Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 5

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 5 (NJ DDR 1971, S. 5); Rechtsprechung einschließlich der Öffentlichkeitsarbeit ziehen. Das Bezirksgericht Halle orientiert daher zu Recht darauf, daß die einzelnen Rechtspflegeorgane im Kreis regelmäßig und schnell ihre Analysen und Einschätzungen austauschen und deren Ausarbeitung koordinieren sollen, um Doppelarbeit zu vermeiden und eine höhere Qualität der Aussagen zu erreichen. Das schließt nich): die Möglichkeit und Notwendigkeit aus, auch aus Einzelverfahren Hinweise an die örtlichen Organe bzw. Leitungen der Betriebe zu geben. Verschiedene Bezirks- und Kreisgerichte haben in der zurückliegenden Zeit in gutgemeinter Absicht, aber undifferenziert Vereinbarungen über die Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften, der Nationalen Front, der FDJ, Betrieben und örtlichen Organen bei der Zu-rückdrängung der Kriminalität, anderer Rechtsverletzungen und von Rechtskonflikten abgeschlossen. Das führte z. T. zu einer Vielgeschäftigkeit mit großem Arbeitsaufwand, jedoch ohne wesentlichen Nutzen. Zahlreiche Vereinbarungen enthalten auch nur Festlegungen, die bereits in gesetzlichen Bestimmungen verankert sind; sie werden dadurch nicht praxiswirksam. Der Abschluß von Vereinbarungen hat nur dann einen Sinn, wenn damit, ausgehend von der Verantwortung der Gerichte und unter Beachtung der örtlichen Besonderheiten, für bestimmte Bereiche konkrete, kontrollierbare und sichtbaren Nutzen bringende Festlegungen getroffen werden, die unmittelbaren Einfluß auf die Bekämpfung der Kriminalität und anderer Rechtsverletzungen haben. Richtig war z. B. die Vereinbarung, die das Bezirksgericht Gera mit dem Bezirksstaatsanwalt und mit dem FDGB-Bezirksvorstand abgeschlossen hat, um die Verantwortung gegenüber den Konfliktkommissionen hinsichtlich der Gestaltung der Rechtsprechung besser wahrnehmen zu kön-nen/2/. Diese Vereinbarung führte zu einer höheren Qualität in der Leitung der Konfliktkommissionen. Die planmäßige Erfüllung der Aufgabe, die gesetzlichen Anforderungen an die Zusammenarbeit und gegenseitige Information entsprechend den Bedingungen im Kreis konkret äuszugestalten, wirft eine Reihe von Fragen auf, die im Interesse einer höheren Effektivität, der Einheitlichkeit und Zielstrebigkeit des Vorgehens der Kreisgerichte der raschen Klärung und differenzierten Anleitung auch durch das Oberste Gericht bedürfen. Auch hierbei handelt es sich um Aufgaben, die nur schrittweise und schwerpunktmäßig einer Lösung zugeführt werden können. Das Oberste Gericht arbeitet im Zusammenwirken mit anderen Rechtspflegeorganen und der Wissenschaft z. B. an dem Modell der Gestaltung der horizontalen Informationsbeziehungen. Gegenwärtig bereiten wir Plenartagungen vor, die sich mit spezifischen Problemen der Integration der gerichtlichen Tätigkeit auf dem Gebiet des Zivil-, Familien- und Arbeitsrechts (I. Quartal 1971) sowie mit Fragen der Zusammenarbeit der Gerichte mit den örtlichen Volksvertretungen bei der komplexen Kriminalitätsbekämpfung und -Vorbeugung (II. Quartal 1971) beschäftigen und eine entsprechende Anleitung vermitteln werden. Die Realisierung der Verantwortung der staatlichen Gerichte bei der Anleitung der gesellschaftlichen Gerichte Es ist erforderlich, eine sytematische Zusammenarbeit mit den gesellschaftlichen Gerichten zu entwickeln, um zu sichern, daß ihre Arbeitsergebnisse und Erfahrungen 121 Toeplitz, „Neue Initiativen bei der Unterstützung der gesellschaftlichen Gerichte“, NJ 1969 S. 131 f. von der analytischen Tätigkeit der Kreisgerichte erfaßt und sowohl für die Rechtsprechung selbst ausgewertet als auch für Leitungsinformationen an die örtlichen Organe, die Leitungen der Betriebe und gesellschaftlichen Organisationen genutzt werden. Die Untersuchungen des Obersten Gerichts haben ergeben, daß die Gerichte im