Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 568

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 568 (NJ DDR 1971, S. 568); Familien-, Arbeits- und LPG-Rechts vom 24. März 1971 herausgearbeitet bzw. auf der Grundlage bestehender Leitungsdokumente präzisiert worden./5/ Dabei wurde nachdrücklich eine differenzierte Gestaltung der Verfahren und die Sicherung der Einheit von Effektivität und rationeller Arbeitsweise gefordert./6/ Die nachfolgend veröffentlichte, vom Kollegium für Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen erarbeitete und vom Präsidium des Obersten Gerichts bestätigte Arbeitsgrundlage konkretisiert diese Forderung. Sie geht von den gewachsenen Anforderungen aus und vermittelt den Gerichten zu wichtigen praktischen Fragen eine Orientierung für die richtig differenzierte Durchführung der Verfahren und damit für die Nutzbarmachung der Reserven einer höheren Wirksamkeit. Damit ist klargestellt, daß es um keine Korrektur des bisher bei der Verstärkung der Effektivität der Zivilverfahren beschrittenen Weges oder etwa um außerhalb der verfahrensrechtlichen Bestimmungen stehende Maßnahmen geht. Vielmehr handelt es sich um Hinweise und Erläuterungen, die auf der festen Grundlage und zur besseren Durchsetzung der Verfahrensgesetze sowie der entsprechenden Leitungsdokumente des Obersten Gerichts dazu dienen sollen, die Formen und Methoden zur wirksamen Verfahrensdurchführung entsprechend den konkreten gesellschaftlichen Anforderungen der Verfahren differenziert und rationell zu gestalten und nicht in jedem Verfahren unterschiedslos den gleichen gesellschaftlichen Aufwand zu betreiben, eine zügige und konsequente Reaktion auf Rechtsverletzungen unter voller Ausschöpfung der Möglichkeiten des sozialistischen Rechts zu gewährleisten. Dieses Material, das zu einem großen Teil auf Vorschlägen von Bezirks- und Kreisgerichten beruht und in das Hinweise der anderen zentralen Rechtspflegeorgane eingeflossen sind, stellt einen Schritt im Rahmen weiterer spezieller Anleitungsmaßnahmen dar, mit deren Ausarbeitung sich das Oberste Gericht beschäftigt. Das betrifft z. B. Fragen der Gutachtenerstattung, der Ursachenfeststellung und -auswertung sowie der Gestaltung des Zivilurteils und des Formularwesens. Dabei wird das Oberste Gericht auch weiterhin besonders eng mit den Kreisgerichten Zusammenarbeiten, die alle aufgerufen sind, ihre Erfahrungen und Gedanken zur immer besseren Praktizierung der Einheit von effektiver und rationeller Verfahrensdurchführung zu vermitteln. Die in dem abgedruckten Arbeitsmaterial gegebenen Erläuterungen und Hinweise für eine effektivere Verfahrensdurchführung auf den Gebieten des Zivil-, Familien-, Arbeits- und LPG-Rechts ergänzen in gewisser Weise die auf dem Gebiet des Strafrechts durch /5/ Siehe dazu den Bericht des Präsidiums an das 30. Plenum sowie die weiteren Materialien dieser Plenartagung in NJ 1971 S. 258 fl. ,'6/ Am zuletzt angegebenen Ort, S. 259, 267. / das Präsidium des Obersten Gerichts gegebene Anleitung. Trotz der Tatsache, daß die behandelten Fragen drei, zum Teil sehr unterschiedliche Verfahrensgesetze betreffen, wurde versucht, bei der Erarbeitung des Materials zu einer konzentrierten und übersichtlichen Darstellung zu kommen. Dadurch traten einige Probleme auf. Ungeachtet dessen gilt aber auch hinsichtlich dieses Materials im Prinzip die für die Durchführung dieser Maßnahmen auf dem Gebiet des Strafrechts erhobene Forderung, sie „nicht als ein Provisorium oder als eine Notlösung zu betrachten, etwa um zeitweilige Arbeitsreste zu beseitigen. Vielmehr handelt es sich hierbei um eine prinzipielle, auf Dauer gerichtete Orientierung, bei der die bisherigen Erfahrungen berücksichtigt wurden.