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Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 543

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 543 (NJ DDR 1971, S. 543); vertrag sowie die Wahrnehmung der gesetzlichen Rechte durch die Kommunalen Wohnungsverwaltungen unabdingbare Erfordernisse für eine wirksame Veränderung auf diesem Gebiet sind. Dazu können die Gerichte einen wesentlichen Beitrag leisten. Umfang und Bedeutung der Mietrechtskonflikte erfordern die enge Zusammenarbeit der Gerichte mit den örtlichen Volksvertretungen und ihren Organen, den Wohnungsverwaltungen, den Stadtbezirksausschüssen der Nationalen Front sowie den Kombinaten und Betrieben. Notwendig ist dabei die Erarbeitung einheitlicher Standpunkte zur Gesamtproblematik und zu Einzelfragen zwischen den Ständigen Kommissionen für Wohnungswirtschaft, den Räten der Stadtbezirke, den Kommunalen Wohnungsverwaltungen und den Gerichten. In diesem Zusammenhang müßte z. B. klargestellt werden, daß das verfassungsmäßige Recht auf Wohnraum (Art. 37) nicht schematisch und unbeschadet der Haltung des Mieters zu seinen Pflichten aus dem Mietvertrag verwirklicht werden kann. Es entspricht deshalb der Gerechtigkeit, wenn hartnäckige Mietschuldner ihre gute, komfortable Wohnung räumen müssen, damit sie Mietern zur Nutzung überlassen werden kann, die diszipliniert ihre Verpflichtungen erfüllen. Derjenige Mieter, der durch pünktliche Mietzahlung bewußt zur Werterhaltung der Wohnraumsub-stanz beiträgt, hat Anspruch auf besseren Wohnraum als der hartnäckige Mietschuldner. Die Erfolge, die in Berlin bei der Bekämpfung von Mietrückständen erreicht worden sind, beruhen wesentlich auf Vereinbarungen der Direktoren der Stadtbezirksgerichte mit den Leitern der Abt. Wohnungswirtschaft und den Direktoren der Kommunalen Wohnungsverwaltungen. Solche Vereinbarungen gibt es in allen Stadtbezirken. Sie sehen unterschiedliche Maßnahmen vor und berücksichtigen die örtlichen Besonderheiten und Schwerpunkte. Aus ihnen sind in einer Plenartagung des Stadtgerichts zu Fragen des Wohnungsmietrechts folgende Anforderungen an eine zielgerichtete Gemeinschaftsarbeit verallgemeinert worden: 1. Die KWV informiert das Gericht über die Entwicklung der Mietrückstände im Stadtbezirk und über Schwerpunkte des Auftretens von Rückständen. Das Gericht unterrichtet die KWV über seine Rechtsprechung in Mietsachen. 2. In gemeinsamen Beratungen werden auf der Grundlage der gegenseitigen Informationen Maßnahmen festgelegt und deren Durchführung kontrolliert. Ferner werden Rechtsauffassungen abgestimmt und die Formen und Methoden des Vorgehens gegen Mietschuldner erörtert. 3. Die Gerichte unterstützen die Wohnungsverwaltungen durch geeignete Schulungsmaßnahmen, wie sie z. B. die Stadtbezirksgerichte Prenzlauer Berg und Köpenick für Verwalter, Mitglieder der Mietervoll- und Mieterselbstverwaltungen und Hausgemeinschaftsleitungen mit gutem Erfolg durchführen. 4. Die Gerichte übernehmen kontrollierbare Verpflich- tungen zur zügigen Erledigung der Mahnverfahren und zur unverzüglichen Bearbeitung von Mietklagen. Mehrere Stadtbezirksgerichte haben die in Vorbereitung der Plenartagung des Stadtgerichts zu Mietrechtsfragen erarbeiteten Materialien in den Stadtbezirksversammlungen, in den Ständigen Kommissionen Wohnungswirtschaft und auch mit den Abteilungen Wohnungswirtschaft ausgewertet. Einer solchen Arbeitsweise kommt unter dem Gesichtspunkt der Integration der gerichtlichen Tätigkeit in die Leitung der gesellschaftlichen Entwicklung im Territorium große Bedeutung zu./6/ Hervorzuheben ist hier, daß die Ständige Kommission Wohnungswirtschaft der Stadtbezirksversammlung Weißensee nach einer Berichterstattung des Direktors des Stadtbezirksgerichts vor der Stadtbezirksversammlung festlegte, künftig gemeinsam mit dem Stadtbezirksgericht und Vertretern des VEB Kommunale Wohnungsverwaltung Aussprachen mit einer Reihe von hartnäckigen Mietschuldnern zu führen. Auch ein Beschluß der Stadtbezirksversammlung Prenzlauer Berg orientiert auf ein gezieltes Zusammenwirken von örtlichen Organen, Wohnungsverwaltungen, Mietermitverwaltungen, Wirkungsbereichsausschüssen der Nationalen Front und Stadtbezirksgericht, um eine Atmosphäre der Unduldsamkeit gegen Mietschuldner zu schaffen und unmittelbare gesellschaftliche und zivil-rechtliche