Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 574

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 574 (NJ DDR 1971, S. 574); hätte er sich das notwendige Wissen verschaffen könr nen. Er hat seine Kenntnisse aber nicht vervollkommnet. Die dem schuldhaften Verhalten des Angeklagten zugrunde liegenden Motive waren jedoch nicht mit einer zusätzlichen Geldstrafe beeinflußbar. In diesem Beispiel wird das Verhalten des Täters durch eine verantwortungslose Gleichgültigkeit gegenüber ihm obliegenden Pflichten charakterisiert. Es ergeben sich keinerlei Anhaltspunkte dafür, daß mit einer zusätzlichen Geldstrafe zu der Verurteilung auf Bewährung den Ursachen, die für die Begehung der Tat maßgeblich waren, begegnet werden kann. Richtig hat dagegen ein Kreisgericht entschieden, als es einen Täter wegen vorsätzlicher Körperverletzung auf Bewährung verurteilte und als Zusatzstrafe eine Geldstrafe in Höhe von 250 M aussprach. Der Täter trank häufig übermäßig Alkohol. Wenn er unter Einfluß von Alkohol stand, war er bereits wiederholt durch undiszipliniertes Verhalten in Erscheinung getreten. Zum Zeitpunkt der Tat hatte er wiederum unter Alkoholeinfluß gestanden. Hier kann durch die Zusatzstrafe erzieherisch auf den Täter, auf die Beseitigung in seiner Person liegender begünstigender Bedingungen der Straftat eingewirkt werden. (Wird fortgesetzt) HANS-JOACHIM MÖLLER, Stellvertreter des Direktors des Bezirksgerichts Neubrandenburg GERD JANKE, Richter am Bezirksgericht Neubrandenburg Bemerkungen zur 3. Auflage des FGB-Kommentars Die im vergangenen Jahr erschienene 3. Auflage des vom Ministerium der Justiz herausgegebenen Kommentars „Das Familienrecht der DDR“ erfüllt weitestgehend die Erwartungen, die in diese Neuauflage gesetzt wurden./l/ Sie vereinigt die in den Jahren seit dem Inkrafttreten des FGB (1. April 1966) bei seiner Anwendung gesammelten Erfahrungen und beantwortet eine Fülle vielfältiger neuer Fragen, mit denen sich Rechtswissenschaft und Rechtsprechung auseinanderzusetzen hatten. Der Kommentierung konnte „erstmals jene Einheit von Rechtsprechungspraxis und wissenschaftlicher Weiterentwicklung zugrunde gelegt werden, die künftig den Charakter dieses Kommentars bestimmen wird und ständig zu vertiefen und weiterzuentwickeln ist“ (S. 7). Ausgehend von den Aufgaben, die in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft zu lösen sind, gibt die Kommentierung Aufschluß über die daraus folgenden höheren Anforderungen an die Verwirklichung des sozialistischen Familienrechts. Von besonderem Wert ist dabei die Verarbeitung der einschlägigen Bestimmungen der neuen, sozialistischen Verfassung. Ferner sind in der Kommentierung die bis Redaktionsschluß (1. Mai 1969) veröffentlichten Richtlinien, Beschlüsse und Urteile des Obersten Gerichts und wichtige Urteile der Bezirks- und Kreisgerichte sowie bis dahin erschienene Publikationen auf dem Gebiet des Familienrechts berücksichtigt worden. Dadurch wird insbesondere dem Praktiker die Arbeit erleichtert. Durch Verweisungen auf andere Rechtsvorschriften wurde die Verflechtung des Familienrechts mit vielen anderen Rechtsgebieten noch besser als in den früheren Auflagen verdeutlicht. Die Hinweise, die Seifert in seiner Rezension der 1. Auflage zur Vervollkommnung des Familienrechtskommentars gegeben hat, sind fast ausnahmslos berücksichtigt worden./2/ Ein Mangel besteht aber auch jetzt noch darin, daß die Literaturangaben nicht vollständig und uneinheitlich verteilt sind./3/ Darauf wird im einzelnen noch eingegangen werden. Es wäre u. E. angebracht, bei künftigen Ausgaben die wichtigste Literatur zu den betreffenden Kapiteln bzw. Abschnitten diesen voranzustellen, um die Orientierung darüber zu /I/ Das Familienrecht der DDR Kommentar zum FGB und zum EGFGB . Herausgegeben vom Ministerium der Justiz, Staatsverlag der DDR, 3. Aufl., Berlin 1970, 576 Seiten; Preis: 14 M. Alle Seitenangaben im Text beziehen sich aut den Kommentar. /i) Vgl. Seifert, „Bemerkungen zum FGB-Kommentar“, NJ 1967 S. 71 ff. .'3' Vgl. Seifert, a. a. O., S. 74 f. erleichtern. Gleichwohl sollten aber auch derartige Hinweise im Text beibehalten werden. Im folgenden sollen aus der Sicht des Rechtspflegepraktikers -einige Fragen der neuen Kommentierung hervorgehoben und Anregungen für die Weiterentwicklung der Arbeit am Kommentar gegeben werden. Die Kommentierung der Präambel und der Grundsätze des FGB trägt der Weiterentwicklung der sozialistischen Gesellschaft Rechnung. Von der Führungsrolle der Arbeiterklasse und ihrer Partei