Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 62

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 62 (NJ DDR 1971, S. 62);  Die grundlegenden Prinzipien der sozialistischen Organisation der Arbeit stimmen in beiden Staaten überein. Das findet seinen Ausdruck insbesondere in den verfassungsmäßigen Grundrechten der Bür-ger/4/ und ihrer Konkretisierung für die Angehörigen der Arbeiterklasse und der als Angestellte tätigen Intelligenz in den Grundlagen sowie im GBA./5/ Auf der Basis dieser prinzipiellen Gemeinsamkeiten ergeben sich Unterschiede in der konkreten Ausgestaltung des Arbeitsrechts u. a. aus folgenden Faktoren: der Größe des Landes, der staatsrechtlichen Struktur so ist die Sowjetunion eine Vereinigung von Sowjetrepubliken, wodurch die besondere Rechtsform der Grundlagen der Arbeitsgesetzgebung nötig wurde, auf denen die in sich abgestimmte Arbeitsgesetzgebung der UdSSR und der Unionsrepubliken beruht/6/ , den klimatischen Bedingungen einiger Gebiete der UdSSR, insbesondere ihrer nördlichen Territorien/7/, der historischen Entwicklung, so dem seit der Industrialisierung verflossenen Zeitraum, dem Ausmaß, in dem früher in der Landwirtschaft beschäftigte Bürger nunmehr als Arbeiter oder Angestellte tätig sind, dem Platz und der Stellung im sozialistischen Lager, der besonderen Konfrontation der DDR mit dem Imperialismus, der Deutschland gespalten hat/8/, dem jeweiligen Reservoir an Arbeitskräften usw. Dieser Tatsachen eingedenk, ergibt ein Vergleich der Grundlagen mit dem GBA eine weitgehende Übereinstimmung der theoretischen Konzeptionen, auf denen beide Kodifikationen gegründet sind. Dabei ist zu beachten, daß die Grundlagen noch nicht die eigentlichen Gesetzbücher der Arbeit der Unionsrepubliken verkörpern (Art. 4 der Grundlagen). Dazu betont Iwanow, daß es an der Zeit ist, ein neues Gesetzbuch der Arbeit der RSFSR und entsprechende Gesetzbücher der anderen Unionsrepubliken zu schaffen, die gemäß den vorliegenden Grundlagen ausgearbeitet, auf die neuen Bedingungen ausgerichtet und mit den sonstigen geltenden Gesetzen abgestimmt werden müssen./!)/ Für die vergleichende Betrachtung ist diese Tatsache deswegen wichtig, weil die Arbeitsgesetzbücher in dem ihnen durch die Grundlagen, insbesondere deren Art. 107, gegebenen Rahmen noch weitere Fragen normieren werden. Deshalb sind aus den Grundlagen in erster Linie Rückschlüsse auf die theoretische Gesamtkonzeption, den entsprechenden systematischen Aufbau, die inhaltliche Auffassung zu den in den Grundlagen geregelten Fragenkomplexen sowie die Wege der wirksamen Durchsetzung des Arbeitsrechts zu ziehen. Weniger Konsequenzen ergeben sich dagegen für den optimalen Umfang eines Arbeitsgesetzbuchs und seiner einzelnen Kapitel, obwohl auch solche nicht völlig ausgeschlossen sind. Interessant sind weiterhin der Grund und die Methode der Ausarbeitung der Grundlagen. Schlußfolgerungen aus der Ausarbeitung der Grundlagen und des GBA Bekanntlich beruhte das Arbeitsrecht der UdSSR bis zum Inkrafttreten der Grundlagen noch auf dem Ge- m Vgl. Art. 118 ff. der Verfassung der UdSSR und Art. 19 ff., insb. Art. 21 und 24 ff., der Verfassung der DDR. 151 Vgl. die Präambel und Art. 2 der Grundlagen sowie die Präambel und § 2 GBA. 16/ Vgl. Art. 4 und 107 der Grundlagen. n So bestimmt Art. 106 Ziff. 1 der Grundlagen, daß durch die Gesetzgebung der UdSSR und in dem von ihr bestimmten Rahmen durch die Gesetzgebung der Unionsrepubliken Vergünstigungen für Arbeiter und Angestellte, die in den Rayons des hohen Nordens arbeiten, festgelegt werden können. /8/ Vgl. Präambel und Art. 8 der Verfassung der DDR sowie die Präambel des GBA. 191 S. A. Iwanow, „Die Lebenskraft der Ideen des sowjetischen Arbeitsrechts“, Staat und Recht 1969, Heft 3, S. 450 ff., insb. S. 456. 1 setzbuch der Arbeit vom Jahre 1922, das seinerzeit w eine gewaltige historische Errungenschaft der Sowjet-% macht war, aber die seitdem eingetretenen tiefgreifenden politischen, ökonomischen und sozialen Veränderungen nicht mehr widerspiegeln konnte. Hinzu kam, daß Veränderungen von Vorschriften dieses Gesetzbuchs durch die laufende Gesetzgebung nur bis Mitte der dreißiger Jahre eingearbeitet wurden. Deshalb entsprachen viele seiner Normen nicht mehr den seit 1938 erlassenen arbeitsrechtlichen Gesetzesakten. Dadurch war das gesamte Arbeitsrecht der Sowjetunion sehr unübersichtlich geworden. Es war ein fühlbarer Widerspruch zwischen dem wissenschaftlichen Gehalt des sowjetischen Arbeitsrechts und seiner zersplitterten, schwer zu erfassenden und zu handhabenden Form erwachsen, der im Interesse