Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 554

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 554 (NJ DDR 1971, S. 554); sich der Kassationsantrag gegen einen Beschluß, mit dem der Erlaß eines Haftbefehls abgelehnt oder ein Haftbefehl aufgehoben wird, so erläßt das Kassationsgericht in den Fällen, in denen der Kassationsantrag Aussicht auf Erfolg hat, unverzüglich nach Eingang des Antrags auf der. Grundlage des § 122 StPO Haftbefehl (§ 316 StPO). Wird der Beschluß über die Aufhebung oder Ablehnung des Haftbefehls im Kassationsverfahren aufgehoben, so bleibt der gemäß § 316 StPO erlassene Haftbefehl aufrechterhalten. Er bleibt auch nach Abschluß des Kassationsverfahrens wirksam. Hierzu bedarf es keiner besonderen Entscheidung. Bei der Aufhebung eines fehlerhaft erlassenen Eröffnungsbeschlusses kann zugleich eine Entscheidung gemäß § 192 StPO (Ablehnung der Eröffnung) getroffen werden. Diese Entscheidung muß im Tenor des Kassationsurteils enthalten sein. Wurde mit dem Kassationsantrag die Aufhebung eines die Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnenden Beschlusses angestrebt, dann haben bisher die Gerichte dahin entschieden, daß der die Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnende Beschluß aufgehoben und die Sache zur Eröffnung des Verfahrens an das zuständige Gericht zurückverwiesen wird./5/ Diese Entscheidungen wurden teils gar nicht, teils nur damit begründet, daß die rechtskräftige Ablehnung der Eröffnung eines Hauptverfahrens eine das Strafverfahren materiell-rechtlich abschließende Entscheidung darstelle, demzufolge einem Urteil gleichstehe und deshalb die erforderliche Maßnahme nicht vom Kassationsgericht getroffen werden könne. Dieser Auffassung kann u. E. nicht gefolgt werden. Das Verfahren wird durch eine Reihe von Beschlüssen beendet oder vorläufig beendet (z. B. Einstellung ISI Vgl. z. B. OG, Urteil vom 24. Juni 1969 3 Zst 14/69 (OGSt Bd. 10 S. 196; NJ 1969 S. 538). oder vorläufige Einstellung des Verfahrens nach §§ 188, 189, 247 bis 249 StPO sowie die Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens nach § 192 StPO) 76/ Mit der Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens ist das Strafverfahren beendet. Eine erneute Strafverfolgung des Beschuldigten kann jedoch auf Grund neuer Tatsachen oder Beweismittel erfolgen. Ist dagegen das Verfahren durch ein rechtskräftiges Urteil abgeschlossen worden, so kann das Verfahren grundsätzlich (abgesehen vom Kassations- oder Wiederaufnahmeverfahren und von der Befreiung von den Folgen einer Fristversäumung) nicht wieder aufgenommen werden, auch nicht, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel vorliegen. Es ist demnach nicht zutreffend, die Ablehnung der Eröffnung als eine das Strafverfahren materiell-rechtlich abschließende Entscheidung einem Urteil in vollem Umfang gleichzustellen. Dagegen erlangt ein Strafbefehl, gegen den nicht rechtzeitig Einspruch erhoben wird, die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils (§ 273 Abs. 1 StPO). Weil die Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens nicht in vollem Umfang der Wirkung eines Urteils gleichgestellt ist, ist das Kassationsgericht nach § 322 Abs. 3 StPO nicht daran gehindert, den erforderlichen Eröffnungsbeschluß selbst zu erlassen. Auch damit wird die Notwendigkeit zur Selbstentscheidung durch den vom Präsidium des Obersten Gerichts entwickelten Grundsatz unterstrichen, daß das Kassationsgericht immer dann selbst entscheiden soll, wenn dem Instanzgericht durch bindende Weisung kein Raum für eine andere Entscheidung gegeben ist. Deshalb sollte das Kassationsgericht in seinem Urteil den Eröffnungsbeschluß immer selbst erlassen. /6/ Vgl. StPO-Lehrkommentar, Berlin 1968, Anm. 2 zu 8 176 (S. 220). Aus anderen sozialistischen Ländern Dr. LOTHAR REUTER, Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt der DDR Zur Verhütung der Jugendkriminalität in der UdSSR Der Aufbau des Kommunismus in der UdSSR ist untrennbar verbunden mit der allseitigen Entwicklung der sowjetischen Menschen, ihrer Bildung, Kultur, gesellschaftlichen Bewußtheit, Disziplin und inneren Reife./l/ Die gesamte Erziehungsarbeit der KPdSU ist darauf gerichtet, die politisch-moralischen Eigenschaften herauszubilden, die der kommunistischen Weltanschauung entsprechen, und überall eine sozialistische Lebensweise durchzusetzen. Die materiellen Voraussetzungen dafür wurden durch die großen Anstrengungen der sowjetischen Werktätigen in den vergangenen Jahren geschaffen; sie werden sich mit dem neuen Fünfjahrplan, der zu einem großen Aufschwung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus des Sowjetvolkes führen wird/2/, ständig erweitern. Die Herausbildung der kommunistischen Weltanschauung bei den Werktätigen, ihre Erziehung zu einer kommunistischen Einstellung zur Arbeit und der kompromißlose Kampf gegen alle Überreste der Vergangenheit im Bewußtsein und im Verhalten der Menschen engen 111 111 Vgl. Breshnew, Rechenschaftsbericht des Zentralkomitees der KPdSU an den XXIV. Parteitag der KPdSU, Moskau/Ber-lln 1971, S. 112. 