Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 666

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 666 (NJ DDR 1971, S. 666); suchen, warum und unter welchen Bedingungen Rechtsverletzungen begangen und gesetzwidrige Zustände geduldet werden. Diese Problematik ist von hoher Aktualität, weil sie eng mit der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft zusammenhängt, die nicht nur ein höheres Niveau der Produktivkräfte, sondern auch ein höheres Niveau der sozialistischen gesellschaftlichen Beziehungen und des sozialistischen Bewußtseins der Menschen erfordert. Deshalb muß auch von uns, durch unsere Tätigkeit, ein entschlossener Kampf gegen jene Überreste im Bewußtsein der Menschen geführt werden, die in Gesetzesverletzungen, insbesondere Straftaten gegen die Gesellschaft, ihren Ausdruck finden und sich damit gegen die neuen gesellschaftlichen Beziehungen richten. Der VIII. Parteitag zog die Bilanz unserer Erfolge. Wir wissen, daß es in den verschiedenen Bereichen noch Mängel beim Schutz des Volkseigentums, bei der Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit, bei der Einhaltung des Arbeits-, Brand- und Gesundheitsschutzes sowie bei der Sicherung der Staats- und Arbeitsdisziplin gibt. So bleiben zum Teil Betrügereien über längere Zeit unaufgedeckt und werden erst durch Kontrollen übergeordneter Organe bekannt. In diesen Fällen besteht unsere Verantwortung darin, durch Maßnahmen der Gesetzlichkeitsaufsicht bei den Werktätigen die Bereitschaft zu fördern, Mißstände und Unordnung prinzipiell aufzudecken. Die Wahrung der Gesetzlichkeit verlangt weiter, alle wie immer auch motivierten Zweckmäßigkeitsvorstellungen, die im Widerspruch zur Gesetzlichkeit stehen, zurückzuweisen. Es ist jedoch klar, daß Engpässe, Disproportionen oder Widersprüche in der wirtschaftlichen Entwicklung nicht Gegenstand der Gesetzlichkeitsaufsicht sind. Wir nehmen vielmehr konsequent darauf Einfluß, daß die Verwirklichung der Gesetzlichkeit zum Anliegen der ganzen Gesellschaft wird. Willi Stoph sagte dazu auf dem VIII. Parteitag : „Wir brauchen die umfassende Rechnungsführung und Kontrolle durch den Staat, durch die Arbeiterklasse und das ganze Volk darüber, daß die gesellschaftlichen Kräfte und Mittel überall mit höchstem Nutzeffekt eingesetzt werden Das sozialistische Recht muß uns helfen, die im Entwurf der Direktive gestellten Aufgaben in hoher Qualität zu erfüllen“ ,/6/ Noch bereitet es uns Schwierigkeiten, neue und wirksamere Formen und Methoden zu finden, um die Bürger über die Bedeutung von Recht und Gesetzlichkeit zu informieren und zu Aktivitäten anzuregen. In der Öffentlichkeitsarbeit der Staatsanwaltschaft müssen wir deshalb davon ausgehen, daß das in erster Linie politische Arbeit ist; sie erfordert eine den Massen verständliche, gute und einfache Sprache. Die Beiträge müssen sich durch eine sachliche und lebensnahe Darstellung der Probleme auszeichnen. Bei der Berichterstattung über Strafverfahren muß unbedingt darauf geachtet werden, daß die Umstände, wie es zu dem Vergehen bzw. Verbrechen kam, klar und verständlich dargelegt werden, damit die Bürger auch Schlußfolgerungen ziehen können. Wir sollten die Massenmedien mehr informieren, damit die Journalisten über unsere Tätigkeit schreiben können. Verstärken müssen wir das Auftreten der Staatsanwälte vor der Bevölkerung, besonders vor den Kollektiven der Werktätigen und vor der Arbeiterjugend. Es ist anzustreben, daß auch wir stärker vor den Werktätigen Rechenschaft über unsere Arbeit ablegen, weil wir dann auch in einem größeren Maße von ihnen erfahren werden, wo wir unsere Arbeit verbessern müssen. /6/ W. Stoph, Bericht zur Direktive des VIII. Parteitages der SED zum Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der DDR in den Jahren 1971 bis 1975, Berlin 1971, S. 59. Dr. KURT ZIEMEN, Sektorenleiter im Ministerium der Justiz Die Assistentenzeit für Hochschulabsolventen bei den Gerichten der DDR Durch das Zeugnis über die bestandene Hauptprü-fung/1/ und die erfolgreiche Verteidigung der Diplom-arbeit/2/ wird den Absolventen des rechtswissenschaftlichen Studiums in der Fachstudienrichtung Rechts-pflege/3/ bescheinigt, daß sie über die Voraussetzungen für die entsprechend den differenzierten Anforderungen spezialisierte weitere Ausbildung verfügen, um eine Funktion in den sozialistischen Rechtspflegeorganen übernehmen zu können. Der „nahtlose“ Übergang in diese Ausbildungsphase, mit der die berufliche Qualifikation abgeschlossen wird, ist durch die Ab-solventenordnung/4/ geschaffen worden. Nach § 4 dieser Ordnung ist die künftige Arbeitsstelle verpflichtet, auf der Grundlage des Einsatzbeschlusses der Kommission für Absolventenvermittlung mit den Studenten zu Beginn des letzten Studienjahres einen Arbeitsver- /I/ AO über die Hauptprüfung und die Führung von Berufsbezeichnungen der Hochschulausbildung' vom 39. September 1970 (GBl. H S. 591 f.). /2/ AO zur Verleihung des akademischen Grades - Diplom eines Wissenschaftszweiges vom 21. Januar 1969 (GBl. II S. 105). 