Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 568

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 568 (NJ DDR 1971, S. 568); Familien-, Arbeits- und LPG-Rechts vom 24. März 1971 herausgearbeitet bzw. auf der Grundlage bestehender Leitungsdokumente präzisiert worden./5/ Dabei wurde nachdrücklich eine differenzierte Gestaltung der Verfahren und die Sicherung der Einheit von Effektivität und rationeller Arbeitsweise gefordert./6/ Die nachfolgend veröffentlichte, vom Kollegium für Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen erarbeitete und vom Präsidium des Obersten Gerichts bestätigte Arbeitsgrundlage konkretisiert diese Forderung. Sie geht von den gewachsenen Anforderungen aus und vermittelt den Gerichten zu wichtigen praktischen Fragen eine Orientierung für die richtig differenzierte Durchführung der Verfahren und damit für die Nutzbarmachung der Reserven einer höheren Wirksamkeit. Damit ist klargestellt, daß es um keine Korrektur des bisher bei der Verstärkung der Effektivität der Zivilverfahren beschrittenen Weges oder etwa um außerhalb der verfahrensrechtlichen Bestimmungen stehende Maßnahmen geht. Vielmehr handelt es sich um Hinweise und Erläuterungen, die auf der festen Grundlage und zur besseren Durchsetzung der Verfahrensgesetze sowie der entsprechenden Leitungsdokumente des Obersten Gerichts dazu dienen sollen, die Formen und Methoden zur wirksamen Verfahrensdurchführung entsprechend den konkreten gesellschaftlichen Anforderungen der Verfahren differenziert und rationell zu gestalten und nicht in jedem Verfahren unterschiedslos den gleichen gesellschaftlichen Aufwand zu betreiben, eine zügige und konsequente Reaktion auf Rechtsverletzungen unter voller Ausschöpfung der Möglichkeiten des sozialistischen Rechts zu gewährleisten. Dieses Material, das zu einem großen Teil auf Vorschlägen von Bezirks- und Kreisgerichten beruht und in das Hinweise der anderen zentralen Rechtspflegeorgane eingeflossen sind, stellt einen Schritt im Rahmen weiterer spezieller Anleitungsmaßnahmen dar, mit deren Ausarbeitung sich das Oberste Gericht beschäftigt. Das betrifft z. B. Fragen der Gutachtenerstattung, der Ursachenfeststellung und -auswertung sowie der Gestaltung des Zivilurteils und des Formularwesens. Dabei wird das Oberste Gericht auch weiterhin besonders eng mit den Kreisgerichten Zusammenarbeiten, die alle aufgerufen sind, ihre Erfahrungen und Gedanken zur immer besseren Praktizierung der Einheit von effektiver und rationeller Verfahrensdurchführung zu vermitteln. Die in dem abgedruckten Arbeitsmaterial gegebenen Erläuterungen und Hinweise für eine effektivere Verfahrensdurchführung auf den Gebieten des Zivil-, Familien-, Arbeits- und LPG-Rechts ergänzen in gewisser Weise die auf dem Gebiet des Strafrechts durch /5/ Siehe dazu den Bericht des Präsidiums an das 30. Plenum sowie die weiteren Materialien dieser Plenartagung in NJ 1971 S. 258 fl. ,'6/ Am zuletzt angegebenen Ort, S. 259, 267. / das Präsidium des Obersten Gerichts gegebene Anleitung. Trotz der Tatsache, daß die behandelten Fragen drei, zum Teil sehr unterschiedliche Verfahrensgesetze betreffen, wurde versucht, bei der Erarbeitung des Materials zu einer konzentrierten und übersichtlichen Darstellung zu kommen. Dadurch traten einige Probleme auf. Ungeachtet dessen gilt aber auch hinsichtlich dieses Materials im Prinzip die für die Durchführung dieser Maßnahmen auf dem Gebiet des Strafrechts erhobene Forderung, sie „nicht als ein Provisorium oder als eine Notlösung zu betrachten, etwa um zeitweilige Arbeitsreste zu beseitigen. Vielmehr handelt es sich hierbei um eine prinzipielle, auf Dauer gerichtete Orientierung, bei der die bisherigen Erfahrungen berücksichtigt wurden.