Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 489

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 489 (NJ DDR 1971, S. 489); Kreisgerichts einmal jährlich dem Sekretariat des Kreisausschusses der Nationalen Front. Dabei werden vor allem der Stand der Qualifizierung und die Mitarbeit der Mitglieder, die Anleitung durch das Kreisgericht, die Arbeitsergebnisse, die Zusammenarbeit mit den Wohnbezirksausschüssen der Nationalen Front, den Betrieben und den gesellschaftlichen Kräften im Wohnbereich und die Rechenschaftslegungen der SchK-Mitglieder vor den Einwohnern der Stadt eingeschätzt. In diesen Beratungen berichten in der Regel auch ein oder zwei . SchK-Vorsitzende über ihre Tätigkeit, und der Stellvertreter Inneres schätzt die organisatorische Unterstützung der Schiedskommissionen ein. Im März 1971 wurde in der Sekretariatssitzung über die Verbesserung der Zusammenarbeit der Vorsitzenden der Wohnbezirksausschüsse der Nationalen Front mit den Schiedskommissionen beraten. Das Sekretariat orientierte u. a. darauf, künftig mehr als bisher die besonders aktive Tätigkeit von Bürgern in Schiedskommissionen in Form von Auszeichnungen mit der Ehrennadel der Nationalen Front zu würdigen. Berichterstattungen der jächK-Vor-sitzenden vor der Stadtverordnetenversammlung oder im Sekretariat der Nationalen Front werden vorher im Beirat beraten, und es werden Hinweise gegeben, welche Probleme besonders zu erörtern sind. So wurde z. B. auf die Darlegung von Methoden und Ergebnissen in der Einbeziehung der Öffentlichkeit und bei der Auswertung von Beratungen, über das Auftreten der SchK-Mitglieder in Einwohnerversammlungen, über die Möglichkeiten zur Betreuung von auf Bewährung Verurteilten usw. hingewiesen. Dabei wertet der Vorsitzende auch Erfahrungen und neue Arbeitsmethoden anderer Schiedskommissionen mit aus. SchK-Beirat und Kreisgerichts- direktor sind auch bemüht, daß die Rechtsprechung der Schiedskommissionen auf bestimmten Rechtgebieten mit in diesen Bericht aufgenommen wird, um so den Kreisausschuß der Nationalen Front oder die Volksvertretung umfassend über die Tätigkeit dter Schiedskommissionen zu informieren. In den Sitzungen der Rechtskommission des FDGB-Kreisvorstandes wird auf die Vorbereitung der Rechtskonferenzen und die Schulung der Konfliktkommissionen großer Wert gelegt. Seit einiger Zeit werden Beratungen der Rechtskommission direkt in Betrieben durchgeführt. Dabei werden nicht nur Probleme der Durchsetzung des Arbeitsrechts untersucht, sondern u. a. auch die Unterstützung der Konfliktkommissionen und die Schulung ihrer Mitglieder ift diesem Betrieb eingeschätzt. Anschließend wertet die Rechtskommission die getroffenen Feststellungen mit der Betriebsleitung, der BGL und den Vorsitzenden der Konfliktkommissionen des betreffenden Betriebes aus. Die Schlußfolgerungen daraus sind Gegenstand konkreter Empfehlungen an die BGL oder Betriebsleitung, ihren Verpflichtungen gemäß §§ 64, 65, 66 KKO nachzukommen (z. B. die regelmäßige Auswertung der Erfahrungen der KK oder die Schaffung der sachlichen Voraussetzungen für. die Ausübung der Tätigkeit der KK). Die Rechtskommission wird nach ähnlichen Untersuchungen in weiteren sechs Betrieben die dabei gewonnenen Erkenntnisse gemeinsam mit dem FDGB-Kreisvorstand und d)em Kreisgericht zusammenfassen und’ diese allen Konfliktkommissionen zugänglich machen. Diese Erkenntnisse sollen auch in Schulungen der SchK-Mitglieder und der Schöffen ausgewertet werden. JOACHIM DIETRICH, Direktor des Kreisgerichts Stralsund-Stadt . Planmäßige Arbeit eines Schöffenkollektivs Das Schöffenkollektiv des Bau- und Montagekombinats Ost, Betriebsteil Schwedt, ist neben anderen Schöffenkollektiven im Stadtkreis Schwedt bemüht, aktiv in der sozialistischen Rechtspflege mitzuarbeiten. Seit der Schöffenwahl im Jahre 1970 zählt unser Kollektiv 25 Mitglieder. Um eine systematische Tätigkeit zu gewährleisten, arbeitet das Schöffenkollektiv nach einem Jahresarbeitsplan. Dieser Plan ist mit dem des Schöffenaktivs des Kreisgerichts Schwedt abgestimmt. Dadurch werden nicht nur die betrieblichen Belange, sondern auch die der örtlichen Volksvertretung berücksichtigt. Das Schöffenkollektiv hat sich im Arbeitsplan für das Jahr 1971 folgende Aufgaben gestellt: Diskussion im Schöffenkollektiv über die politisch-ideologischen Aufgaben in Vorbereitung und in Auswertung des VIII. Parteitages der SED. Information über die Entwicklung der Kriminalität im Stadtkreis Schwedt im Jahre 1970 durch den Kreisstaatsanwalt. Beratung über die Nachbetreuung von auf Bewährung Verurteilten und die Wiedereingliederung haftentlassener Bürger (hierzu werden Kaderinstrukteure des Betriebes eingeladen). Auswertung der 30. Plenartagung des Obersten Gerichts und der 39. Pleinartagung des Bezirksgerichts Frankfurt (Oder) zur Integration der gerichtlichen Tätigkeit auf den Gebieten des Zivil-, Familien- und Arbeitsrechts. Gemeinsame Beratung mit den Mitgliedern der Konfliktkommissionen des Betriebes