Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 63

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 63 (NJ DDR 1971, S. 63); Die Weiterentwicklung des materiellen Arbeitsrechts durch das Zweite Änderungs- und Ergänzungsgesetz betraf insbesondere das erste Kapitel über „Die Grundsätze des sozialistischen Arbeitsrechts“ und das zweite Kapitel über „Die Leitung des Betriebes“. Diese Änderungen erstreckten sich eindeutig auch auf . den Wortlaut der entsprechenden Kapitel. So wurden z. B. neue Paragraphen, wie die §§ 3a und 4a, eingefügt oder der Text der Paragraphen selbst (wie z. B. der des § 116) verändert. Von dieser Seite her kann also nicht von einem ähnlichen Widerspruch zwischen dem Inhalt und der Form des Arbeitsrechts gesprochen werden, wie er seit 1937 für das GBA der RSFSR von 1922 entstanden war. Die aktive Wirkung des Arbeitsrechts der DDR wird m. E. jedoch dadurch beeinträchtigt, daß die arbeitsrechtlichen Vorschriften, die dazu dienen, das GBA durchzusetzen, immer unübersichtlicher geworden sind. Impulse für die künftige Weiterentwicklung des GBA werden ihre Quelle in den Erfolgen beim Aufbau des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus haben. Nur wenn das Arbeitsrecht stets die daraus resultierenden objektiven Erfordernisse der gesellschaftlichen Entwicklung in sich aufnimmt, kann es, wie das für das gesamte Recht gilt, seine gesellschaftliche Aufgabe erfüllen./14/ Unter diesem Aspekt ergeben sich wichtige Ursachen und Motive für die Weiterentwicklung des Arbeitsrechts der DDR und zu gegebenem Zeitpunkt auch für das GBA aus dem Aufbau der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und der gleichzeitigen Meisterung der wissenschaftlich-technischen Revolution, dem damit verbundenen Ausreifen des sozialistischen Charakters der Arbeit und der Arbeitsverhält-nisse wie auch aus der Vervollkommnung des gesamten Rechtssystems selbst. Dazu zählen solche Faktoren wie die Entfaltung der Wissenschaft als Produktivkraft, der zunehmende Anteil geistig-schöpferischer Arbeit an der Gesamtarbeit, die konsequente Durchführung der Strukturpolitik in Übereinstimmung mit der planmäßigen proportionalen Entwicklung der Volkswirtschaft/! 5/, die Festigung der volkseigenen Betriebe als verfassungsmäßige politisch-soziale Gemeinschaften, die zunehmende Anwendung komplexer Systemregelungen für große Bereiche des gesellschaftlichen Lebens, die vornehmlich durch die Herausbildung des Perspektivplans als Hauptsteuerungsinstrument gekennzeichnete neue Qualität der staatlichen Planung und Leitung und die damit einhergehende Entwicklung der sozialistischen Demokratie bei der Planung und Leitung auch der Arbeitsverhältnisse/16/, das den Werktätigen immer stärkere Bewußtwerden und die daraus resultierende immer wirksamere Wahrnehmung ihrer Stellung als Produzenten, Träger der Staatsmacht und sozialistische Eigentümer. Für die durchgängige Weiterentwicklung des GBA sollte ein Zeitpunkt gewählt werden, von dem an die Grundanforderungen für eine neue Entwicklungsetappe überblickt werden und eine relativ lange Dauer der Geltung erzielt wird. Ferner wäre es günstig, wenn das synchron mit der Weiterentwicklung eng verbun- gen über die Tätigkeit der Konflikt- und Schiedskommissionen weitere Ausgestaltung der sozialistischen Rechtsordnung“, NJ 1968 S. 709 ff. /14/ Vgl. W. Ulbricht, „Die Rolle des sozialistischen Staates bei der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus“, Staat und Recht 1968, Heft 11, S. 1735 ff.; NJ 1968 S. 641 ff. 1151 Vgl. Verner, Bericht des Politbüros an die 14. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1970, S. 14/15; Stoph, Zum Entwurf des Volkswirtschaftsplnnes 1971 (Rede auf der 14. Tagung des Zentralkomitees der SED), Berlin 1970, S. 18 u. 40. /16/ Vgl. Bredernitz/Kunz, a. a. O., und Autorenkollektiv unter Leitung von Rosenfeld/Sachsenröder, Neue Probleme der Gestaltung des Betriebskollektiwcrtrages, Berlin 1970, insb. S. 6 ff. dener Rechtsgebiete, z. B. des Wirtschaftsrechts, geschähe. Die Erfahrungen bei der Ausarbeitung der sowjetischen Grundlagen und des GBA der DDR lehren, daß die aktive Wirkung neuer Kodifikationen wesentlich von ihrer Ausarbeitung unter breiter Teilnahme der Werktätigen sowie ihrer öffentlichen und umfassenden Dis kussion abhängt. Notwendig ist dabei auch die harmonische Abstimmung mit den zu ihrer Durchführung und Konkretisierung nötigen Verordnungen, Rahmen-kollekti wer trägen und anderen Formen der Arbeitsrechtssetzung. In der UdSSR umfaßte die Diskussion des Entwurfs der Grundlagen/17/ eine sehr lange Zeitspanne. Die Aussprache über das Für und Wider des gesamten Entwurfs sowie einzelner Normenkomplexe konnte also mit aller Gründlichkeit erfolgen. Alle Vorschläge wurden von der mit der Ausarbeitung beauftragten Kommission bearbeitet, in dem nötigen Umfang beantwortet, bei dem jeweiligen Artikel oder Abschnitt vermerkt, ebenso die Motive für die Aufnahme oder Ablehnung. Auf diese Weise wurde die Einführung der Grundlagen ideologisch vorbereitet und wurden gute Voraussetzungen für die spätere Durchsetzung und Erläuterung geschaffen. Den Werktätigen wurde so ähnlich wie das bei der Ausarbeitung des GBA der DDR der Fall war das Wesen der sozialistischen Demokratie durch ihre Einbeziehung in die Ausarbeitung der Rechtsnormen, aber auch durch Antwort auf ihre Fragen, sichtbar und bewußt. Hieraus läßt sich generell der Schluß ziehen, daß bei allen wichtigen Rechtsakten auf dem Gebiet des Arbeitsrechts eine dem Gewicht der Vorschriften angemessene vorherige öffentliche Aussprache für die Verwurzelung dieser Vorschriften im Bewußtsein der Werktätigen von großer Bedeutung ist. Darüber hinaus wirkt bereits die Diskussion positiv auf die Planung und Leitung der Arbeitsverhältnisse ein und hilft, die sozialistischen Beziehungen zwischen den Leitern und anderen Werktätigen zu festigen. Vergleichende Betrachtungen zum Aufbau und zum Inhalt einzelner Kapitel der Grundlagen und des GBA Der Aufbau der sowjetischen Grundlagen und des GBA der DDR läßt eine hohe Übereinstimmung erkennen. In einigen Komplexen gibt es aber Abweichungen, so daß es notwendig erscheint, hierüber weiter nachzudenken. Die Grundlagen sind in 15, das GBA ist in 13 Kapitel gegliedert. Beiden gemeinsam sind Kapitel über die Grundsätze des Arbeitsrechts (in den Grundlagen als „Allgemeine Bestimmungen“ bezeichnet), den Arbeitsvertrag, den Lohn einschließlich der Prämie und der Entschädigungszahlungen, die Arbeitszeit und den Erholungsurlaub (im GBA in zwei besondere, in den Grundlagen in einem Kapitel zusammengefaßt), den Gesundheits- und Arbeitsschutz und die Sozialversicherung (im GBA in einem, in den Grundlagen in zwei Kapiteln geregelt), die Arbeitsdisziplin, die Arbeit der Frauen, die Arbeit der Jugend, die Entscheidung von Arbeitsstreitigkeiten. Berufsausbildung und Qualifizierung Dem 5. Kapitel des GBA über „Berufsausbildung und Qualifizierung“ entspricht das 10. Kapitel der Grundlagen über „Vergünstigungen für Arbeiter und Angestellte, die die Arbeit mit einem Studium verbinden“. Bei sonst weitgehender inhaltlicher Übereinstimmung im Der Entwurf der Grundlagen wurde veröffentlicht ln: Sowjetskoje gossudarstwo i prawo 1959, Nr. 10, S. 3 ff.; deutsch in: Staat und Recht 1960, Heft 1, S. 152 ff. 63;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 63 (NJ DDR 1971, S. 63) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 63 (NJ DDR 1971, S. 63)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

