Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 536

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 536 (NJ DDR 1971, S. 536); halten./5/ Die verschiedensten Gelegenheiten (Arbeitsplatzwechsel, Urlaubsantritt, Geburtstag usw.) werden oftmals zum Anlaß genommen, um Alkohol am Arbeitsplatz zu trinken. Nicht bewachte Betriebseingänge, schadhafte Einzäunungen der Betriebsgelände oder auch die mangelhafte Kontrolle durch Pförtner werden ausgenutzt, um Alkohol aus in der Nähe befindlichen Gaststätten und Verkaufsstellen zu beschaffen und in die Betriebe zu bringen. Auffällig ist, daß Leiter von Kollektiven diesen Alkoholmißbrauch aus falsch verstandener Kollegialität nicht nur dulden, sondern sich auch in die Trinkrunden mit einbeziehen lassen; damit verletzen sie selbst die ASAO 1. Die Verletzung dieser Arbeitsschutzanordnung birgt die Gefahr von Schäden für Leben und Gesundheit der Werktätigen in sich. Sie begünstigt gleichzeitig das Entstehen erheblicher wirtschaftlicher Verluste infolge Havarien, Fehlleitungen im Rangierbetrieb, fahrlässiger Brandstiftung, Verkehrsgefährdung usw. Alkoholmißbrauch beeinträchtigt die verschiedensten Bereiche des persönlichen und gesellschaftlichen Lebens und hemmt die Herausbildung der sozialistischen Persönlichkeit, d. h. „eine besonders charakteristische geistige und moralische Ausprägung des menschlichen Individuums“ /6/. Er gefährdet und schädigt die Gesundheit und steht in enger Beziehung mit anderen negativen Verhaltensweisen. Mängel in der Persönlichkeitsentwicklung, Vernachlässigung der Aus- und Weiterbildung sowie familienrechtlicher Pflichten, grobe Verletzung der Arbeitsdisziplin und die Begehung von Ordnungswidrigkeiten sind oft die Folgen./7/ Es ist daher das gemeinsame Anliegen der sozialistischen Gesellschaft, ihres Staates und der Bürger, dem Alkoholmißbrauch durch politisch-ideologische Erziehungsarbeit entgegenzuwirken und diesen Erziehungsprozeß durch ökonomische, medizinische und rechtliche Maßnahmen zu unterstützen. Die Verantwortung der Leiter der Staats- und Wirtschaftsorgane Der Bericht des Zentralkomitees an den VIII. Parteitag der SED fordert von allen Staats- und Wirtschaftsfunktionären, „daß sie vorbehaltlos die Gesetzlichkeit achten und die Gewährleistung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit zum festen Bestandteil ihrer Leitungstätigkeit machen“./8/ Damit wird die politische Bedeutung der Verantwortung der Leiter von Staatsund Wirtschaftsorganen,’ wie sie bereits in Art. 90 der Verfassung und Art. 3 StGB festgelegt und im Ministerratsbeschluß vom 26. November 1969 spezifiziert worden ist, nachdrücklich unterstrichen. Die Leiter der Staats- und Wirtschaftsorgane tragen selbst die Verantwortung dafür, daß durch ihre Führungstätigkeit in ihren Verantwortungsbereichen die politisch-ideologische Erziehungsarbeit so entwickelt wird, daß Alkoholmißbrauch verhindert sowie Ursachen und Bedingungen dafür aufgedeckt und beseitigt werden; die Mitwirkung aller Werktätigen bei der Verhütung von Alkoholmißbrauch, insbesondere durch Festlegungen in den Betriebskollektivverträgen und Wettbewerbsvereinjparungen, durch arbeitsorganisa- (5/ Vgl. aus letzter Zeit Kube/Berg, „Erfahrungen bei der Bekämpfung des Alkoholmißbrauchs im Betrieb“, NJ 1971 S. 426 f. 16/ Bericht des Zentralkomitees an den vm. Parteitag der SED, Berlin 1971, S. 70. m Vgl. auch Blüthner/Adam/Bohmüller, „Die Bekämpfung und Verhütung von Erscheinungen der kriminellen Gefährdung“, NJ 1970 S. 478 ff. 16/ Bericht des Zentralkomitees an den vm. Parteitag der SED, a. a. O., S. 67; vgl. auch Abschn. Ill, Ziff. 2 der Entschließung des VIII. Parteitages der SED, in: Dokumente des VIII. Parteitages der SED, Berlin 1971, S. 31. torische Maßnahmen und durch Beratungen in den Ftoduktionsversammlungen gefördert wird; durch die Kontrolle der angeordneten Maßnahmen gewährleistet wird, daß die ihnen unterstellten Leiter der Staats- und Wirtschaftsorgane sowie von Betrieben und Einrichtungen die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen durchsetzen; die Rechenschaftslegungen genutzt werden, um „die Staatsdisziplin und die Wachsamkeit der Werktätigen zur weiteren Festigung von Ordnung und Sicherheit zu erhöhen“ 191. In Sicherheitskonferenzen sollten der Stand der Verwirklichung dieser Aufgaben eingeschätzt und die erforderlichen Maßnahmen festgelegt werden, so wie z. B. in der ersten Sicherheitskonferenz des VEB Kombinat ORSTA-Hydraulik Betrieb Industriewerke Karl-Marx-Stadt am 15. Juni 1971. Der Betriebsdirektor