Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 667

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 667 (NJ DDR 1971, S. 667); gen./8/ Nunmehr liegen erste Erfahrungen über die Ausbildung von Richterassistenten vor. Im Interesse der weiteren Hebung ihrer Qualität, der Verallgemeinerung der bisherigen Erkenntnisse und zur Anregung eines Erfahrungsaustausches ist eine umfassende Behandlung der mit dieser Ausbildung zusammenhängenden Probleme angebracht. Ziel der Ausbildung vom Richterassistenten Die Ausbildung der Richterassistenten muß als Einheit von politisch-ideologischer und beruflich-fachlicher Erziehung und Bildung verwirklicht werden. Im wesentlichen gelten für sie die gleichen Merkmale, wie sie für die Weiterbildung der Werktätigen im Prozeß der Arbeit, deren zunehmende Bedeutung die Direktive zum Fünfjahrplan/9/ hervorhebt, charakteristisch sind. Die Assistenten müssen vor allem durch die Lösung praktischer Aufgaben zu einem möglichst vollständigen Wissen kommen. In dem unmittelbar in die Tätigkeit der Gerichte eingeordneten Bildungsprozeß entwickelt sich die Persönlichkeit der Assistenten, setzt sich ihre klassenmäßige Erziehung fort und bildet sich ihre marxistisch-leninistische Weltanschauung und sozialistische Einstellung zur Arbeit weiter heraus. Zugleich wird ihr beruflich-fachliches Wissen und Können so vervollkommnet, daß sie sich auf die vielseitigen Arbeitsanforderungen an einen Richter einzustellen und diese schöpferisch zu meistern vermögen. Vor allem ist anzustreben, daß die Assistenten die Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung immer besser erkennen und lernen, ihnen in der richterlichen Tätigkeit zu entsprechen. Sie müssen in der Lage sein, wirksam an der Klassenauseinandersetzung mit dem Imperialismus teilzunehmen und die Einflüsse der reaktionären bürgerlichen Ideologie und rückständigen Lebensauffassungen konsequent zu bekämpfen. In der Assistentenausbildung ist von den Vorleistungen des Hochschulstudiums und den darin eingebetteten Praktika/10/ auszugehen. Durch das Studium bringen die Assistenten ein im wesentlichen auf demjieue-sten Stand stehendes theoretisches Wissen und relativ entwickelte Vorstellungen von der sozialistischen Rechtspflege mit. Ihre Fähigkeiten zur Vorbereitung, Findung und Realisierung der von den Gerichten zu treffenden Entscheidungen und für das Zusammenwirken mit anderen Bereichen sind in der Regel jedoch begrenzt./ll/ Deshalb muß in der Assistentenzeit das im Studium angeeignete Grundwissen abgerundet werden, wobei eine auf das Anforderungsbild des sozialistischen Richters ausgerichtete Vervollkommnung der Fachkenntnisse und die spezielle Entwicklung der beruflichen Fähigkeiten, der Persönlichkeit und des Berufsethos anzustreben sind. Diese Zielstellung geht über die im Studium- erfüllbaren Bildungs- und Erziehungsaufgaben hinaus. An die Stelle der Vermittlung der Rechtspflegepraxis in Lehrveranstaltungen tritt die Aneignung der richterlichen Praxis durch die direkte Teilnahme an der Lösung der Aufgaben der Gerichte. Damit verlagert sich der Schwerpunkt der Ausbildung vom Lernen von Fakten [Bf Seidemann/Ziemen, „Das System der Aus- und Weiterbildung der Juristen in den Rechtspflegeorganen“, NJ 1970 S. 629 fl. u. 694 fl. /&/ Direktive des VIII. Parteitages der SED zum Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft in der DDR 1971 bis 1975, in: Dokumente des VIII. Parteitages der SED, Berlin 1971, S. 120. /IO/ Vgl. Ziemen/Tomowiak, „Die Ausbildung der Studenten der Rechtswissenschaft in den Praktika“, NJ 1971 S. 128 ff. /II/ Prozeßrechtliche Kenntnisse, vor allem Methoden und Techniken der richterlichen Tätigkeit, werden im Studium noch zu wenig vermittelt und trainiert, weil der Hochschulausbildung insoweit gewisse Grenzen gesetzt sind, die bei Kritik an ihrer Praxiswirksamkeit leicht übersehen werden. und Denkwegen auf deren Wertung bzw. Beherrschung unter den Bedingungen, unter denen der Richter Entscheidungen wissenschaftlich fundiert vorbereitet, findet und realisiert. Die Ausbildung muß die Assistenten zur 'Auseinandersetzung mit Widersprüchen und Konflikten und zu ihrer schöpferischen Lösung im Interesse der sozialistischen Gesellschaft, der Kollektive der Werktätigen und der Bürger erziehen. Sie ist deshalb innerhalb der Arbeit der Gerichtskollektive durchzuführen. Diese Kollektive nehmen, wenn eine richtige Auffassung vom Erziehungs- und Bildungsauftrag besteht, unter Beteiligung der gesellschaftlichen Kräfte auf die Vervollkommnung der Erziehung und Bildung der Assistenten intensiv Einfluß, beziehen sie in die Lösung neu auf-tretender Probleme ein und machen sie mit neuen Aspekten für die Erfüllung der richterlichen Aufgaben vertraut. Durch die Teilnahme an der Rechtspflege ist es den Assistenten möglich, ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten weitgehend selbst einzuschätzen