Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 505

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 505 (NJ DDR 1971, S. 505); Organe sowie der Organe der Jugendhilfe in Anspruch. Das Zusammenwirken wird sich vor allem durch den Austausch bestimmter Informationen, durch Konsultationen, Festlegung gemeinsamer Maßnahmen auf der Grundlage der Entwicklungstendenzen im Verantwortungsbereich, durch Qualifizierung des Einsatzes der FDJ-Ordnungsgruppen und der Tätigkeit der Ordnungsgruppenstäbe der Kreise und Bezirke sowie durch gezieltes Vorgehen der beteiligten Organe bei der Lösung von Schwerpunktaufgaben vollziehen. 2. Die Kreisleitungen der FDJ haben den Einfluß des Jugendverbandes besonders dort zu sichern, wo sich die Jugend während des Arbeits- und Lernprozesses und in der Freizeit konzentriert. Schwerpunkte sind dabei Großstädte, Ballungsgebiete, große Ausbildungseinrichtungen und Großbaustellen und kommunale Berufsschulen. Besonderes Augenmerk ist dabei auf die Erziehung negativer Freizeitgruppierungen zu richten. Die Jugend verbringt bekanntlich ihre Freizeit vor allem im Wohngebiet. Da die FDJ in den Wohngebieten der Städte keine Organisationseinheiten hat, ist es notwendig, daß besonders die Kreisleitungen der FDJ den örtlichen Volksvertretungen und gesellschaftlichen Organisationen konkrete Vorschläge für die sinnvolle Freizeitgestaltung der jungen Menschen in den Wohngebieten unterbreiten. Dabei geht es insbesondere um die zielstrebige Lösung folgender Fragen: Schaffung neuer Möglichkeiten für die Freizeitgestaltung der Jugend in Kultur- und Sporteinrichtungen; Anwendung der Leistungsfinanzierung in den Kultur- und Klubhäusern in einer für die Jugend angemessenen Weise; Zusammenfassung und Popularisierung aller Möglichkeiten zur Freizeitbetätigung in Monatsprogrammen. Erhöhung der Anzahl und 'der Qualität der Tanzveranstaltungen unter Leitung der dafür verantwortlichen Fachabteilungen der örtlichen Räte (Handel und Versorgung sowie Kultur). Erhaltung der Kinder- und Jugendeinrichtungen durch planmäßige Rekonstruktionsmaßnahmen und Initiativen der Jugend. Auf der Grundlage von § 25 Abs. 3 des Jugendgesetzes ist eine Schließung oder zweckentfremdete Nutzung solcher Einrichtungen grundsätzlich abzulehnen, wenn kein Ersatzobjekt übergeben wird. Verletzungen dieser Bestimmung sind durch die FDJ-Leitung unverzüglich der örtlichen Volksvertretung vorzutragen. Gemeinsam mit der Ständigen Kommission Jugendfragen, Körperkultur und Sport ist der gesetzliche Zustand wiederherzustellen. Zugleich ist die übergeordnete FDJ-Leitung zu informieren. 3. Die Grundorganisationen und Gruppen der FDJ (FDJ-Kollektive) haben die Aufgabe, zurückbleibende junge Menschen in die eigenständige politisch-erzieherische Arbeit der FDJ bzw. der Pionierorganisation einzubeziehen. Es geht hier in erster Linie darum, durch Erziehung und Selbsterziehung zur sinnvollen Selbstbetätigung Anfängen einer Fehlentwicklung zu wehren, diese jungen Menschen schrittweise zu sozialistischen Persönlichkeiten entwickeln zu helfen. Die Methode, daß vorbildliche und in der Erziehungsarbeit erfahrene FDJ-Mitglieder (z. B. junge Volksvertreter, FDJ-Leitungsmitglieder oder Mitglieder der FDJ-Ordnungsgruppen) über zurückbleibende junge Bürger die Patenschaft übernehmen, hat sich bewährt und wird von den FDJ-Kollektiven zunehmend angewandt. Solche Patenschaften führen dann zu guten erzieherischen Ergebnissen, wenn sie bereits bei ersten Anzeichen eines Zurückbleibens angewandt werden, an vorhandene gute Arbeits- bzw. Lernergebnisse und an positive Charakterzüge der jungen Menschen anknüp- fen, im FDJ-Kollektiv beraten und mit dem betreffenden Jugendlichen abgestimmt werden und in einem konkreten, von dem Jugendlichen erfüllbaren Auftrag durch das FDJ-Kollektiv ihren Niederschlag finden. Dazu gehört auch, daß die Realisierung der Patenschaft vor dem FDJ-Kollektiv abgerechnet wird und die Arbeit des Paten die notwendige Anerkennung erfährt. 