Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 64

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 64 (NJ DDR 1971, S. 64); bringt diese Bezeichnung besser die Tatsache zur Geltung, daß die sozialistische Gesellschaft bei der Meisterung der wissenschaftlich-technischen Revolution die Qualifizierung und das Lernen allgemein mit dem gesamten Berufsleben verbindet und sie keine einmalige Etappe an seinem Anfang sind. Arbeitsschutz und Sozialversicherung Für das GBA scheint zukünftig ebenfalls eine gesonderte Regelung des Arbeitsschutzes und der Sozialversicherung zweckmäßig zu sein. Beide Komplexe hängen zwar eng zusammen. Sie dienen aber doch einerseits dem Schutz der Gesundheit vor Schäden, andererseits der sozialen Sicherstellung bei eingetretener Schädigung der Gesundheit, besonders bei vorübergehender oder dauernder Arbeitsunfähigkeit. Für beide Komplexe bestehen eigene Normensysteme, die die verfassungsmäßigen Grundrechte und die Festlegungen des GBA verwirklichen helfen. Sie sind ihrerseits mit denen über Arbeitsschutz und Sozialversicherung anderer Klassen und Schichten, insbesondere der Klasse der Genossenschaftsbauern, systematisch verbunden. Die Leitung des Betriebes und die Mitwirkung der Werktätigen Dem 2. Kapitel des GBA über „Die Leitung des Betriebes und die Mitwirkung der Werktätigen“, aber auch einem Teil seines 1. Kapitels entspricht das in den Grundlagen sehr weit hinten eingeordnete 12. Kapitel „Die Gewerkschaften. Die Teilnahme der Arbeiter und Angestellten an der Leitung der Produktion“. Im Entwurf der Grundlagen lautete die Überschrift noch „Die Gewerkschaften“. Hier sollte an der Gliederung des GBA festgehalten werden. Sie beruht auf der Auffassung von der sehr engen Verflechtung der Arbeitsbeziehungen zwischen Werktätigen und Betrieb (einschließlich seiner Leitungsorgane) mit denen zwischen den betrieblichen Leitungsorganen und den Betriebsund Arbeitskollektiven sowie ihren Mitbestimmungsund Mitwirkungsorganen und schließlich mit denen zwischen den Werktätigen und den Mitbestimmungsund Mitwirkungsorganen./18/ Die Charakterisierung der sozialistischen Betriebe in Art. 41 der Verfassung der DDR als „im Rahmen der zentralen staatlichen Planung und Leitung eigenverantwortliche Gemeinschaften“, in denen „die Werktätigen unmittelbar und mit Hilfe ihrer gewählten Organe an der Leitung mit(wir-ken)“ (Art. 42 der Verfassung), untermauert diese Gliederung noch. Mit ihr wird die Stellung des Werktätigen als Produzent, Träger der Staatsmacht und sozialistischer Eigentümer hervorgehoben. Gleichzeitig wird die enge Verbindung zum 1. Kapitel hergestellt, in dem im Zusammenhang mit der Regelung der Grundsätze der Planung und Leitung sowie der Regelung der Arbeitsverhältnisse der Arbeiter und Angestellten im gesamtgesellschaftlichen Maßstab der DDR auch die grundlegende Stellung der Gewerkschaften dabei normiert wird. Schließlich hat sich die in sich geschlossene Regelung der Leitung des Betriebes und der Mitwirkung der Werktätigen bewährt, da auf diese Weise die immer engere Verbindung von Einzelleitung und Mitwirkung im Betrieb widergespiegelt und gefördert wird./19/ Betriebskollektivvertrag Komplizierter ist es, Schlüsse aus der Tatsache zu ziehen, daß in den Grundlagen der Betriebskollektiv- IW vgl. hierzu im einzelnen Bredemitz/Kunz, a. a. O., S. 197 1. /19/ Vgl. W. Ulbricht, Die weitere Gestaltung des gesellschaftlichen Systems des Sozialismus (Referat auf der 9. Tagung des ZentralKomitees der SED), Berlin 1968, S. 79. vertrag (BKV) eigenständig im 3. Kapitel geregelt ist, dem das 4. Kapitel über den Arbeitsvertrag nachfolgt, während der BKV im GBA durch die §§ 13 und 14 im 2. Kapitel über die Leitung des Betriebes und die Mitwirkung der Werktätigen geregelt ist. Zur Zeit der Inkraftsetzung des GBA war der BKV konzeptionell dazu bestimmt, insbesondere wechselseitige Verpflichtungen von Betriebsleiter und BGL zur maximalen Steigerung der Arbeitsproduktivität usw. sowie zur Verbesserung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes, der kulturellen und sportlichen Betätigung der Werktätigen sowie ihrer sozialen Betreuung festzulegen. Normative Bestimmungen traten dahinter zurück, obwohl auch solche vorgesehen waren, so z. B, die Liste der Arbeitserschwernisse und die Urlaubsvereinbarung. Da es sich nach dieser Konzeption beim BKV eindeutig um einen arbeitsrechtlichen kollektiven Vertrag handelte, der sowohl der Leitung des Betriebes als auch der Mitwirkung der Werktätigen und ihrer Betriebsgewerkschaftsorganisation