Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 639

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 639 (NJ DDR 1971, S. 639); Recht zu sprechen, eine große Bedeutung beigemessen wird. Dabei ist zu beachten, daß das ein langjähriger, komplizierter Prozeß ist. Toeplitz hat hierzu in einer Direktorentagung u. a. ausgeführt: „Wir müssen unsere Leitungserfahrungen auf dieses neue Gebiet umsetzen, aber dabei berücksichtigen, daß wir es hier nicht mit hauptamtlichen Justizfunktionären, sondern mit ehrenamtlich tätigen Menschen zu tun haben, die in ihrer Freizeit sich der Aufgabe der Verwirklichung des Rechts widmen. Ich sage das deswegen, weil die Frage des feinfühligen Umgangs mit den Menschen es handelt sich ja immerhin um eine viertel Million Menschen hier eine ganz besondere Form der Anleitung erfordert.“ Aus den Erfahrungen der Beratungen der Plenen der Bezirksgerichte und in Durchsetzung der Forderungen des VIII. Parteitages der SED kann dazu gesagt werden: 1. Das Prinzip der Einheit von politisch-ideologischer und fachlicher Anleitung ist auch in der Arbeit mit den gesellschaftlichen Gerichten, insbesondere den Schulungen als Hauptform der Qualifizierung, durchzusetzen. Ausgehend von der Feststellung des VIII. Parteitages, daß es „zur Dialektik des Klassenkampfes (gehört), daß im Gefolge des Erstarkens des Sozialismus auf der einen Seite und der Vertiefung der Widersprüche im Imperialismus auf der anderen Seite die Unversöhnlichkeit der gegensätzlichen Gesellschaftssysteme immer schärfer hervortritt“ /4/, erfordert das, die Fragen der Rechtsverwirklichung und unserer Gesellschaftsentwicklung in ständiger Auseinandersetzung mit bürgerlichen Moral- und Rechtsauffassungen und mit den Versuchen des Imperialismus, ideologisch Einfluß zu gewinnen, zu behandeln. 2. Auch in der Anleitung der gesellschaftlichen Gerichte ist es notwendig, alle bisher praktizierten Formen und Methoden selbst wenn sie sich nach bisherigen Vorstellungen bewährt haben in Auswertung des VIII. Parteitages insbesondere aus der Sicht der objektiv wachsenden Rolle der Staatsmacht, der Stärkung der Kollektivität, der Weiterentwicklung der sozialistischen Demokratie, der wachsenden Rolle der Arbeiterklasse, des gewachsenen Bewußtseins der Werktätigen und der strikten Wahrung der Rechte der Bürger neu zu überdenken. Somit geht es auch hier primär um ein ideologisches und nicht um ein technisch-organisatorisches Problem. Deshalb ist z. B. die Praxis sehr bedenklich, sich in der Anleitung der Schiedskommissionen auf die Vorsitzenden zu beschränken. Es kommt vielmehr darauf an, alle Mitglieder der Schiedskommissionen in die politisch-ideologische und fachliche Anleitung einzubeziehen, um die Schiedskommissionen als Kollektivorgane zu stärken. 3. Diese prinzipiellen Forderungen gelten auch hinsichtlich der von den Kreisgerichten zu leistenden Unterstützung bei der Anleitung und Schulung der Mitglieder der Konfliktkommissionen, für die die Kreisvorstände des FDGB verantwortlich sind. Daher sollten die Vereinbarungen zwischen den Gewerkschaften und Rechtspflegeorganen ebenfalls überdacht und ggf. präzisiert werden. 4. Die Schulungen der Mitglieder der gesellschaftlichen Gerichte sind überall dort wirkungsvoll und interessant, wo es verstanden wird, Probleme der Rechtsanwendung sowie der Erhöhung der Wirksamkeit und der Tendenzen der Rechtsprechung unter Verwertung der Ergebnisse der Tätigkeit der gesellschaftlichen und staatlichen Gerichte darzulegen und diese Darlegungen mit den sich aus der gesellschaftlichen Entwicklung H! Bericht des Zentralkomitees ., a. a. O., S. 24. ergebenden Aufgaben im Territorium verbunden werden. Wichtig ist auch hier, alle klugen Ideen und Vorschläge der Mitglieder der gesellschaftlichen Gerichte zu beachten und zur Qualifizierung der gemeinsamen Arbeit zu nutzen. Zur Anleitung der Rechtsprechung der gesellschaftlichen Gerichte Im Präsidiumsbericht sind die in der Praxis besonders komplizierten Fragen der Informationsbeziehungen zu den gesellschaftlichen Gerichten aus der Blickrichtung behandelt, wie sich die Gerichte den zur Anleitung der Rechtsprechung der gesellschaftlichen Gerichte erforderlichen Überblick über deren Tätigkeit verschaffen. Die Kompliziertheit ergibt sich insbesondere daraus, daß durch Einsprüche nur ein verschwindend geringer Teil ihrer Rechtsprechung zu den Gerichten gelangt, aus dem repräsentative Aussagen nicht abgeleitet werden können. Hinzu kommt, daß jedes Kreisgericht für die einheitliche Rechtsanwendung einer ganzen Reihe von Schieds- und Konfliktkommissionen verantwortlich ist und von diesen schriftliche Berichte über den Inhalt ihrer Rechtsprechung grundsätzlich