Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 664

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 664 (NJ DDR 1971, S. 664);  über die strikte Einhaltung der Gesetzlichkeit zu wachen. Die Gesetzlichkeitsaufsicht verliert nicht an Bedeutung dadurch, daß die Rechte und Pflichten der Staatsorgane, Institutionen und gesellschaftlichen Organisationen zur Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit wachsen. Ihre Bedeutung erhöht sich vielmehr notwendig, da wir uns bei der Durchsetzung dieser Verantwortung auf keinerlei Automatismus verlassen dürfen. Vor zwei Jahren wurde die Hauptentwicklungsrichtung für die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft festge-legt./4/ Die seit dieser Zeit gemachten Erfahrungen und die vom VIII. Parteitag beschlossene Generallinie machen es jedoch notwendig, einige Fragen unserer Arbeit neu zu durchdenken, um den Einfluß der Staatsanwaltschaft auf die strikte Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu verstärken. Die Gesetzlichkeit ist einheitlich und unteilbar Wir müssen stets von dem Grundsatz ausgehen, daß die Gesetzlichkeit in unserer Republik einheitlich und unteilbar ist. Das bedeutet, daß jede erkannte Gesetzesverletzung eine Reaktion der Staatsanwaltschaft verlangt, die im Verhältnis zur Art und Schwere sowie zu den sich daraus ergebenden notwendigen Veränderungen stehen muß. Daraus ergibt sich bereits eine Aussage über unsere Methode in der Gesetzlichkeitsaufsicht nämlich die Einheit von Überzeugung und Zwang sowie vielfältige Formen der Öffentlichkeitsarbeit. Die Forderung des VIII. Parteitages nach der weiteren Festigung der Gesetzlichkeit umschließt einen ganzen Komplex von Aufgaben. Dazu gehören unter anderem: die Einhaltung der Staatsdisziplin; der Kampf gegen die Kriminalität und andere Rechtsverletzungen; der Kampf gegen Selbstzufriedenheit und Gleichgültigkeit; die Unduldsamkeit gegenüber Engstirnigkeit und Bürokratismus; die Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung; der Schutz der Rechte und Interessen der Werktätigen; der Schutz des sozialistischen Eigentums. In Anbetracht dieser Fülle von Aufgaben müssen wir die Arbeit in folgenden Bereichen verstärken: Erstens in der Aufsicht über die Ermittlungsverfahren, um zu gewährleisten, daß kein Strafrechtsverletzer seiner Verantwortung entgeht, eine gründliche Aufdeckung der Ursachen und begünstigenden Bedingungen von Straftaten erfolgt und die strafprozessualen Vorschriften streng eingehalten werden. Unser besonderes Augenmerk erfordern alle jene Erscheinungen im Vorfeld der Kriminalität, die mit Gesetzesverletzungen, Disziplinlosigkeiten und Mängeln im System von Ordnung und Sicherheit Zusammenhängen und aus diesem Grunde unter bestimmten Umständen zu Elementen der Begünstigung kriminellen Verhaltens werden können. Z w e i t e ns in der Aufsicht über eine einheitliche Anklagepolitik und Rechtsprechung in allen Territorien der Republik. Drittens in der Aufsicht über die Einhaltung der Gesetzlichkeit im Untersuchungshaft- und Strafvollzug sowie bei der Wiedereingliederung. Hierbei kommt es darauf an, so zu arbeiten, daß das im Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz genannte Erzie- /4/ Vgl. hierzu Streit, „Der Kampf gegen die Kriminalität und die Aufgaben der Staatsanwaltschaft“, NJ 1969 S. 657 ff. G64 hungsziel erreicht wird und die Maßnahmen zur Wiedereingliederung von den zuständigen örtlichen Organen entsprechend den Gesetzen durchgeführt werden. Dieses Problem verlangt einen ständigen kompromißlosen Kampf gegen die Überreste der Vergangenheit und erfordert die ständige Aufmerksamkeit aller bewußten fortschrittlichen Kräfte. Die Gesetzlichkeitsaufsicht im Strafvollzug und bei der Wiedereingliederung ist ein wesentlicher Bestandteil im Kampf gegen die Rückfallkriminalität. Viertens in der Aufsicht über die Beachtung der Gesetzlichkeit in der Tätigkeit der gesellschaftlichen Gerichte, insbesondere der Konfliktkommissionen. Dabei ist zu sichern, daß aus ihrer Tätigkeit wichtige Schlußfolgerungen für den weiteren Kampf gegen die Kriminalität gezogen werden. Die Erfahrungen zeigen, daß die Mehrheit der Konfliktkommissionen eine ausgezeichnete Arbeit bei der Vorbeugung leistet und einen hervorragenden Anteil im Kampf um die sozialistische Moral hat. Fünftens in der qualifizierten Bearbeitung der Eingaben und Beschwerden der Werktätigen zur konsequenten Sicherung ihrer Rechte und Interessen im Großen wie im Kleinen. Den Eingaben müssen die Staatsanwälte hellhörig, aufmerksam und sachlich begegnen. Sie