Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 670

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 670 (NJ DDR 1971, S. 670); Die Ausbildungsleiter haben die Arbeit der Betreuer zu organisieren und zu koordinieren, vor allem aber müssen sie Inspirator sein und anleitend, kontrollierend und helfend an der Erziehung und Ausbildung der Assistenten teilnehmen. Dabei sollten sie sich zur Klärung von Fragen der Erziehung und Ausbildung der Arbeitsund Dienstbesprechungen und anderer Beratungen bedienen. Eine solche Methode ist „Gesprächen unter vier Augen“ vorzuziehen. Die Assistentenausbildung berührt das gesamte Kollektiv, deshalb müssen die Ausbildungsleiter von Anfang an dafür sorgen, daß das gesamte Kollektiv über alle bedeutsamen Fragen informiert wird und auf die Ausbildung Einfluß nimmt. ■ Den Assistenten müssen zunehmend auch Aufgaben übertragen werden, die in den Kollektiven in Vorbereitung von Entscheidungen usw. zu beraten sind. Das gehört zur Befähigung der Assistenten zur Übernahme einer richterlichen Funktion, hilft ihnen über das einzelne Rechtsgebiet hinauszusehen und Querverbindungen zwischen der Rechtspflege und anderen Bereichen zu erkennen. Indem die Kollektive über solche Arbeitsergebnisse der Assistenten beraten, von ihnen hören, von welchen Vorstellungen und Motiven sie sich leiten ließen, und dabei zugleich feststellen, ob und inwieweit sie fähig sind, sachlich und klug zu argumentieren, klare Beweise zu führen und klassenmäßig zu entscheiden, gewinnen sie einen viel konkreteren Einblick in die Fortschritte ihrer Ausbildung, als ihn Beurteilungen, formelle Leistungskontrollen usw. hergeben. Erheblichen Einfluß haben Wissen, Können und Verhalten der Ausbildungsleiter für die Erziehung und Ausbildung der Assistenten. Notwendig ist weiter ein enges Vertrauensverhältnis zwischen den Assistenten und den für die Ausbildung Verantwortlichen sowie allen anderen Mitarbeitern der Gerichte. Die Gewinnung des Vertrauens der Assistenten verlangt vorbildliches Verhalten der Ausbildungsleiter und daß sie nach dem Grundsatz Makarenkos verfahren: „Ich fordere von Dir, weil ich Dich achte.“ Gerade damit, daß der Ausbildungsleiter Forderungen an die Assistenten stellt, die ihnen alles abverlangen, ohne sie zu überfordern, zeigt er ihnen sein Vertrauen in ihr Wissen und Können und ihre Fähigkeiten, stärkt er ihr Selbstvertrauen und Selbstbewußtsein und spornt er sie zu hohen Leistungen an. Die Bezirksgerichtsdirektoren sind für die Anleitung und Kontrolle der Ausbildung der Assistenten an den Gerichten ihres Bezirks verantwortlich (§ 8 Assistentenordnung). Die sich daraus ergebenden vielseitigen Aufgaben erstrecken sich auf die Vorbereitung der Kollektive, Ausstattung der Ausbildungsstätte, Anleitung, Unterstützung und Kontrolle der Ausbildungsleiter und Betreuer, unmittelbare Durchführung von Lehrveranstaltungen oder Übermittlung von Informationen und Verallgemeinerung der besten Erfahrungen. Da das Ministerium der Justiz teilweise gleiche Aufgaben hat, ist ein arbeitsteiliges Zusammenwirken mit den Bezirksgerichten geboten. Jedes Organ muß seinen Teil dazu beitragen, daß die Ausbildungsleiter und Betreuer befähigt werden, die Assistentenausbildung lebendig, parteilich, gründlich und umfassend zu planen, zu leiten und durchzuführen. Ihre Weiterbildung, Anleitung und Unterstützung hat ständig in der täglichen Arbeit zu erfolgen und muß in die Planung und Verwirklichung der Leitungsprozesse systematisch einbezogen sein. Zur Durchführung des Assistentenlehrgangs Es hat sich bewährt, den Assistentenlehrgang (§ 3 Abs. 3 Assistentenordnung) erst nach einer längeren Dauer der Ausbildung durchzuführen. Die von den Teilneh- mern dann bereits gewonnenen Einsichten in die Rechtspflege und in die für sie relevanten gesellschaftlichen Entwicklungsprozesse, Zusammenhänge und Gesetzmäßigkeiten bieten bessere Voraussetzungen für die Mitarbeit in den Lehrveranstaltungen und ermöglichen auch bereits einen fruchtbaren Erfahrungsaustausch. So wird erreicht, daß die Assistenten an den Problemen effektiven und rationellen Arbeitens und der lebendigen Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit interessiert sind, die den Hauptgegenstand der Assistentenausbildung ausmachen. Ihre vollkommenere Sachkenntnis und ihr gewachsenes Interesse am Erwerb praktischen Könnens gestatten es, die Lehrveranstaltungen auf die richterliche Tätigkeit bezogen durchzuführen und inhaltlich sowie methodisch wirkungsvoll in die Gesamtausbildung einzuord'nen. Für die Durchführung des Lehrganges ist ferner folgendes zu beachten: Das Ziel des Lehrgangs besteht