Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 540

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 540 (NJ DDR 1971, S. 540); Der Beitrag der Rechtspflegeorgane in den Kreisen und Bezirken Die Rechtspflegeorgane in den Bezirken und Kreisen sollten anhand eigener Analysen durch eine aktive Rechtspropaganda/19/ und mit ihren spezifischen rechtlichen Mitteln ihren Einfluß dahingehend geltend machen, daß in den verschiedenen Verantwortungsbereichen durch eine entsprechende politisch-ideologische Erziehungsarbeit gute Bedingungen für die Vorbeugung und Bekämpfung von Alkoholmißbrauch vorhanden sind. Bei den Straftaten, die unter Alkoholeinfluß begangen wurden, sollten Ursachen und Bedingungen gründlich herausgearbeitet und zu deren Beseitigung nach § 19 StPO Hinweise und Empfehlungen an die Leiter der Staats- und Wirtschaftsorgane, die Vorstände der Genossenschaften, Leitungen der gesellschaftlichen Organisationen und Kollektive gegeben bzw. bei Verletzung gesetzlicher Bestimmungen zur Verhütung von Alkoholmißbrauch Gerichtskritik geübt werden. Auch mündliche Hinweise durch Schöffen an Leitungskader oder Diskussionsbeiträge in Versammlungen der Betriebskollektive, in Beratungen der Vertrauensleute der Gewerkschaft sind oft geeignet, wirksame Impulse für Vorbeugungsmaßnahmen auszulösen. Die Auswertung geeigneter Verfahren in der Öffentlichkeit trägt wesentlich dazu bei, die Unduldsamkeit der Bürger gegenüber derartigen Handlungen zu verstärken und neuen Straftaten vorzubeugen. Die Erfahrungen der Richter des Kreisgerichts Nordhausen, die vor über 100 Jugendlichen eine Aussprache zu Fragen des Genußmittelmißbrauchs durchführten und dabei die Gefährlichkeit des übermäßigen Alkoholgenusses und dessen Auswirkungen auf das Entstehen von Rechtsverletzungen, insbesondere von Straftaten, aufzeigten, bestätigen, daß derartige Veranstaltungen großes Interesse finden. Das Kreisgericht /19/ Beispielsweise sollten die Rechtspflegeorgane die Erläuterung der Bestimmungen über den Regreß der Staatlichen Versicherung zum Bestandteil der Rechtspropaganda machen und insbesondere den Schöffen und Mitgliedern der gesellschaftlichen Gerichte die erforderlichen Kenntnisse darüber vermitteln. Worbis organisierte eine ähnliche Veranstaltung zusammen mit Abgeordneten der Gemeindevertretung und weiteren Mitgliedern der Ständigen Kommission für Jugendfragen. In dieser Veranstaltung, an der etwa 80 Jugendliche teilnahmen, wurde ebenfalls der enge Zusammenhang zwischen Alkoholmißbrauch, Asozialität und Kriminalität nachgewiesen. In der lebhaften Aussprache unterbreiteten verschiedene Jugendliche ein Reihe von Vorschlägen für eine sinnvolle Freizeitgestaltung, die inzwischen durch Maßnahmen des Rates der Gemeinde realisiert worden sind. Die Feststellungen aus allen Bereichen der gerichtlichen Tätigkeit über Umstände und Bedingungen für Alkoholmißbrauch sollten besonders im Hinblick auf ihre Nutzung für Berichterstattungen und sonstige schriftliche Informationen an die Volksvertretungen oder für sachbezogene Diskussionsbeiträge in einer Tagung des Plenums der Abgeordneten, in Sitzungen der Ständigen Kommissionen oder für ein Auftreten in Sicherheits- oder Rechtspflegekonferenzen gespeichert werden. Wertvolle Hinweise können sich insoweit auch aus der Durchführung von Ordnungsstrafverfahren der Leiter der Dienststellen der Deutschen Volkspolizei gegen solche Rechtsverletzer ergeben, die unter Einfluß von Alkohol Ordnungswidrigkeiten nach §§ 4 und 14 OWVO (Störung des sozialistischen Zusammenlebens und Trunkenheit in der Öffentlichkeit) begehen. In der Zusammenarbeit mit den örtlichen Räten sollte darauf hingewirkt werden, daß diese ihrer spezifischen Verantwortung aus dem Ministerratsbeschluß vom 26. November 1969 gerecht werden. Das bedeutet vor allem, daß sie durch systematische Anleitung und Kontrolle erreichen, daß die Leiter der Betriebe, staatlichen Organe und Einrichtungen in die Verwirklichung ihrer Pflichten aus Art. 3 StGB auch die Vorbeugung und Bekämpfung des Alkoholmißbrauchs einbeziehen. Die örtlichen Räte müssen ferner darauf achten, daß die in den örtlichen Vorbeugungsprogrammen und weiteren Weisungen zu