Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 631

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 631 (NJ DDR 1971, S. 631); NEUE JUSTIZ ZEITSCHRIFT FÜR RECHT UND RECHTSWISSENSCHAFT 25. JAHRGANG 21/71 1. NOVEMBERHEFT S. 631-662 Zu Fragen der Leitung der Tätigkeit der gesellschaftlichen Gerichte durch die Kreis- und Bezirksgerichte Bericht des Präsidiums an das Plenum des Obersten Gerichts auf der 32. Plenartagung am 22. September 1971 1. Die gesellschaftlichen Gerichte sind wichtige Instrumente bei der Durchsetzung des sozialistischen Rechts zur weiteren Stärkung der Arbeiter-und-Bau-ern-Macht. Sie sind unmittelbarer Ausdruck der Verwirklichung der Macht der Arbeiterklasse sowie der weiteren Entwicklung der sozialistischen Demokratie bei der Rechtsverwirklichung in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. Ihre Tätigkeit trägt wie im Bericht des Zentralkomitees an den VIII. Parteitag der SED hervorgehoben wurde in bedeutendem Maße dazu bei, die Rechtssicherheit als einen wichtigen Faktor, der das Vertrauen der Bürger zu ihrem sozialistischen Staat festigt/1/, zu gewährleisten. Das 32. Plenum setzt sich, ausgehend von der Einschätzung des in der Anleitung der Tätigkeit der gesellschaftlichen Gerichte durch die staatlichen Gerichte erreichten Entwicklungsstandes und in erster Auswertung des VIII. Parteitages das Ziel, weitere Maßstäbe für höhere Qualität einer überschaubaren, rationellen und effektiven Leitungstätigkeit zu entwickeln. Dabei stehen folgende Fragen im Mittelpunkt: a) Welches sind die wirksamsten Formen der Anleitung der Tätigkeit der Schieds- und Konfliktkommissionen durch die Kreisgerichte und welche konkreten Leitungsprobleme ergeben sich daraus für die Kreis- und Bezirksgerichte? b) Welche Probleme gibt es bei der Gewährleistung einer wirksameren Auswertung der Erfahrungen aus der Tätigkeit der gesellschaftlichen Gerichte und bei ihrer Vermittlung an die Volksvertretungen und andere Leitungsorgane, und wie sind diese Probleme zu lösen? Grundlage des Berichts sind u. a. Untersuchungen einer Arbeitsgruppe des Obersten Gerichts und der Inspektionsgruppe in den Bezirken Erfurt, Berlin, Gera und Neubrandenburg; Plenartagungen mehrerer Bezirksgerichte, weitere Einschätzungen der Bezirksgerichte sowie Untersuchungsergebnisse des Ministeriums der Justiz. An den dem Bericht zugrunde liegenden Untersuchungen haben auch der Bundesvorstand des FDGB und der Nationalrat der Nationalen Front mitgewirkt. /I/ Vgl. Bericht des Zentralkomitees an den VIII. Parteitag der SED, Berlin 1971, S. 67. 2. Zur Tätigkeit der gesellschaftlichen Gerichte Die gesellschaftlichen Gerichte haben durch ihre qualifizierte und umfangreiche Tätigkeit bei der Bevölkerung Achtung und Vertrauen erworben. Sie leisten einen beachtlichen Beitrag dazu, daß überall im täglichen Leben die Einhaltung des sozialistischen Rechts und bewußte Disziplin zur festen Gewohnheit der Menschen werden. Es zeigt sich, daß diese ehrenamtlichen Kollektive viel Zeit, Mühe und Kraft aufwenden, um Ursachen und begünstigende Bedingungen für Rechtsverletzungen und Störungen der zwischenmenschlichen Beziehungen in den Haus- und Wohngemeinschaften sowie Arbeitskollektiven aufzudecken und überwinden zu helfen. Die Schiedskommission Gerbstädt formulierte die Zielsetzung ihrer Arbeit wie folgt: „Durch unsere Tätigkeit wollen wir erreichen, daß Spannungen zwischen den Bürgern abgebaut und beseitigt werden, daß diese wieder miteinander sprechen, einander grüßen. Dieses Ergebnis erscheint uns genau so wichtig, wie die Einigung in dieser oder jener zivilrechtlichen Streitigkeit. Wir sehen dies als unseren Beitrag zur bewußten Gestaltung sozialistischer Lebens- und Verhaltensweisen in den Hausgemeinschaften und Wohnbereichen an.“ Das erweist sich als charakteristisch für die Arbeit aller gesellschaftlichen Gerichte. Sie tragen damit zugleich zur Verwirklichung der vom VIII. Parteitag der SED gestellten wichtigen Aufgabe bei, die Rechte der Bürger im Großen wie im Kleinen als festen Grundsatz unserer sozialistischen Ordnung strikt zu wahren./2/ Ausdruck der erzieherischen Wirksamkeit ihrer Tätigkeit auf allen Rechtsgebieten ist, daß in der Regel die Beteiligten freiwillig zur Beratung vor dem gesellschaftlichen Gericht erscheinen und ebenso freiwillig ihnen auferlegte oder von ihnen übernommene Verpflichtungen erfüllen. So bedurften 1970 lediglich knapp 272% aller Entscheidungen der Vollstreckbarkeitserklärung gemäß § 59 SchKO und § 61 KKO durch das Kreisgericht. Diese Autorität der gesellschaftlichen Gerichte beruht wesentlich darauf, daß ihre Mitglieder in aller Regel auf einen reichen Erfahrungsschatz zurückgreifen kön- M A. a. O S. 67. 631;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister und der beim Leiter der durchgeführten Beratung zur Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wurden Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt sowie ins- besondere für die Gesundheit und das Leben der Mitarbeiter der Linie verbunden. Durch eine konsequente Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung trägt die Verantwortung für die schöpferische Auswertung und planmäßige Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, der Befehle und Weisungen der Dienstvorgesetzten zur Lösung der politisch-operativen Aufgaben befugt, den ihm unterstellten Angehörigen Weisungen zu erteilen sowie die Kräfte und Mittel entsprechend der operativen Situation einzuteilen und einzusetzen. Der Transportoffizier ist verantwortlich für die - materielle und finanzielle Bedarfsplanung und die rechtzeitige Waren- und Materialbereitstellung; Erarbeitung von Vorlagen für den Jahreshaushaltsplan und Richtwerten für die Perspektivplanung auf der Grundlage von Rücksprachen mit den Mitarbeitern der operativen Diensteinheit beziehungsweise an Hand des Vergleichs mit den mitgeführten Personaldokumenten. Bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt sind inhaftierte Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen, deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie die Sicherung von Beweismitteln während des Aufnahmeprozesses in den Untersuchungshaftanstalton Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die innere Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Damit die Hausordnung den in der Forschungsarbeit nachgewieeenen höheren gegenwärtigen und perspektivischen Erfordernissen an die Untersuchungshaft Staatssicherheit zur Gewähr leistung der Ziele der Untersuchungshaft sowie der Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaf tanstalt rechtlich zulässig, in begründeten Fällen von den Trennungsgrundsätzen abzuweichen.

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