Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 566

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 566 (NJ DDR 1971, S. 566); Inhalt Das gilt insbesondere auch für den nach der Behauptung der Kläger durch Defekte am Getränkeautomaten entstandenen Schaden. Die in ihrer Aussageweise ohnehin widersprüchliche Feststellung des Bezirksgerichts hierzu, es könne nach dem Ergebnis der Verhandlung und Beweisaufnahme keinem Zweifel unterliegen, daß zumindest ein erheblicher Teil des Schadens durch die am Getränkeautomaten aufgetretenen Defekte entstanden sei oder doch entstanden sein könne, findet im vorliegenden Prozeßmaterial keine Grundlage. Vielmehr steht fest, daß sich die Kläger für Warenentnahmen ohne Geld infolge Versagens des Getränkeautomaten durch Sammelprotokoll in Höhe von 61,10 M entlastet haben. Hieraus ergibt sich eindeutig nicht nur die Größenordnung möglicher weiterer Verluste gleicher Art, sondern auch der Beweis dafür, daß den Klägern der Weg ihrer Entlastung wegen solcher Verluste bekannt war. Bei dieser Sachlage ist es unzulässig, zumindest einen erheblichen Teil des Inventurfehlbetrages von insgesamt 5 620,56 M auf derartige Verluste zurückzuführen und darüber hinaus den Klägern zugute zu halten, aus Unkenntnis die im Interesse ihrer eigenen Sicherheit notwendigen Verlustprotokolle nicht gefertigt zu haben, weil auf andere Weise diese Unterlassung nicht zu erklären sei, wie es das Bezirksgericht getan hat. Sollten in der Tat in dem durch das Sammelprotokoll abgesteckten Umfang weitere derartige Verluste aufgetreten sein, so müssen die Kläger, da sie wegen der unterlassenen Fertigung von Verlustprotokollen über den Verbleib ihnen anvertrauter Werte nicht Rechenschaft ablegen können, obwohl sie auf Grund der tatsächlichen Verhältnisse in der Gaststätte hierzu in der Lage waren, hierfür materiell einstehen. Nur diese Betrachtungsweise ist sachlich und rechtlich vertretbar. Es ist somit abschließend festzustellen, daß die Voraussetzungen für den Eintritt der erweiterten materiellen Verantwortlichkeit der Kläger gemäß § 113 Abs. 2 Buchst, b GBA in Verbindung mit den Bestimmungen des Rahmenkollektivvertrages erfüllt sind. Hiernach können die Kläger im Normalfall zur Schadenersatzleistung bis zum dreifachen Betrag ihres monatlichen Tariflohnes verpflichtet werden. Gemäß § 113 Abs. 4 GBA in Verbindung mit § 109 Abs. 2 GBA ist jedoch der von den Klägern zu leistende Schadenersatz differenziert festzusetzen. Bei der Differenzierung waren sowohl die Mängel in der Qualifikation der Kläger als auch ihre unzureichende Anleitung und Unterstützung durch die Verklagte zu berücksichtigen. Im Verhältnis der Kläger zueinander waren die Qualifikationsmängel des Klägers zu 2) als erheblicher zu werten als die der Klägerin zu 1), da er im eigentlichen Sinne des Wortes berufsfremd war, wogegen sie über gewisse praktische Berufskenntnisse und -erfahrungen verfügte. Dennoch wird durch die Qualifikationsmängel die Verantwortung der Kläger für die Erfüllung ihrer Arbeitspflichten und ihre rechtliche Verantwortlichkeit für deren Verletzung nicht aufgehoben, wie bereits dargelegt worden ist. Bei Abwägen aller dieser Umstände hat der Senat in Übereinstimmung mit dem Antrag des Vertreters des Generalstaatsanwalts der DDR bei der Klägerin zu 1) eine Schadenersatzleistung in Höhe des zweifachen Betrages ihres monatlichen Tariflohnes, insgesamt 890 M, und bei dem Kläger zu 2) eine Schadenersatzleistung in Höhe des monatlichen Tariflohnes von 405 M für erforderlich und gerechtfertigt gehalten und gemäß § 51 Abs. 1 AGO unter Abänderung der Entscheidung des Bezirksgerichts eine dahingehende Verurteilung der Kläger ausgesprochen. Mit der darüber hinausgehenden Forderung war die Verklagte abzuweisen. Seite Dr. Heinz Duft/ Ursula P ru s s : Dem Alkoholmißbrauch konsequent entgegenwirken! 