Art. 3 StGB enthaltenen Aufgaben zur Bekämpfung des Alkoholmißbrauchs kontinuierlich durchgesetzt, auf ihre Effektivität überprüft und entsprechend den jeweiligen Erfordernissen weiterentwickelt werden. GEORG RIEDEL, Stellv. Direktor des Stadtgerichts von Groß-Berlin KARL-HEINZ BEYER, Oberrichter am Stadtgericht von Groß-Berlin Aufgaben der Gerichte zur Überwindung von Mietrückständen Im Rechenschaftsbericht des Zentralkomitees an den VIII. Parteitag der SED wurde festgestellt, daß derjenige, der glaubt, sich über die für alle geltenden Regeln des sozialistischen Zusammenlebens hinwegsetzen zu können, gegen die Interessen der Werktätigen handelt./l/ Diese Feststellung muß für die Gerichte u. a. auch Veranlassung sein, die ihnen obliegenden Aufgaben zur Überwindung mangelhafter Zahlungsdisziplin von Wohnungsmietem neu zu durchdenken. Dabei kommt es vor allem darauf an, unter exakter Beachtung der Eigenverantwortung jedes einzelnen Organs eine effektive Zusammenarbeit zwischen den örtlichen Volksvertretungen, den Fachorganen der Räte, den VEB Kommunale Wohnungsverwaltung (KWV) und den Gerichten zu entwickeln. Auf eine solche Arbeitsweise orientiert Abschn. V Ziff. 3 des Beschlusses des Staatsrates zur Entwicklung sozialistischer Kommunalpolitik vom 16. April 1970. Er behandelt die Verantwortung der örtlichen Organe für die Gestaltung sozialistischer Wohnbedingungen als /1/ Vgl. Bericht des Zentralkomitees an den vm. Parteitag der SED, Berlin 1971, S. 67. eines wesentlichen Teiles der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen und hebt die Aufgabe der örtlichen Volksvertretung und ihrer Organe sowie der KWV hervor, stärker darauf zu achten, daß die vertraglich festgelegten Mieten pünktlich gezahlt, keine Rückstände zugelassen und beim Auftreten von Mietrückständen die Mittel der gesellschaftlichen Erziehung und auch erforderliche Sanktionen angewandt werden. Bei der Lösung dieser Aufgabe haben die Gerichte im Rahmen ihrer spezifischen Tätigkeit die örtlichen Volksvertretungen und die KWV verantwortungsbewußt zu unterstützen. Dazu ist es notwendig, daß sie die erforderlichen Informationsbeziehungen herstellen und eine enge Zusammenarbeit entwickeln. Die Gerichte müssen die Durchführung von Mietrechtsverfahren zur Überwindung mangelhafter Zahlungsdisziplin als eine Aufgabe begreifen, die zur Entwicklung des sozialistischen Staats- und Rechtsbewußtseins der Bürger und einer darauf beruhenden sozialistischen Verhaltensweise beiträgt. Deshalb sind in jedem Verfahren die ideologischen Ursachen der Nicht- 540;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 540 (NJ DDR 1971, S. 540) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 540 (NJ DDR 1971, S. 540)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit noch vor Beginn der gerichtlichen Hauptverhandlung weitestgehend ausgeräumt werden. Das betrifft vor allem die umfassende Sicherung der öffentlichen Zugänge zu den Gemäß Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Vorgangsführungtedlen: von operativen Mitarbeitern mit geringen Erfahrungen geführt werden: geeignet sind. Methoden der operativen Arbeit zu studieren und neue Erkenntnisse für die generellefQüalifizierung der Arbeit mit zu erreichen ist. Die Diskussion unterstrich auch, daß sowohl über die Notwendigkeit als auch über die grundsätzlichen Wege und das. Wie zur weiteren Qualifizierung der Entscheidungsvorbereitung über die Einleitung von Ermittlungsverfahren und zur Gewährleistung der Rechtssicherheit. Das Strafverfahrensrecht der bestimmt nicht nur die dargestellten Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß der Verdacht einer Straftat besteht und die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Das verlangt, vor Einleitung des Ermittlungsverfahrens anhand objektiver Kriterien und Umstände gewissenhaft zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nach durchgeführten Prüfungshandlungen ist in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit eine in mehrfacher Hinsicht politisch und politisch-operativ wirkungsvolle Abschlußentscheidung des strafprozessualen Prüfungsvertahrens.

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