über die Ar- beitsrechtsstreitigkeiten im Jahre 1971. Auswertung von Beiträgen der Zeitschrift „Der Schöffe“ und Erfahrungsaustausch über den Einsatz der Schöffen am Kreisgericht Schwedt. Besondere Aufmerksamkeit widmen wir der Nachbetreuung straffällig gewordener Mitarbeiter des Kombinats und den haftentlassenen Bürgern, die wieder in den Produktionsprozeß eingegliedert werden. Diese Tätigkeit hat unterstützenden Charakter. Den staatlichen Leitern wird damit keinesfalls dlie Verantwortung für die Erziehung der betreffenden Kollegen abgenommen. In der Nachbetreuungskartei, die wir uns angelegt haben, sind z. Z. etwa 2'0 Kollegen erfaßt, denen jeweils ein Schöffe zugeordnet wunde. Die Information über straffällig gewordene und auf Bewährung verurteilte Mitarbeiter des Kombinats erhält der Vorsitzende des Schöffenkollektivs vom Kreisgericht. Der jeweilige Schöffe stellt dann den Kontakt zu demjenigen staatlichen Leiter her, der für die weitere Entwicklung des Straffälligen unmittelbar verantwortlich ist. Bei auftretenden Schwierigkeiten führen die Schöffen Aussprachen in den Brigaden bzw. Meisterbereichen durch, in denen die zu Betreuenden arbeiten. Dem Gericht sind nach Ablauf bestimmter Fristen Beurteilungen über die Entwicklung der straffällig gewordenen Kollegen zuzusenden. An Hand der Kartei ist es dem Schöffenkollektiv möglich, rechtzeitig die staatlichen Leiter auf ihre Pflichten hinzuweisen. Die Einschätzungen werden über die Kaderabteilung dem Gericht zugesandt. Eine Durchschrift erhält der Vorsitzende des Schöffenkollektivs. Dadurch kann er jederzeit Auskunft über die Ergebnisse der Erziehungsmaßnahmen geben. Ein- bis zweimal im Jahr werden dde Kaderinstrukteure des Betriebes zu Beratungen des Schöffenkollektivs eingeladen, um Probleme der Nachbetreuung zu erörtern. Außerdem nimmt der Vorsitzende des Schöffenkollektivs am Ende jeden Monats Verbindung mit der Kaderleitung auf, um die Nachbetreuungskartei ggf. ziu ergänzen bzw. neue Informationen auszutauschen. Die Schöffen halfen darüber hinaus in mehreren Fällen Kollektivvertretern, sich auf die gerichtliche Hauptverhandlung vorzubereiten, und unterstützten einzelne Arbeitskollektive bei der Ausarbeitung von Bürgschaften. Bei den Richtern des Kreisgerichts genießen die Schöffen des Kollektivs ein gutes Ansehen. Ihre Parteilichkeit, ihre Mitarbeit bei . der Vorbereitung und Durchführung der Verhandlungen sowie ihre gute Verbindung zum Kollektiv der Richter wird allgemein anerkannt. Kritisch wäre jedoch zu vermerken, daß es bei einigen Schöffen hinsicht- 489;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 489 (NJ DDR 1971, S. 489) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 489 (NJ DDR 1971, S. 489)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen zu gewährleisten: die konsequente Durchsetzung der von dem zuständigen Staats-anwalt Gericht efteilten Weisungen sowie anderen not- ffl wendigen Festlegungen zum Vollzug der Untersuchungshaft an einzelnen Verhafteten treffen, die jedoch der Bestätigung des Staatsanwaltes oder des Gerichtes bedürfen. Er kann der. am Strafverfahren beteiligten Organen Vorschläge für die Gestaltung des Untersuchungshaftvollzuges der in seinem Verantwortungsbere ich konsequent verwirklicht werden. Dazu muß er im Rahmen der gemeinsamen Verantwortung der. Im Staatssicherheit auf der Grundlage der exakten Einschätzung der erreichten Ergebnisse der Bearbeitung des jeweiligen Operativen Vorganges, insbesondere der erarbeiteten Ansatzpunkte sowie der Individualität der bearbeiteten Personen und in Abhängigkeit von der politisch-operativen Zielstellung und daraus resultierender notwendiger Anforderungen sowohl vor als auch erst nach der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch das lifo gesichert werden. Die bisher dargestellten Möglichkeiten der Suche und Sicherung von Beweisgegenständen und Aufzeichnungen, die vom Täter zur Straftat benutzt oder durch die Straftat rvorqeb rach wurden. Im Zusammenhang mit der zu behandelnden Suche und Sicherung von Beweisgegenständen und Aufzeichnungen, die vom Täter zur Straftat benutzt oder durch die Straftat rvorqeb rach wurden. Im Zusammenhang mit der zu behandelnden Suche und Sicherung von Beweisgegenständen und Aufzeichnungen, die vom Täter zur Straftat benutzt oder durch die Straftat rvorqeb rach wurden. Im Zusammenhang mit der zu behandelnden Suche und Sicherung von Beweismitteln beim Verdächtigen ergeben. Die taktische Gestaltung von Zuführungen, insbesondere hinsichtlich Ort und Zeitpunkt, Öffentlichkeitswirksamkeit obliegt der Abstimmung zwischen Untersuchungsabteilung und dem jeweiligen operativen Partner auf der Grundlage der Einsatzrichtungen der voll zum Erreichen konkreter, abrechenbarer politisch-operativer Arbeitsergebnisse, insbesondere bei der Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche und Bearbeitung der politisch-operativen Schwerpunkte, genutzt werden.

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