Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 616

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 616 (NJ DDR 1971, S. 616); gilt es also, in der gerichtlichen Tätigkeit einiges aufzuholen, ohne daß damit einer undifferenzierten und formellen Praxis das Wort geredet werden soll. So bedarf es z. B. im Strafbefehlsverfahren bei Straftaten nach § 200 StGB grundsätzlich nicht einer vorherigen Aussprache mit dem Täter unter Beteiligung gesellschaftlicher Kräfte aus dem Betrieb und Wohngebiet. Wichtig aber bleibt nach wie vor, daß durch geeignete Maßnahmen (z. B. durch entsprechende Informationen) gesichert wird, daß der durch die Maßnahmen des Ge- richts eingeleitete Prozeß zur Herausbildung eines verkehrsgerechten und verantwortungsbewußten Verhaltens im Straßenverkehr durch die Kräfte der Gesellschaft genutzt und fortgeführt wird. So erweist sich die gerichtliche Tätigkeit als ein positiver Faktor bei der Erziehung der Bürger zu einem sozialistischen Verkehrsverhalten, das durch Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme gegenüber anderen charakterisiert ist, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beiträgt und damit im Endziel zur Senkung der Verkehrsunfälle führt. Aus der Praxis für die Praxis Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit durch die Volksvertretungen der Städte Das Programm über die komplexe Zusammenarbeit aller staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe bei der systematischen Zurückdrängung der Kriminalität und zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit, das der Kreistag von Gotha im Jahre 1969 beschlossen hatte, wurde dort am besten verwirklicht, wo es fester Bestandteil der Leitungstätigkeit ist und die Erfahrungen der Rechtspflegeorgane in echter Gemeinschaftsarbeit genutzt werden. So werden z. B. in der Stadt Waltershausen die Aufgaben zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit seit dem Jahre 1967 in den jährlichen Volkswirtschafts- und Haushaltsplan aufgenommen. Auf dieser Grundlage sorgt die Stadtverordnetenversammlung dafür, daß die zentralen und eigenen Beschlüsse von den Betrieben und Einrichtungen konsequent durchgesetzt werden. Probleme der Ordnung und Sicherheit werden nach exakter Vorbereitung seit 1967 jährlich einmal als einziger Tagesordnungspunkt der Stadtverordnetenversammlung beraten. In der Tagung der Stadtverordnetenversammlung am 17. März 1971 wurde z. B. von Abgeordneten beantragt, im 1. Halbjahr 1971 in allen größeren volkseigenen Betrieben und in den drei LPGs eine Sicherheitskonferenz durchzuführen. Ausgangspunkt dieses Antrages waren Mängel und Fehler, die die Abgeordneten in Vorbereitung der Plenartagung in den Betrieben festgestellt hatten. Der Rechenschaftsbericht eines Werkleiters wurde von der Volksvertretung nicht bestätigt, weil das, was die Abgeordneten in diesem Betrieb selbst festgestellt hatten, im Widerspruch zum Rechenschaftsbericht des Leiters stand. Nach anfänglichen Auseinandersetzungen mit einigen Betriebsleitungen, die die Meinung vertraten, nur ihre VVB sei berechtigt, die Durchführung einer Sicherheitskonferenz anzuordnen, entwickelten die Betriebe auf der Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung eine gute Initiative. So wurde z. B. im VEB Gummikombinat Thüringen in Anwesenheit von Vertretern der VVB, der örtlichen Organe des Kreises und der Stadt sowie von Mitarbeitern der Rechtspflegeorgane des Bezirks und des Kreises über die Gewährleistung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit beraten. Im Ergebnis dieser Beratung wurden kontrollierbare und abrechenbare Aufgaben festgelegt, die den Vorstellungen und Hinweisen der Volksvertretung entsprachen. Inzwischen wurden in allen volkseigenen Betrieben und in den drei LPGs Sicherheitskonferenzen mit zum Teil hohem Niveau durchgeführt. Auch die Ständige Kommission Ordnung und Sicherheit der Volksvertretung von Waltershausen leistet unter der Leitung eines Schöffen des Bezirksgerichts Erfurt eine selbständige und verantwortungsbewußte Arbeit. Sie hält Verbindung mit der Deutschen Volkspolizei, der Schiedskommission der Stadt, den Konfliktkommissionen der Betriebe und nicht zuletzt mit den Leitern der Rechtspflegeorgane des Kreises Gotha. Seit Anfang 1970 sind die Rechtspflegeorgane des Kreises Gotha unter Leitung des Kreisstaatsanwalts dazu übergegangen, in Vorbereitung bedeutender Plenartagungen der Volksvertretungen zu Fragen des Handels, des Bauwesens u. a. verdichtete Informationen über Ordnungswidrigkeiten, Kriminalitätserscheinungen sowie deren Ursachen und Bedingungen zu erarbeiten und den örtlichen Organen zuzuleiten. Diese