allgemeinen bemüht sind, die Qualität der Anleitung der gesellschaftlichen Gerichte systematisch zu verbessern. Ihre Anstrengungen sind sowohl auf die Weiterentwicklung der Anleitung durch die Rechtsprechung als auch auf die Verbesserung der Leitung der gesellschaftlicheh Gerichte mit allgemeinen Mitteln und Methoden staatlicher Leitungstätigkeit gerichtet, wobei die Herausbildung effektiver Formen der Gemeinschaftsarbeit besondere Aufmerksamkeit findet. Positive Ergebnisse zeichnen sich vor allem in der Praxis derjenigen Kreisgerichte ab, die diese Probleme entsprechend ihrer Bedeutung bei der Arbeitsplanung berücksichtigen. Beispielsweise werden beim Kreisgericht Stralsund (Stadt) alle Richter differenziert und sachbezogen in die Arbeit mit den gesellschaftlichen Gerichten einbezogen. Die Beratungen im Beirat für Schiedskommissionen, in der Rechtskommission des FDGB-Kreisvorstandes und im Sekretariat der Nationalen Front werden zur Klärung der vielfältigen Probleme in der Tätigkeit der gesellschaftlichen Gerichte genutzt. Die Vorsitzenden der Schiedskommissionen erhalten eine im Richterkollektiv erarbeitete Vorgabe, nach der sie sich langfristig auf die Berichterstattung in der Vorsitzendenberatung vorbereiten können. Die vom Kreisstaatsanwalt zur Verfügung gestellten Protokolle und Beschlüsse der Schiedskommissionen werden ebenso wie Einspruchs- und Vollstreckbarkeitsentscheidungen und entsprechende Eingaben nach Festlegung in der Dienstbesprechung arbeitsteilig analysiert. Auf diese Weise verschaffte sich das Kreisgericht Stralsund (Stadt) z. B. eine Übersicht über die Tätigkeit der Schiedskommissionen bei der Klärung Haus- und nachbarlicher Streitigkeiten und konnte verbunden mit einer analytischen Einschätzung der eigenen Mietrechtsprechung allen Schiedskommissionen eine Anleitung auf diesem Gebiet geben. Diese Formen und Methoden sind für die Arbeitsweise vieler Kreisgerichte charakteristisch. Jedoch gibt es beträchtliche Niveauunterschiede, und es zeigt sich insgesamt, daß es noch erheblicher Anstrengungen bedarf, um durch die effektivere Gestaltung der Gemeinschaftsarbeit besonders mit der Staatsanwaltschaft die Grundlagen für die Erfassung, Einschätzung und Verwertung der Ergebnisse der Rechtsprechung der gesellschaftlichen Gerichte zu schaffen. Eine besonders komplizierte Frage ist die der Integration der gesellschaftlichen Gerichte in den komplexen, unter Leitung der örtlichen Volksvertretung zu führenden Kampf gegen die Kriminalität und andere Rechtsverletzungen. Für die weitere Arbeit der Gerichte kommt es jetzt vor allem darauf an, bei allen Richtern Klarheit darüber zu schaffen, daß die weitgehende Kenntnis und Auswertung der Erfahrungen der gesellschaftlichen Gerichte eine objektive Bedingung für die ständige Erhöhung der Qualität der Anleitung durch die Gerichte, für die Erhöhung der Wirksamkeit der eigenen Rechtsprechung und deren Leitung sowie für problemorientierte Informationen an die Volksvertretung und andere Organe ist; diese Leitungsaufgabe kontinuierlich in der Arbeitsplanung zu berücksichtigen, insbesondere in den Dienstbesprechungen und bei Analysen einzelner Rechtsgebiete auch jeweils die Tätigkeit und 5;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 5 (NJ DDR 1971, S. 5) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 5 (NJ DDR 1971, S. 5)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die vom Feind angewandten Mittel und Methoden. Die Zielgruppen des Feindes. Das Ziel der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die vom Feind angewandten Mittel und Methoden. Die Zielgruppen des Feindes. Das Ziel der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels sowie beim Erkennen der Hauptangriff spunkte, der Methoden des Gegners sowie besonders gefährdeter Personenkreise im jeweiligen Verantwortungsbereich.

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