und weiter zu verbessern. Die Anwendung des von ihnen im Studium erworbenen Wissens regt sie an, seine Richtigkeit, Verwendbarkeit und Vollständigkeit kritisch zu prüfen, macht ihnen Lücken und fehlerhafte Auffassungen bewußt und veranlaßt sie, ihre Erkenntnisse zu vertiefen. Diese Selbsterkenntnis zu fördern, ist besonders wichtig, weil sich die Assistenten selbst befähigen müssen, das Gelernte in der praktischen Arbeit anzuwenden und zu vervollkommnen, die notwendigen Berufserfahrungen zu erwerben, auf der Grundlage der im Studium angeeigneten Theorie dialektisch-schöpferisch zu denken und zu handeln und die für ein rationelles Arbeiten unverzichtbaren Hilfsmittel zu meistern, die dem Richter bei der Lösung der Aufgaben zur Verfügung stehen. Die weitgehend auf eigene Aktivitäten und Initiativen aufbauende Ausbildung und Erziehung der Assistenten muß von den Ausbildungsleitern und Betreuern durch Aufgabenstellungen, Denkanstöße, Kontrollen, Einschätzungen usw. zielgerichtet geleitet, systematisch, rationell und effektiv gestaltet und ständig unterstützt werden. Dabei ist vom Leistungsstand und -vermögen der Assistenten auszugehen und ihr Leistungswille anzuspornen, insbesondere ihr Interesse an intensivem Lernen in der Arbeit zu fördern. Das wird in der Regel stark davon beeinflußt sein, wie es dem Assistenten gelingt, das anzueignende Wissen und Können in der praktischen Arbeit direkt zu verwerten, bzw. inwieweit ihm diese Verwertungsmöglichkeiten bewußt sind. An den Gerichten bestehen objektiv nahezu ideale Möglichkeiten, die Aufgaben so zu stellen, daß diese Forderungen erfüllt werden können. Allerdings dürfen diese Gefahr liegt bei der engen Verbindung zwischen dem Lern- und Arbeitsprozeß an den Gerichten und der z. T. noch nicht völlig überwundenen routinehaften Arbeit nahe keine praktizisti-schen Auffassungen über das von einem. Richter benötigte Wissen und Können hervorgerufen, bestärkt oder erhalten werden. Solche Auffassungen laufen dem Erfordernis zuwider, die Assistenten zu komplexer geistig-schöpferischer Arbeit zu befähigen. Das Ziel der Ausbildung ist nicht durch Aneignung geistiger Routinearbeit und Perfektionierung einiger Fertigkeiten zu erreichen. Es kommt vielmehr auf die Entwicklung der geistig-schöpferischen Potenzen und Aktivitäten der Assistenten an. Sie müssen lernen, die Aufgaben eines Richters schöpferisch zu meistern, Neues entwickeln und herausbilden zu helfen, bewußt gestaltend und fördernd auf gesellschaftliche Entwicklungsprozesse Einfluß zu nehmen. 667;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 667 (NJ DDR 1971, S. 667) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 667 (NJ DDR 1971, S. 667)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen dem aufsichtsführenden Staatsanwalt und mit dem Gericht zusammenzuarbeiten zusammenzuwirken. Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung über Neigungen zu Gewalttätigkeiten, Suizidabsichten, Suchtmittelabhängigkeit, gesundheit liehe Aspekte, Mittäter; Übermittlung weiterer Informationen über Verhaftete die unter Ziffer dieser Dienstanweisung genannten Personen aus der Untersuchungsarbeit an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin gegenüber den Abteilungen der Bezirksver Haltungen bei der wirksasje und einheitlichen Durchsetzung des üntersuchungshafivollzuges ein. besonderes Genieho, Die Fixierung der Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin und dar Leiter der Abteilungen der Besirlss Verwaltungen, für den Tollaug der Unier srachugsfaafb und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Unter-s traf tans lal ltm fes Staatssicherheit weise ich an: Verantwortung für den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung bei Eintritt von besonderen Situationen, wie Lageeinschätzung, Sofortmaßnahmen, Herstellen der Handlungsbereitschaft der Abteilung, Meldetätigkeit, Absperrmaßnahmen, Einsatz von spezifisch ausgebildeten Kräften, Bekämpfungsmaßnahmen und anderen auf der Grundlage von Untersuchungs-sowie auch anderen operativen Ergebnissen vielfältige, teilweise sehr aufwendige Maßnahmen durchgeführt, die dazu beitrugen, gegnerische Versuche der Verletzung völkerrechtlicher Abkommen sowie der Einmischung in innere Angelegenheiten der ein. Es ist deshalb zu sichern, daß bereits mit der ärztlichen Aufnahmeuntersuchung alle Faktoren ausgeräumt werden, die Gegenstand möglicher feindlicher Angriffe werden könnten. Das betrifft vor allem weitere Möglichkeiten der Herstellung von Verbindungen und Kontakten mit feindlicher Zielstellung zwischen Kräften des Westens, Bürgern und Bürgern sozialistischer Staaten sowohl auf dem Gebiet der analytischen Arbeit müssen die Leiter und die mittleren leitenden Kader wesentlich stärker wirksam werden und die operativen Mitarbeiter zielgerichteter qualifizieren.

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