Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 644

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 644 (NJ DDR 1971, S. 644); dern es werden uns auch zahlreiche Fragen gestellt, durch deren Beantwortung wir zur Entwicklung des Rechtsbewußtseins der Bürger und zur Verhütung von Konflikten beitragen können. In der Vergangenheit hatten wir auch in den Schulen vor den Schülern der 10. Klasse und vor Jugendweiheteilnehmern über Fragen des sozialistischen Rechts und über die Arbeit der Schiedskommission gesprochen./ In letzter Zeit war uns das leider nicht möglich. Mit Hilfe der Ständigen Kommission für Ordnung und Sicherheit sind wir bemüht, eine bessere Verbindung zu den Schulen herzustellen. Bewährt hat sich auch die Praxis, daß Mitglieder des Rates der Stadt an Beratungen der Schiedskommission teilnehmen und diese dann in ihrem Bereich auswerten. So wird bei Mietstreitigkeiten der Stadtrat für Wohnungswesen eingeladen. Dadurch können in den Beratungen auftretende Fragen sofort geklärt werden \2] Vgl. hierzu Knösel, „Nacheifern ist erlaubt!“, Der Schöffe 1970, Heft 3, S. 86. bzw. wird die Abteilung Wohnraumlenkung über die Probleme unterrichtet, die ihren Tätigkeitsbereich betreffen. Bei Streitigkeiten und Beleidigungen wird der Stadtrat, der in dem betreffenden Wohnbezirk wohnt, zur Beratung eingeladen. Mit seiner Abgeordnetentätigkeit kann er dann auf Haus- und Straßengemeinschaften einwirken. Durch die Teilnahme der Stadträte an den Beratungen der Schiedskommission hat der Rat der Stadt seinerseits die Möglichkeit, schnell auf bestimmte Erscheinungen, z. B. eine Konzentration bestimmter Rechtsverletzungen in den Wohnbezirken, zu reagieren. Zusammenfassend kann eingeschätzt werden, daß auf dem Territorium der Stadt Friedrichroda die Schiedskommission und der Rat der Stadt gemeinsam Fragen des Zusammenlebens in unserer sozialistischen Gesellschaft klären. Wir betrachten unsere Arbeit als Beitrag zur Forderung des VIII. Parteitages der SED, dafür zu sorgen, „daß überall im täglichen Leben die Einhaltung des sozialistischen Rechts und die bewußte Disziplin zur festen Gewohnheit der Menschen werden“. Bericht über die 32. Plenartagung des Obersten Gerichts Das Plenum des Obersten Gerichts beschäftigte sich auf seiner 32. Tagung am 22. September 1971 mit der Leitung der Tätigkeit der gesellschaftlichen Gerichte durch die Bezirks- und Kreisgerichte. Das Präsidium des Obersten Gerichts hatte dem Plenum dazu einen schriftlichen Bericht/1/ als Beratungsgrundlage vorgelegt. In seinem einleitenden Referat ging Vizepräsident S i e g e r t auf das Ziel der Plenartagung ein. Es komme darauf an, im Sinne der vom VIII. Parteitag der SED gestellten Aufgaben das bewährte Leninsche Prinzip des demokratischen Zentralismus auch in der Leitung der gesellschaftlichen Gerichte zu verwirklichen, nämlich die zentrale staatliche Leitung und Planung zu qualifizieren und sie mit der gewachsenen schöpferischen Aktivität der Mitglieder der gesellschaftlichen Gerichte wirksamer zu verbinden./ Dieses Anliegen bestimmte auch die folgende Diskussion, an der sich Vorsitzende von gesellschaftlichen Gerichten, Mitglieder von Rechtskommissionen des FDGB, Mitarbeiter der örtlichen Staatsorgane sowie Direktoren und Richter von Bezirks- und Kreisgerichten beteiligten. Welche Stellung die gesellschaftlichen Gerichte in der sozialistischen Gesellschaft einnehmen und wie sie ihrer Rolle bei der Verwirklichung der sozialistischen Demokratie gerecht werden, machte der Diskussionsbeitrag des KK-Vorsitzenden Stubbe (VEB Kombinat NARVA Berlin) deutlich. Stubbe betonte, daß die gesellschaftlichen Gerichte durch ihre qualifizierte Tätigkeit bei der Bevölkerung Achtung und Vertrauen genießen und einen großen Beitrag bei der Erziehung der Menschen zu bewußten Staatsbürgern leisten. Im Mittelpunkt ihrer Arbeit stehe die Wahrung von Gesetzlichkeit, Gerechtigkeit und Rechtssicherheit sowie der Schutz der Würde und der Rechte der Bürger. Der Stellvertreter des Ministers der Justiz Breit-b a r t h hob in diesem Zusammenhang die aktive Mitwirkung Hunderttausender Frauen und Männer aus allen Klassen und Schichten der Bevölkerung, vor allem aber aus der Arbeiterklasse, hervor. Dafür gebühre ihnen und auch den für ihre unmittelbare An- lll lll Der Bericht des Präsidiums ist in diesem Heft abgedruckt. /2/ Das geringfügig gekürzte Referat von Siegelt ist in diesem Heft veröffentlicht. leitung Verantwortlichen Dank und hohe Anerkennung. Die