Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 605

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 605 (NJ DDR 1971, S. 605); der Volksvertretungen und zur Information der Abgeordneten zu leisten. Die regelmäßigen Berichterstattungen der Direktoren und Richter vor den Volksvertretungen, die sie gewählt haben, sind daher sowohl vor der Wahl als selbstverständlich auch danach von außerordentlicher Wichtigkeit. Die Direktoren der Gerichte informieren die Volksvertretungen darüber hinaus in verschiedenen Formen, die sich aus dem Charakter und dem Gegenstand der Beratungen der Volksvertretungen ergeben, über Erkenntnisse und Erfahrungen aus der gerichtlichen Tätigkeit./2/ Dem Hauptanliegen nach weiterer Förderung und Verstärkung der Gemeinschaftsarbeit der Rechtspflegeorgane mit den örtlichen Volksvertretungen, ihren Räten, Ständigen Kommissionen und den anderen Staatsorganen entspricht auch die durch den Beschluß des Staatsrates vom 30. Juni 1971 im einzelnen festgelegte Zusammensetzung der Wahlleitungsorgane des zentralen Wahlausschusses und seines Wahlbüros sowie der Bezirkswahlbüros. Grundlage der Arbeit ist die vom Minister der Justiz in seiner Verantwortung als Vorsitzender des zentralen Wahlausschusses auf Grund dieses Beschlusses im Einvernehmen mit dem Präsidium des Nationalrates, dem Bundesvorstand des FDGB und dem Minister für die Anleitung und Kontrolle der Bezirks- und Kreisräte erlassene Wahlord-nung/3/, die durch eine ausführliche Wahlanleitung ergänzt wurde. Um einen hohen politischen und gesellschaftlichen Wirkungsgrad der Arbeit aller für die Wahlen verantwortlichen Leitungsorgane sowie ein aktives Auftreten der Direktoren, Richter und Schöffen der Bezirksgerichte in der Wahlvorbereitung zu erreichen, sind folgende Prinzipien zu berücksichtigen: In der gesamten Öffentlichkeitsarbeit, der inhaltlich die Beschlüsse des VIII. Parteitages und der 2. Tagung des Zentralkomitees der SED sowie der darauf aufbauende Aufruf des Nationalrates der Nationalen Front zu den Wahlen der Volkskammer und der Bezirkstage (ND vom 24. September 1971) zugrunde liegen, muß deutlich werden, daß die Volkskammer und in den Bezirken die Bezirkstage die höchsten staatlichen Machtorgane zur Leitung der Prozesse bei der Gestaltung der entwik-kelten sozialistischen Gesellschaft sind; die großen Aufgaben zur Realisierung der vom VIII. Parteitag vorgegebenen gesellschaftlichen Entwicklung die bewußte, aktive und schöpferische Arbeit eines jeden Werktätigen erfordern; die umfassende Durchsetzung des sozialistischen Rechts, die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit und die Vorbeugung und Bekämpfung von Rechtsverletzungen wichtige Aufgaben bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft sind, die nur im Zusammenwirken aller staatlichen und gesellschaftlichen Kräfte gelöst werden können. Hiervon ausgehend werden die Direktoren, Richter und Schöffen der Bezirksgerichte bei ihrem Auftreten in der Öffentlichkeit insbesondere die Rolle des sozialistischen Rechts und die Aufgaben der Gerichte und aller gesellschaftlichen Kräfte bei der Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit darlegen. Dabei sollen folgende Hauptfragen im Mittelpunkt stehen: Wie ist es durch eine breite Einbeziehung der Bürger in die Tätigkeit der staatlichen und gesell- /2/ Vgl. hierzu „Höhere Effektivität der Berichterstattungen der Gerichte vor den Volksvertretungen“, NJ 1971 S. 509 f. 13/ AO über die Wahl der Direktoren, Richter und Schöffen der Bezirksgerichte im Jahre 1971 Wahlordnung vom 23. Juli 1971 (GBl. H S. 532). schaftlichen Gerichte gelungen, eine hohe gesellschaftliche Wirksamkeit der Rechtsprechung zu erreichen? Wie haben die Richter, Schöffen und Mitglieder der gesellschaftlichen Gerichte dazu beigetragen, Ursachen und Bedingungen von Rechtsverletzungen und -konflikten zu überwinden, das Rechtsbewußtsein der Bürger zu festigen und sozialistische Beziehungen im Zusammenleben der Bürger tiefer auszuprägen ? Wie nimmt das Bezirksgericht darauf Einfluß, daß die Leiter der staatlichen Organe, Betriebe und Kombinate ihrer Verantwortung gemäß Art. 3 StGB und den Verpflichtungen aus dem Ministerratsbeschluß vom 26. November 1969/4/ gerecht werden? Wie sorgen die staatlichen Gerichte dafür, daß die Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Tätigkeit der Gerichte (einschließlich Konflikt- und Schiedskommissionen) für die Leitung der gesellschaftlichen Prozesse im Territorium durch die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe genutzt werden können? Welche wesentlichen Feststellungen ergeben sich aus der Auswertung der Erfahrungen und Erkenntnisse der staatlichen und gesellschaftlichen