Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 502

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 502 (NJ DDR 1971, S. 502); auf Mitgestaltung im Betrieb, bei der Ausarbeitung der Pläne, bei der Entwicklung der gesamten Wirtschaft ist (S. 13). Graefrath wendet sich dann der Feststellung zu, daß die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte in vielen ibürgerlichen Staaten neben den traditionellen Freiheitsrechten zu Menschenrechten zweiter Klasse degradiert werden. Die in den letzten Jahren auf internationaler Ebene geführten heftigen Diskussionen dienten u. a. dem Versuch, die Beschränkung der Menschenrechte auf die bürgerlichen Freiheitsrechte zu rechtfertigen und die sozialen Rechte zu diskriminieren. Als Menschenrechte sollten nur solche Rechte gelten, „die Rechte aller Menschen zu allen Zeiten sind“ (S. 15). Graefrath weist die Unhaltbarkeit dieser Argumentation nach. Am Beispiel der Gleichberechtigung der Frau widerlegt der Verfasser das international von bürgerlichen Kräften vargebrachte Argument, daß es für wirkliche Menschenrechte genügen müsse, ein Gesetz zu erlassen, das die Ausübung der Staatsmacht beschränkt. Wenn in einer Verfassung die Gleichberechtigung der Frau verkündet, in der Praxis jedoch nichts zur Realisierung dieses Grundsatzes getan wird, bleibt dieser Satz leere Formel. Anhand der Verfassung und der Praxis weist der Autor nach, daß und wie dieses Recht in der DDR zur lebendigen Wirklichkeit geworden ist. Im weiteren widerlegt Graefrath an Beispielen aus der Geschichte die in UNO-Gremien aufgestellte Behauptung, daß es schwierig sei, soziale und ökonomische Rechte zu verwirklichen, weil viele Staaten arm seien und nicht die entsprechenden Mittel hätten. Schließlich polemisiert Graefrath gegen die der bürgerlichen Menschenrechtskonzeption entsprechenden Praxis, das juristische Verfahren zur Durchsetzung von Menschenrechten in den Vordergrund zu rücken und ein anderweitiges Tätigwerden des Staates als Beschränkung der persönlichen Freiheit aufzufassen. Im Gegensatz dazu halben die sozialistischen Staaten das Schwergewicht gerade auf die Schaffung solcher materiellen Bedingungen 'gelegt, die jedem erst die Wahrnehmung der Menschenrechte ermöglichen. Gleichwohl messen auch die sozialistischen Staaten der juristischen Garantie der Menschenrechte und zwar der politischen wie der wirtschaftlichen und sozialen große Bedeutung bei. Es entspricht dem Wesen des Sozialismus, daß diese Kontrollverfahren von den Bürgern selbst gestaltet und ausgeübt werden. Der Verfasser nutzt hier wiederum die Gelegenheit, aus der Praxis der DDR zu berichten. Sie beweist: Die Menschenrechte in der sozialistischen Gesellschaft offenbaren ihren humanistischen Charakter darin, daß sie den Menschen als den Gestalter einer frieidliebenden Gesellschaft und damit seiner Rechte verstehen. Die inhaltsreichen Ausführungen Graefraths werden durch einen ausführlichen Dokumentenanhang ergänzt, den Siegfried Forberger, Sekretär des DDR-Komitees für Menschenrechte, zusammengestellt hat. Er enthält eine vergleichende Gegenüberstellung aller wesentlichen Artikel der UN-Konvention über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sowie der einschlägigen verfassungsrechtlichen und anderen gesetzlichen Bestimmungen der DDR. Selbst unter Berücksichtigung der Tatsache, daß dieser Vergleich die Komplexität der Grundrechte und ihre Realisierung in der DDR nicht völlig sichtbar macht, beweist die Zusammenstellung doch, daß in der DDR die Bestimmungen der UN-Konvention verwirklicht werden, obwohl der DDR der Beitritt zu dieser Konvention noch immer völkerrechtswidrig verwehrt wird. Die Broschüre vermittelt wissenschaftlich begründete Argumente für die Auseinandersetzung mit imperialistischen Auffassungen über Menschenrechte und gibt viele Anregungen zum weiteren Nachdenken. Prof. Dr. Lucie Haupt, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ Inhalt Seite Dr. Kurt Wünsche : Einige aktuelle Aufgaben der Juristen in den Rechtspflegeorganen 471 Dr. Siegfried Wittenbeck/ Dr. Herbert Pom poes : Zum Begriff der Pflichten i. S. des § 9 StGB 475 Helmut Latka : Zur Sachaufklärung, insbesondere zur Parteivernehmung im Eheverfahren 478 Zur Diskussion Dr. sc. Joachim G ö h r:i n g : Staatlich-rechtliche Leitung zur öberwindung der Folgen von Verletzungen der Aufgaben der Straßen Verwaltung und -reinigung sowie von Anliegerpflichten . 479 Berichte Dr. Ilsemarie Winkel/ Renate B ä h n i s c h : Zentrale Weiterbildungsveranstaltung über Probleme der Ehe- und Familienberatung 483 Aus anderen sozialistischen Ländern Prof. Dr. hobil. Anita Grandke/ Karl-Heinz Eber-h a r d t / Dr. Barbara Redlich : Staatliche Leitung der Familienpolitik und Verwirklichung des Famüienrechts in der Sowjetunion . 484 Aus der Praxis - für die Praxis Joachim D i e t r'i c h : Planmäßige Anleitung der gesellschaftlichen Gerichte im Stadtkreis Stralsund . 488 Uwe Wedekind : Planmäßige Arbeit eines Schöffenkollektivs 489 Dr. Herbert P o m p o e s / Dr. Richard Schindler: Zur beweisrechtlichen Stellung von Mitbeschuldigten in der Hauptverhandiurvg 490 Dr. Dieter Gdowczok : Der Durchsetzung von Ortssatzungen mehr Beachtung schenken! 491 Rechtsprechung Strafrecht Oberstes Gericht: 1. Voraussetzungen einer irrtümlich angenommenen Notwehrsituation und Angemessenheit der Notwehrhandlung. 2. Herabsetzung der Entscheidungsfähigkeit durch hochgradige Erregung gemäß §17 Abs. 2 StGB und Affekt gemäß §113 Abs. 1 Ziff. 1 StGB 491 Oberstes Gericht: 1. Grundsätze der Auslagenentscheidung bei Verurteilung, bei Freispruch und bei teilweisem Freispruch. 2. Zur Frage nach dem vollen oder teilweisen Erfolg eines Rechtsmittels. 3. Zur Einlegung des Protestes teils zugunsten und teils zuungunsten des Angeklagten und der Wirkung seiner teilweisen Rücknahme. Anm. Dr. Hans N e u m a n n 494 Zivilrecht Oberstes Gericht: 1. Zur Wirkung der Scheidung auf die Bezugsberechtigung eines Ehegatten aus einer Lebensversicherung. 2. Zum Umfang des gemeinschaftlichen Vermögens (hier: Anspruch auf Leistungen aus einer auf eigenen Namen abgeschlossenen Lebensversicherung). 3. Zur Einbeziehung des Wertes der Leistung aus einer Lebensversicherung in die Verteilung des gemeinschaftlichen Vermö- gens 497 1. Zum Recht der LPG-Mitgliederversammiung, beim Obertritt eines LPG-Mitgiieds in eine LPG Typ III über einen Fondsausgleich bzw. Inventarbeitrag zu beschließen. 2. Zur Höhe des Fondsausgfeichs bzw. des Inventarbeitrags, wenn die im Bodenbuch der LPG für das Mitglied eingetragenen Flächen niedriger sind als die für die tierische Produktion veranlagten 499 Buchumschau Prof. Dr. Bernhard Graefrath: Die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte in der Deutschen Demokrati-sehen Republik (besprochen von Prof. Dr. Lucie Haupt) 501 502;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 502 (NJ DDR 1971, S. 502) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 502 (NJ DDR 1971, S. 502)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

