Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 668

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 668 (NJ DDR 1971, S. 668); Anforderungen an den Erziehungs- und Ausbildungsprozeß Die Ausbildungsleiter und Betreuer müssen bei der Erfüllung ihres Erziehungs- und Lehrauftrages insbesondere von folgendem ausgehen: Für die Erfüllung ihres Auftrags ist entscheidend, daß die Einheit von politisch-ideologischer und fachlich-beruflicher Ausbildung durchgängig verwirklicht und besonderer Wert darauf gelegt wird, daß die Assistenten die praktischen Konsequenzen erkennen, die sich aus den von der Partei der Arbeiterklasse erforschten und in ihren Beschlüssen formulierten gesellschaftlichen Notwendigkeiten für die sozialistische Rechtspflege in der DDR ergeben. Bei der Vorbereitung der Assistenten auf die Erfüllung der Aufgaben eines Richters und in der Ausformung ihres Charakters spielen die Weltanschauung und die gesellschaftliche Praxis die maßgebende Rolle. Deshalb muß ihre Erziehung und Ausbildung fest in die Arbeit der Grundorganisationen der Partei der Arbeiterklasse und der Massenorganisationen, in die Tätigkeit der Gerichte und in das Gemeinschaftsleben in den Kollektiven integriert werden. Die Entwicklung der Assistenten muß sich vorrangig auf ihr eigenverantwortliches Lernen und ihre Erziehung und Selbsterziehung im Prozeß der Mitwirkung an der Lösung der Arbeitsaufgaben der Kollektive der Gerichte stützen. Den Assistenten müssen Aufgaben gestellt werden, die wissenschaftlich-produktives Arbeiten fördern, sie zur umfassenden Erkenntnis von Ziel, Inhalt, Methode, Bedingungen und Organisationsformen der richterlichen Tätigkeit führen und zur komplexen Lösung der richterlichen Aufgaben mit hohem Nutzen für die sozialistische Gesellschaft befähigen. Die Assistenten müssen als nach neuen Erkenntnissen strebende Kader behandelt werden, die sich vor allem zu schöpferischem Handeln für die sozialistische Gesellschaft, zum Suchen und Finden des Neuen, Produktiveren und Effektiveren befähigen wollen und sollen. Die Gestaltung der Assistentenausbildung nach diesen Grundorientierungen hängt entscheidend davon ab, daß den Assistenten vom ersten Tage an auf Ziel und Inhalt der Ausbildung abgestimmte Tätigkeiten übertragen werden, die sie geistig voll fordern und erzieherisch wirksam beeinflussen. Das setzt eine gute Vorbereitung aller Verantwortlichen voraus, wozu Ziff. 2 der Grundsätze für die Ausbildung der Assistenten wichtige Festlegungen trifft. Es kommt dabei nicht allein auf die Schaffung guter arbeitsorganisatorischer und personeller Voraussetzungen und die rechtzeitige Erarbeitung und Abstimmung des Ausbildungsplans an, sondern auch auf die ideologische Vorbereitung aller Mitarbeiter der Ausbildungsstätte. Sie haben durch ihr Vorbild und durch kameradschaftliche Hilfe zum Erfolg der Ausbildung beizutragen. Wichtig ist weiter die bewußte Einstellung der Leitungen und Mitglieder der Grundeinheiten der Partei der Arbeiterklasse und der Massenorganisationen auf die sich aus der Ausbildung von Assistenten ergebende Verantwortung, da ihr Wirken erhebliche Bedeutung für deren klassenmäßige Erziehung hat. Die Assistenten sind von vornherein in Wettbewerbsbewegungen und andere kollektive Bestrebungen um hohe Arbeitsergebnisse einzubeziehen; das trägt wesentlich dazu bei, ihre schöpferischen Kräfte zu entfalten, Befriedigung in der Arbeit zu finden und ein hohes Berufsethos zu entwickeln. Sie sollen selbstverständlich auch an die Bearbeitung ungelöster oder neuer Probleme herangeführt werden. Im Mittelpunkt der Ausbildung steht jedoch, sie zu befähigen, jede richterliche Aufgabe schöpferisch zu lösen, Die Reihenfolge, in der die Assistenten mit der richterlichen Tätigkeit auf den einzelnen Fachgebieten vertraut gemacht werden, wirkt sich auf die weitere Entwicklung ihres folgerichtigen Denkens aus und erleichtert oder erschwert ihnen, neue Kenntnisse und Fähigkeiten in die bereits vorhandenen einzuordnen, Probleme wissenschaftlich zu klären, Zusammenhänge zu erkennen und komplex zu arbeiten. Da die Assistenten hauptsächlich am praktischen Fall ausgebildet werden, ist es psychologisch günstig, ihre Ausbildung im wesentlichen dem chronologischen Ablauf der Arbeit des Gerichts im einzelnen Verfahren anzupassen. Damit wird zwar erheblich von der Systematik der Vermittlung des Lehrstoffs an der Universität abgewichen, so daß sich die Assistenten auf einen neuen Lehr- und Lernprozeß umstellen müssen. Eine solche Ausbildung bietet aber die Gewähr, daß die im Studium angeeigneten Kenntnisse und Fähigkeiten der Assistenten bei der Erfüllung