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Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 585

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 585 (NJ DDR 1971, S. 585); beit, indem sie unter Nutzung ihrer Arbeitsergebnisse systematisch Vorträge und Lektionen vor Arbeitskollektiven, vor Erziehern, Partei- und Komsomolaktivisten, Mitarbeitern der Betriebe und Einrichtungen halten. Sie sprechen zu solchen Themen wie „Das Beispiel der Eltern bei der Erziehung der Kinder“, „Wer ist schuldig bei einer falschen Erziehung der Kinder?“, „Die Verantwortung der Eltern für ihre Kinder“ u. ä. Als außerordentlich nützlich haben sich Konferenzen mit Eltern erwiesen, die ihre Erziehungspflichten ungenügend erfüllen. Auf diesen Konferenzen sprechen der Direktor der Schule und der Staatsanwalt zu grundlegenden Fragen der Erziehung und der Verantwortung der Eltern. Die Staatsanwälte werten regelmäßig die Ergebnisse der Allgemeinen Aufsicht mit einem differenzierten Personenkreis aus und tragen so zur Stärkung des Rechtsbewußtseins bei. In der Kasachischen SSR bestehen mehr als 50 Volksuniversitäten und Schulen für Rechtskunde, in denen mehr als 7000 Bürger lernen. Den Räten der Volksuniversitäten gehören Mitarbeiter der Partei, der Exekutivorgane, der Staatsanwaltschaft und des Gerichts sowie der Verwaltung für innere Angelegenheiten an. Sie gliedern sich in der Regel in zwei Fakultäten: die Fakultät für Rechtskunde, die für die Mitglieder der Freiwilligenabteilungen der Miliz und der Kameradschaftsgerichte, die gesellschaftlichen Helfer der Staatsanwaltschaft, die Volksbeisitzer der Gerichte und die gesellschaftlichen Abschnittsbevollmächtigten der Miliz eingerichtet wurde; die Fakultät für Fragen der Arbeitsgesetzgebung, an der Leiter und Mitarbeiter der Betriebe, Einrichtungen und Organisationen studieren. In der Arbeit der Volksuniversitäten nehmen die Fragen der Verhütung von Rechtsverletzungen Jugendlicher einen wichtigen Platz ein. Eine umfangreiche Arbeit zur Verbreitung von Rechtskenntnissen leistet die Gesellschaft für populärwissenschaftliche Propaganda „Snanije“. Vorträge und Lektionen zu Rechtsfragen machen etwa 20 Prozent aller Vorträge aus. In Kasachstan wurden 1970 ca. 48 000 solcher Veranstaltungen durchgeführt. Nach dem XXIV. Parteitag der KPdSU wird diese Tätigkeit noch verstärkt. Die Rechtspropaganda im Rahmen der Gesellschaft „Snanije“ ist Sache aller Mitarbeiter der Justizorgane und der örtlichen Sowjets und ihrer Organe. Die wis- senschaftlichen Mitarbeiter der juristischen Fakultäten und Institute gehören fast ausnahmslos der Gesellschaft an. Die jungen Wissenschaftler werden verpflichtet, aktiv an der Verbreitung von Rechtskenntnissen mitzuwirken. Die Organe der Partei widmen dieser Tätigkeit große Aufmerksamkeit. Die Rechtspropaganda wird von wissenschaftlichmethodischen Räten der Gesellschaft „Snanije“ geleitet. Diesen Räten gehören Vertreter aller Justizorgane, der Miliz, der wissenschaftlichen Einrichtungen und der Exekutivkomitees an. Sie planen und koordinieren die gesamte Rechtspropaganda, erarbeiten methodische Anleitungen und veranstalten Referentenkonferenzen. Die Arbeitsmethoden sind sehr differenziert, um weite Kreise der Bevölkerung zu erreichen. Folgende Methoden werden angewandt: Lektionen, Vorträge, Gespräche und Konsultationen in den Betrieben und Einrichtungen, wo sich Verletzungen der Gesetzlichkeit häufen; intensive Rechtspropaganda in den Oberstufen der Schulen und in den Berufsschulen, insbesondere durch Studenten und Mitarbeiter der juristischen Fakultäten der Universitäten; Veranstaltungen für Jugendliche in den Wohngebieten, und zwar auf der Grundlage von Plänen, die gemeinsam mit den Wohnungsverwaltungen erarbeitet werden; monatliche Rundfunksendungen, z. B. zu dem Thema „Mensch Gesellschaft Gesetzlichkeit“; Nutzung des Fernsehens zur Rechtspropaganda, insbesondere zu den Sendezeiten, zu denen viele jugendliche Zuschauer zu erwarten sind. * Natürlich können die hier dargestellten sowjetischen Erfahrungen bei der Verhütung der Jugendkriminalität nicht schematisch auf die DDR übertragen werden. Sie vermitteln jedoch wertvolle Anregungen und machen deutlich, daß die Arbeit um so erfolgreicher ist, je besser es gelingt, die gesellschaftlichen Kräfte in die Erziehungsarbeit einzubeziehen und mit ihrer Hilfe die sozialistische Gesetzlichkeit zu gewährleisten. Die sowjetischen Erfahrungen zeigen, daß die spürbare und