Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 669

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 669 (NJ DDR 1971, S. 669); Tempo der Wissensaneignung forciert werden kann oder verlangsamt werden muß, wie die Lernhaltung beeinflußt werden muß usw. Je nach dem Ergebnis der Wertung muß über Abschluß oder Verlängerung des jeweiligen Ausbildungsabschnittes entschieden werden. Eine Verlängerung der Ausbildung in einem Abschnitt wird geboten sein, wenn das gesteckte Ziel erheblich unterschritten worden ist und der Rückstand in der nachfolgenden Ausbildung nicht auszugleichen ist. Ein Aufholen von Rückständen wird oft möglich sein, da die richterliche Arbeit bei allen Unterschieden im Detail viel Gemeinsames im Grundsätzlichen aufweist, so daß z. B. bei der zivilrechtlichen Ausbildung nicht erreichtes verfahrensrechtliches Wissen noch in der familien- und arbeitsrechtlichen Ausbildung vervollkommnet werden kann./12/ Von großem Wert für die Assistenten ist es, wenn sie sich die in der Parteiarbeit sowie Arbeits- und Lebenspraxis herausgebildeten und bewährten vielseitigen Erfahrungen schnell und gründlich aneignen können. Ihre Vermittlung ist für den Erziehungsprozeß unentbehrlich, denn er wird dadurch konkret und anschaulich und die Assistenten kommen zu praktischen Erkenntnissen und Einsichten, mit denen sie ihre eigenen Erfahrungen bereichern. Die Vermittlung dieser Erfahrungen fördert auch den Erwerb eigener direkter Berufserfahrungen der Assistenten in der sozialistischen Rechtspflege und trägt so zu ihrer Vorbereitung auf die Übernahme der Aufgaben eines Richters bei. Die bloße Übernahme von Erfahrungen könnte allerdings zu Schematismus führen. Erst wenn sich die Assistenten mit den ihnen vermittelten Erfahrungen anhand der eigenen auseinandersetzen, erst dann kontrollieren, messen und entwickeln sie das eigene Denken und Handeln. Deshalb dürfen die Ausbildungsleiter und Betreuer ihre Erfahrungen den Assistenten nicht aufdrängen, sie müssen vielmehr bereit sein, diese an den Erfahrungen anderer zu überprüfen. Das gleiche gilt für die Erfahrungen der Assistenten, die aus dem Studium bereits gewisse „vermittelte Berufserfahrungen“ mitbringen und auch über mehr oder weniger ausgeprägte Lebenserfahrungen verfügen. Dabei muß sehr verantwortungsbewußt vorgegangen werden. Mangels direkter eigener Berufserfahrungen werden die Assistenten leichter geneigt sein, die ihrer Ausbildungsleiter und Betreuer für bestätigt hinzunehmen. Deshalb sollten nur solche Erfahrungen übermittelt werden, die auf ihre Allgemeingültigkeit hin überprüft worden sind. Die Ausbildungsleiter und Betreuer können ihre Aufgaben nur erfüllen, wenn sie den gesamten Erziehungsund Bildungsprozeß bewußt steuern. Wichtige Mittel dafür sind die laufenden und die am Ende jedes Ausbildungsabschnitts schriftlich zu treffenden Einschätzungen über den Entwicklungs- und Leistungsstand der Assistenten (§11 Abs. 1 Assistentenordnung). Aus ihnen muß sich ergeben, ob die Assistenten das auf dem jeweiligen Rechtsgebiet geforderte Wissen beherrschen, ob sie in der Lage sind, es mit hohem Nutzen in der Praxis anzuwenden, und ob die Ausbildung abgeschlossen werden kann oder zu verlängern ist. Dazu müssen die Ausbildungsleiter und Betreuer die Entwicklung der Assistenten genau beobachten, ihre Leistungen regelmäßig werten und mit ihnen besprechen. Werden die Assistenten angehalten, zu Problemen Stellung zu nehmen, Auffassungen zu begründen, Erfahrungen zu werten, Wege für die Lösung von Auf- /12/ Daraus ergibt sich auch, daß einmal erworbene Erfahrungen und Fähigkeiten nicht auf jedem Rechtsgebiet wieder erneut vermittelt und geübt werden müssen. Das gestattet, rationelle Beziehungen zwischen den Ausblldungsabschnitten herzustellen. gaben vorzuschlagen usw., so werden offenes parteiliches Auftreten, verantwortungsbewußtes gründliches Arbeiten und Entscheidungsfreudigkeit gefördert. Zugleich werden die Fortschritte in der Beherrschung von Theorie und Praxis, das Leistungsvermögen und der Leistungswillen, die Entwicklung des Charakters und des Klassenbewußtseins sichtbar und für die Kollektive einschätzbar, so daß sie zu einer objektiven Beurteilung der Persönlichkeit der Assistenten beitragen können. Die Ausbildung der ersten Richterassistenten ist dank der Anstrengungen vor allem der Ausbildungsleiter und Betreuer mit gutem Erfolg beendet worden. Trotzdem gab es aber noch gewisse Schwächen in der Planung, Gestaltung uiid Durchführung der Ausbildung. Insbesondere war sie nicht immer systematisch, folgerichtig und zielstrebig genug. So wurde z. B. der in den vorangegangenen Ausbildungsetappen erreichte Entwicklungsstand bei der Fortführung der Bildungsarbeit nicht immer genügend berücksichtigt und genutzt. In einigen Fällen führte die Ausbildung zu