der vollen Durchsetzung der aktiven Rolle des Arbeitsrechts bei der Entwicklung der sozialistischen Arbeitsverhältnisse durch eine neue, umfassende Kodifizierung gelöst werden mußte./10/ Das GBA der DDR wurde am 12. April 1961 angenommen (GBl. I S. 27). Zu jener Zeit hatten die sozialistischen Produktionsverhältnisse bereits gesiegt. Die dem GBA zugrunde liegende Konzeption war schon auf eine Gesellschaft ausgerichtet, in der das System des Sozialismus verwirklicht werden sollte. So enthielt das GBA z. B. kein besonderes Kapitel mehr über die Gestaltung der Arbeitsverhältnisse in kapitalistischen Betrieben. Es gab lediglich einen kurzen Passus in § 8 Abs. 2 über die grundsätzliche Geltung des Gesetzbuchs auch für die Arbeitsrechtsverhältnisse mit Werktätigen in Betrieben mit staatlicher Beteiligung, privaten Berieben einschließlich der Handwerksbetriebe sowie zwischen Bürgern über persönliche Dienstleistungen. Das GBA erwies sich als ein wichtiges rechtliches Dokument, das die Einführüng des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft mit gefördert hat. Die aus dem neuen ökonomischen System selbst wirkenden Impulse für die weitere Ausprägung des sozialistischen Charakters der Arbeit und der sozialistischen Demokratie bei der Planung und Leitung der Betriebe führten dann zum Erlaß des Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des GBA vom 23. November 1966 (GBl. I S. 127)711/ Das erste Änderungs- und Ergänzungsgesetz vom 17. April 1963 (GBl. I S. 63) hatte die Vorschriften über die Entscheidung von Arbeitsstreitigkeiten den Fortschritten in der gesetzlichen Gestaltung des Systems der Rechtspflege, insbesondere der Eingliederung der bis dahin selbständigen Arbeitsgerichte, angepaßt. Ebenso dienten die Änderungen des GBA von 1967 und 1968/12/ vornehmlich dazu, die neuerliche Weiterentwicklung der Rechtspflege durch die Verfassung, das neue Strafgesetzbuch und die neue Strafprozeßordnung so die Entwicklung der Konfliktkommissionen zu gesellschaftlichen Gerichten/13/ im GBA zum Ausdruck zu bringen. not Vgl. W. Atscharkan, „Die Grundlagen der Arbeitsgesetzgebung“, Polititscheskoje Samoobrasowanije 1970, Heft 9. S. 98 ff. (russ.); K. P. Gorschenin, Die Kodifikation der Arbeitsgesetzgebung, Theoretische Fragen, Moskau 1970, S. 153 (russ.); S. A. Iwanow, a. a. O. 1111 Vgl. Kunz, „Grundlegende Weiterentwicklung des sozialistischen Arbeitsrechts (Zum Zweiten Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzbuchs der Arbeit)“, NJ 1967 S. 5 ff. /12/ Sie erfolgten durch das EG zum StGB und zur StPO der DDR vom 12. Januar 1968 (GBl. I S. 79) sowie das Gesetz über die gesellschaftlichen Gerichte der DDR GGG vom 11. Juni 1968 (GBl. I S. 229). Das Gesetz zur Änderung gesetzlicher Bestimmungen vom 26. Mai 1967 (GBl. I S. 89) ergänzte nur den § 80 GBA hinsichtlich der Einführung des Mindesturlaubs. /13( Vgl. Toeplitz, „Fragen der Gesetzlichkeit und Rechtspflege in der neuen, sozialistischen Verfassung der DDR“, NJ 1968 S. 321 ff., sowie Hantsche/Winkler/Gömer, „Neue Bestimmun- 62;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 62 (NJ DDR 1971, S. 62) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 62 (NJ DDR 1971, S. 62)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungsabt eilurig zu übergeben. Der zuständige Staatsanwalt ist über alle eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen zu informieren. Mit der Betreuung von inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur Bedeutung einer maximalen Sicherheit bei den Transporten inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur allseitigen Vorbereitung von Transporten mit Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten des. Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit. Der politisch-operative UntersuchungshaftVollzug stellt einen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen zur Sicherung des Ei- Vf- gentums Beschuldigter!däziMfei, daß die im Artikel der Vejfä ssung-geregelten Voraussetzungen der Staatshaftung nicht ZürnTragen kommen. Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik Geheime Verschlußsache öStU. StrafProzeßordnung der Deutschen Demo gratis chen Republik Strafvollzugs- und iedereingliederun : Strafvöllzugsordnung Teil Innern: vom. iSgesetzih, der Passung. des. Ministers des. Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit und findet in den einzelnen politischoperativen Prozessen und durch die Anwendung der vielfältigen politisch-operativen Mittel und Methoden ihren konkreten Ausdruck.

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