persönlichkeitsformende Hilfe für jeden jungen Menschen das entscheidende Kriterium für eine wirksame Verhütung von Rechtsverletzungen Jugendlicher ist. Informationen der zentralen Rechtspflegeorgane Über erste Erfahrungen der Gerichte bei der Auswertung der Erkenntnisse des VIII. Parteitages/der SED und dabei aufgetretene neue Probleme beriet das Oberste Gericht am 8. September 1971 mit den Direktoren der Bezirksgerichte. Vizepräsident Ziegler konnte in seinen einleitenden Ausführungen anhand vieler Beispiele feststellen, daß die Gerichte sowohl zur Vorbereitung als auch zur Auswertung des VIII. Parteitages vielfältige Initiativen entwickelt haben, die zu einer höheren Effektivität der gerichtlichen Tätigkeit führen, und daß diese Initiativen auch auf die richtigen Schwerpunkte (Beachtung der wachsenden Rolle der Arbeiterklasse, Stärkung des demokratischen Zentralismus, Kollektivität der Arbeit durch die Einbeziehung sachkundiger Kräfte, strikte Wahrung ‘der Rechte der Bürger) ausgerichtet sind. Es wurde aber auch eingeschätzt, daß es bisher bei der Auswertung des VIII. Parteitages bei den Gerichten noch unterschiedliche Ergebnisse gibt und es deshalb darauf ankommt, die guten Erfahrungen unter Beachtung der auf der Beratung gegebenen Hinweise und Empfehlungen des Präsidiums des Obersten Gerichts schnell zu verallgemeinern. Diesem Anliegen diente besonders die anschließende Diskussion, die zu einem regen Erfahrungsaustausch wurde. * Am 3. August 1971 fand beim Senat für Arbeitsrechtssachen des Obersten Gerichts eine Arbeitsberatung mit den Vorsitzenden der Senate für Arbeitsrechtssachen der Bezirksgerichte statt, an der als Gäste Vertreter des Bundesvorstandes des FDGB, des Ministeriums der Justiz, des Generalstaatsanwalts der DDR und des Staatlichen Amtes für Arbeit und Löhne beim M nisterrat der DDR teilnahmen. Das Hauptanliegen der Beratung bestand darin, die Auswertung des VIII. Parteitages der SED für die Tätigkeit der Gerichte auf dem Gebiet des Arbeitsrechts, 585;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 585 (NJ DDR 1971, S. 585) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 585 (NJ DDR 1971, S. 585)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Das Zusammenwirken mit den Staatsanwalt hat gute Tradition und hat sich bewährt. Kontrollen des Staatsanwaltes beinhalten Durchsetzung der Rechte und Pflichten der verhafteten., Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und ist für die Zusammenarbeit das Zusammenwirken mit den. am Vollzug der Untersuchungshaft beteiigten Organen verantwortlich. Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit sehr viel abhängt. Die Dynamik und Vielseitigkeit der politisch-operativen Arbeit verlangt, ständig die Frage danach zu stellen, ob und inwieweit wir in der politisch-operativen Arbeit nur durch eine höhere Qualität der Arbeit mit erreichen können. Auf dem zentralen Führungsseminar hatte ich bereits dargelegt, daß eine wichtige Aufgabe zur Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen auf der allgemein sozialen Ebene leistet Staatssicherheit durch seine Ufront-lichkeitsarbcit. Unter Beachtung der notwendigen Erfordernisse der Konspiration und Geheimhaltung in der operativen Arbeit sowie der Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit im Straf erfahren mit zu gewährleisten. Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug gebunden. Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der Dugendkrininclogie seit etwa stark zurückgegangen sind. Es wirkt sich auch noch immer der fehlerhafte Standpunkt der soz. Kriminologie aus, daß sie die Erkenntnis der Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern der unter den äußeren und inneren Existenzbedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der unter den Bedingungen der er Bahre, insbesondere zu den sich aus den Lagebedingungen ergebenden höheren qualitativen Anforderungen an den Schutz der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der vor Angriffen zu gewährleisten. Deshalb ist in unverminderter Schärfe das subversive Wirken des Gegners sozialistischen Staat und seine Machtorgane, gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichteter Haltungen. Unterschriftenleistungen zur Demonstrierung politisch-negativer. Auf fassungen, zur Durchsetzung gemeinsamer, den sozialistischen Moral- und Rechtsauffassungen widersprechenden Aktionen.

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