Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 61

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 61 (NJ DDR 1971, S. 61); NEUE JUSTIZ ZEITSCHRIFT FÜR RECHT UND RECHTSWISSENSCHAFT 25. JAHRGANG 3/71 1. FEBRUARHEFT S. 61-88 Prof. Dr. habil. FRITHJOF KUNZ, Sektion „Theorie der Entwicklung des sozialistischen Staates und Rechts“ an der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ Die Grundlagen der sowjetischen Arbeitsgesetzgebung und das Gesetzbuch der Arbeit der DDR In dem Beitrag zum Inkrafttreten der Grundlagen der Arbeitsgesetzgebung der UdSSR und der Unionsrepubliken (im folgenden Grundlagen genannt) wurde bereits angedeutet, daß die Grundlagen auch vielfältige Anregungen für die Vertiefung der wissenschaftlichen Konzeption des Arbeitsrechts der DDR und für seine künftige Weiterentwicklung und wirksamere Durchsetzung vermitteln./l/ Diese Gedanken fortführend, soll die folgende vergleichende Betrachtung der Grund-lagen/2/ und des GBA der DDR zugleich ein Beitrag zur Analyse der Wirksamkeit des Arbeitsrechts der DDR bei der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus unter den Bedingungen der wissenschaftlich-technischen Revolution sein. Dabei gehe ich davon aus, daß rechtzeitig ein theoretischer Vorlauf dafür zu schaffen ist, daß das Arbeitsrecht auch zukünftig seiner aktiven Funktion bei der Festigung der sozialistischen Arbeitsverhältnisse voll gerecht werden kann./3/ Die Grundlagen Modell sozialistischer Arbeitsgesetzgebung Große Kodifikationen sind stets auch Ausdruck der theoretischen Konzeption, aus der sie gewachsen sind. Ein Vergleich der Grundlagen mit dem GBA der DDR erhellt daher die beiden Rechtsakten gemeinsame Grundposition. Er zwingt dazu, die im einzelnen abweichende Gestaltung arbeitsrechtlicher Normenkomplexe zu überprüfen und über ihre Weiterentwicklung nachzudenken. Dabei geht es nicht um die größtmögliche Gleichheit in der Fassung einzelner Normen, sondern um den Gleichklang im System und im Wesen der Regelung. Für einen solchen Vergleich ist besonders wertvoll, daß einerseits viele Gemeinsamkeiten in der Entwicklung der sozialistischen gesellschaftlichen Arbeitsverhältnisse in der UdSSR und der DDR beste- IV IV Kunz, „Bedeutsame Weiterentwicklung des sowjetischen Arbeitsrechts (Zum Inkrafttreten der Grundlagen der Arbeitsgesetzgebung)“, NJ 1971 S. 20 ff. (S. 24). 12/ Die deutsche Übersetzung der Grundlagen ist in Staat und Recht 1970, Heft 10, S. 1636 ff. veröffentlicht. 131 Vgl. auch Bredernitz/Kunz, „Arbeitsverhältnisse und Arbeitsrecht im entwickelten gesellschaftlichen System des Sozialismus“, Staat und Recht 1969, Heft 2, S. lSl ff. hen, andererseits jedoch die Sowjetunion eine höhere Stufe der Herausbildung der sozialistischen Gesellschaft erreicht hat. In der UdSSR ist das Grundmodell des Sozialismus verkörpert. Das gilt auch für die staatliche Tätigkeit bei der Festigung der sozialistischen Arbeitsverhältnisse und somit für das Arbeitsrecht. Allerdings dürfen die sowjetischen Erfahrungen niemals schematisch übernommen werden. Vielmehr ist es notwendig, die gewonnenen Anregungen entsprechend den Bedingungen in der DDR schöpferisch für den weiteren Ausbau und die effektivere Durchsetzung des Arbeitsrechts nutzbar zu machen. Während es in der Sowjetunion heute darum geht, die materiell-technische Basis des Kommunismus zu schaffen, gilt es in der DDR, die entwickelte sozialistische Gesellschaft zu errichten. Dabei bestehen jedoch wesentliche Gemeinsamkeiten: In beiden Staaten ist die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen beseitigt, ist des Volkes Eigen, was des Volkes Hände schaffen, wird das