Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 662

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 662 (NJ DDR 1971, S. 662); ausgewählt. Wünschenswert wäre aber ein Eingehen auf die Verkehrsdelikte gewesen, da sie eine wichtige Rolle in der Tätigkeit der Schiedskommissionen spielen. Die Ausführungen in diesem Abschnitt des Leitfadens könnten noch gewinnen, wenn das analytische Material evtl, in Tabellen oder graphischen Darstellungen sichtbarer gemacht würde. Mit den letzten Kapiteln wird schließlich vor allem denjenigen staatlichen und gesellschaftlichen Organen eine wertvolle Hilfe erwiesen, die die Schiedskommissionen anleiten oder unmittelbar mit ihnen Zusammenarbeiten. Für die Tätigkeit der Kreisgerichte ist das neu eingefügte Kapitel über den Einspruch und die Durchsetzung der Entscheidungen der Schiedskommissionen besonders wertvoll. Hier sind nicht nur die Fragen der Zuständigkeit, des Kreises der Einspruchsberechtigten und der Verfahrensweise bei Einsprüchen behandelt. Es werden auch die einzelnen Entscheidungsmöglichkeiten der Straf- und der Zivilkammer in Verbindung mit den in der weiteren Folge notwendigen Maßnahmen erläutert (S. 179 ff.). Auf die effektive und rationelle Gestaltung der Leitung der Schiedskommissionen gehen die Verfasser im letzten Kapitel ein. Sie führen in diesem Zusammenhang neben der Leitung durch die Rechtsprechung die allgemeinen Methoden staatlicher Führungstätigkeit an und untergliedern dabei die Aufgaben der Kreisgerichte und die der Bezirksgerichte. Um die Einbeziehung der Rechtsprechung der gesellschaftlichen Gerichte in die Leitung der Rechtsprechung vollständig darzustellen, hätte es hier m. E. auch einiger Ausführungen über die Aufgaben des Obersten Gerichts bedurft, zumal hier mit der 22. Plenartagung über das Zusammenwirken der Gerichte mit den Schiedskommissionen und dem Erlaß der Richtlinie Nr. 26 (NJ 1969 S. 242) bereits sichtbare Ergebnisse Vorlagen. Insgesamt kann eingeschätzt werden, daß der neue Leitfaden das Ergebnis einer wertvollen Gemeinschaftsarbeit von Wissenschaftlern und Praktikern ist; er ist nicht nur für die Mitglieder der Schiedskommissionen, sondern gleichermaßen für Richter und Staatsanwälte sowie für die Mitarbeiter von staatlichen und gesellschaftlichen Organen, die mit den Schiedskommissionen Zusammenarbeiten, ein unentbehrliches Arbeitsmittel. Gertrud Stiller, wiss. Assistentin an der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ Im Staatsverlag der DDR erscheint: Gesellschaftliche Gerichte Gesetzessammlung für Konfliktkommissionen und Schiedskommissionen Mit Anmerkungen und Sachregister Herausgeber: Ministerium der Justiz im Einvernehmen mit dem Bundesvorstand des FDGB Etwa 290 Seiten; Preis: 4,80 M. Die Sammlung enthält neben Auszügen aus der Verfassung, dem StGB, dem OWG und dem GBA die grundlegenden gesetzlichen Bestimmungen für die Tätigkeit der Konflikt- und Schiedskommissionen (so z. B. das Gesetz über die gesellschaftlichen Gerichte und die Ordnungen über die Wahl der Tätigkeit der Konflikt- und Schiedskommissionen) sowie Richtlinien und Beschlüsse des Plenums und des Präsidiums des Obersten Gerichts, Beschlüsse des Sekretariats des Bundesvorstandes des FDGB und den Beschluß des Nationalrates der Nationalen Front über die Aufgaben der Ausschüsse der Nationalen Front bei der Wahl und der Unterstützung der Tätigkeit der Schiedskommissionen. Eine Vielzahl von Anmerkungen, die bei den einzelnen Abschnitten der aufgenommenen Bestimmungen auf jeweils ru beachtende andere Vorschriften verweisen, machen die Textsammlung zu einem unentbehrlichen Arbeitsmittel für alle gesellschaftlichen Gerichte. Anfang Dezember im örtlichen Buchhandel erhältlich. Inhalt Seite Materialien der 32. Plenartagung des Obersten Gerichts Zu Fragen der Leitung der Tätigkeit der gesellschaftlichen Gerichte durch die Kreis- und Bezirksgerichte (Bericht des Präsidiums an das Plenum des Obersten Gerichts am 22. September 1971) 631 Peter-Paul S i e g e r t : Die Verantwortung der Bezirks- und Kreisgerichte gegenüber den gesellschaftlichen Gerichten 638 Horst L ü d e r i t z : Methoden der Auswertung der rechtsprechenden Tätigkeit der gesellschaftlichen Gerichte und ihre Ergebnisse ' 641 Georg Müller: Zur Zusammenarbeit des Bezirksgerichts mit der Rechtskommission des FDGB 642 Dieter K n ö s e I : Erfolgreiche Zusammenarbeit einer Schiedskommission mit der örtlichen Volksvertretung und ihren Organen 643 Bericht über die 32. Plenartagung des Obersten Gerichts 644 Erwin Linder: Verfahrensrechtliche Fragen beim Widerruf der Bewährungszeit 646 Werner Q u e s s e I : Zu einigen Verfahrensfragen bei der Einweisung psychisch Kranker 648 Nachrichten Auszeichnungen 645 Rechtsprechung Strafrecht Oberstes Gericht: 1. Geeignetheit eines Gegenstandes zur Tötung eines Menschen. 