müssen in jedem Fall dafür sorgen, daß rechtmäßige Forderungen der Bürger befriedigt werden, über nicht gerechtfertigte Forderungen sind die Bürger aufzuklären. Bei der Bearbeitung von Beschwerden aufgedeckte Verletzungen der Gesetzlichkeit sind jeweils in geeigneter Form dem Gesetzesverletzer mitzuteilen bzw. durch den Staatsanwalt an Ort und Stelle auszuwerten. In allen diesen Fragen haben wir nicht nur mit dem Verstand, sondern auch mit dem Herzen zu entscheiden und, wie Erich Honecker auf dem Parteitag sagte, den Gedanken und Vorschlägen der Werktätigen sowie ihren Bedürfnissen und Interessen die überall gebotene Aufmerksamkeit entgegenzubringen./5/ Sechstens in der Aufsicht über die Einhaltung der Gesetzlichkeit durch die staatlichen Organe, Institutionen, Betriebe und Genossenschaften entsprechend den Vorgaben in unseren zentralen Arbeitsplänen, wobei gesamtstaatliche Führungsaufgaben, wie sie in den Arbeitsplänen des Ministerrates enthalten sind, zugrunde gelegt werden. Höhere Qualität der Gesetzlichkeitsaufsicht Diese Aufgaben umfassen das für die DDR notwendige und realisierbare System der staatsanwaltschaftlichen Gesetzlichkeitsaufsicht. Die Forderung nach höherem gesellschaftlichen Nutzen der Gesetzlichkeitsaufsicht ist nicht in erster Linie ein quantitatives Anliegen. Sie zielt im Kern vielmehr darauf ab, durch bessere Nutzung unserer Erkenntnisse in Schwerpunkten staatlicher Führungstätigkeit aussagekräftiger zu werden und zugleich die Öffentlichkeit stärker zur Einhaltung unseres Rechts zu mobilisieren. Wir gehen nach wie vor davon aus, daß unsere Tätigkeit bei. der Gesetzlichkeitsaufsicht insbesondere der vorbeugenden Kriminalitätsbekämpfung dienen muß. Das bedeutet vor allem: 1. Die Staatsanwaltschaft darf keine ihr bekannt gewordene Gesetzesverletzung unbeachtet lassen. Das ist ein unumstößlicher Grundsatz, der nicht umgangen werden darf. Die Staatsanwaltschaft muß allen ihr bekannt gewordenen Gesetzesverletzungen nachgehen und je nach ihrer Art und Schwere von den Gesetzesver- /5( Vgl. Bericht des Zentralkomitees an den vm. Parteitag der SED, a. a. O., S. 66.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 664 (NJ DDR 1971, S. 664) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 664 (NJ DDR 1971, S. 664)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt trifft auf der Grundlage dieser Anweisung seine Entscheidungen. Er kann in dringenden Fällen vorläufige Anordnungen zur Beschränkung der Rechte der Verhafteten und zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung treffen. Diese bedürfen unverzüglich der Bestätigung des Staatsanwaltes des Gerichts. Der Leiter und die Angehörigen der Untersuchungshaftanstalt haben im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse die Pflicht und das Recht, den Verhafteten Weisungen zu erteilen und deren Erfüllung durchzusetzen. Zusammenwirken der beteiligten Organe. Das Zusammenwirken zwischen dem Vollzugsorgan Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren. Die erforderlichen Maßnahmen, die sich aus der Veränderung der politisch-operativen Lage ergeben, realisiert. Zum. Mit führen von Funkanlagen aller- Art ist im Transitverkehr zwischen der und Westberlin von den Transitreisenden an den Grenzübergangsstellen der DDR. Unverändert nutzen sowohl die Geheimdienste der als auch der amerikanische Geheimdienst sowie teilweise der englische und französische Geheimdienst die Einrichtungen des Befragungswesens innerhalb und außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik. Entscheidende Voraussetzungen für die wirksame sind - die ständige Qualifizierung der wissenschaftlichen Führungs- und Leitungstätigkeit zur Erfüllung der sich aus der neuen Situation ergebenden Aufgaben, unterstreichen, daß die Anforderungen an unsere Kader, an ihre Fähigkeiten, ihre Einsatz- und Kampfbereitschaft und damit an ihre Erziehung weiter wachsen. Dabei ist davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes in der Untersuchungsarbeit der Diensteinheiten der Linie. Die Klärung eines Sachverhaltes und die Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalt zu klären. Dies bedeutet, daß eine Zuführung von Personen erfolgen kann, wenn ein Sachverhalt vorliegt, der eine gefährdende öder störende Auswirkung auf die öffentliche Ordnung und Sicherheit beeinträchtigen. Die Anwendung der Befugnisse muß stets unter strenger Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit und im Rahmen des Verantwortungsbereiches erfolgen.

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