darin, die im Studium gewonnenen und in der Praxis bereicherten Erkenntnisse und Erfahrungen der Assistenten zu festigen, zu vertiefen und soweit notwendig zu korrigieren. Dazu bedarf es vor allem des eingehenden Vertraut-machens der Assistenten mit den durch Anleitung, operative Kontrolle und Rechtsprechung zu bestimmten Arbeiten gewonnenen theoretischen und praktischen Erkenntnissen und mit den in der Tätigkeit der Gerichte bewährten Erfahrungen. Das gilt sowohl für die materiellrechtlichen als auch für die verfahrensrechtlichen Ausbildungsabschnitte. Auch hier führt, wenn auch die Vervollkommnung des prozeßrechtlichen Wissens im Lehrgang besonders intensiviert werden muß, nicht die theoretische Abhandlung von Stoffeinheiten, sondern die Durcharbeitung komplexer praktischer Probleme zum Erfolg. In gewissem Umfang werden selbstverständlich neue Kenntnisse auf dem Lehrgang vermittelt, indem das vorhandene Grundwissen um die Erkenntnis spezieller Aspekte, bisher nicht behandelter konkreter Zusammenhänge oder nicht ausreichend erkannter Gesetzmäßigkeiten bereichert wird. Beispielsweise sind die Lehrveranstaltungen zu Problemen der Leitung der Gerichtsverhandlung darauf gerichtet, das Verständnis dafür zu vertiefen, wie in Verwirklichung der gesetzlichen Anforderungen das effektive Zusammenwirken der Verfahrensbeteiligten vom Vorsitzenden zu beeinflussen ist und welche pädagogisch-psychologischen Erkenntnisse er im Prozeß beachten und nutzen muß. Ähnlich funktions- und aufgabenbezogen sind die anderen Themen angelegt. Eine größere Rolle spielt die Vermittlung positiver Rechtskenntnisse auf solchen Aufgabengebieten, die im Studium nicht oder nicht umfassend gelehrt werden, wie z. B. auf dem des Rechtshilfeverkehrs. Aber auch hier steht das Vertrautwerden der Assistenten mit der Praxis der Gerichte im Vordergrund. Durch eine solche komplexe Behandlung der Aufgaben des Vorsitzenden wird den Assistenten zugleich eine direkte Anleitung für die Arbeit mit dem Gesetz und die Nutzung theoretischer Erkenntnisse, praktischer Erfahrungen und von Hilfsmitteln bei der Lösung der Aufgaben eines Richters gegeben. Diese enge Verbindung von Theorie und Praxis bietet viele Ansatzpunkte für die Nutzung der Lehrveranstaltungen zur Festigung des marxistisch-leninistischen Klassenstandpunktes und der Parteilichkeit der Assistenten. Die Konkretheit des Stoffes ermöglicht es, Vorstellungen, Einstellungen und Haltungen der Assistenten zu messen und zu entwickeln an den gesellschaftlichen Anforderungen, die an einen Richter der DDR gestellt werden. Das ist von hohem Wert für die Herausbildung der Persönlichkeit, Entscheidungsbereit- 670;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 670 (NJ DDR 1971, S. 670) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 670 (NJ DDR 1971, S. 670)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft. Oie Durchführung wesentlicher strafprozessualer Ermittlungshandlungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache - Studienmaterial Grundfragen der Einleitung und Durchführung des Ermittlungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit und veranschaulicht in beeindruckender Weise den wahrhaft demokratischen Charakter der Tätigkeit und des Vorgehens der Strafverfolgungsorgane in den sozialistischen Staaten, Die Notwendigkeit dieser Auseinandersetzung resultiert desweiteren aus der Tatsache, daß Ermittlungshandlungen, wie zum Beispiel bestimmte Untersuchungsexperinente, zur Nachtzeit durchgeführt und gesichert werden müssen. Diese Orte sind deshalb durch verdeckt oder offen dislozierte Sicherungskräfte zu sichern, in der Lage sind, zur Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit entsprechend den unter Ziffer dieser Richtlinie vorgegebenen Qualitätskriterien wesentlich beizutragen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage exakter Kontrollziele sind solche politisch-operativen Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, die auf die Erarbeitung des Verdachtes auf eine staatsfeindliche Tätigkeit ausgerichtet sind. Bereits im Verlaufe der Bearbeitung der sind vorbeugende und schadensverhütende Maßnahmen zu realisieren. Die Leiter und Mitarbeiter haben zur konsequenten Nutzung der Möglichkeiten der für die Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge Nutzung der Möglchkeiten anderer Staats- und wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung der Ausgangsmaterialien sowie für das Anlegen und die weitere Bearbeitung Operativer Vorgänge, vor allem für die Erarbeitung erforderlicher Beweise, zu geben.

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