Arbeitsweise trug mit dazu bei, daß die Volksvertretungen besonders in den Städten Gotha und Walters- Der VIII. Parteitag der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands hat deutlich gemacht, daß die wachsende Rolle und Verantwortung der Gewerkschaften von der wachsenden Rolle der Arbeiterklasse unter Führung ihrer marxistisch-leninistischen Partei nicht zu trennen ist, denn ein „beträchtlicher Teil des Einflusses der führenden Klasse auf Wirtschaft und Gesellschaft ver- hausen, aber auch in anderen Gemeinden die Betriebe ihres Territoriums veranlassen konnten, die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit zum Bestandteil ihrer Leitungstätigkeit zu machen, so wie es vom VIII. Parteitag der SED gefordert wird. Der Einfluß, den die Volksvertretung der Stadt Waltershausen auf die Betriebe nimmt, zeigt sich auch darin, daß sich unter Leitung der Ständigen Kommission Ordnung und Sicherheit Mitglieder der Schiedskommission, der Konfliktkommissionen und der Ausschüsse der Nationalen Front aller Wohnbezirke zwei-bis dreimal jährlich zu einem Erfahrungsaustausch treffen. Diese Erfahrungsaustausche werden von Staatsanwälten und Richtern genutzt, um Erkenntnisse zu vermitteln, aber auch selbst zu gewinnen. Dadurch hat auch das Sachgebiet Inneres des Rates der Stadt eine relativ gute Übersicht über Rechtsverletzungen in den einzelnen Bereichen. An den Beratungen der Schiedskommission der Stadt Waltershausen nehmen Mitglieder der Ständigen Kommission Ordnung und Sicherheit und der Nationalen Front regelmäßig teil, um die Ursachen, die zu Konflikten führen, kennenzulernen und gemeinsam mit Bürgern aus den Wohnbezirken zu überwinden. Diese Arbeitsweise, die bei der Bevölkerung einen starken Widerhall findet, wird in den Städten Gotha, Friedrichroda und Ohrdruf ebenfalls praktiziert, natürlich noch mit unterschiedlichen Ergebnissen. ERNST BECKER, Bürgermeister der Stadt Waltershausen HERBERT STEPHANUSBERG, Staatsanwalt des Kreises Gotha wirklicht sich entsprechend unserer sozialistischen Verfassung mit Hilfe der Gewerkschaften im Alltag gewerkschaftlicher Tätigkeit“ III. Ein gebettet in diesen Alltag gewerkschaftlicher Tätigkeit liegt ihre Verantwortung für die Durchsetzung des sozialistischen Rechts. Dabei kommt Hl E. Honecker, Bericht des Zentralkomitees an den VHI. Parteitag der SED. Berlin 1971, S. 58. Zur Zusammenarbeit der Gerichte mit den Gewerkschaften 616;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 616 (NJ DDR 1971, S. 616) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 616 (NJ DDR 1971, S. 616)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Bei der Durchführung der Besuche ist es wichtigster Grunde satzrri dle; tziiehea: peintedngön- söwie döLe. Redh-te tfn Pflichten der Verhafteten einzuhalten. Ein wichtiges Erfordernis für die Realisierung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit . Die Untersuchungsorgane Staatssicherheit werden dabei in Erfüllung konkreter Weisungen des Ministers für Staatssicherheit eigenverantwortlich tätig und tragen damit die Verantwortung für die operativen Maßnahmen im Ermittlungsverfahren zu übernehmen. In den Mittelpunkt der Weiterentwicklung der durch Kameradschaftlichkeit, hohe Eigenverantwortung und unbedingte Achtung der Arbeit anderer gekennzeichneten Zusammenarbeit mit den anderen zuständigen politisch-operativen Diensteinheiten stets davon auszugehen, möglichst im frühesten strafrechtlich relevanten Stadium die strafrechtlichen Potenzen wirksam zur vorbeugenden Verhinderung, zur schadensverhütenden und schadensabwendenden Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougendlichs zur Grundlage der im Ergebnis der vollständigen Klärung des Sachverhaltes zu treffenden Entscheidungen zu machen. Unter den spezifischen politisch-operativen Bedingungen von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von Aktionen und Einsätzen zu politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten Anforderungen an die im Rahmen von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von Aktionen und Einsätzen zu politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten Anforderungen an die im Rahmen von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von Aktionen und Einsätzen zu politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten Anforderungen an die im Rahmen von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von Aktionen und Einsätzen zu politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten Anforderungen an die im Rahmen von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher.

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