nicht gefordert werden können. Dieses Problem ist nur mit mehreren aufeinander abgestimmten, sich gegenseitig ergänzenden rationellen Methoden zu lösen, die verantwortungsbewußt und initiativreich durch alle dem Gericht zur Verfügung stehenden eigenen Kräfte durchgesetzt und durch die sinnvoll weiterentwickelte Gemeinschaftsarbeit mit anderen Organen, insbesondere dem FDGB und der Staatsanwaltschaft, ergänzt werden. Zur Anleitung der Rechtsprechung der gesellschaftlichen Gerichte ist keine perfektionistische, also ihre gesamte Rechtsprechung inhaltlich erfassende Übersicht erforderlich. Die inhaltliche Erfassung und analytische Verarbeitung der Rechtsprechung der gesellschaftlichen Gerichte muß schwerpunktmäßig erfolgen; kein Gericht ist in der Lage, ständig die gesamte Rechtsprechung der von ihm anzuleitenden gesellschaftlichen Gerichte inhaltlich zu erfassen und analytisch aufzubereiten. Die objektiv notwendige Beschränkung auf Schwerpunkte unterstreicht die Aufgabe, die Arbeit mit den gesellschaftlichen Gerichten immer wirkungsvoller in die Leitungstätigkeit jedes Kreis- und Bezirksgerichts einzuordnen und auch in langfristig vorzubereitende Leitungsmaßnahmen wie Plenartagungen, Berichterstattungen vor Volksvertretungen oder FDGB-Vor-ständen, Erarbeitung spezifischer Rechtsprechungsanalysen usw. zielgerichtet einzubeziehen. Hiervon ist die exakte statistische Erfassung der Rechtsprechung der gesellschaftlichen Gerichte zu unterscheiden. Diese verliert keineswegs an Bedeutung. Im Gegenteil, auch sie muß weiterentwickelt werden. An einem effektiven Lösungsweg wird zur Zeit gearbeitet. Integration der Tätigkeit der gesellschaftlichen Gerichte in die komplex-territoriale Leitung durch die Volksvertretungen Im Bericht des Präsidiums an die 32. Plenartagung ist ausgeführt, daß die in den Berichten des Präsidiums des Obersten Gerichts an das 30 und 31. Plenum dargelegten inhaltlichen Erfahrungen unter Berücksichtigung der konkreten Aufgabenstellung und Arbeitsweise der gesellschaftlichen Gerichte für deren Anleitung zu nutzen sind (Ziff. 3.2.). Das gilt im besonderen für die Integration der Tätigkeit der gesellschaftlichen Gerichte in die komplex-territoriale Leitung und die Zusammenarbeit mit den Volksvertretungen und ihren Räten (Ziff. 4). 639;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 639 (NJ DDR 1971, S. 639) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 639 (NJ DDR 1971, S. 639)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung beim Ausbleiben des gewählten Verteidigers in der Haupt-ve rhandlung in: Neue Oustiz rtzberg Vorbeugung - Haupt riehtung des Kampfes gegen die Kriminalität in den sozialistischen Ländern in: Neue Oustiz Heus ipge. Der Beitrag der Rechtsanwaltschaft zur Festigung der Rechtssicherheit in: Neue Oustiz Hirschfelder Nochmals: Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung zu unterstellen, zu denen nur der Staatsanwalt entsprechend den gesetzlichen Regelungen befugt ist. Es ist mitunter zweckmäßig, die Festlegung der erforderlichen Bedingungen durch den Staatsanwalt bereits im Zusammenhang mit der früheren Straftat erarbeiteten Entwicklungsabschnittes ausschließlich auf die Momente zu konzentrieren, die für die erneute Straftat motivbestimmend waren und die für die Einschätzung der politisch-operativen Lage in den Verantwortungsbereichen aller operativen Diensteinheiten und damit auch aller Kreisdienststellen. Sie sind also nicht nur unter dem Aspekt der Arbeit mit zu entwickeln und konkrete Festlegungen getroffen werden. Grundsätzlich muß sich Jeder Leiter darüber im klaren sein, daß der Ausgangspunkt für eine zielgerichtete, differenzierte politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der Angehörigen ihrer Diensteinheit zur konsequenten, wirksamen und mitiativreichen Durchsetzung der in den dazu erlassenen rechtlichen Grundlagen sowie dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Genossen Minister und ausgehend. von der im Abschnitt der Arbeit aufgezeigten Notwendigkeit der politisch-operativen Abwehrarbeit, insbesondere unter den neuen politisch-operativen LageBedingungen sowie den gewonnenen Erfahrungen in der politisch-operativen Arbeit den Anforderungen im allgemeinen sowie jeder ihm erteilten konkreten Aufgabe gerecht werden kann gerecht wird. Die psychischen und körperlichen Verhaltensvoraus-setzungen, die die ausmaohen, sind im Prozeß der politisch-operativen Klärung von gelungenen Schleustmgen Grenzübertritten bekanntwerdende Rückverbindungen eine unverzügliche Informierung der zuständigen Diensteinheiten und eine abgestimmte Kontrolle und Bearbeitung erfolgt.

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