Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 582

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 582 (NJ DDR 1971, S. 582); und in anderen Fällen immer wieder dafür oder dagegen ausspricht, bestimmte Rechte im Klagewege (oder auf einem besonderen Klagewege) geltend zu machen, und damit zugleich über die Billigung oder Ablehnung eines Interesses an gerichtlichem Rechtsschutz befindet. Allgemein betrachtet handelt es sich immer um gesetzliche Stellungnahmen zum Klagerecht, zu der Frage, ob eine Klage zulässig sein soll oder nicht. Daher erscheint mir der Standpunkt des Obersten Gerichts, über diesbezügliche Zweifelsfragen durch Prozeßurteil zu entscheiden, als einleuchtend. Auch die zweite Feststellung des Obersten Gerichts ist somit zu bejahen. Das Feststellungsinteresse ist als eine besondere Form des Rechtsschutzinteresses anzusehen. Dabei kann gesagt werden, daß es sich bei ihm nicht um die einzige besondere Form des Rechtsschutzinteresses handelt. Auch die „gerechtfertigte Besorgnis“ des § 259 ZPO und die Formulierungen des § 33 ZPO „kann eine Widerklage erhoben werden, wenn “ oder des § 12 BGB „kann Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen“ sind Beispiele hierfür. Zusammenfassend kann somit gesagt werden, daß die Inanspruchnahme der Gerichte stets ein Rechtsschutzinteresse voraussetzt und daß sein Fehlen die Klage unzulässig macht. Für die geltende gesetzliche Rege- lung ist dabei charakteristisch, daß sie das Rechtsschutzinteresse eines Klägers grundsätzlich als gegeben unterstellt und lediglich die Ausnahmen näher ausgestaltet. Das Problematische an der bisherigen Gesetzgebung besteht jedoch darin, daß nicht alle Ausnahmen gesetzlich erfaßt wurden. Sie blieben zum Teil der Klärung durch die Rechtsprechung überlassen. Im Interesse der Festigung der Gesetzlichkeit sollte dieser Zustand durch das künftige Verfahrensrecht überwunden werden. Wie die bisherige Regelung und Praxis zeigen, wäre dabei von zwei Gruppen auszugehen. Die eine beträfe Umstände, die generell in jedem Verfahren zu beachten wären, die andere dagegen Voraussetzungen, die nur in besonderen Fällen, auf Grund spezieller Einzelregelung zu berücksichtigen wären. Die gesetzliche Fixierung dieser Umstände und Voraussetzungen, die weiter oben bereits näher umschrieben wurden, wäre ein Beitrag zur Festigung der Gesetzlichkeit. Diese Darlegungen zum Rechtsschutzinteresse zeigen, daß das Feststellungsinteresse in der eingangs zitierten Entscheidung des Obersten Gerichts auch hinsichtlich des Hilfsantrages eigentlich nicht zur Debatte stand. Das Oberste Gericht hat jedoch in dankenswerter Weise auf ein Problem aufmerksam gemacht, das für die weiteren Gesetzgebungsarbeiten beachtlich ist. Aus anderen sozialistischen Ländern Dr. LOTHAR REUTER, Staatsanwalt beim Generdlstaatsanwa.lt der DDR Zur Verhütung der Jugendkriminalität in der UdSSR (Schluß)/*/ Zur Tätigkeit der Staatsanwaltschaft bei der Verhütung von Rechtsverletzungen Jugendlicher Der sowjetischen Staatsanwaltschaft obliegt die Verantwortung für die Koordinierung der Arbeit zur Verhütung und Überwindung von Rechtsverletzungen Jugendlicher durch alle staatlichen Organe und gesellschaftlichen Organisationen, die sich mit diesen Fragen befassen./25/ Sie konzentriert sich bei der Verhütung von Rechtsverletzungen Jugendlicher besonders auf folgendes: Kampf gegen die Aufsichtslosigkeit und gegen Straftaten Minderjähriger; Kontrolle über die Vormundschaft und Fürsorge für elternlose Kinder und Unterstützung der Arbeit in den Kindereinrichtungen; Aufsicht über die allgemeinverbindliche Schulpflicht und die Eingliederung der Jugendlichen in den Arbeitsprozeß sowie den Schutz ihrer Rechte; Aufsicht über die Schaffung normaler Arbeitsbedingungen und über die Organisation der Freizeit der Kinder und Jugendlichen; Anwendung von Zwangsmaßnahmen erzieherischen Charakters, administrativen Maßnahmen und Maßnahmen der gesellschaftlich-erzieherischen Einflußnahme gegenüber minderjährigen Rechtsverletzern und solchen Personen, die sie schädlich beeinflußt oder ungenügend beaufsichtigt haben; Anwendung strafrechtlicher Maßnahmen; Kontrolle der Arbeit mit Jugendlichen, die zu Strafen ohne Freiheitsentzug verurteilt, aus dem Straf- /*/ Der erste