Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 509

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 509 (NJ DDR 1971, S. 509); die Referenten am Beispiel ihrer eigenen Entwicklung zeigen, wer in unserem Staat in verantwortlichen Funktionen tätig ist. Die Rechtspflegeorgane sollten gemeinsam mit den FDJ-Leitungen der Rechtserziehung Jugendlicher mehr Aufmerksamkeit schenken und wertvolle Erfahrungen verallgemeinern. Der Staatsanwalt des Bezirks Halle hat im vorigen Jahr den Kreisstaatsanwältea Hinweise für Maßnahmen zur Aktivierung der Öffentlichkeit zur Verhütung von Jugendgefährdung und Jugendkriminalität übermittelt./25/ Das ist ein wichtiger Beitrag zur Erfüllung des Auftrages aus § 41 des Jugendgesetzes. Eine solche planmäßige und effektive Öffentlichkeitsarbeit ist in jedem Bezirk notwendig. /25/ Vgl. hierzu Trautmann, „Planmäßige und effektive Öffentlichkeitsarbeit des Staatsanwalts“, NJ 1971 S. 171 ff. (172). Höhere Effektivität der Berichterstattungen der Gerichte vor den Volksvertretungen Der nachstehende Beitrag ist ein Auszug aus einer Analyse über die Effektivität der Berichterstattungen der Direktoren der Bezirksgerichte vor den Bezirkstagen. Die Analyse war vom Ministerium der Justiz erarbeitet worden und am 22. Juli 1971 Gegenstand einer Beratung der Direktoren der Bezirksgerichte im Ministerium der Justiz. Mit dieser Beratung wurde anknüpfend an die Ergebnisse der 30. und 31. Plenartagung des Obersten Gerichts ein weiterer Schritt in Auswertung des VIII. Parteitages der SED getan. In der Analyse wurde zunächst eingeschätzt, wie die Direktoren der Bezirksgerichte ihrer Pflicht zur jährlichen Berichterstattung vor den Bezirkstagen nach-kommen, wie die Berichterstattungen vorbereitet werden, welchen Inhalt die Berichte haben und welche Empfehlungen den Bezirkstagen für Leitungsmaßnahmen gegeben werden. Aus dieser Einschätzung wurden dann die hier wiedergegebenen Schlußfolgerungen zur Erhöhung der Effektivität der Berichterstattungen gezogen. Die Analyse erfaßt die Berichterstattung der Bezirksgerichte gegenüber den Bezirkstagen. Viele Gedanken dürften aber auch für den weiteren Erfahrungsaustausch hinsichtlich der Berichterstattung der Kreisgerichte gegenüber den Kreistagen von Bedeutung sein. D. Red. 1. Die regelmäßigen Berichterstattungen der Direktoren und Richter vor den Volksvertretungen, die sie gewählt haben, sind in der Zusammenarbeit der Gerichte mit den Volksvertretungen in der Reihe der vielfältigen notwendigen Formen der Informationsübermittlung von besonderer Bedeutung. Sie dienen der weiteren Stärkung der Volksvertretungen und ihrer Organe, erhöhen die Autorität der Abgeordneten und sind unmittelbare politische Machtausübung der Volksvertretungen auf dem Gebiet der sozialistischen Rechtspflege, Ordnung, Sicherheit und Gesetzlichkeit nach der Verfassung der DDR. Die Effektivität der Berichterstattungen ist deshalb ständig weiter zu erhöhen und im Sinne der Materialien des VIII. Parteitages der SEDr des Verfassungs- und Rechtsausschusses der Volkskammer der DDR und der 30. und 31. Plenartagung des Obersten Gerichts zu vervollkommnen./!/ 2. Die Direktoren der Gerichte informieren die Volksvertretungen in verschiedenen Formen über Erkenntnisse und Erfahrungen aus der gerichtlichen Tätigkeit. Diese Formen ergeben sich jeweils aus dem Charakter und dem Gegenstand der Beratung der Volksvertretung, denn es ist ein wesentlicher Unterschied, ob sich die Volksvertretung mit der Entwicklung der sozialisti- /!/ Vgl. den Abschlußbericht des Verfassungs- und Rechtsausschusses der Volkskammer über die komplexe Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität in territorialen Bereichen vom 26. November 1969 (NJ 1970 S. 9 ft.) und den Bericht zur Wirksamkeit des Familien- und des Zivilrechts vom 24. Februar 1971 (NJ 1971 S. 192 ft.). Die Materialien der 30. und 31. Plenartagung des Obersten Gerichts sind in NJ 1971, Heft 9 und 15, veröffentlicht. D. Red. sehen Rechtspflege beschäftigt und die Abgeordneten die Kontrolle darüber ausüben, wie die von ihnen gewählten Richter ihren Aufgaben gerecht werden, oder ob sich die Volksvertretung mit dem Entwicklungsstand in anderen Leitungsbereichen befaßt und dabei zugleich für diese Bereiche spezifische Fragen der Gewährleistung von Ordnung, Sicherheit und Gesetzlichkeit behandelt. Beide Möglichkeiten können von den Direktoren der Gerichte genutzt werden, um ihre jährliche Berichterstattungspflicht zu realisieren. Entscheidend ist dabei vor allem die inhaltliche Aussagekraft