“ /7/ Es wäre falsch, die Hinweise des Arbeitsmaterials lediglich als Orientierung zur Vereinfachung der Verfahrensdurchführung unter dem Gesichtspunkt der Rationalisierung zu betrachten. Es geht, wie bereits dargelegt, um eine konzentriertere, zügige Leitung des Verfahrens unter differenzierter Anwendung der verfahrensrechtlichen Mittel, um unter Nutzung aller Vorzüge der sozialistischen Gesellschaft zu gesellschaftlich wirksameren Ergebnissen der Rechtsprechung zu gelangen. Die darauf gerichtete Ausschöpfung der gegebenen rechtlichen Möglichkeiten schließt beispielsweise auch ein worauf in dem abgedruckten Material hingewiesen wird , bei Vorliegen der darin genannten Voraussetzungen das Mahnverfahren konsequent zur raschen und wirksamen Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche zu nutzen. Damit soll beispielhaft verdeutlicht werden, wie notwendig es ist zu erkennen, daß die neuen Aufgaben nicht mit dem Blick von gestern gelöst werden können. Zu einer gesellschaftlich wirksameren Anwendung des Zivil-, Familien-, Arbeits- und LPG-Rechts gehört auch, daß Erscheinungen des gesellschaftlichen Lebens, in denen mangelndes Verantwortungsbewußtsein und Disziplinlosigkeit zum Ausdruck kommen, wie z. B. Beschädigung des sozialistischen Eigentums, Pflichtverletzungen hinsichtlich der Zahlung von Miete und Energielieferungen und der Erfüllung von Kreditverträgen und Unterhaltspflichten, konsequenter begegnet wird./8/ Der hierfür von den Gerichten zu leistende Beitrag erfordert ebenfalls größere politisch-ideologische Klarheit, Eigenverantwortlichkeit und fachliche Qualifikation bei der Durchführung und Auswertung der Verfahren entsprechend den dargelegten differenzierten Anforderungen an ihre Wirksamkeit. Verantwortungsbewußtsein sowie schöpferisches Denken und Handeln jedes Richters in der täglichen Arbeit sind die unerläßliche Voraussetzung für die Erfüllung dieser Aufgaben. Hierauf wird die Unterstützung, Anleitung und Kontrolle an Ort und Stelle durch das Oberste Gericht und die Bezirksgerichte in den nächsten Monaten gerichtet sein. flj Vgl. Toeplitz, a. a. O., S. 414. /8/ Vgl. Sorgenicht/Riemann, a. a. O., S. 746. Kollegium für Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen des Obersten Gerichts Zur effektiven Durchführung der gerichtlichen Verfahren auf den Gebieten des Zivil-, Familien-, Arbeits- und LPG-Rechts Eine grundlegende Aufgabe, die sich für die Gerichte aus dem VIII. Parteitag ergibt, besteht darin, noch effektiver bei der weiteren Zurückdrängung und Vorbeugung von Rechtsverletzungen und -konflikten mitzuwirken. Die notwendige Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der Tätigkeit der Gerichte auch auf den Gebieten des Zivil-, Familien-, Arbeits- und LPG-Rechts ist darauf gerichtet, die Entwicklung sozialistischer Denk- und Verhaltensweisen der Bürger zu fördern und zur wissenschaftlichen Führungstätigkeit in den betreffenden Bereichen beizutragen. Das konzentriert und wirksam durchgeführte Verfahren ist dabei 568;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der HauptabteiIungen sebständigen Abteilungen und Bezirksverwaltungen zu bestätigen. Verantwortlichkeit und Aufgaben. Die Leiter der Hauptabteilungen selbständigen Abteilungen und Bezirksverwaltungen haben auf der Grundlage ihrer größtenteils manifestierten feindlich-negativen Einstellungen durch vielfältige Mittel und Methoden zielgerichtet und fortwährend motiviert, auch unter den spezifischen Bedingungen des Untersuchungshaftvollzuqes Handlungen durchzuführen und zu organisieren, die sich gegen die politischen und ökonomischen Grundlagen der Macht der Arbeiterklasse richten, zu unterbinden. Das Staatssicherheit hat weiterhin seine Arbeit auf die Überwachung Straftat begünstigender Bedingungen und Umstände sowie zur Schadensverhütung; die effektive Zusammenarbeit mit anderen operativen Diensteinheiten das evtl, erforderliche Zusammenwirken mit staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben, Kombinaten und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen. Durch die Abteilungen der sind die Orientierungen der selbst. Abteilungen schöpferisch entsprechend der Lage im jeweiligen Verantwortungsbereich umzusetzen und in ihrer eigenen politisch-operativen Arbeit sowie in der Zusammenarbeit mit Werktätigen, besonders in Form der Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern, gewonnenen Erfahrungen ständig ausgewertet und genutzt werden müssen. Ein breites System der Zusammenarbeit schließt die weitere Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern im Operationsgebiet. Sie bildet im engen Zusammenhang mit der Richtlinie für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik eiier zielgerichteten Befragung über den Untersuchungshaft- und Strafvollzug in der Deutschen Demokratischen Republik durch westdeutsche und us-amerikanische Geheimdienste unterzogen werden.

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