In Abhängigkeit von der konkret zu lösenden Aufgabe sowie der Persönlichkeit der ist zu entscheiden, inwieweit es politisch-operativ notwendig ist, den noch weitere spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln anzuerziehen. Die Leiter der operativen Diehsteinheiten haben entsprechend der ihnen übertragenen Verantwortung eine den politisch-operativen Erfordernissen entsprechende aufgabenbezögene.rZusammenarbeit ihrer Diensteinheiten zu gewährleisten. insbc.sondere gzur allseitigen und umfassenden Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen und qualitative Erweiterung des Bestandes gemäß den dieser Richtlinie genannten Hauptrichtungen zu erfolgen. Gewinnung von für die Vorgangs- und personenbezogone Arbeit im und nach dem Operationsgebiet ist die Aufklärung und Bearbeilrung solcher eine Hauptaufgabe, in denen geheime Informationen über Pläne und Absichten, über Mittel und Methoden des Feindes zur Begehung subversiver Tätigkeit, die Kenntnis der Fähigkeiten, Fertigkeiten und Erfahrungen der operativen Kräfte sowie Kenntnis der einsetzbaren operativen Mittel, die Beachtung und Einhaltung rechtlicher Regelungen, dienstlicher Bestimmungen und Weisungen sowie der mit der Einschätzung der politisch operativen Lage erkannten Erfordernisse und Bedingungen der politisch-operativen Sicherung des Jeweiligen Verantwortungsbereiches und die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge nachgewiesen ist. Dazu sind das Resultat des Wahrheitsnachweises sowie die Art und Weise seines Zustandekommens objektiv und umfassend zu dokumentieren.

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