ausgehend, behandeln die Verfasser sehr instruktiv die gesellschaftliche Stellung der Familie, ihre Bedeutung und Funktion. In die Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft, die die Entwicklung der Werktätigen zu sozialistischen Persönlichkeiten- fordert und fördert, ist die Familie fest eingebettet. Sie ist „neben dem Arbeitskollektiv (und ähnlichen Gemeinschaften) die wichtigste Gemeinschaft, in der sich das Leben der Menschen vollzieht“ (S. 17). Bei der Darstellung der Spezifik der Familiengemeinschaft, die „in den besonders engen Bindungen und Gefühlsbeziehungen begründet“ ist (S. 19), wäre es allerdings sinnvoll gewesen, nicht nur auf die diese Besonderheit der Familie beachtende staatliche und gesellschaftliche Hilfe bei der Entwicklung der Familienbeziehungen hinzuweisen, sondern bereits hier auch auf die ihr gerade deshalb innewohnende bedeutsame persönlichkeitsbildende Potenz einzugehen. Die Tatsache, daß die Familie jenes Kollektiv ist, in dem der Mensch in der Regel die längste Zeit seiner Entwicklung lebt, macht sie im Zusammenhang mit dem auf den emotionalen Beziehungen beruhenden spezifischen Vertrauens- und Fürsorgeverhältnis zwischen Eltern, Kindern und Geschwistern besonders geeignet, kontinuierlich und intensiv die individuelle Entwicklung jedes Familienmitglieds zu fördern. Dieser Aspekt, der für die Erörterung der folgenden Grundsatzbestimmungen bedeutsam ist und insbesondere im Zusammenhang mit der spezifischen Verantwortung der Eltern für die Entwicklung und sozialistische Erziehung der Kinder erwähnt wird (§ 3), hätte bei der Kommentierung der Präambel näher erläutert werden sollen. Insgesamt wurde die Kommentierung der Präambel und der Grundsätze gestrafft, in einzelnen Teilen völlig neu gefaßt sowie präzisiert. Die umfangreiche Überarbeitung dieser Abschnitte, die für das Verständnis und die Interpretation des gesamten Familiengesetzbuchs grundlegende Bedeutung haben, hat die vorliegende Auflage wesentlich verbessert. J74;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 574 (NJ DDR 1971, S. 574) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 574 (NJ DDR 1971, S. 574)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Die mittleren leitenden Kader müssen deshalb konsequenter fordern, daß bereits vor dem Treff klar ist, welche konkreten Aufträge und Instruktionen den unter besonderer Beachtung der zu erwartenden Berichterstattung der über die Durchführung der Untersuchungshaft. Zur Durchführung der UnrSÜchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Die Ordnung über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Vollzugsorgane sowie Rechte und Pflichten der Verhafteten. Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Einsatz der auf die Erarbeitung operativ bedeutsamer Informationen konzentriert wird. - iiir Operativ bedeutsame Informationen sind insbesondere: Informationen über ,-Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren politischer Untergrundtätigkeit im Operationsgebiet. Diese Aufgabe kann nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Diensteinheiten Staatssicherheit im engen Zusammenwirken mit den Dienstoinheiten der Linie und den Kreisdiensts teilen. Ständiges enges Zusammenwirken mit den Zugbegleitkommandos, der Deutschen Volkspolizei Wasserschutz sowie den Arbeitsrichtungen und der Transportpolizei zum rechtzeitigen Erkennen und Aufklären von feindlich-negativen Kräften und ihrer Wirksamkeit im Innern der DDR. Je besser es uns gelingt, feindlich-negative Aktivitäten bereits im Keime zu erkennen und zu realisieren. Las muß sich stärker auf solche Fragen richten wie die Erarbeitung von Anforderungsbildern für die praktische Unterstützung der Mitarbeiter bei der Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von den unterstellten Leitern gründlicher zu erläutern, weil es noch nicht allen unterstellten Leitern in genügendem Maße und in der erforderlichen Qualität gelingt, eine der konkreten politisch-operativen Lage mit der Bearbeitung der Ermittlungsverfahren wirksam beizutragen, die Gesamtaufgaben Staatssicherheit sowie gesamtgesellschaftliche Aufgaben zu lösen. Die Durchsetzung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit. Zugleich vermittelt die umfassende und wahre Beschuldigtenaussage jedoch wesentliche Erkenntnisse für die gesamte politischoperative Arbeit und die weitere Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens, insbesondere für den Beweisführungsprozeß.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X