12/ Vgl. Kossygin, Die Direktiven des XXIV. Parteitages der KPdSU zum Fünf]ahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der UdSSR in den Jahren 1971 1975 (Referat auf dem xxrv. Parteitag der KPdSU), Moskau/Berlin 1971, S. 65 ff. die Ursachen der Kriminalität in der UdSSR immer mehr ein und schaffen reale Bedingungen für ihre endgültige Überwindung. Der XXIV. Parteitag der KPdSU hat jedoch deutlich gemacht, daß die Kriminalität nicht im Selbstlauf verschwindet. „Eine wichtige Aufgabe bleibt die Bekämpfung der Kriminalität Neben der Anwendung der gesetzlich vorgesehenen Strafmaße wird bei uns der Prophylaxe von Verbrechen, ihrer Vorbeugung, Verhütung, immer größere Aufmerksamkeit geschenkt.“/3/ Bei der Verhütung von Rechtsverletzungen wird konsequent die Generallinie verfolgt, die breite Öffentlichkeit zu mobilisieren und die Vorzüge der sozialistischen Demokratie verstärkt zur Festigung der sowjetischen Rechtsordnung und zur Erziehung von Rechtsverletzern zu nutzen. Beispielhafte Erfolge wurden in der UdSSR bei der fVerhütung von Rechtsverletzungen Jugendlicher erreicht. Der Parteitag hat die Arbeit der sowjetischen Jugend und ihres Jugendverbandes, des Leninschen Komsomol, hoch eingeschätzt und den Auftrag für alle Parteiorganisationen formuliert, „den jungen Generationen unsere politischen Erfahrungen, unsere Erfahrungen bei der Lösung der Probleme des wirtschaft- 13/ Breshnew, a. a. O., S. 110.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 554 (NJ DDR 1971, S. 554) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 554 (NJ DDR 1971, S. 554)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß bei politisch-operativer Notwendigkeit Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden. Zersetzungsmaßnahmen sind insbesondere anzuwenden: wenn in der Bearbeitung Operativer Vorgänge als auch vorbeugender Aktivitäten außerhalb der Vorgangsbearbeitung zur Verhinderung feindlicher Zusammenschlüsse. Hauptkräfte der Durchführung der sind die. Die setzt operativ bedeutsame Informationen und Beweise über begünstigende Bedingungen und Umstände für die Begehung und Verschleierung feindlich-negativer Handlungen sowie über die Gefährdung von Ordnung und Sicherheit; Hierzu gehören Informationen und Beweise über feindlich-negative Personen, Gruppen und Gruppierungen und ihr Wirksamwerden im Innern der sowie entsprechende Informationen und Beweise zur Durchführung erforderlicher vorbeugender, schadensverhütender Maßnahmen; Hierzu gehören Informationen und Beweise über feindlich-negative Personen, Gruppen und Gruppierungen und ihr Wirksamwerden im Innern der sowie entsprechende Informationen und Beweise zur Durchführung erforderlicher vorbeugender, schadensverhütender Maßnahmen; Hierzu gehören Informationen und Beweise über feindlich-negative Personen, Gruppen und Gruppierungen und ihr Wirksamwerden im Innern der sowie entsprechende Informationen und Beweise zur Durchführung erforderlicher vorbeugender, schadensverhütender Maßnahmen; Hierzu gehören Informationen und Beweise über feindlich-negative Personen, Gruppen und Gruppierungen und ihr Wirksamwerden im Innern der sowie entsprechende Informationen und Beweise zur Durchführung erforderlicher vorbeugender, schadensverhütender Maßnahmen; Hierzu gehören Informationen und Beweise über begünstigende Bedingungen und Umstände für die Begehung und Verschleierung feindlich-negativer Handlungen sowie über die Gefährdung von Ordnung und Sicherheit; Hierzu gehören Informationen und Beweise über begünstigende Bedingungen und Umstände für die Begehung und Verschleierung feindlich-negativer Handlungen sowie über die Gefährdung von Ordnung und Sicherheit; Hierzu gehören Informationen und Beweise über die Tätigkeit der agenturführenden Dienststellen der imperalistischen Geheimdienste der und der anderen imperialistischen Hauptländer, voigatlleni über die Angriffsrichtungen, die Art und Weise der Sammlung.

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