charakterisierte in seinem Referat die mit dem Alkoholmißbrauch verbundenen Störungen richtig als Hemmnisse für die weitere Vertiefung der Beziehungen kameradschaftlicher Zusammenarbeit und gegenseitiger Hilfe in den Kollektiven. An Beispielen verdeutlichte er die negativen Auswirkungen des Alkoholgenusses während der Arbeitszeit und in den Arbeitspausen auf das ökonomische Ergebnis des Betriebes. Es wurde darauf orientiert, daß zur Überwindung der Verstöße gegen die ASAO 1 die gegenseitige Erziehung in den einzelnen Kollektiven und die Wahrnehmung der persönlichen Verantwortung der mittleren Leitungskader ein wesentlicher Faktor ist. Deshalb hat der Betriebsdirektor angewiesen, daß in allen Berichterstattungen der ihm nachgeordneten Leiter regelmäßig zur Vorbeugung und Bekämpfung des Alkoholmißbrauchs Stellung zu ritehmen ist. So wurde im Betrieb durch die Betriebsleitung im Zusammenwirken mit der Betriebsparteiorganisation der SED und der Betriebsgewerkschaftsleitung eine kritische Atmosphäre geschaffen, die zu guten Ergebnissen führte, so daß Erscheinungen des Alkoholmißbrauchs im Betrieb im wesentlichen überwunden sind. Die Rechtspflegeorgane sollten ausgehend von den Feststellungen im Einzelverfahren mit ihren spezifischen Mitteln darauf hinwirken, daß die Leiter von Betrieben und Einrichtungen in die betrieblichen Arbeitsordnungen gemäß § 107 GBA Bestimmungen über die Durchsetzung und Kontrolle des Verbots von Alkoholgenuß während der Arbeitszeit und während der Pausen aufnehmen./lO/ Die Arbeitsschutzinstruktionen nach § 16 ASchVO sollten konkretisiert werden; dabei sollte insbesondere die Verantwortung der nachgeordneten Leiter zur Verhütung und Bekämpfung des Genusses alkoholischer Getränke im Betrieb festgelegt werden. In Betrieben und Genossenschaften, in denen materielle Schäden unter alkoholischer Beeinflussung während der Ausübung von Arbeitspflichten herbeigeführt wurden, sollte die materielle Verantwortlichkeit der Schädiger nach den Grundsätzen des Arbeits- und Genossenschaftsrechts durchgesetzt und von der Möglichkeit des Verzichts nach § 115 Abs. 4 GBA bei derartigen Handlungen grundsätzlich kein Gebrauch gemacht werden. Noch immer gibt es Fälle, daß Leitungskader bei Schäden, die unter Alkoholeinfluß schuldhaft verur- 79/ Vgl. Beschluß über die Durchführung von Rechenschaftslegungen Im Bereich der volkseigenen Wirtschaft, der örtlichen Räte und vor dem Ministerrat vom 23. April 1969 (GBl. II S. 273) und Beschluß über die Durchführung von monatlichen Rechenschaftslegungen der Direktoren der volkseigenen Betriebe, Kombinate und der Betriebe der Kombinate vor den Werktätigen ihres Verantwortungsbereiches vom 17. September 1970 (GBl. n S. 547); vgl. ferner Wagner/Baatz, „Gewährleistung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit Bestandteil der Leitungstätigkeit einer VVB“, NJ 1971 S. 511 ff. 710/ Vgl. hierzu Kube/Berg, a. a. O. 536;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung entgegen. Er informiert den zuständigen Leiter der Untersuchungsabteilung über die Weisungen. Durchgeführte Überprüfungen der Untersuchungshaftanstalten und erteilte Weisungen des aufsichtsführenden Bezirksstaatsanwaltes sind protokollarisch zu erfassen und der Abteilung Staatssicherheit , eine Überführung des erkrankten Verhafteten in eine medizinische Einrichtung oder in ein Haftkrankenhaus zu organisieren. Der Transport und die Bewachung werden von der Abteilung in Abstimmung mit dem Generalstaatsanwalt der per Note die Besuchsgenehmigung und der erste Besuchstermin mitgeteilt. Die weiteren Besuche werden auf die gleiche Veise festgelegt. Die Besuchstermine sind dem Leiter der Abteilung rechtzeitig zu avisieren. ffTi Verteidiger haben weitere Besuche mit Verhafteten grundsätzlich mit dem Leiter der Abteilung in mündlieher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Dem Leiter der zuständigen Abteilung Kader der Hauptabteilung Kader und Schulung Abteilung Kader und Schulung der Bezirksverwaltungen im weiteren als zuständiges Kaderorgan bezeichnet abgestimmter und durch die Leiter der Abteilungen mit den zuständigen Leitern der Diensteinheiten der Linie abzustimmen. Die Genehmigung zum Empfang von Paketen hat individuell und mit Zustimmung des Leiters der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges ist nicht zulässig. Verantwortung für den Vollzug. Für die Durchführung der Untersuchungshaft sind das Ministerium des Innern und Staatssicherheit zuständig.

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