Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 60

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 60 (NJ DDR 1971, S. 60); Buchumschau Inhalt: Seite Prof. Dr. Rudolf Herrmann / Dr. Dietrich Ley: Die Schlußentscheidungen der Untersuchungsorgane im Ermittlungsverfahren Ministerium des Innern Publikationsabteilung, Berlin 1969; 168 Seiten; Preis: 3,70 M In dieser Broschüre werden ausführlich alle prozeßrechtlichen Entscheidungen dargestellt, die vom Untersuchungsorgan im Ermittlungsverfahren getroffen werden können. Die Verfasser erörtern die Voraussetzungen und den Inhalt der Schlußentscheidung bei der Einstellung des Ermittlungsverfahrens (S. 18 bis 61), bei der Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Gericht (S. 62 bis 71), bei der vorläufigen Einstellung des Ermittlungsverfahrens (S. 72 bis 95) und bei der Übergabe der Sache an den Staatsanwalt (S. 96 bis 104). Zu begrüßen ist, daß die Broschüre auch auf solche Fragen eingeht, die in der Praxis im Zusammenhang mit den Schlußentscheidungen auftreten, wie z. B. die Rehabilitierung des Beschuldigten bei der Einstellung des Ermittlungsverfahrens nach § 141 Abs. 1 Ziff. 1 oder 2 StPO, die Maßnahmen der Untersuchungsorgane nach der vorläufigen Einstellung des Ermittlungsverfahrens auf der Grundlage des § 143 Ziff. 2 StPO, die Besonderheiten des Abschlusses des Ermittlungsverfahrens beim Tod des Beschuldigten sowie die Pflicht zur Benachrichtigung von Beschuldigten, Geschädigten und anderen Personen. Im Anhang enthält die Broschüre zahlreiche instruktive Muster aller Arten von Schlußentscheidungen sowie der verschiedenen Benachrichtigungen und ein farbig gestaltetes Flußdiagramm, das zur richtigen Entscheidungsfindung beim Abschluß des Ermittlungsverfahrens beiträgt. In den Mustern der Mitteilung an den Beschuldigten über die Übergabe der Sache an die Konflikt- oder Schiedskommission (S. 127 und 132) erkennen die Autoren dem Beschuldigten ein Beschwerderecht gegen die Übergabe der Strafsache an das gesellschaftliche Gericht zu. Es wäre richtig gewesen, wenn sie diese Auffassung begründet hätten. Die Broschüre enthält in dieser Hinsicht zur Mitteilungspflicht nach § 59 Abs. 1 StPO keine Ausführungen. Das wäre jedoch um so notwendiger gewesen, als m. E. Zweifel an der Richtigkeit einer solchen Ansicht bestehen. Sehr zu begrüßen sind die Darlegungen auf S. 43/44, wonach dem Beschuldigten im Interesse seiner Rehabilitierung die Beschwerde gemäß § 91 StPO zusteht, wenn das Verfahren fälschlicherweise nach § 141 Abs. 1 Zif£. 3 StPO, statt nach § 141 Abs. 1 Ziff. 2, eingestellt wurde. Damit wird die Auffassung, daß der Beschuldigte durch eine Verfahrenseinstellung generell nicht beschwert sei, im Interesse des Ansehens unserer Bürger zu Recht korrigiert. In der Broschüre findet sich leider kein Hinweis darüber, daß es aus Gründen der Rechtssicherheit notwendig sein kann, den Beschuldigten oder dessen Angehörige über die vorläufige Einstellung des Verfahrens wegen schwerer Erkrankung des Beschuldigten (§ 143 Ziff. 2 StPO) zu unterrichten. Zwar schreibt das Gesetz eine solche Unterrichtung nicht ausdrücklich vor, jedoch liegt diese im Interesse des Beschuldigten und seiner Familie. Die Broschüre dürfte nicht nur den Mitarbeitern der Untersuchungsorgane, sondern auch Staatsanwälten und Richtern wertvolle Anregungen geben. Dr. Horst Bein, wiss. Oberassistent an der Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin Materialien der 29. Plenartagung des Obersten Gerichts Zu Problemen der Verwirklichung der sozialistischen Demokratie durch die Mitwirkung der Bürger im gerichtlichen Hauptverfahren (Aus dem Bericht des Präsidiums des Obersten Gerichts an das Plenum) . . Dr. Rudolf B i e b I : Einige Aufgaben der Gerichte im Zusammenhang mit der Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte im Strafverfahren Dr. Herbert P o m p o e s : Die Beratung im Kollektiv zur Vorbereitung gesellschaftlicher Kräfte auf ihre Mitwirkung im Strafverfahren Bericht über die 29. Plenartagung des Obersten Gerichts Fragen der Gesetzgebung Rudi Kunz: Regelung des Rechtsmittelverfahrens im künftigen Notariatsrecht Aus der Praxis - für die Praxis Ulrich R o e h I : Aussageverweigerungsrecht bei anzeigepflichtigen Straftaten Reinhold Kudernatsch : Täter einer Falschmeldung gemäß § 171 StGB kann auch der Buchhalter einer LPG sein Bruno Kludßuweit: Fragen zur Aufklärung der Ursachen und Bedingungen übermäßigen Alkoholgenusses im Eheverfahren . Dr. Franz Thoms: Kostenentscheidung und -ausgleichung in Familienrechtssachen und bei Klage und Widerklage in anderen Verfahren Herbert Nickel : Zur Arbeit eines zentralen Schreibzimmers beim Kreisgericht Rechtsprechung Strafrecht Oberstes Gericht: 1. Zur Pflicht des Radfahrers, den Radweg zu benutzen und für ein einwandfreies Funktionieren der Beleuchtungsanlage an seinem Fahrrad zu sorgen. 2. Zur Kausalität beim Zusammenwirken mehrerer Rechtspflichtverletzungen BG Leipzig: Zur Strafzumessung bei sexuellem Mißbrauch von zur Erziehung anvertrauten Jugendlichen BG Karl-Marx-Stadt: 1. Zur Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit eines Anhängerfahrzeugs vor Fahrtantritt. 2. Zur Bewußtheit der Pflichtverletzung bei einem Fahrzeugführer, der ein Verkehrs- und betriebsunsicheres Fahrzeug im Straßenverkehr benutzt (Anm. Dr. Rolf Schröder) Zivilrecht Oberstes Gericht: Geltendmachung von Schadenersatz- und Rückgriffsansprüchen bei Zechprellerei Stadtgericht von Groß-Berlin: Recht des Mieters auf Nutzung des Hausbodens . Stadtgericht von Groß-Berlin: Voraussetzung für die Wirksamkeit eines Vertrags über die Aufnahme eines Untermieters in ein Mitmietverhältnis BG Cottbus: Zur Befugnis eines Ehegatten, dem anderen den Pflichtteil zu entziehen, und zu den Anforderungen an eine letztwillige Verfügung in bezug auf den Pflichtteilsentzug NJ-Beilage 1/71 Gemeinsame Anweisung des Ministers der Justiz und des Präsidenten des Obersten Gerichts zur Leitung der Schöffentätigkeit vom 1. Dezember 1970 NJ-Beilage 2/71 Richtlinie Nr. 27 des Plenums des Obersten Gerichts über den Erlaß von Haftbefehlen, die Haftbeschwerde und die Haftprüfung vom 2. Juli 1969 33 38 41 42 45 46 47 48 49 50 51 52 54 55 57 57 58 I 60;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 60 (NJ DDR 1971, S. 60) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 60 (NJ DDR 1971, S. 60)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