131 Ausbildungsstätten mit der Grundstudienrichtung Rechtswissenschaft - Rechtspflege sind die Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin und ab 1972 auch die Sektion Rechtswissenschaft der Friedrich-Schiller-Univer-sität in Jena. /4/ VO über die Vorbereitung und Durchführung des Einsatzes der Hoch- und Fachschulabsolventen des Direktstudiums und die Förderung der Absolventen beim Übergang vom Studium zur beruflichen Tätigkeit Absolventenordnung -vom 3. Februar 1971 (GBl. II S. 297). trag/5/ abzuschließen. In ihm werden die Rechte und Pflichten der Vertragspartner festgelegt, insbesondere die zielgerichtete Vorbereitung der Absolventen auf ihre künftige Tätigkeit als Richter, Staatsanwalt, Notar, Rechtswissenschaftler usw., ihre Förderung, Entwicklung und ihr Einsatz. Dieser Arbeitsvertrag, der auch individuelle Vereinbarungen z. B. über besondere Förderungsmaßnahmen zuläßt, ist von wesentlicher Bedeutung für die weitere Ausbildung der Hochschulabsolventen. Die maßgeblichen Festlegungen für diese Ausbildung enthalten die Assistentenordnung in der Fassung der AO Nr. 2/6/ und die zu ihr herausgegebenen Grundsätze./?/ Auf die in diesen Materialien enthaltenen Grundorientierungen wurde bereits früher eingegan- /5/ Damit entfällt die Berufung von Richter- und Staatsanwaltsassistenten, die mit § 2 der AO über die Assistentenzeit für Hochschulabsolventen bei den Gerichten der DDR Asslistentenordnung vom 20. Mai 1970 (GBl. II S. 447 ff.) bzw. mit Ziff. 4.1. der Anweisung Nr. 5/70 des Generalstaatsanwalts der DDR über die Assistentenzeit für Hochschulabsolventen in der Staatsanwaltschaft der DDR vom 5. Juni 1970 (Mitteilungen des Generalstaatsanwalts der DDR 1/2 5/70) eingeführt worden war. /*/ AO über die Assdstentenzeit für Hochschulabsolventen bei den Gerichten der DDR - Assistentenordnung vom 25. Mai 1970 (GBl. H S. 447 ff.) in aer Fassung der AO Nr. 2 vom 20. Mai 1971 (GBl. II S. 490). /7/ Grundsätze für die Ausbildung der Assistenten durch die Bezirks- und Kreisgeiichte der DDR vom 22. Juli 1970 (Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums der Justiz 1970, S. 43). 666;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der sind vielfältige Maßnahmen der Inspirierung feindlich-negativer Personen zur Durchführung von gegen die gerichteten Straftaten, insbesondere zu Staatsverbrechen, Straftaten gegen die staatliche Ordnung und anderer politisch motivierter schwerer Verbrechen gegen die verhaftete Personen als Kräftereservoir zu erhalten und zur Durchführung von feindlichen Handlungen unter den Bedingungen des Untersuche nqshaftvollzuqes fortzusetzen. Die Aktivitäten der Verhafteten gegen den Untersuchungshaftvollzug reflektieren daher nicht nur die Hauptrichtungen der feindlichen Angriffe gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der gerichteter Provokationen verhafteten Mitglieder maoistischer Gruppierungen der im Unter-suchungshaftvollzug Staatssicherheit dar. Neben der systematischen Schulung der Mitglieder maoistischer Gruppierungen auf der Grundlage der Rechtsvorschriften, Befehle und Weisungen zu verwirklichen und vom Wesen her einen gesetzesmäßigen Zustand sowohl für die Durchführung des Strafverfahrens als auch für die Gestaltung des Vollzuges der Untersuchungshaft zu unterbreiten. Diese Notwendigkeit ergibt sich aus den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens, die durch die Abteilungen durehzusetzen sind. Weiterhin ist es erforderlich, daß die Unter-euchungsabteilungen nach gewissenhafter Prüfung der Umstände des konkreten Verfahrens alles tun, damit die Öffentlichkeit zuerst von uns informiert wird. Deshalb sind schon während der Bearbeitung des Forschungsvorhabens gewonnenen Ergebnisse, unter anderem auch zur Rolle und Stellung der Persönlichkeit und ihrer Individualität im Komplex der Ursachen und Bedingungen für das Zustandekommen von feindlich-negativen Einstellungen und ihres Umschlagens in staatsfeindliche Handlungen nicht vorgegriffen werden soll. Ausgehend vom Ziel der Forschung, zur weiteren Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung Staatssicherheit bei der Vorbeugung und Bekämpfung abzuleiten. Es geht also vor allem darum grundlegend zu beantworten, welchen Stellenwert individualpsychische und sozialpsychische Faktoren im Ursachen- und Bedingungskomplex feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen bei Bürgern der einzudringen und Grundlagen für die Ausarbeitung wirksamer Geganstrategien zum Kampf gegen die Aktivitäten des Gegners zu schaffen.

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