schematischen Vorstellungen bei den Assistenten und zur Übernahme routinehafter Arbeitsweisen. Dazu hat beigetragen, daß die Ausbildungsstätten nicht kontinuierlich und intensiv genug angeleitet und kontrolliert wurden, so daß derartige Mängel zumeist erst spät erkannt wurden. Diese Erfahrungen müssen bei der Ausbildung der in diesem Jahr an den Gerichten aufg'enommenen Assistenten berücksichtigt werden. Zur Leitung der Assistentenausbildung Besondere Bedeutung für die Erziehung und Ausbildung der Assistenten hat die Tätigkeit der Betreuer. Für die Qualität ihrer Arbeit tragen die Ausbildungsleiter, die leitenden Mitarbeiter und Senate der Bezirksgerichte und das Ministerium der Justiz eine große Verantwortung. Die Qualifikation der Betreuer ist vor allem durch ihre ständige marxistisch-leninistische und fachliche Weiterbildung und die Erweiterung ihrer pädagogisch-methodischen Kenntnisse zu heben. Dazu müssen die bestehenden Weiterbildungsformen besser genutzt werden. Die Qualifizierung der Betreuer ist weitgehend mit der für die Ausbildungsleiter und den anderen für die Assistentenausbildung verantwortlichen Mitarbeitern identisch und zugleich für die Beherrschung anderer Führungs- und Leitungs- sowie der Rechtsprechungsaufgaben notwendig. Deshalb sind in die Führungskader- und Fachlehrgänge sowie in das postgraduale Studium entsprechende Problemkomplexe einzufügen. Da es bei der Ausbildung der Betreuer um die Hebung der Fähigkeiten zur Leitung und Durchführung von Bildungs- und Erziehungsprozessen geht" dürfte das Profil dieser Weiterbildungsformen einem solchen Vorhaben durchaus entsprechen. In der Hauptsache allerdings werden sich die Betreuer durch ständiges eigenverantwortliches Weiterlernen und durch beharrliche Weiterbildung im Prozeß der Arbeit zur immer besseren Erfüllung ihrer Aufgaben befähigen müssep. Die Ausbildungsleiter tragen die Hauptverantwortung für die Qualität der Ausbildung der Assistenten, die sorgsam geplant und organisiert werden muß. Dabei sind der Ausbildungsgegenstand und die Methoden der Ausbildung, festzulegen. Das muß grundsätzlich vor ihrem Beginn geschehen. Während der Ausbildung ist ständig zu überprüfen, ob der festgelegte Ausbildungsweg den angestrebten Erfolg bringt bzw. welche Veränderungen ggf. vorzunehmen sind. Deshalb müssen sich die Ausbildungsleiter einen ständigen Überblick über die Entwicklung der Assistenten verschaffen, um während der Ausbildung zielstrebig die Methoden ihrer Weiterführung festlegen zu können. 669;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 669 (NJ DDR 1971, S. 669) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 669 (NJ DDR 1971, S. 669)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlicher Pläne, Absichten und Maßnahmen zum Mißbrauch des Transitverkehrs zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung auf und an den Transitwegen; Abwicklung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens für Aus- und Einreisen und der Kontrolle der Einreisen von Personen aus nichtsozialistischen Staaten und Westberlin und ihres Aufenthaltes in der und der in diesem Zusammenhang aufgenommenen Kontakte. Bei der Untersuchung von Vorkommnissen, insbesondere bei anonymen und pseudonymen Gewaltandrohungen, Gewaltverbrechen, Bränden, Havarien und Störungen, ist ein abgestimmtes Vorgehen zur Erarbeitung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge mit hoher sicherheitspolitischer Bedeutung. Zur Verwirklichung der dem Staatssicherheit von der Parteiund Staatsführung gestellten Aufgaben hat die Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vor- gänge entsprecheno meiner Richtlinie, FeststellgalyAufklären von Gefahren, operativ bedeutsamen Vorkomm- chverhalten, damit im Zusammenhang stehenden Personen stehungsursachen für schädigende Ereignisse. xhtn von Teilaufgaben in der Bearbeitung Operativer Vorgänge, insbesondere die Herausarbeitung und Beweisführung des dringenden Verdachts, wird wesentlich mit davon beeinflußt, wie es gelingt, die Möglichkeiten und Potenzen zur vorgangsbezogenen Arbeit im und nach dem Operationsgebiet hat grundsätzlich nur bei solchen zu erfolgen, die ihre feste Bindung zum Staatssicherheit , ihre Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit sowie tschekistische Fähigkeiten und Fertigkeiten in der inoffiziellen Zusammenarbeit mit erbrachte besonders bedeutsame politisch-operative Arb eZiit gebnisse sowie langjährige treue und zuverlässige Mfcl erfüllung. den Umfang der finanziellen Sicherstellung und sozialen ersorgung ehrenamtlicher haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Abteilung zu geben; die Wach- und Sicherungsposten erhalten keine Schlüssel, die das Öffnen von Verwahrräumen oder Ausgängen im Verwahrhaus ermö glichen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X