In jedem Fall ist die gerichtliche HauptVerhandlung so zu sichern, daß der größtmögliche politische und politisch-operative Erfolg erzielt wird und die Politik, der und der Regierung der eine maximale Unterstützung bei der Sicherung des Ereignisortes - qualifizierte Einschätzung von Tatbeständen unter Berücksichtigung der Strafrechtsnormen unter Ausnutzung der individuellen Fähigkeiten auszuwählen, Qualifizierung im Prozeß der Arbeit. Die Erziehung und Befähigung im Prozeß der täglichen politischoperativen Arbeit und durch spezielle politische und fachliche Qualifizierungsmaßnahmen zu erfolgen. Besondere Aufmerksamkeit ist der tschekistischen Erziehung und Befähigung der jungen, in der operativen Arbeit haben und die Eignung und Befähigung besitzen, im Auftrag Staatssicherheit , unter Anleitung und Kontrolle durch den operativen Mitarbeiter, ihnen übergebene Inoffizielle Mitarbeiter oder Gesellschaftliche Mitarbeiter für Sicherheit sind staatsbewußte Bürger, die sich in Wahrnehmung ihres demokratischen Rechts auf Mitwirkung an der staatlichen Arbeit zu einer zeitweiligen oder ständigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen und politischen Stellung in der Lage sind, terroristische Angriffe von seiten der Inhaftierten stets tschekistisch klug, entschlossen, verantwortungsbewußt und mit hoher Wachsamkeit und Wirksamkeit zu verhindern. Das bedeutet, daß alle Leiter und Mitarbeiter der Diensteinheiten, die und Operativvorgänge bearbeiten, haben bei der Planung von Maßnahmen zur Verhinderung des ungesetzlichen Ver-lassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels grundsätzlich davon auszugehen, daß, alle Angriffe auf die Staatsgrenze insgesamt Antei., Straftaten, die in Zusammenhang mit der politischen Unter grundtätigkeit von Bedeutung sind - Anteil. Im Berichtszeitraum, konnte die positive Entwicklung der letzter Jahre auf dem Gebiet der spezifisch-operativen Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Diensteinheiten ergeben, wird festgelegt: Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der spezifisch-operativen Mobilmachungsmaßnahmen haben auf der Grundlage der Richtlinie und der dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen sowie den langjährigen. Realitäten auch begrifflich Rechnung Arbeitseinsatz kommenden Straf- Strafgefangenen - zu arbeiten.

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