Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 521

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 521 (NJ DDR 1971, S. 521); Die Verletzung dieser Pflicht vor Abschluß des Vertrages löst die Rechtsfolgen der vertraglichen Verantwortlichkeit aus. Wenn es auch insofern an einer generellen Regelung mangelt, gibt es doch bereits Einzelregelungen, die Pflichtverletzungen im Stadium des Vertragsabschlusses der vertraglichen Verantwortlichkeit unterwerfen (vgl. z. B. § 20 Abs. 1 der Geschäftsbedingungen der Genossenschaftsbanken für Handwerk und Gewerbe vom K a 1 i c h berichtete in NJ 1970 S. 214 über die Arbeit des Publikationsaktivs der Rechtspflegeorgane im Bezirk Potsdam und wies dabei darauf hin, daß die Öffentlichkeitsarbeit eine konkrete Anleitung zur komplexen Bekämpfung und Verhütung der Kriminalität und anderer Rechtsverletzungen geben muß. Welche Möglichkeiten dazu die Mitarbeiter eines Rundfunksenders haben und wie diese Möglichkeiten vom Sender Potsdam bisher genutzt wurden, soll im folgenden dar gelegt werden. Seit über zwei Jahren bestehen bei Radio DDR Sender Potsdam Beiräte in den einzelnen Redaktionen, so auch in der Redaktion „Staat und Recht". Diesem Gremium gehören Funktionäre des Rates des Bezirks und der Nationalen Front sowie der Leiter des Publikationsaktivs der Rechtspflegeorgane an. In regelmäßigen Abständen (etwa alle acht Wochen) treffen sich Journalisten des Senders und Mitglieder des Beirats im Funkhaus, um gesendete Beiträge einzuschätzen und neue Vorhaben zu beraten. Dabei werden die Fragen der sozialistischen Rechtspflege gleichberechtigt neben den Problemen der Abgeordnetentätigkeit und der örtlichen Räte sowie den Fragen der Nationalen Front behandelt. Der Leiter des Publikationsaktivs informiert über besondere Ereignisse und aktuelle Probleme der Rechtspflege und unterbreitet Vorschläge für Sendungen im Regionalprogramm. Die Vorstellungen des Aktivs fließen somit bereits bei der Planung in die journalistische Arbeit ein. Das, was wir uns dann für jeweils einen Monat vornehmen, wird auch weitgehend gemeinsam realisiert. Bei der Einschätzung der gesendeten Beiträge erhalten wir wertvolle Hinweise für die künftige Arbeit. Auf der anderen Seite wächst das Verständnis der Beiratsmitglieder für die spezifischen Probleme der Rund-funkjoumalistik, so daß sie uns sachkundig unterstützen können. Diese Unterstützung besteht vor allem im regelmäßigen Bereitstellen voh Informationen, im Organisieren von Zusammenkünften und in der Auswahl der Gesprächspartner. In der Zusammenarbeit mit dem Staatsanwalt des Bezirks und dem Bezirksgericht geht die Redaktion 24. Juni 1970 [GBl. II S. 451]). Auch das Oberste Gericht hat sich sowohl im Zivil- als auch im Arbeitsrecht bereits für eine vorvertragliche Verantwortlichkeit nach den Regeln der vertraglichen Verantwortlichkeit ausgesprochen (vgl. OG, Urteil vom 15. Oktober 1954 - 1 Uz 27/54 - NJ 1956 S. 189; Urteil vom 28. Februar 1969 - Za 2/69 - NJ 1969 S. 286). Dr. sc. JOACHIM GÖHRING, Dozent an der Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin „Staat und Recht“ von der Aufgabenstellung des VIII. Parteitages der SED aus, das Rechtsbewußtsein der Bürger zu erhöhen und die Verhaltensnormen der Arbeiterklasse zur allgemeinen sozialistischen Verhaltensweise zu machen. Monatlich werden zwei 3-Minuten-Beiträge zu Problemen der sozialistischen Rechtspflege gestaltet, außerdem ein Beitrag unter dem Titel „Juristischer Tip“. Zweimal im Jahr gibt es eine 30-Minuten-Sen-dung „Probleme Analysen Meinungen“. Diese Beiträge haben in unserem Programm einen festen Platz; hinzu kommen oft noch Sendungen, die sich mit aktuellen Ereignissen beschäftigen. Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen nicht die Fakten und am Ende das Urteil, sondern die Begleitumstände und begünstigenden Faktoren sowie der Appell an die Hörer, sich mehr als bisher für die aufgezeigten Probleme mit verantwortlich . zu fühlen. „ ,Ich habe davon gewußt, aber ich wollte mich nicht einmischen.“ Dieser Satz, liebe Hörer, ist in vielen Gerichtsverhandlungen immer wieder zu hören. Häufig zeigt sich, daß eine Straftat hätte vermieden werden können, wenn die Verwandten, wenn die Arbeitskollegen ihrer Verantwortung gerecht geworden wären.“ So begann ein Sendebeitrag, in dem es um einen schweren Verkehrsunfall ging, den ein Kraftfahrer unter dem Einfluß von Alkohol verursacht hatte. In der Sendung wandten wir uns gegen die „Mittrinker“ und wiesen auf ihre Verantwortung hin. Alles, was dazu gesagt wurde, konnte der Hörer für sich verallgemeinern. In einer anderen Sendung zeigten wir, welche Möglichkeiten in einer Hausgemeinschaft bestehen, um Mietschuldner zu erziehen. Der Beitrag begann mit der Frage: „Was sollte man mit Bürgern tun, die monatelang ihre Miete nicht bezahlen?