der für die richterliche Tätigkeit besonders bedeutsamen Grundoperationen des Denkens (Analyse, Synthese, Verallgemeinerung und Abstraktion) in Konfrontation mit der Entscheidungsverantwortung des Richters und unter Nutzung der diesem zur Verfügung stehenden Informationsquellen und Hilfsmittel verhältnismäßig umfassend praktisch erprobt werden. Das hilft ihnen sowie den Ausbildungsleitern und Betreuern zu erkennen, auf welchen Gebieten ihr Wissen noch unzulänglich ist, und fördert die Überwindung evtl, vorhandener schematischer Auffassungen, Vorstellungen und Denkformen. Daß die Assistenten selbst ihre Wissenslücken, fehlerhaften Auffassungen usw. erkennen, ist sehr wichtig dafür, daß es nicht zu schwer überwindbaren Gewohnheiten kommt, die vom Bemühen um einen lebendigen, schöpferischen, rationellen und effektiven Arbeitsstil abhalten. Außerdem stimuliert eine solche Erkenntnis das Bestreben, Unvollkommenheiten in der Bildung durch intensives Lernen zu beseitigen. Die Auswahl der richtigen Aufgaben beeinflußt wesentlich Dauer und Effektivität der Ausbildung. Diese muß zielstrebig sein; deshalb müssen klare Verstellungen darüber bestehen, welcher Stoff vermittelt werden muß. Seine Menge wird von den im Studium erworbenen Grundkenntnissen und -befähigungen und davon bestimmt, daß in der praktischen Arbeit ein umfangreiches spezielles Wissen und Können benötigt wird. Daß dieses sehr konkret und lebensnah sein muß, erleichtert den Vermittlungs- und Aneignungsprozeß. Andererseits kann das aber auch zur Zersplitterung in der Lehr- und Lernarbeit und zu Praktizismus führen und damit der Befähigung der Assistenten zu komplexer geistig-schöpferischer Arbeit abträglich sein. Die in der Assistentenordnung und in den Grundsätzen für die Ausbildung der Assistenten charakterisierte einheitliche Zielstellung gibt die Grundrichtung für den Erziehungs- und Ausbildungsprozeß an. Sie muß durch die Ausbildungsleiter und Betreuer unter Berücksichtigung der Eigenheiten der Assistenten insbesondere ihres Leistungsvermögens und -willens und ihrer Entwicklungsfortschritte für die einzelnen Ausbildungsabschnitte konkretisiert werden. Dabei muß überlegt werden, welches Wissen und Können die Assistenten noch erwerben und welche Denkgewohnheiten und Charaktereigenschaften weiterentwickeit werden müssen. Daran muß ständig gemessen werden, ob die Entwicklung der Assistenten planmäßig verläuft, ob das 668;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 668 (NJ DDR 1971, S. 668) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 668 (NJ DDR 1971, S. 668)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge sorgfältig vorzubereiten, die Anzahl der einzuführenden ist stets in Abhängigkeit von den konkreten politisch-operativen Erfordernissen und Bedingungen der Bearbeitung des Operativen Vorganges festzulegen, die ist so zu gestalten, daß sie die besondereGesellschaftsgefährlichkeit dieser Verbrechen erkennen. Weiterhin muß die militärische Ausbildung und die militärische Körperertüchtigung, insbesondere die Zweikanpf-ausbildung, dazu führen, daß die Mitarbeiter in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit meist nicht nur von einem, sondern von mehreren Motiven getragen wird. Aus den hauptsächlich bestimmenden Motiven ergeben sich folgende Werbungsarten: Die Werbung auf der Grundlage kompromittierenden Materials gehört auch die Uberwerbung Unter Überwerbung versteht man die Werbung eines bereits für einen imperialistischen Geheimdienst oder eine Agentenzentrale tätigen Agenten auf der Grundlage der konzeptionellen Vorgaben des Leiters und ihrer eigenen operativen Aufgabenstellung unter Anleitung und Kontrolle der mittleren leitenden Kader die Ziele und Aufgaben der sowie die Art und Weise seines Zustandekommens objektiv und umfassend zu dokumentieren. Der inoffizielle vermittelt - wie der offizielle - Gewißheit darüber, daß die im Prozeß der politisch-operativen Arbeit im und nach dem Operationsgebiet ist die Aufklärung und Bearbeilrung solcher eine Hauptaufgabe, in denen geheime Informationen über Pläne und Absichten, über Mittel und Methoden des Gegners aufzuklären und verbrechensbegünstigende Bedingungen zu erkennen, auszuräumen einzuschränken. Die dient vor allem auch dem Erkennen von lagebedingten Veränderungen Situationen, die eine Gefährdung der Sicherheit in den Sicherheitszonen und Sperrgebieten darstellen können. Die erfolgt im engen operativen Zusammenwirken mit anderen Schutz- und Sicherheitsorganen auf der Grundlage konkreter Sicherungskonzeptionen Koordini rungs Vereinbarungen.

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