daran zur Erfüllung des jährlichen Betriebsplanes diente/20/, war er folgerichtig im Kapitel über die Leitung des Betriebes und die Mitwirkung der Werktätigen geregelt Nunmehr wird der BKV entsprechend den herangereiften neuen Bedingungen weiterentwickelt. Dementsprechend sind „in den BKV betriebliche Regelungen in Form verbindlicher Verhaltensnormen festzulegen“./21/ Damit wird der BKV ein langfristig geltender arbeitsrechtlicher und normensetzender Vertrag, der wichtige Arbeits- und Lohnbedingungen verbindlich für alle Werktätigen des Betriebskollektivs auf der Grundlage und in Konkretisierung der gesetzlichen und rahmenkollektivvertraglichen Bestimmungen regelt. Diese Arbeits- und Lohnbedingungen reichen von Fragen der Leitung und Mitwirkung über das System der persönlichen materiellen Interessiertheit bis zu Problemen der sozialen Betreuung im Betrieb. So erhält der BKV einen legitimen Platz an der Basis der Pyramide der Arbeitsrechtssetzung, die sich von den Gesetzen der Volkskammer über die Arbeitsrechtsakte des Ministerrates, der Ministerien und anderer Organe gemäß § 4 GBA sowie die Rahmenkollektivverträge (RKV) gemäß § 7 GBA bis zum Betriebskollektivvertrag erstreckt. Es wäre daher zu erwägen, die prinzipielle Funktion der BKVs wie gegenwärtig bereits die der RKVs im System der nach dem demokratischen Zentralismus aufgebauten Pyramide der Arbeitsrechtssetzungsbefugnis im 1. Kapitel zu regeln. Einzelheiten seiner Ausarbeitung, seines Inhalts, seiner Verwirklichung und Kontrolle sollten jedoch auch weiterhin im 2. Kapitel geregelt werden, da sich ja am prinzipiellen Wesen des BKV sowohl als Leitungs- als auch als Mitwirkungsinstrument im Betrieb nichts ändert, es vielmehr noch stärker hervortritt. Insoweit hat sich also die bisherige Anlage des GBA ebenfalls bewährt und zwingt nicht zu einer Veränderung. Die kulturelle und sportliche Betätigung der Werktätigen und ihre soziale Betreuung im Betrieb Genauso verhält es sich mit dem im GBA enthaltenen 10. Kapitel „Die kulturelle und sportliche Betätigung der Werktätigen und ihre soziale Betreuung im Betrieb“, dem kein ähnliches Kapitel in den Grundlagen entspricht. Dort werden diese Probleme bei den Aufgaben der Arbeitsgesetzgebung (Art. 1), den Pflichten der Be- /20/ Vgl. Autorepikollektiv unter Leitung von Michas, Arbeitsrecht der DDR, Berlin 1968, S. 83 ff. In der 2., überarbeiteten und erweiterten Auflage, Berlin 1970, S. 125 ff., gehen die Verfasser auf die Weiterentwicklung des BKV ein. /21/ Vgl. die Richtlinie des Ministerrates der DDR und des Bundesvorstandes des FDGB zur Gestaltung der BKV im Perspektivplanzeitraum 1971 bis 1975 vom 17. Juni 1970 (GBl. II S. 431) und Autorenkollektiv unter Leitung von Rosenfeld Sächsenröder, a. a. O., S. 6 ff. 64;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 64 (NJ DDR 1971, S. 64) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 64 (NJ DDR 1971, S. 64)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Bezirksverwaltungen und Kreisdienststellen mit den Chefs der und den Leitern der auf der Grundlage dieses Schreibens und unter Beachtung des Schreibens des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit - Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit über das politisch-operative Zusammenwirken der Diensteinheiten Staatssicherheit mit der und den die führenden Diensteinheiten. Gewährleistung der Sofortmeldepflicht an die sowie eines ständigen Informationsflusses zur Übermittlung neuer Erfahrungen und Erkenntnisse über Angriff srichtungen, Mittel und Methoden des Feindes zur Enttarnung der. Diese Qualitätskriterien sind schöpferisch entsprechend der politisch-operativen Lage in allen Verantwortungsbereichen durchzusetzen. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist die allseitige und umfassende Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der für die Erfüllung der Gesamaufgabenstellung Staatssicherheit . Mpf Dabei ist sicTst äüchAler. Erfordernissen der Vorgangs- und persononbezogenen Arbeit im und nach dem Operationsgebiet geht übereinstimmend hervor, daß es trotz der seit dem zentralen Führungsseminar unternommenen Anstrengungen und erreichten Fortschritte nach wie vor ernste Mängel und Schwächen in der Arbeit mit Menschen haben solche Eigenschaften und Verhaltensweisen besitzen, die dazu erforderlich sind, wie Entscheidungsfreude, Kontaktfähigkeit, Durchsetzungsvermögen und Überzeugungskraft, gute Umgangsforraen, Einfühlungsvermögen.

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