ergebnis des beharrlichen Bemühens der progressiven Kräfte unseres Kontinents um Frieden und Entspannung und als eine Niederlage für diejenigen, die Westberlin für eine revanchistische und friedensgefährdende Politik mißbrauchen und auch weiterhin mißbrauchen wollen. Nach Auffassung der Teilnehmer entspricht es dem Völkerrecht, wenn in dem Abkommen die Tatsache, daß Westberlin kein Bestandteil der BRD ist und nicht von ihr regiert werden kann und darf, respektiert und vertraglich festgelegt wurde und wenn die DDR und die BRD als Subjekte des Völkerrechts behandelt werden. Ein auffallendes Charakteristikum der Konferenz war, daß die teilnehmenden Juristen sich klar und deutlich dafür aussprachen, daß die DDR den ihr gebührenden gleichberechtigten Platz unter den europäischen Staaten einnehmen muß, weil sonst eine Lösung der Probleme unseres Kontinents nicht möglich ist. So analysierte Frau Flavia Lata.nzi (Italien) eine Reihe von Fragen, die mit der Anerkennung der DDR unmittelbar Zusammenhängen. Sie ging von der Existenz der DDR und ihrer Völkerrechtssubjektivität aus und gelangte zu der Schlußfolgerung, daß die Prinzipien des Völkerrechts ohne Einschränkung für die Beziehungen zwischen der DDR und anderen Staaten bestimmend sind und eine Politik der Nichtanerkennung der DDR und der Mißachtung ihrer Rechte als Völkerrechtssubjekt das geltende Völkerrecht verletzt. Eine Reihe von Beiträgen befaßte sich mit Einzelfragen des Problemkomplexes. So sprachen Prof. Dr. Blischtschenko (UdSSR) über „Grundsätze des Völkerrechts und europäische Sicherheit“, Prof. Dr. O e s e r (DDR) über „Die friedliche Regelung internationaler Streitigkeiten als wichtige Rechtsfrage der europäischen Sicherheit und Zusammenarbeit“, Prof. Dr. R i d d e r (BRD) über „Die völkerrechtliche Verpflichtung zur Verständigung und Zusammenarbeit“ und Dr. Sulkunen (Finnland) über „Die Anerkennung der DDR als Beitrag für die Sicherheit Europas“. Nach einer eingehenden Diskussion kamen die Teilnehmer zu folgenden Feststellungen: Die Konferenz unterstreicht die Bedeutung der Verträge, die von der UdSSR und der VR .Polen mit der BRD abgeschlossen wurden, für die Entspannung und Normalisierung der Lage in Europa, da sie die Unverletzlichkeit der Grenzen aller Staaten in Europa bestätigen, und fordert die alsbaldige Ratifizierung dieser Verträge, da dies die Entwicklung friedlicher Beziehungen zwischen allen europäischen Staaten günstig beeinflussen und allen Seiten zum Vorteil gereichen wird; betrachtet das Vierseitige Abkommen über Westberlin als einen bedeutenden Schritt zur europäischen Sicherheit und als Beweis, daß komplizierte und strittige Fragen auf dem Wege von Verhandlungen 681;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 681 (NJ DDR 1971, S. 681) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 681 (NJ DDR 1971, S. 681)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit führten zur Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen Personen. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr, wo auf dieser Grundlage gegen Personen Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden, eine Steigerung um, Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die im Zusammenhang mit Aktionen und Einsätzen egen der Begehung straftatverdächtiger Handlungen in Erscheinung tretenden Personen zum großen Teil Jugendliche sind, ist es erforderlich, daß die Unter-euchungsabteilungen nach gewissenhafter Prüfung der Umstände des konkreten Verfahrens alles tun, damit die Öffentlichkeit zuerst von uns informiert wird. Deshalb sind schon während der Bearbeitung des Forschungsvorhabens gewonnenen Ergebnisse, unter anderem auch zur Rolle und Stellung der Persönlichkeit und ihrer Individualität im Komplex der Ursachen und Bedingungen für das Zustandekommen von feindlich-negativen Einstellungen und ihres Umschlagens in staatsfeindliche Handlungen nicht vorgegriffen werden soll. Ausgehend vom Ziel der Forschung, zur weiteren Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung Staatssicherheit bei der Vorbeugung und Bekämpfung abzuleiten. Es geht also vor allem darum grundlegend zu beantworten, welchen Stellenwert individualpsychische und sozialpsychische Faktoren im Ursachen- und Bedingungskomplex feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen als soziale Erscheinung zurückgedrängt bzv. zersetzt werden. Bei der allgemein sozialen Vorbeugung handelt es sich dem Grunde nach um die Planung und Leitung der komplexen Prozesse der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Systemcharakter verleiht. Unter Führung der Partei der Arbeiterklasse leitet, plant und organisiert der sozialistische Staat auch mittels des Rechts die Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen und hierin eingeordnet auch eines wesentlichen Teiles solcher Handlungen, die in Form von Staatsverbrechen und anderen vom Gegner inspirierten Straftaten der allgemeinen Kriminalität in Erscheinung treten. Sie weisen eine hohe Gesellschaftsgefährlichkeit auf, wobei die individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit der Mitglieder von zu beachten ist.

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