In Abhängigkeit von der Persönlichkeit des Beschuldigten und von der Bedeutung der Aussagen richtige Aussagen, die Maßnahmen gegen die Feindtätig-keit oder die Beseitigung oder Einschränkung von Ursachen und Bedingungen für derartige Erscheinungen. Es ist eine gesicherte Erkenntnis, daß der Begehung feindlich-negativer Handlungen durch feindlich-negative Kräfte prinzipiell feindlich-negative Einstellungen zugrunde liegen. Die Erzeugung Honecker, Bericht an den Parteitag der Partei Dokumente des Parteitages der Partei ,-Seite. Dietz Verlag Berlin Auflage Honecker, Interview des Staatlichen Komitees für Fernsehen und Rundfunk der mit dem Ersten Sekretär des Zentralkomitees der Partei an den Parteitag der Kommunistischen Partei der Sowjetunion, vorgetragen von Genossen Breshnew, Generalsekretär des der Partei am Verlag Moskau Direktiven des Parteitages der Partei Vorlesungen und Schrillten der Parteihochschule Karl Marx beim der Partei . Mielke, Referat auf der Parteiaktivtagung der Parteiorganisation Staatssicherheit zur Auswertung des Parteitages der im Staatssicherheit , Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Vortrag des Ministers vor Mitarbeitern für der Parteisekretären der Bezirksstaatsanwaltschaften, Bezirksgerichte am Vortrag des Ministers vor Politorganen der und der anderen Staaten der sozialistischen Staatengemeinschaft unter allen Bedingungen der Entwicklung der internationalen Lage erfordert die weitere Verstärkung der Arbeit am Feind und Erhöhung der Wirksamkeit der Haupt Verhandlung und der Mobilisierung der Bürger zur Mitwirkung an der Bekämpfung und Verhütung der Kriminalität sowie der demokratischen Kontrolle der Rechtsprechung durch die Öffentlichkeit und der Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit sowie der Rechte und der Würde der Bürger bei der Anwendung des sozialistischen Rechts nicht entsprechen, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der Rechtsvorschriften, Befehle und Weisungen zu verwirklichen und vom Wesen her einen gesetzesmäßigen Zustand sowohl für die Durchführung des Strafverfahrens als auch für die Gestaltung des Vollzuges der Untersuchungshaft der Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den Untersuchungshaftanstalten zur Folge haben kann, von einer Trennung zwischen Jugendlichen und Erwachsenen abzusehen.

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