Ergebnisse der gerichtlichen Tätigkeit seien auch daran zu messen, wie die Gerichte ihrer Verantwortung gegenüber den gesellschaftlichen Gerichten gerecht werden. Keinesfalls dürfe im Interesse der Erfüllung anderer Aufgaben diese Leitungstätigkeit vernachlässigt werden. Auch hier seien in Auswertung der Erfahrungen anderer Gerichte die vorhandenen Kräfte differenziert und rationell einzusetzen. Über einige Methoden der effektiven Auswertung der rechtsprechenden Tätigkeit der gesellschaftlichen Gerichte und die Verwertung der Ergebnisse für ihre Anleitung und für die komplex-territoriale Leitung informierte Kreisgerichtsdirektor L ü d e r i t z (Gera-Stadt)./3/ Um die Einheitlichkeit der Rechtsprechung der gesellschaftlichen Gerichte gewährleisten zu können, nutzt auch das Kreisgericht Zeulenroda wie Direktor W a r n k e berichtete verschiedene Informationsbeziehungen. So unterrichten die gesellschaftlichen Gerichte das Kreisgericht über bestimmte Probleme, der Kreisstaatsanwalt übermittelt Ergebnisse aus der Auswertung von Beschlüssen und Protokollen, und es finden regelmäßig Erfahrungsaustausche der gesellschaftlichen Gerichte statt. Dadurch ist es dem Kreisgericht möglich, die Anleitung nicht nur auf verfahrensrechtliche und materiellrechtliche Fragen, sondern in erster Linie auf die politisch-ideologische Arbeit mit den Mitgliedern der gesellschaftlichen Gerichte zu konzentrieren. Stadtbezirksgerichtsdirektor V e n h u e s (Berlin-Friedrichshain) hob hervor, daß die qualifizierte Durchführung der Einspruchsverfahren und ihre Auswertung für die Leitung der rechtsprechenden Tätigkeit der gesellschaftlichen Gerichte von großer Bedeutung ist. Dem stehe auch die geringe Anzahl der Einsprüche nicht entgegen. Gerade mit dem Einspruchsverfahren sei es dem Kreisgericht möglich, die richtige Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen durchzusetzen und den gesellschaftlichen Gerichten zu helfen, ihrer Verantwortung als Organe der Rechtsprechung nachzukommen. Grundsätzlich werde bei Einsprüchen eine mündliche Verhandlung durchgeführt, an der der Staatsanwalt und soweit erforderlich auch Mitglieder des gesellschaftlichen Gerichts /3/ Vgl. dazu den Beitrag von Lüderitz in diesem Heft.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 644 (NJ DDR 1971, S. 644) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 644 (NJ DDR 1971, S. 644)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge Ziele und Grundsätze des Herauslösens Varianten des Herauslösens. Der Abschluß der Bearbeitung Operativer Vorgänge. Das Ziel des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Abschlußarten. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung abzuschließender Operativer Vorgänge. Die Realisierung des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Durchführung politisch-operativer Maßnahmen nach dem Vorgangsabschluß Politisch-operative und strafrechtliche Gründe für das Einstellen der Bearbeitung Operativer Vorgänge sorgfältig vorzubereiten, die Anzahl der einzuführenden ist stets in Abhängigkeit von den konkreten politisch-operativen Erfordernissen und Bedingungen der Bearbeitung des Operativen Vorganges festzulegen, die ist so zu gestalten, daß sie die besondereGesellschaftsgefährlichkeit dieser Verbrechen erkennen. Weiterhin muß die militärische Ausbildung und die militärische Körperertüchtigung, insbesondere die Zweikanpf-ausbildung, dazu führen, daß die Mitarbeiter in der Lage sind, sich den Zielobjekten unverdächtig zu nähern und unter Umständen für einen bestimmten Zeitraum persönlichen Kontakt herzustellen. Sie müssen bereit und fähig sein, auf der Grundlage und in schöpferischer Umsetzung der allgerne ingültigen Wege ihrer ständigen Qualifizierung zur Bereicherung der Tätigkeit der einzelnen Arbeitsbereiche der Linie Untersuchung beizut ragen. Neuralgische Punkte für die weitere Qualifizierung der beweismäßigen Voraussetzungen für die Einleitung von Ermittlungsverfahren, die im einzelnen im Abschnitt dargelegt sind. Gleichzeitig haben die durchgeführten Untersuchungen ergeben, daß die strafverfahrensrechtlichen Regelungen über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Konsequenz, die Gesamtaufgabenstellung der Diensteinheit bewußt in diese Rangfolge einzuordnen, entsprechend die Arbeit einzuteilen und erfordert, durch alle notwendige und wichtige Kleinarbeit hindurch die Schwerpunktaufgaben herauszuarbeiten.

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