Gerichte für den weiteren gesamtgesellschaftlichen Kampf gegen Rechtsverletzungen sowie für die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit und welche typischen Erscheinungen gibt es, die die kontinuierliche Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Bürger hemmen? Die Kandidaten für die Funktionen der Direktoren, Richter und Schöffen der Bezirksgerichte nehmen aktiv an Wahlversamtplungen und anderen Veranstaltungen in Vorbereitung der Wahlen teil, treten als Referenten oder mit Diskussionsbeiträgen auf und werden zugleich vorgestellt. Dies trifft gleichermaßen für die Richter des Obersten Gerichts zu, deren Wahlperiode jetzt ebenfalls abläuft und die im Zusammenhang mit der Konstituierung der Volkskammer nach den Wahlen vom 14. November 1971 durch unsere oberste Volksvertretung neu gewählt werden. Die Schöffenkandidaten für die Bezirksgerichte, deren Auswahl durch die Parteien und Massenorganisationen erfolgt, sollen vor allem in Wahlveranstaltungen in ihrem Betrieb oder Wohnort vorgestellt werden und über ihre Erfahrungen aus ihrer Tätigkeit als Schöffe berichten. Diese Berichterstattung der Direktoren, Richter und Schöffen der Bezirksgerichte „dient der demokratischen Kontrolle der Öffentlichkeit über die Arbeit der Justizorgane. Sie soll auch dazu beitragen, unsere Bürger mit dem Wesen und Inhalt unseres sozialistischen Rechts vertraut zu machen, so daß sie es in stärkerem Maße als Ausdruck und Wahrnehmung ihrer eigenen Interessen sehen und sich seine Normen immer mehr zu eigen machen“/5/. Natürlich kann die Behandlung von Fragen unseres sozialistischen Rechts und der Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit nicht allein vom Auftreten der Richter und Schöffen in den Wahlveranstaltungen abhängen. Vielmehr tragen alle Staatsorgane und Aus- Hl Beschluß des Ministerrates zum Bericht über die ersten Erfahrungen seit Erlaß des Strafgesetzbuches der DDR bei der Durchsetzung der Verantwortung der Leiter der Staats- und Wirtschaftsorgane für die Verhütung von Straftaten. Zum Inhalt des Beschlusses und zu seiner Verwirklichung vgl. Duft, „Entwicklung einer wissenschaftlichen Führungstätigkeit bei der Verhütung von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen“, NJ 1970 S. 472 ff., und Duft/Pruss, „Dem Alkoholmißbrauch konsequent entgegenwirken!“, NJ 1971 S. 535 ff. 131 E. Honecäcer, „Die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen zur Volkskammer und zu den Bezirkstagen“, Referat auf der 2. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1971, S. 43 605;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Vergangenheit bereits mit disziplinwidrigen Verhaltens weisen in der Öffentlichkeit in Erscheinung traten und hierfür zum Teil mit Ordnungsstrafen durch die belegt worden waren. Aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit verbunden ist, unabhängig davon, ob eine eindeutige strafrechtliche Relevanz vorliegt oder nicht. Das ist bei öffentlichkeitswirksamen Aktionen feindlich-negativer Kräfte gegeben, wo es zunächst um die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit Mdl-Publikationsabteilung. Die Vernehmung von Zeugen und Beschuldigten Mdl-Publikat ionsabteilung. Die Anzeigenaufnahme und die Prüfung des Sachverhaltes Mdl-Publikationsabteilung Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren Ministerium des Innern - Publikationsabteilung, Grundsätzliche Bemerkungen zum Beweis-wert der Aussagen von Beschuldigtem Forum der Kriminalistik, Sozialistische Kriminalistik Allgemeine kriminalistische Theorie und Methodologie Lehrbuch, Deutscher Verlag der Wissenschaften Berlin Bedürfnisse und Interessen als Triebkräfte unseres Handelns, Schriftenreihe Wissenschaftlicher Kommunismus -Theorie und Praxis, Dietz Verlag Berlin. Zur Wechselwirkung von objektiven und subjektiven Faktoren bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft nach dem Parteitag der Akademie-Verlag Lenin und die Partei über sozialistische Gesetzlichkeit und Rechtsordnung Progress Verlag Moskau und Berlin Grundrechte des Bürgers in der sozialistischen Gesellschaft gibt, die dem Gegner Ansatzpunkte für sein Vorgehen bieten. Unter den komplizierter gewordenen äußeren und inneren Bedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der unter den Bedingungen der er Bahre, insbesondere zu den sich aus den Lagebedingungen ergebenden höheren qualitativen Anforderungen an den Schutz der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der anzugreifen oder gegen sie aufzuwiegeln. Die staatsfeindliche hetzerische Äußerung kann durch Schrift Zeichen, bildliche oder symbolische Darstellung erfolgen.

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