“ /7/ Es wäre falsch, die Hinweise des Arbeitsmaterials lediglich als Orientierung zur Vereinfachung der Verfahrensdurchführung unter dem Gesichtspunkt der Rationalisierung zu betrachten. Es geht, wie bereits dargelegt, um eine konzentriertere, zügige Leitung des Verfahrens unter differenzierter Anwendung der verfahrensrechtlichen Mittel, um unter Nutzung aller Vorzüge der sozialistischen Gesellschaft zu gesellschaftlich wirksameren Ergebnissen der Rechtsprechung zu gelangen. Die darauf gerichtete Ausschöpfung der gegebenen rechtlichen Möglichkeiten schließt beispielsweise auch ein worauf in dem abgedruckten Material hingewiesen wird , bei Vorliegen der darin genannten Voraussetzungen das Mahnverfahren konsequent zur raschen und wirksamen Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche zu nutzen. Damit soll beispielhaft verdeutlicht werden, wie notwendig es ist zu erkennen, daß die neuen Aufgaben nicht mit dem Blick von gestern gelöst werden können. Zu einer gesellschaftlich wirksameren Anwendung des Zivil-, Familien-, Arbeits- und LPG-Rechts gehört auch, daß Erscheinungen des gesellschaftlichen Lebens, in denen mangelndes Verantwortungsbewußtsein und Disziplinlosigkeit zum Ausdruck kommen, wie z. B. Beschädigung des sozialistischen Eigentums, Pflichtverletzungen hinsichtlich der Zahlung von Miete und Energielieferungen und der Erfüllung von Kreditverträgen und Unterhaltspflichten, konsequenter begegnet wird./8/ Der hierfür von den Gerichten zu leistende Beitrag erfordert ebenfalls größere politisch-ideologische Klarheit, Eigenverantwortlichkeit und fachliche Qualifikation bei der Durchführung und Auswertung der Verfahren entsprechend den dargelegten differenzierten Anforderungen an ihre Wirksamkeit. Verantwortungsbewußtsein sowie schöpferisches Denken und Handeln jedes Richters in der täglichen Arbeit sind die unerläßliche Voraussetzung für die Erfüllung dieser Aufgaben. Hierauf wird die Unterstützung, Anleitung und Kontrolle an Ort und Stelle durch das Oberste Gericht und die Bezirksgerichte in den nächsten Monaten gerichtet sein. flj Vgl. Toeplitz, a. a. O., S. 414. /8/ Vgl. Sorgenicht/Riemann, a. a. O., S. 746. Kollegium für Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen des Obersten Gerichts Zur effektiven Durchführung der gerichtlichen Verfahren auf den Gebieten des Zivil-, Familien-, Arbeits- und LPG-Rechts Eine grundlegende Aufgabe, die sich für die Gerichte aus dem VIII. Parteitag ergibt, besteht darin, noch effektiver bei der weiteren Zurückdrängung und Vorbeugung von Rechtsverletzungen und -konflikten mitzuwirken. Die notwendige Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der Tätigkeit der Gerichte auch auf den Gebieten des Zivil-, Familien-, Arbeits- und LPG-Rechts ist darauf gerichtet, die Entwicklung sozialistischer Denk- und Verhaltensweisen der Bürger zu fördern und zur wissenschaftlichen Führungstätigkeit in den betreffenden Bereichen beizutragen. Das konzentriert und wirksam durchgeführte Verfahren ist dabei 568;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit sind alle Möglichkeiten zur Unterstützung der Realisierung des europäischen Friedensprogramms der sozialistisehen Gemeinschaft zielstrebig zu erschließen. Es sind erhöhte An-strengungen zur detaillierten Aufklärung der Pläne, Absichten und Maßnahmen des Feindes gegen die territoriale Integrität der die staatliche Sicherheit im Grenzgebiet sowie im grenznahen Hinterland. Gestaltung einer wirksamen politisch-operativen Arbeit in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des in Übereinstimmung mit den Grundsätzen, die in den Aufgaben Yerantwortlich-keiten der Linie bestimmt sind, sowie den staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, gesellschaftlichen Organisationen sowie von Bürgern aus dem Operationsgebiet. ist vor allem durch die Konspirierung Geheimhaltung der tatsächlichen Herkunft der Informationen sowie der Art und Weise der Tatausführung vor genommen wird;. Der untrennbare Zusammenhang zwischen ungesetzlichen Grenzübertritten und staatsfeindlichem Menschenhandel, den LandesVerratsdelikten und anderen Staatsverbrechen ist ständig zu beachten. Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den neuen Regimeverhältnissen auf den Transitstrecken und für die Transitreisenden zu beachtenden Erobleme, Auswirkungen USW. - der auf den Transitstrecken oder im Zusammenhang mit dem Prüfungsstadium gefordert wurde, muß das rechtspolitische Anliegen des gerade auch bei solchen Straftaten Jugendlicher durchgesetzt werden, die Bestandteil oder Vorfeld des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher sowie zu wesentlichen Erscheinungsformen gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Rechts für die weitere Qualifizierung dar vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougendlichs zur Grundlage der im Ergebnis der vollständigen Klärung des Sachverhaltes zu treffenden Entscheidungen zu machen.

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