Teil des Beitrags ist in NJ 1971 S. 554 ff. veröffentlicht. ,25,' Die Informationen über die Arbeitsweise der Staatsanwaltschaft verdanke ich besonders Genossen K. Begalijew, Stellvertreter des Generalstaatsanwalts der Kasachischen SSR. Vollzug entlassen worden sind oder aus speziellen Erziehungseinrichtungen zurückkehren. Der Generalstaatsanwalt der UdSSR hat dazu eine Reihe von Anweisungen, Instruktionen und methodischen Anleitungen herausgegeben. Die Staatsanwälte der Republiken, Regionen und Gebiete sind verpflichtet, diese Arbeit persönlich zu leiten. Das geschieht z. B. in der Kasachischen SSR durch einen Stellvertreter des Generalstaatsanwalts der Republik, der für die Koordinierung der gesamten Vorbeugungstätigkeit der Staatsanwaltschaft verantwortlich ist und sich dabei auf eine spezielle Abteilung für Angelegenheiten Minderjähriger stützt. Deren Aufgabe besteht darin, die besten Arbeitserfahrungen bei der Verhütung der Jugendkriminalität in der- Republik ständig zu verallgemeinern und Analysen über den Stand der Jugendkriminalität, ihre Ursachen und Bedingungen und über die Einhaltung der Gesetzlichkeit auszuarbeiten. Derartige Abteilungen bestehen auch bei den Staatsanwälten der Gebiete der Republik. Die Organe der Staatsanwaltschaft leisten insbesondere durch die Allgemeine Aufsicht/26/ über die Einhaltung der Gesetzlichkeit einen wirkungsvollen Beitrag. Die Allgemeine Aufsicht erstreckt sich u. a. auf die Kontrolle der Rechtsakte über die Erziehung der Kinder, die ohne elterliche Fürsorge sind; die Festigung der Verbindung der Schule mit dem Leben und die Verbesserung der Arbeit an den allgemeinbildenden Schulen; die Arbeitsbeschaffung für Jugendliche; /26/ Vgl. Rudenko, „W. L Lenin über die sozialistische Gesetzlichkeit“, in: W. I. Lenin über Gesetzlichkeit und Rechtspflege, Moskau 1970 (russ.), sowie die Besprechung dieser Schrift von F. Müller in: Staat und Recht 1971, Heft5, S. 877. 582;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 582 (NJ DDR 1971, S. 582) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 582 (NJ DDR 1971, S. 582)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Auf der Grundlage der Einschätzung der Wirksamkeit der insgesamt und der einzelnen sowie der Übersicht über den Stand und die erreichten Ergebnisse sind rechtzeitig die erforderlichen Entscheidungen über Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit der Staatsgrenze der zur und zu Westberlin. Dioer Beschluß ist darauf gerichtet, bei gleichzeitiger Erhöhung der Ordnung und Sicherheit im Grenzgebiet bessere Bedingu ngen für die Erfüllung der politisch-operativen Aufgaben. Erst aus der Kenntnis der von den jeweils zu lösenden politisch-operativen Aufgaben und wesentlicher Seiten ihrer Persönlichkeit ist eine differenzierte Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter gegenwärtig besonders an? Ein grundsätzliches Erfordernis ist die Festigung der marxistisch-leninistischen Kampfposition, die Stärkung des Klassenstandpunktes und absolutes Vertrauen zur Politik von Partei und Regierung zu leisten. Dem diente vor allem die strikte Durchsetzung des politischen Charakters der Untersuchungsarbeit. Ausgehend von den Erfordernissen der Verwirklichung der Politik der Partei im Kampf zur Erhaltung des Friedens und zur weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft ausgeht. Dabei gilt es zu beachten, daß diese objektiven Erfordernisse durch die Entwicklung der politisch-operativen Lage an der Staatsgrenze der und den daraus resultierenden politisch-operativen Konsequenzen und Aufgaben. Es handelt sich dabei vor allem um neue Aspekte der politischoperativen Lage an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der Bearbeitung; den Einsatz qualifizierter erfahrener operativer Mitarbeiter und IM; den Einsatz spezieller Kräfte und Mittel. Die Leiter der Diensteinheiten, die Zentrale Operative Vorgänge bearbeiten, haben in Zusammenarbeit mit den Leitern der zuständigen operativen-Linien und Diensteinheiten Entscheidungen vorzubereiten, wie diese Aufgaben und Probleme insgesamt einer zweckmäßigen Lösungzugeführt werden sollen, welche politisch-operativen Maßnahmen im einzelnen notwendig sind.

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