und Effektivität der Berichte. Auf Grund der Verantwortung der Volksvertretungen und der Pflicht der Richter, ihren Wählern über ihre Arbeit Bericht zu erstatten (Art. 95 der Verfassung), müssen umfassende Berichterstattungen in diesem Sinne mindestens einmal innerhalb der Wahlperiode erfolgen. Sinnvollerweise sollte dies vor Ablauf der Wahlperiode zugleich in Vorbereitung auf die Neuwahl und im Rahmen einer komplexen Beratung der betreffenden Volksvertretung über die Entwicklung der ' sozialistischen Rechtspflege in ihrem Verantwortungsbereich geschehen. Das erfordert aber, daß auch bei anderer Gelegenheit in Verbindung mit Diskussionsbeiträgen vor der Volksvertretung zur Tätigkeit der Gerichte Stellung genommen wird, beispielsweise zur Wahrung der Rechte und Interessen der Bürger, zur Arbeitssituation der Gerichte, zur Dauer der Durchführung der Verfahren usw. Des öfteren werden von den Direktoren und Richtern instruktive Diskussionsbeiträge zu wichtigen Beratungspunkten der Volksvertretungen, wie Jugendfragen, Bauwesen, Handel, WohnungsWirtschaft u. a., geleistet. Dabei werden in der Regel analytisch aufbereitete Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Praxis der Gerichte vermittelt und zielgerichtete Aussagen zum jeweiligen Leitungskomplex gemacht, wie es dem Sinn und dem Zweck der Regelungen über die Berichterstattung im Rechtspflegeerlaß des Staatsrates und im Gerichtsverfassungsgesetz entspricht. Dieses Auftreten der Gerichte vor ddn Volksvertretungen zeigt eine kontinuierliche inhaltliche Weiterentwicklung der Zusammenarbeit auf der Grundlage und im' Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, die hinsichtlich der Berichterstattung eine solche Modifikation zulassen. Deshalb sollten auch solche fundierten Beiträge der Gerichte als eine Form der mindestens jährlich geforderten Berichterstattungen betrachtet werden. 3. Die im Dritten Teil, Abschn. II, Ziff. 2 des Rechtspflegeerlasses enthaltenen Vorgaben für den Inhalt der Berichterstattungen sind als eine beispielhafte Orientierung aufzufassen und können nach den Bedürfnissen und Möglichkeiten der Volksvertretungen i. S. der §§35, 41 GVG weiter ausgestaltet werden. Das mit der Berichterstattung zu erreichende Ziel kann wie bei jeder anderen Leitungsinformation aber nur darin bestehen, Entscheidungen der Volksvertretungen anzuregen und vorzubereiten. Solch eine klare Zielstellung 509;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung im Strafverfahren in: Justiz MüIle ranowsky Willamowski Rationelle rfahrensweise und Beschleunigung des Strafverfahrens -wichtiges Anliegen der - Novelle in: Justiz Mühlbe rge Gewährleistung des Rechts auf Verteidigung in: Justiz Plitz Те ich er Weitere Ausgestaltung des Strafver- fahrensrechts in der in: Justiz Schröder Huhn Wissenschaftliche Konferenz zur gerichtlichen Beweisführung und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Beweisrichtlinie -. Orientierung des Leiters der Hauptabteilung zur Durchsetzung der strafprozessualen Regelungen des Prüfungsstadiuras gemäß in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Gemeinsamer Standpunkt des Obersten Gerichts der zu Fragen der Untersuchungshaft PrB - Gemeinsame Anweisung des Generalstoatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der über die Durchführung der Untersuchungshaft - die Gemeinsamen Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung des Ministeriums für Staats Sicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der UntersuchungshaftVollzugsordnung -UKVO - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Vertrauliche Verschlußsache Gemeinsame Festlegung der Leitung des der НА und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bilden Bürger der und Westberlins sowie Staatenlose mit ständigem Wohnsitz in der und Westberlin. Diese werden auf der Grundlage entsprechender Vereinbarungen zwischen der und der die Auswertung von vielfältigen Publikationen aus der DDR. Sie arb eiten dabei eng mit dem Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen den Zentren der politisch-ideologischen Diversion und Störtätigkeit subversiver Organe einzudringen. Demzufolge ist es erforderlich, die zu diesem Bereich gehörende operativ interessante Personengruppe zu kennen und diese in Verbindung mit der Außeneioherung den objekt-seitigen Teil der Objekt-Umweltbeziehungen. Zur effektiven Gestaltung der ist eng mit den territorial zuständigen Dieneteinheiten dee Staatssicherheit zueaamenzuarbeiten.

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