Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 604

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 604 (NJ DDR 1971, S. 604); des Plenums des Obersten Gerichts durch die Gerichte einzelner Bezirke nur unzureichend verwirklicht wurden. Sicher kann es nur von Vorteil sein, wenn die Mitwirkung der Bezirksgerichte an solchen Tagungen erweitert und intensiviert wird, oder wenn die Konzeptionen für Plenartagungen den Bezirksgerichten noch früher zur Verfügung gestellt werden. Auch eine-Einengung der zu behandelnden Problemkreise und Aufgaben wird im allgemeinen eine konkretere und schnellere Lösung ermöglichen. Weil aber Leitung der Rechtsprechung politische Führung von Menschen bedeutet, ist die Gestaltung der Beziehungen zu den von der Leitung erfaßten Menschen, nämlich den Richtern der Bezirks- und Kreisgerichte, von außerordentlicher Bedeutung. Deshalb müssen solche Kontakte ausgebaut werden, die der Verwirklichung der Kollektivität und des demokratischen Zentralismus in der Aufgabenstellung und in der Verwirklichung der Aufgaben voll entsprechen. Die bisher bei der Auswertung des VIII. Parteitages erreichte Initiative, die daraus gewachsenen ersten Schlußfolgerungen und Erfolge in der Erhöhung der Qualität der gerichtlichen Tätigkeit stimmen optimistisch und verpflichten zugleich zu weiteren Anstrengungen zur Festigung und Stärkung unserer, sozialistischen Deutschen Demokratischen Republik. Dr. KURT WÜNSCHE, Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates und Minister der Justiz Vor der Wahl der Direktoren, Richter und Schöffen der Bezirksgerichte Gemäß dem Beschluß des Staatsrates der DDR über die Wahl der Direktoren, Richter und Schöffen der Bezirksgerichte im Jahre 1971 vom 30. Juni 1971 (GBl. I S. 56) findet diese Wahl auf der Grundlage des Gerichtsverfassungsgesetzes (§§ 51 und 64 i. d. F. des Änderungsgesetzes vom 17. Dezember 1969 [GBl. I 1970 S. 5]) innerhalb von drei Monaten nach der für den 14. November 1971 vorgesehenen Neuwahl der Bezirkstage statt. Der Staatsrat empfiehlt den Bezirkstagen, die Wahl der Direktoren, Richter und Schöffen der Bezirksgerichte in der konstituierenden Sitzung durchzuführen. Mit dieser verfassungsmäßig statuierten Wahl der Direktoren, Richter und Schöffen der Bezirksgerichte wie aller in unserer sozialistischen Gesellschaft richterlich tätigen Bürger wird einmal mehr überzeugend sichtbar, daß in der DDR die Organe der Rechtspflege Glieder der einheitlichen sozialistischen Staatsmacht sind und die Rechtspflege Ausdruck und untrennbarer Bestandteil der Machtausübung durch die von der Arbeiterklasse geführten Werktätigen ist. Gleichzeitig verwirklichen wir damit das bereits von Lenin begründete Prinzip der Wählbarkeit und Rechenschaftspflicht aller Richter der Berufsrichter wie der Schöffen und der Mitglieder der gesellschaftlichen Gerichte , was ihre durch unsere Verfassung bestimmte Bindung an den Willen und den Auftrag des Volkes in Gestalt dieser Verfassung, der Gesetze und anderen Rechtsvorschriften verdeutlicht und die Voraussetzung und Garantie der Unabhängigkeit der Richter in ihrer Rechtsprechung bildet. Damit ist zugleich gesagt, daß das durch die Bürger unmittelbar bzw. durch die Volksvertretungen den Richtern erteilte Vertrauensvotum in der täglichen Arbeit bei der Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit gerechtfertigt und in periodisch stattfindenden Wahlen erneuert werden muß. Die diesjährige Wahl der Direktoren, Richter und Schöffen der Bezirksgerichte fällt in eine Zeit, die in allen Lebensbereichen unserer Gesellschaft, in allen Organen unserer sozialistischen Staatsmacht von der gründlichen Auswertung und der beginnenden praktischen Verwirklichung der Beschlüsse des VIII. Parteitages der SED bestimmt ist. Dazu gehört die Umsetzung der Erkenntnis, daß die Verwirklichung der Leitlinien des VIII. Parteitages eine ständige Erhöhung der Rolle und eine fortlaufende Vervollkommnung der Tätigkeit unserer Staatsmacht, des Hauptinstruments bei der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft, erfordert. Damit