Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 567

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 567 (NJ DDR 1971, S. 567); NEUE JUSTIZ ZEITSCHRIFT FÜR RECHT UND RECHTSWISSENSCHAFT 25. JAHRGANG 19/71 1. OKTOBERHEFT S. 567-598 Oberrichter Dr. WERNER STRASBERG, Mitglied des Präsidiums des Obersten Gerichts und Vorsitzender des Kollegiums für Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen Höhere gesellschaftliche Wirksamkeit der Zivil-, Familien-, Arbeits- und LPG-Rechtsverfahren In der gerichtlichen Tätigkeit nehmen die Zivil-, Familien-, Arbeits- und LPG-Rechtsverfahren einen breiten Raum ein. Tausende Burger wenden sich an die Gerichte, um mit deren Hilfe ihre Rechte durchzuset-zen./l/ In nicht geringer Anzahl sind sozialistische Betriebe und Genossenschaften an diesen Verfahren beteiligt, in denen grundlegende Bereiche der sozialistischen Persönlichkeitsentwicklung erfaßt werden, wie z. B. die kollektive Arbeit in den sozialistischen Betrieben, die Lebensbedingungen in den Wohngebieten und die Entwicklung sozialistischer Familienbeziehungen. Das zeigt die gesellschaftliche Bedeutung einer effektiven Arbeit der Gerichte auf diesen Rechtsgebieten. Trotz der erreichten Fortschritte kann der in der Praxis bisher erzielte Stand jedoch noch nicht befriedigen. Aus der grundlegenden Aufgabenstellung des VIII. Parteitages des SED ergeben sich auch höhere qualitative Anforderungen an die sozialistische Zivilrechtspflege. Die notwendige Erhöhung ihrer Effektivität bedeutet für die Gerichte vor allem, die Verfahren mit besserer Qualität als Bestandteil der Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu gestalten, in und mit den Verfahren die Rechtssicherheit als einen wichtigen Faktor des Vertrauensverhältnisses der Bürger zu ihrem sozialistischen Staat allseitig zu gewährleisten und dazu beizutragen, „daß überall im täglichen Leben unserer Gesellschaft die Einhaltung des sozialistischen Rechts und bewußte Disziplin zur festen Gewohnheit der Menschen werden“ 72/ Das erfordert von den Gerichten, die Normen des Zivil-, Familien-, Arbeits- und LPG-Rechts sowie des Prozeßrechts entsprechend ihrer politischen Aufgabenstellung konsequent anzuwenden, die bewußte Verwirklichung des sozialistischen Rechts durch die Bürger als Verwirklichung der Macht der Arbeiterklasse aktiv zu fördern und zu entwickeln und dadurch diese Macht noch wirksamer zu stärken und zu schützen. Für die Durchführung des konkreten Verfahrens als Instrument der sozialistischen staatlichen Leitung gesellschaftlicher Prozesse durch die Gerichte bedeutet das vor allem Hl Vgl. Strasberg, „Zur Einordnung der gerichtlichen Tätigkeit in die staatliche Leitung im Territorium“, NJ 1971 S. 265 ff. (2166). iH Bericht des Zentralkomitees an den VIII. Parteitag der SED, Berlin 1971, S. 67. die Rechte und Pflichten der Verfahrensbeteiligten konzentriert, kpnsequent und wirksam durchzusetzen, ihre berechtigten Interessen zu sichern und keine Unterschätzung kleinerer Verletzungen und Beeinträchtigungen der Rechte der Bürger zuzulas-sen/3/, die Mitwirkung der Werktätigen entsprechend den differenzierten Anforderungen der Verfahren zu organisieren, zielgerichtet und überzeugend Einfluß auf die Herausbildung und Festigung des sozialistischen Rechtsbewußtseins als Grundlage schöpferischer Rechtsverwirklichung zu nehmen. In dieser Weise durchgeführte Verfahren bilden eine gute Grundlage für eine effektive Zusammenarbeit im Territorium unter der Führung der Volksvertretungen zur Vorbeugung von Rechtsverletzungen und -konflik-ten. Die Werktätigen messen auch die Leistungen der Gerichte daran, wie diese es verstehen, mit ihnen gemeinsam im täglichen Leben zur strikten Gewährleistung der sozialistischen Gesellschaft beizutragen, und wie es ihnen gelingt, die Durchführung der Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse in konkreter, lebendiger Weise zu organisieren. Die höheren Forderungen, die der VIII. Parteitag an die Arbeit der Gerichte insgesamt und damit auch für die Arbeit auf den Gebieten des Zivil-, Familien-, Arbeits- und LPG-Rechts stellt, sind nicht dadurch zu erfüllen, daß an die Durchführung jedes Verfahrens schematisch die gleichen Anforderungen gestellt werden. Es geht darum, daß die Gerichte in der Gesamtheit ihrer Tätigkeit bei der Bekämpfung und Zurückdrän-gung von Rechtsverletzungen und -konflikten wirksamer werden./4/ Das erfordert auch die Beherrschung des Gesetzes der Ökonomie der Zeit und Maßnahmen für eine rationellere Arbeitsweise. Die spezifischen Anforderungen an wirksame Zivilverfahren Sind in ihren Grundlinien auf dem 30. Plenum des Obersten Gerichts zu Problemen der Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der Tätigkeit der Bezirks- und Kreisgerichte auf dem Gebiet des Zivil-, /3l Sorgenicht/Riejnann, „Die Wirksamkeit des sozialistischen Rechts erhöhen“, Einheit 1971, Heft 6, S. 746; NJ 1971 S. 378 ff. (382). /4/ Toeplitz, „Höhere Wirksamkeit des Strafverfahrens in einfachen Strafsachen“, NJ 1971 S. 414 ff. (415). 567;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher, Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Feindtätigkeit sicher und effektiv zu lösen. Die dient vor allem der Konzentration Operativer Kräfte und Mittel der Diensteinheiten Staatssicherheit auf die Sicherung der Schwerpunktbereiche und die Bearbeitung der politisch-operativen Schwerpunkte. Das politisch-operative ist unter konsequenter Durchsetzung der spezifischen Verantwortung Staatssicherheit für die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit und die Tatsache, daß sie über spezifische Kenntnisse zu den Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Dugendlicher und die zu deren vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner wird nachfolgend auf ausgewählte Problemstellungen näher eingegangen. Zu einigen Problemen der Anlässe Voraussetzung für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und dem Zentralen Medizinischen Dienst den Medizinischen Diensten der Staatssicherheit . Darüber hinaus wirken die Diensteinheiten der Linie als staatliches Vollzugsorgan eng mit anderen Schutz- und Sicherheitsorganen, insbesondere zur Einflußnahme auf die Gewährleistung einer hohen öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie der Entfaltung einer wirkungsvolleren Öffentlichkeitsarbeit, in der es vor allem darauf an, die in der konkreten Klassenkampf situation bestehenden Möglichkeiten für den offensiven Kampf Staatssicherheit zu erkennen und zu nutzen und die in ihr auf tretenden Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners.

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