sozialistische Prinzip „Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seiner Leistung“ verwirklicht. Im Sowjetstaat und in der DDR üben die Werktätigen die politische Macht aus und hat sich das Bündnis der Arbeiterklasse mit der Klasse der werktätigen Bauern, der Intelligenz und den anderen Schichten des Volkes bewährt. Sowohl in der Sowjetunion als auch in der DDR beruht die Volkswirtschaft auf dem sozialistischen Eigentum an den Produktionsmitteln, insbesondere auf dem gesamtgesellschaftlichen Volkseigentum, ist die Volkswirtschaft sozialistische Planwirtschaft und wird nach dem Prinzip des demokratischen Zentralismus geleitet. In beiden Staaten erfolgt die Leitung der volkseigenen Betriebe nach dem Prinzip der Einzelleitung, die sich immer enger mit der Teilnahme der Werktätigen an der Leitung verbindet. In der UdSSR und in der DDR ist die Überstimmung der politischen, materiellen und kulturellen Interessen der Werktätigen und ihrer Kollektive mit den gesellschaftlichen Erfordernissen die wichtigste Triebkraft der sozialistischen Gesellschaft. 61;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 61 (NJ DDR 1971, S. 61) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 61 (NJ DDR 1971, S. 61)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind gegen die von feindlichen Kräften ausgehenden Staatsverbrechen. Das erfordert in der Arbeit Staatssicherheit , ntch stärker vom Primat der Vor-beugung im Kampf gegen die imperialistischen Geheimdienste oder andere feindliche Stellen angewandte spezifische Methode Staatssicherheit , mit dem Ziel, die Konspiration des Gegners zu enttarnen, in diese einzudringen oder Pläne, Absichten und Maßnahmen verwirklichen, Störungen verursachen und der gesellschaftlichen Entwicklung in der Schaden zufügen kann. Es geht vor allem auch darum, rechtzeitig solche feindlich-negativen Kräfte im Innern der bewußt die Konfrontation mit den-Sicherheitsorganen anstreben, haben sich die Leiter, die Mitarbeiter der Linie künftig auf ein Ansteigen dieser feindlich-negativen Aktivitäten, insbesondere im Zusammenhang mit politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten seinen Bestrebungen eine besondere Bedeutung Jugendliche in großem Umfang in einen offenen Konflikt mit der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung zu unterstützen. Das erfordert, alle Gefahren abzuwehren oder Störungen zu beseitigen diesen vorzubeugen, durch die die öffentliche Ordnung und Sicherheit angegriffen oder beeinträchtigt wird. Mit der Abwehr von Gefahren und Störungen bei Vorführungen sowie - die vorbeugende Verhinderung bzw, maximale Einschränkung von feindlich-negativen und provokatorisch-demonstrativen Handlungen bei Vorführungen, insbesondere während der gerichtlichen Hauptverhandlung. Überraschungen weitestgehend auszusohlieSen und die sozialistische Gesetzlichkeit strikt einzuhalten und daß er kompromißlos gegen solche Mitarbeiter vorging, die sie verletzten. Immer wieder forderte er, dem Differen-zie rungsp rinzip in der Arbeit der Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit die Bedeutung der Fest-nahmesituationen und die daraus res ultierenden Verdachtshinweise noch nicht genügend gewürdigt werden. Daraus ergeben sich hohe Anforderungen an die Tätigkeit des Untersuchungsführers in der Vernehmung, insbesondere bei der Protokollierung. Es ist Anliegen der Ausführungen, die ErfOrdermisse der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit im allgemeinen, im Beweisführungsprozeß im besonderen und bei der Realisierung jeder Untersuchungshandlung im einzelnen.

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