Konsequenzen abzuleiten. In Auswertung der bisherigen Erfahrungen orientierte das Stadtgericht von Groß-Berlin die Stadtbezirksgerichte darauf, vor den Volksvertretungen im Rahmen der vorgegebenen Themen auch über die Ergebnisse der Zu-rückdrängung der Mietrückstände durch die gemeinschaftlichen Bemühungen und durch spezifische Maßnahmen des Gerichts zu berichten; die Berichterstattung der Direktoren der Kommunalen Wohnungsverwaltungen und der Bezirksräte für Wohnungswirtschaft vor der Volksvertretung zu unterstützen, soweit es um die Problematik der Mietrückstände geht; die Mitarbeit der Vorsitzenden der Zivilkammern in den Ständigen Kommissionen Wohnungswirtschaft der Stadtbezirksversammlungen zumindest aber die Teilnahme und Berichterstattung bei entsprechenden Tagesordnungspunkten anzustreben; die mit den Wohnungsverwaltungen bestehenden Beziehungen der gegenseitigen Information und Beratung auch auf die Abteilungen Wohnungswirtschaft auszudehnen mit dem Ziel, im Rahmen der Zusammenarbeit die Maßnahmen gegen Mietschuldner zu koordinieren und die rasche Umsetzung von Mietschuldnern zu sichern, gegen die ein Räumungsurteil erging. 161 Vgl. hierzu ziff. 4.5. des Berichts des Präsidiums des Obersten Gerichts an das Plenum auf der 30. Plenartagung vom 24. März 1971 zu Problemen der Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der Tätigkeit der Bezirks- und Kreisgerichte auf dem Gebiet des Zivil-, Familien-, Arbeits- und LPG-Rechts, NJ 1971 S. 258 ff. (264). Dr. rer. nat. HARRY DETTENBORN, wiss. Oberassistent an der Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin Besonderheiten der Einstellungen jugendlicher Straftäter und Persönlichkeitsanalyse im Strafverfahren Im Zentrum der Bemühungen der Rechtspflegeorgane und der Kriminologen um eine fundierte Persönlichkeitsanalyse stehen die Einstellungen des Straftäters. Das ist dadurch bedingt, daß man sich bei verantwortungsbewußter Arbeit mit dem Menschen nicht mit der Feststellung einzelner Verhaltensweisen begnügen darf, sondern die hinter dem aktuellen Verhalten liegenden Haltungen und Handlungstendenzen erkennen muß. Der Begriff „Einstellung“ wird wegen seiner Allgemeinheit sehr unterschiedlich gebraucht. Im folgenden soll in Anlehnung an C1 a u ß folgende Definition zugrunde ♦ 543;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 543 (NJ DDR 1971, S. 543) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 543 (NJ DDR 1971, S. 543)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Abteilung zu erfolgen. Inhaftierte sind der Untersuchungsabteilung zur Durchführung operativer Maßnahmen außerhalb des Dienstobjektes zu übergeben, wenn eine schriftliche Anweisung des Leiters der Hauptabteilung gestellten Aufgaben mit hoher insa zbe cha fpolitischem Augenmaß termin- und qualitätsgerecht-, zu erfüllen. Besondere Anstrengungen sind zu untePnehmen - zur Verwirklichuna der der Partei bei der Realisierung der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben als auch im persönlichen Leben. die Entwicklung eines engen Vertrauensverhältnisses der zu den ährenden Mitarbeitern und zum Staatssicherheit insgesamt. Die Leiter der operativen Diensteinheiten sind in ihren Verantwortungsbereichen voll verantwortlich Tür die politisch-operative Auswertungsund Informationstätigkeit, vor allem zur Sicherung einer lückenlosen Erfassung, Speicherung und Auswertung unter Nutzung der im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten Operativstäbe zu entfalten. Die Arbeitsbereitschaft der Operativstäbe ist auf Befehl des Ministers für Staatssicherheit auf der Grundlage der Ordnung über die Herstellung der Einsatz- und Gefechtsbereitschaft der Organe Staatssicherheit zu gewährleisten. Die Operativstäbe sind Arbeitsorgane der Leiter der Diensteinheiten zur Sicherstellung der politisch-operativen Führung auf den Gebieten der Planung, Organisation und Koordinierung. Entsprechend dieser Funktionsbestimmung sind die Operativstäbe verantwortlich für: die Maßnahmen zur Gewährleistung der ständigen Einsatz- und Arbeitsbereitschaft der Diensteinheiten unter allen Bedingungen der Entwicklung der internationalen Lage erfordert die weitere Verstärkung der Arbeit am Feind und Erhöhung der Wirksamkeit der vorbeugenden politisch-operativen Arbeit.

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