“ „Raussetzen“, sagten einige. „Pfänden“, sagten andere. „Erziehen“, antworteten die meisten. Wir stellten die Erziehung in den Mittelpunkt. Das Publikationsaktiv der Rechtspflegeorgane organisierte für uns eine Zusammenkunft in einer Hausgemeinschaft in Potsdam. In der Sendung kamen Mitglieder der Hausgemeinschaftsleitung zu Wort und die'Mieterin K., die gegenüber der Kommunalen Wohnungsverwaltung Mietschulden in Höhe von 400 M hatte. Im Ergebnis dieser Aussprache verpflichtete sich die Mieterin, ihre Miete künftig pünktlich zu bezahlen und ihre Schulden schrittweise abzutragen. Am Schluß der Sendung sprach der Leiter der Kommunalen Wohnungsverwaltung der Hausgemeinschaft seinen Dank aus und betonte, daß es gut wäre, wenn diese Form der kollektiven Erziehung weiter Schule machen würde. In der Reihe „Juristischer Tip“ werden die Hörer z. B. mit den Aufgaben der Ehe- und Familienberatungsstellen oder mit ihren Rechten in bezug auf Jahresendprämie vertraut gemacht. Die Autoren dazu werden uns vom Publikationsaktiv der Rechtspflegeorgane benannt. In den Sendungen „Probleme Analysen Meinungen“ können wir ein Problem jeweils ausführlich behandeln. Im vergangenen Jahr berichteten wir z. B. aus der Arbeit der Betreueraktivs in der Stadt Falkensee. Dazu hatten wir gemeinsam mit dem Publikationsaktiv verantwortliche Funktionäre des Rates der Stadt, Mitglieder der Betreueraktivs und eine Bürgerin, der erfolgreich geholfen worden war, in das Rathaus von Falkensee zu einem Rundtischgespräch eingeladen. Der Staatsanwalt des Bezirks nahm ebenfalls daran teil. Mit dieser Sendung versuchten wir, die Erfahrungen und Methoden bei der Betreuung kriminell gefährdeter Bürger weiterzuvermitteln. Abschließend soll noch auf ein Problem in unserer Arbeit eingegangen werden: Der Staatsanwalt des Bezirks unterstützt uns nach besten Kräften in den Kreisen aber, so scheint es, hat man die guten Möglichkeiten, die die Rundfunkjournalistik hinsichtlich der erzieherischen Einflußnahme auf eine Vielzahl von Menschen bietet, noch nicht erkannt. Die Regionalsender haben keine Redaktionen in den Kreisen. Deshalb sind wir auf Informationen angewiesen, die aus den Kreisen zum Staatsanwalt des Bezirks kommen und diese kommen sehr spät. So passiert es oft, daß wir in die Kreise fahren und uns für eine Sendung von Geschehnissen, von Auseinandersetzungen in den Arbeitskollektiven ü. a. nachträglich erzählen lassen. Besser wäre es, wenn wir z. B. bei Auseinandersetzungen gleich dabei sein könnten, um direkt das einzufangen, was sozialistisches Denken und Handeln auf vielfältigen Gebieten der sozialistischen Rechtspflege bedeutet. Unsere Sendungen könnten sicher wirksamer sein, wenn Argumente und Meinungen nicht nacherzählt, sondern von uns „erlebt“ werden. Daran sollten alle Mitarbeiter der Rechtspflegeorgane denken, wenn sie sich über die Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit Gedanken machen. LOTHAR ROLLERE, Radio DDR - Sender Potsdam Rechtspropagandistische Öffentlichkeitsarbeit der Regionalsender des Rundfunks 521;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 521 (NJ DDR 1971, S. 521) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 521 (NJ DDR 1971, S. 521)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader und der Mitarbeite: geschaffen gefördert werden, insbesondere durch die Art und Weise, wie sie ihre führen, durch eine klare und konkrete Auftragserteilung und Instruierung der bei den Arbeitsberatungen Breiten Raum auf dem Führungsseminar nahm die weitere Qualifizierung der Auftragserteilung und Instruierung der als ein entscheidender Hebel zur Erhöhung des Niveaus der Zusammenarbeit mit ihnen sein muß. Das muß auch heute, wenn wir über das Erreichen höherer Maßstäbe in der Arbeit mit sprechen, unterstrichen werden. Den Aufgaben und Maßnahmen der Erziehung und Befähigung des dienen und die Bindungen an Staatssicherheit vertiefen, in seiner Erfüllung weitgehend überprüfbar und zur ständigen Überprüfung der nutzbar sein. Der muß bei Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung des dienen und die Bindungen an Staatssicherheit vertiefen, in seiner Erfüllung weitgehend überprüfbar und zur ständigen Überprüfung der nutzbar sein. Der muß bei Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung zu verallgemeinern. Er hat die notwendigen VorausSetzungen dafür zu schaffen, daß bestimmte in der Arbeitskartei enthaltene Werte ab Halbjahr zentral abgefragt werden können. Der Leiter der Abteilung und der Leiter des Bereiches Koordinie rung haben eine materiell-technische und operativ-technische Einsatzreserve im Zuführungspunkt zu schaffen, zu warten und ständig zu ergänzen. Der Leiter der Abteilung hat sicherzustellen, daß die Angehörigen zielgerichtet und wirksam zur Erfüllung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes eingesetzt werden. Er veranlaßt die Organisation und Planung des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes unterstellt. Er ist dem Vorführer gegenüber weisungs- und kontrollberechtigt.

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