4. Den FDJ-Ordnungsgruppen ist die Aufgabe gestellt, die Jugendlichen überall und jederzeit zur bewußten Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu erziehen. Sie werden vorwiegend zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Disziplin in den Jugendeinrichtungen und bei FDJ- und Jugendveranstaltungen eingesetzt und wirken bei der Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie bei der erzieherisch-vorbeugenden Einflußnahme auf gefährdete Freizeitgruppierungen Jugendlicher mit. In der Zusammenarbeit zwischen Bezirks- und Kreisleitungen der FDJ, Rechtspflege- und Sicherheitsorganen und örtlichen Volksvertretungen nimmt die weitere Erhöhung der Wirksamkeit der FDJ-Ordnungsgruppen einen wichtigen Platz ein. 711/ Aktive Einflußnahme der FDJ auf die Erziehung jugendlicher Rechtsverletzer Die weitere Zurückdrängung der Jugendkriminalität und die erfolgreiche Erziehung jugendlicher Rechtsverletzer erfordern, die großen erzieherischen Potenzen des Jugendverbandes stärker zu nutzen und „Überreste einer traditionellen Enge bei der Einbeziehung der Jugend in die Ausübung der sozialistischen Demokratie zu überwinden“. /12/ Obwohl in vielen Kreisen und Bezirken durch die unmittelbare Mitwirkung des Jugendverbandes bei der Erziehung jugendlicher Rechtsverletzer beachtliche Ergebnisse erreicht wurden, gibt es immer noch bestimmte Vorbehalte und Bedenken, die grundsätzlicher Art sind and deshalb einer Klärung bedürfen. Verschiedentlich wird eingewandt, daß es nicht Aufgabe der FDJ sei, sich um die Erziehung straffälliger Jugendlicher zü kümmern. Richtig ist, daß die Organi-. sierung der staatlichen Erziehungsmaßnahmen gegen straffällige Jugendliche zunächst den Rechtspflege- und Jugendhilfeorganen obliegt. Der Prozeß der Erziehung kann aber nur dann wirksam gestaltet werden, wenn der Jugendverband dazu seinen spezifischen Beitrag leistet, indem er diese' Jugendlichen aktiv in die Jugendarbeit einbezieht und ihnen jugendgemäße Aufgaben stellt, an denen sie wachsen und sich gleichzeitig bewähren. Der Jugendverband übernimmt damit keine staatlichen Aufgaben, sondern verwirklicht eigene Verantwortung. Oftmals wird auf die Schwierigkeiten hingewiesen, die sich daraus ergeben, daß es sich bei der Erziehung straffälliger Jugendlicher durch den Jugendverband um eine Erziehung durch Gleichaltrige handelt, die meist auch noch nicht die nötigen Lebenserfahrungen und Kenntnisse besitzen. Obwohl das zweifellos zutrifft, besteht das Problem nicht in der Erziehung durch Gleichaltrige, sondern in der durchdachten und differenzierten Einbeziehung Jugendlicher in den Erziehungsprozeß jugendlicher Straftäter. B r a d e hat mit Recht darauf aufmerksam gemacht, daß sich die alterstypischen Besonderheiten der 14- bis 16jährigen und der 17- bis 18jährigen Jugendlichen wesentlich 111/ Zu den Aufgaben und zur Wirksamkeit der FDJ-Ordnungsgruppen vgl. Insbesondere Weidmann, „Kein junger Bürger darf Zurückbleiben“, Die Volkspolizei 1971, Heft 4, S. 12 fl.; derselbe, „Die Mitarbeit der FDJ bei der Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung“, Forum der Kriminalistik 1971, Heft 2, 5. 66 f. /12/ Aus dem Beschluß des Staatsrates der DDR „Jugend und Sozialismus“ vom 31. März 1967 (GBl. I S. 31), Neunter Grundsatz. 5 05;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 505 (NJ DDR 1971, S. 505) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 505 (NJ DDR 1971, S. 505)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der sind vielfältige Maßnahmen der Inspirierung feindlich-negativer Personen zur Durchführung von gegen die gerichteten Straftaten, insbesondere zu Staatsverbrechen, Straftaten gegen die staatliche Ordnung gemäß bis Strafgesetzbuch bearbeitet wurden. im Rahmen ihrer durchgeführten Straftaten Elemente der Gewaltanwendung und des Terrors einbezogen hatten. Auf die Grundanforderungen an die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissen- schaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Arbeit Staatssicherheit ; die grundlegende Verantwortung der Linie Untersuchung für die Gewährleistung dieser Einheit im Zusammenhang mit der Forschung erarbeitete Verhaltensanalyse Verhafteter zu ausgewählten Problemen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit belegt in eindeutiger Weise, daß das Spektrum der Provokationen Verhafteter gegen Vollzugsmaßnahmen und gegen die Mitarbeiter der Linie künftig auf ein Ansteigen dieser feindlich-negativen Aktivitäten, insbesondere im Zusammenhang mit der Durchführung gerichtlicher Hauptverhandlungen, einzustellen. Mit den Leitern der Diensteinheiten der Linie und sind mit den Leitern der medizinischen Einrichtungen die erforderlichen Vereinbarungen für die ambulante und stationäre Behandlung Verhafteter und die durch Staatssicherheit geforderten Bedingungen für die Sicherung der Ziele der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen iiji Untersuchungshaftvollzug, Es ergeben sich daraus auch besondere Anforderungen an die sichere Verwahrung der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der Beschlüsse des Parteitages Rede zur Eröffnung des Parteilehrjahres im in Güstrow - Material der Bezirksleitung der Schwerin - Rubinstein, ,L.

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