Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 506

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 506 (NJ DDR 1971, S. 506); unterscheiden und daß daraus Konsequenzen für die richtige Einbeziehung Jugendlicher zu ziehen sind/13/. Es hängt sowohl von der Art und dem Charakter der Straftat als auch vom Grad der Verfestigung negativer Einstellungen und' Verhaltensweisen des jugendlichen Straftäters sowie von seiner Stellung im Kollektiv der Jugendlichen ab, in welchem Umfang und mit welcher Zielstellung z. B. ein FDJ-Kollektiv einer 9. oder 10. Klasse in den Erziehungsprozeß einbezogen wird. Andererseits ist auch der konkrete Entwicklungsstand des FDJ-Kollektivs, seine Fähigkeit zur kollektiven Auseinandersetzung, die „öffentliche Meinung“ im Kollektiv und der Einfluß der fortgeschrittensten unter den Jugendlichen in Betracht zu ziehen. In altersmäßig unterschiedlich zusammengesetzten Jugendkollektiven bieten sich stets Möglichkeiten, den erzieherischen Einfluß älterer und bereits erfahrener FDJ-Mitglieder zu organisieren. Schließlich wird auf die mitunter noch fehlende Kontinuität der Erziehungsarbeit in der FDJ aufmerksam gemacht. Dieser Hinweis ist von den Rechtspflege-und Sicherheitsorganen zu beachten, aber in dem Sinne, daß er sie verpflichtet, solchen FDJ-Kollektiven und Verbandsfunktionären, denen es noch an Erfahrungen fehlt, besonders zu helfen, sie kameradschaftlich zu unterstützen und zu befähigen, kritisch und sachlich das Gespräch mit dem jugendlichen Rechtsverletzer zu führen und erzieherische Maßnahmen festzulegen, die den Möglichkeiten des Jugendverbandes entsprechen. Wir möchten auf folgende Formen der Einbeziehung des Jugendverbandes bei der Erziehung jugendlicher Rechtsverletzer hinweisen: 1. Es sollte überall zur ständigen Praxis werden, daß sich die FDJ-Kollektive in ihren Versammlungen mit denjenigen FDJ-Mitgliedern auseinandersetzen, die straffällig geworden sind. Solche Jugendliche sollten sofern sie nicht inhaftiert sind vor ihrem Kollektiv zu ihrem Verhalten Stellung nehmen. In offener und kameradschaftlicher Weise ist ihnen zu helfen, politisch-ideologische Klarheit zu gewinnen und künftig die Gesetze einzuhalten. Das setzt voraus, daß die Untersuchungsorgane stets auch in geeigneter Weise die Leitungen der FDJ in den Betrieben, Einrichtungen, Schulen usw. über die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen informieren. 2. In den Aussprachen der Jugendkollektive mit den Rechtsverletzern sind Kollektivvertreter in den Fällen zu gewinnen, in denen Anklage gegen den Jugendlichen erhoben wird. Es gibt keine grundsätzlichen Bedenken, auch jugendliche Kollektivvertreter zu benennen. Vielfach ist allerdings noch festzustellen, daß in den Kollektivaussprachen Lehrer, Lehrausbilder, Meister u. a. als Kollektivvertreter benannt werden, nicht aber junge Facharbeiter, Lehrlinge oder Schüler. Darin drückt sich eine Unterschätzung der Jugendlichen aus. Die Erfahrungen zeigen, daß Jugendliche durchaus in der Lage sind, jugendliche Straftäter sachkundig einzuschätzen. 3. Viele Jugendkollektive haben Bürgschaften über straffällige Jugendliche übernommen, um dadurch den Erziehungsprozeß besser mitgestalten zu können. Allerdings ist gerade in diesen Fällen eine verständnisvolle Hilfe durch die Rechtspflegeorgane und auch durch Betriebsleitung und Gewerkschaftsorganisation vonnöten. Audi Schülerkollektive können, sofern sie die notwendige Festigkeit haben, Bürgschaften übernehmen. Manche FDJ-Kollektive haben für straffällige Jugendliche Paten eingesetzt. Dadurch wird das Bemühen der Rechtspflege- und Sicherheitsorgane, für /IS/ Vgl. Brade, „Mitwirkung Jugendlicher im Jugendstrafverfahren“, NJ 1968 S. 337 f. jeden straffällig gewordenen oder kriminell gefährdeten Jugendlichen eine individuelle Betreuung zu organisieren, wirksam unterstützt. 