535 Georg Riedel / Karl-Heinz Beyer: Aufgaben der Gerichte zur Überwindung von Mietrückständen 540 Dr. Harry Dettenborn : Besonderheiten der Einstellungen jugendlicher Straftäter und Persönlichkeitsanalyse im Strafverfahren 543 Dr. Siegfried Wittenbeck : Gewalt- und Sexualkriminalität - Erscheinungsformen, Ursachen, Bekämpfung (Bemerkungen zu der Arbeit eines Autorenkollektivs unter Leitung von Frie-bel/Manecke/Orschekowski) 548 Dr. Alfred Hartmann/ Dr. Herbert Pompoes: Die Selbstentscheidung im Kassationsverfahren . . 552 Aus anderen sozialistischen Ländern Dr. Lothar Reuter: Zur Verhütung der Jugendkriminalität in der UdSSR 554 Rechtsprechung Strafrecht Oberstes Gericht: Die Einweisung eines Jugendlichen in ein Jugendhaus ist dann gerechtfertigt, wenn seine soziale Fehlentwicklung erheblich i. S. des §75 StGB ist und auch die Schwere der Straftat eine solche Maßnahme er- fordert 557 BG Frankfurt (Oder): Zur Anordnung von Sachverständigengutachten bei fachärztlicher Heilbehandlung Anm. Dr. Herbert Pompoes 558 Zivilrecht BG Schwerin: Zu den Voraussetzungen und zur Höhe des Schadenersatzanspruchs für Immissionsschäden (hier: Kohlenstaubeinwirkung) Anm. Dr. Kurt Cohn 559 BG Karl-Marx-Stadt: 1. Hinweispflicht des Gerichts, wenn mehrere Bürger verklagt werden, in der streitigen Verhandlung aber nur Antrag gegenüber einem gestellt wird. 2. Sachverhaltsaufklärung bei Hingabe eines Darlehens an einen Ehegatten 561 BG Potsdam: Zu den Pflichten einer Partei bei der Wahrung von Rechtsmittel- bzw. Rechtsbehelfsfristen und zu den Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Anm. Werner Qu es sei 562 Arbeitsrecht Oberstes Gericht: Inwieweit wirken sich Mängel in der Qualifikation des Werktätigen oder in seiner Qualifizierung durch den Betrieb auf die erweiterte materielle Verantwortlichkeit gern. § 113 Abs. 2 Buchst, b GBA aus? . 564 566;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 566 (NJ DDR 1971, S. 566) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 566 (NJ DDR 1971, S. 566)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Zur Notwendigkeit der Persönlichkeitsanalyse bei feindlich negativen Einstellungen und Handlungen Grundfragen der Persönlichkeit und des Sozialverhaltens unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die empirischen Untersuchungen im Rahmen der Forschungsarbeit bestätigen, daß im Zusammenhang mit dem gezielten subversiven Hineinwirken des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins in die bei der Erzeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungensowoh bei großen Teilen der Bevölkerung als aucti bei speziell von ihm anvisierten Zielgruppen oder Einzelpersonen, besonders zum Zwecke der Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit und dabei zu beachtender weiterer Straftaten Terror Gewaltdelikte Rowdytum und andere Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Spionage Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Staatsgrenze. Von den Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit wurdea im Jahre gegen insgesamt Personen einen Rückgang von Ermittlungsverfahren um, dar. Unter diesen befinden sich Personen aus nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, die in sonstiger Weise an der Ausschleusung von Bürgern mitwirkten Personen, die von der oder Westberlin aus widerrechtlich in das Staatsgebiet der einreisten; durch in die reisende. Rentner aus der DDR; durch direktes Anschreiben der genannten Stellen. Im Rahmen dieses Verbindungssystems wurden häufig Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik, Kontakttätigkeit und Stützpunkttätigkeit, des staatsfeindlichen Menschenhandels und des ungesetzlichen Verlassens über sozialistische Länder. Der Mißbrauch der Möglichkeiten der Ausreise von Bürgern der in sozialistische Länder zur Vorbereitung und Durchführung von Straftaten des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels sowie beim Erkennen der Hauptangriff spunkte, der Methoden des Gegners sowie besonders gefährdeter Personenkreise im jeweiligen Verantwortungsbereich.

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