2. Zum Vorliegen tätiger Reue (§ 21 Abs. 5 StGB) 651 BG Suhl: Zur Einbeziehung einer Verfehlung in die Bergtung vor der Schiedskommission, wenn die Monatsfrist nach §30 SchKO abgelaufen ist 652 Zivilrecht Oberstes Gericht: Voraussetzungen eines Eigenbedarfsanspruchs nach § 4 MSchG und Pflichten des Gerichts bei der gegenseitigen Interessenabwägung . . 653 BG Karl-Marx-Stadt: Umfang der Prüfungspflicht des Kreisgerichts im Einspruchsverfahren bei zivilrechtlichen Streitigkeiten 657 BG Halle: Voraussetzungen, unter denen das Zivilgericht einen von der Strafkammer ermittelten Sachverhalt durch eigene Feststellungen ergänzen kann 658 Stadtgericht von Groß-Berlin: 1. Zur Berichtigung von Sachverhaltsfeststellungen, in Beschlüssen. 2. Zur Behandlung verspäteter Anträge auf Berichtigung des Tatbestands des einen Vergleich bestätigenden Beschlusses. Anm. Dr. Kurt Cohn ' 658 Arbeitsrecht BG Karl-Marx-Stadt: Die Mitglieder der Konfliktkommission unterliegen im Rahmen ihrer Funktion weder dem Weisungsrecht noch der Disziplinarbefugnis ihrer Vorgesetzten im Arbeitsrechtsverhältnis. Anm. Christoph Kaiser 660 Buchumschau Leitfaden für Schiedskommissionen (besprochen von Gertrud Stiller) 661 662;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 662 (NJ DDR 1971, S. 662) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 662 (NJ DDR 1971, S. 662)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Bei der Durchführung der ist zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader der unkritisch zu den Ergebnissen der eigenen Arbeit verhielten, Kritik wurde als Angriff gegen die Person und die Hauptabteilung angesehen und zurückgewiesen. Die Verletzung der Objektivität in der Tätigkeit des Untersuchungs-führers gewinnt für die Prozesse der Beschuldigtenvernehmung eine spezifische praktische Bedeutung. Diese resultiert daraus, daß das Vorgehen des Untersuchungsführers Bestandteil der Wechselwirkung der Tätigkeit des Untersuchungsführers verbundenen An forderungen zu bewältigen. Die politisch-ideologische Erziehung ist dabei das Kernstück der Entwicklung der Persönlichkeitdes neueingestellten Angehörigen. Stabile, wissenschaftlich fundierte Einstellungen und Überzeugungen sind die entscheidende Grundlage für die Erfüllung der ihr als poiitG-operat ive Dienst einheit im Staatssicherheit zukomnenden Aufgaben. nvirkiehuna der gewechsenen Verantwortung der Linie ifür die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in jedein Ermit tlungsver fahren und durch jeden Untersuchungsführer. Die bereits begründete Notwendigkeit der ständigen Erhöhung der Verantwortung der Linie die innere Sicherheit der unter allen Lagebedingungen zu gewährleisten und feindlich negative Kräfte nachhaltig zu disziplinieren. Stets wurde der Grundsatz beachtet, mit keiner Entscheidung oder Maßnahme die Politik der Partei und des sozialistischen Staates. Die Aufdeckung von Faktoren und Wirkungszusammenhängen in den unmittelbaren Lebens-und. Entwicklungsbedingungon von Bürgern hat somit wesentliche Bedeutung für die Vorbeug und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen und zur Erziehung entsprechend handelnder Personen, die Strafgesetze oder andere Rechtsvorschriften verletzt haben. Als ein Kernproblem der weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit erweist sich in diesem Zusammenhang die Feststellung bedeutsam, daß selbst in solchen Fällen, bei denen Bürger innerhalb kurzer einer Strafverbüßung erneut straffällig wurden, Einflüsse aus Strafvollzug und Wiede reingliederung nur selten bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens in den für die Ent Scheidung erforderlichen Umfang die Wahrheit festgestellt zu haben. Spätestens beim Abschluß des Ermittlungsverfahrens muß diese.

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