werden zugleich .wichtige Fragen der Verwirklichung und der weiteren Ausgestaltung unseres sozialistischen Rechts aufgeworfen. Bei der Lösung dieser Aufgaben tragen alle in den Rechtspflegeorganen Tätigen eine besonders große Verantwortung, und die Rechtspflegeorgane werden vor die Aufgabe gestellt, zu ihrem Teil alle Anstrengungen zu unternehmen, damit „überall im täglichen Leben unserer Gesellschaft die Einhaltung des sozialistischen Rechts und bewußte Disziplin zur festen Gewohnheit der Menschen werden“ /l/. Entsprechend den gesetzlichen Regelungen wird die Wahl der Direktoren, Richter und Schöffen der Bezirksgerichte unmittelbar mit der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen zur Volkskammer und zu den Bezirkstagen verbunden. Das bedeutet, daß die gesamte Öffentlichkeitsarbeit der Gerichte, insbesondere das Auftreten der für die Bezirksgerichte kandidierenden Direktoren, Richter und Schöffen vor der Bevölkerung, mit der Öffentlichkeitsarbeit in Vorbereitung der Wahlen zur Volkskammer und zu den Bezirkstagen eine Einheit bildet. Diese prinzipiellen Überlegungen folgende Festlegung, die sich bei den letzten Wahlen der Richter und Schöffen der Kreisgerichte sowie der Mitglieder der Schiedskommissionen bewährt hat, zielt darauf ab, die Gemeinschaftsarbeit der Rechtspflegeorgane, insbesondere der Gerichte, mit den örtlichen Volksvertretungen und ihren Organen, den Ausschüssen der Nationalen Front sowie den gesellschaftlichen Organisationen weiter zu fördern und inhaltlich zu verbessern sowie die gesellschaftliche Wirksamkeit des Rechts auch mit Hilfe der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen zu erhöhen. Ausgangspunkt ist dabei, daß entsprechend der Verfassung die Volksvertretungen, deren wachsende Rolle auf dem VIII. Parteitag der SED mit Nachdruck unterstrichen wurde, als die gewählten staatlichen Machtorgane dazu berufen sind, die gesellschaftlichen Gesamtprozesse in ihrem Territorium zu leiten und zu gestalten. Daher vollzieht sich auch die komplexe Bekämpfung und Vorbeugung von Straftaten, anderen Rechtsverletzungen und Rechtskonflikten unter ihrer Führung, weil diese Aufgabe von der Gesamtverantwortung für die politische und gesellschaftliche Entwicklung nicht zu trennen ist. Das Zusammenwirken der Rechtspflegeorgane mit den örtlichen Volksvertretungen erlangt also zunehmende Bedeutung. Dabei muß volle Klarheit über folgende Wechselbeziehung bestehen : Die Entscheidungen der Volksvertretungen bilden eine wichtige und unabdingbare Grundlage für die Tätigkeit aller Rechtspflegeorgane. Zugleich ist es aber Aufgabe der Rechtspflegeorgane, einen gezielten und qualifizierten Beitrag zur Vorbereitung der Entscheidungen jll Bericht des Zentralkomitees an den VIII. Parteitag der SED, Berlin 1971, S. 67. 604;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 604 (NJ DDR 1971, S. 604) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 604 (NJ DDR 1971, S. 604)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Auf der Grundlage von charalcteristischen Persönlichlceitsmerlonalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise der Begehung der Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen, des entstandenen Schadens, der Persönlichkeit des Beschuldigten, seiner Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld und seines Verhaltens vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Voraussetzung dafür ist, daß im Verlauf des Verfahrens die objektive Wahrheit über die Straftat und den Täter festgestellt wird, und zwar in dem Umfang, der zur Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen und die Persönlichkeit des Beschuldigten und des Angeklagten allseitig und unvoreingenommen festzustellen. Zur Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung insbesondere im Zusammenhang mit der Übergabe Zugeführter; das kameradschaftliche Zusammenwirken mit Staatsanwalt und Gericht bei der raschen Verwirklichung getroffener Entscheidungen über die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X