4. In den meisten Kreisen ist es schon selbstverständlich, daß die Vertreter der FDJ-Kollektive an den Komplexeinschätzungen der Jugendlichen im Ermittlungsverfahren teilnehmen./14/ Es kommt dabei nicht darauf an, daß der Vertreter der FDJ unmittelbar im Arbeitsbereich des Jugendlichen arbeitet. Er muß jedoch den Jugendlichen gut kennen und in der Lage sein, ihn objektiv einzuschätzen. Andererseits wird gerade die Komplexeinschätzung dem Vertreter der FDJ eine Vielzahl von Hinweisen vermitteln, wie der Erziehungseinfluß der FDJ noch wirksamer gestaltet werden kann. Anforderungen an die Informationen der Rechtspflegeorgane Wie bereits erwähnt, führen die Sekretariate der Kreis- und Bezirksleitungen der FDJ zur Wahrnehmung ihrer Verantwortung, in bezug auf alle zurückbleibenden Jugendlichen die dem Jugendverband möglichen erzieherischen Maßnahmen zu ergreifen, periodisch Beratungen mit Mitarbeitern der Rechtspflege-und Sicherheitsorgane durch. Diese Beratungen haben sich als sehr nützlich erwiesen. Ihr Erfolg wird wesentlich von der Aussagekraft der Informationen bestimmt, die die Leitungen der FDJ von den Rechtspflege- und Sicherheitsorganen erhalten. Um weitere Fortschritte in der Zusammenarbeit zu erreichen und die FDJ-Leitungen immer besser zu befähigen, ihre spezifische Verantwortung in der politisch-ideologischen Arbeit mit allen Jugendlichen wahrzunehmen, ist zunächst das Niveau der analytischen Arbeit der Rechtspflege- und Sicherheitsorgane zu erhöhen. Den FDJ-Leitungen nützen keine allgemeinen Berichte oder Einschätzungen über den Stand und die Entwicklung der Jugendkriminalität, keine noch so gut gemeinte Interpretation von Statistiken. Vielmehr brauchen sie politisch-ideologisch durchdachte Aussagen, die es ihnen ermöglichen, ihre politische Erziehungsarbeit differenziert entsprechend dem unterschiedlichen Bewußtseinsstand der Jugendlichen durchzuführen. Das erfordert eine zielstrebige Leitung des Ermittlungsverfahrens gegen Jugendliche durch den Staatsanwalt. Er muß sichern, daß die Ursachen und Bedingungen von Straftaten, sozialer Gefährdung und Fehlentwicklung Jugendlicher allseitig auf gedeckt werden, besonders hinsichtlich ihrer ideologischen Wurzeln. In jedem Strafverfahren gegen Jugendliche sind besonders deren politische Grundhaltung, Einstellung zur FDJ, Freizeitverhalten u. a. zu erforschen./15/ In dem Maße, wie die Qualität des Ermittlungsverfahrens verbessert wird, gelingt es, den politisch-ideologischen Gehalt der analytischen Materialien zur Jugendkriminalität zu erhöhen/16/ und für die FDJ-Leitungen im Kreis und Bezirk leitungsbezogene Informationen aufzubereiten. Diese Informationen sollen nicht nur auf der Analyse der Strafverfahren gegen 14- bis 17jäh-rige Jugendliche beruhen, sondern müssen gleichermaßen die Erfahrungen und Erkenntnisse aus den Strafverfahren gegen junge Erwachsene bis 25 Jahren berücksichtigen, da sonst nur ein unvollständiges Bild vermittelt würde. Gerade auch die Probleme junger /14/ Vgl. hierzu Goldenbaum, „Die komplexe Einschätzung der Persönlichkeit und der Erziehungsverhältnisse jugendlicher Beschuldigter“, NJ 1970 S. 483 ff. /15/ Vgl. hierzu Goldenbaum, „Erforschung der Persönlichkeit und der Erziehungsverhältnisse jugendlicher Täter im Ermittlungsverfahren“, NJ 1970 S. 13 f. /IS/ Vgl. hierzu Gäse/Mtlller/Riethig, „Analytische Arbeit der Rechtspflegeorgane fester Bestandteil ihrer Leitungstätigkeit“, NJ 1971 S. 89 ff. S 06;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 506 (NJ DDR 1971, S. 506) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 506 (NJ DDR 1971, S. 506)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik und der sozialistischen Staatengemeinschaft wurden auch solche Inoffiziellen Mitarbeiter entwickelt, die auf Grund ihrer politischen Zuverlässigkeit, Reife und tschekistischen Fähigkeiten bereit und in der Lage sind, den ihnen von der Arbeiterklasse übertragenen Klassenauftrag unter allen Lagebedingungen zu erfüllen. Lenin, Gegen den Boykott, Werke, Programm der Partei , Dietz Verlag Berlin. Zu aktuellen Fragen der Innen- und Außenpolitik der Aus der Rede auf der Aktivtagung zur Eröffnung des Parteilehrjah res in ra, Neues Deutschland. Bericht des der an den Parteitag der Berichterstatter: Erich Honecker Dietz Verlag Berlin, Dienstanweisung über den Vollzug der Unter- suchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Dienstobjekten der Staatssicherheit Berlin,. Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der UntersuchungshaftVollzugsordnung -UKVO - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ;. die Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung insbesondere im Zusammenhang mit der Übergabe Zugeführter; das kameradschaftliche Zusammenwirken mit Staatsanwalt und Gericht bei der raschen Verwirklichung getroffener Entscheidungen über die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden.

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