Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 488

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 488 (NJ DDR 1971, S. 488); Aus der Praxis für die Praxis Planmäßige Anleitung der gesellschaftlichen Gerichte im Stadtkreis Stralsund Winkler/Barwinsky haben in NJ 1971 S. 322 betont, daß die Anleitung der gesellschaftlichen Gerichte eine weitere Vervollkommnung der Leitungstätigkeit der Kreis- und Bezirksgerichte erfordert. Der planmäßigen Anleitung kommt dabei große Bedeutung zu. An unserem Gericht werden die einzelnen Termine und inhaltlichen Schwerpunkte der Sitzungen des SchK-Beirats, der Erfahrungsausaustausche mit den Vorsitzenden und der Schulungen der Mitglieder der Schiedskommissionen nach Beratung im Richterkollektiv in den Arbeitsplan des Gerichts aufgenommen. Auf dessen Grundlage werden dann nach eingehender Beratung im SchK-Bei-rat spezifische Halbjahrespläne erarbeitet, in denen der Inhalt einzelner Maßnahmen und die Verantwortlichkeit für deren Umsetzung festgelegt werden. Im Plan der Beiratssitzungen für das 2. Halbjahr 1970 wurde u. a. festgelegt, den Stand der Qualifizierung der Mitglieder einzuschätzen, weitere Anleitungs- und Schulungsmaßnahmen zu beraten, die Übergabeverfügungen, die Beratungen über Schul-pflichtverletzungen und über arbeitsscheues Verhalten auszuwerten und die Erfahrungsaustausche mit den SchK-Vorsitzenden vorzubereiten. Für das 1. Halbjahr 1971 hat der Beirat u. a. geplant: die Auswertung der Arbeitsergebnisse der einzelnen Schiedskommissionen im Jahre 1970, die Einschätzung der Mitarbeit der SchK-Mitglieder, die Beratung über die inhaltliche Verbesserung der Schulung, die Vorbereitung der Berichterstattungen von zwei SchK-Vorsitzenden und die Vorbereitung einer Konferenz der Rechtspflegeorgane mit Vorsitzenden der Schieds-und Konfliktkommissionen, mit Schöffen, VP-Helfern, ehrenamtlichen Mitarbeitern der Abteilung Inneres und WBA-Vorsitzenden, mit Vertretern des Rates der Stadt, der ständigen Kommissionen und der gesellschaftlichen Organisationen, mit Mitgliedern der Rechtskommission des FDGB sowie mit Betriebsleitern, BGL-Vorsitzenden und den Parteisekretären der wichtigsten Stralsun-der Betriebe. Auf dieser Konferenz, die am 17. Juni 1971 stattgefunden hat und an der 252 Bürger teilgenommen haben, wurden u. a auch de Aufgaben der gesellschaftlichen Gerichte bei der Durchsetzung des Kriminalitätsvorbeugungsprogramms der Stadt behandelt. Die Beiratssitzungen werden mit den vorgegebenen Themen planmäßig durchgeführt. Damit wurden bisher gute Ergebnisse erzielt. So hat beispielsweise der Beirat zur Vorbereitung der oben genannten Konferenz eine gemeinsame Sitzung mit dem Schöffenaktiv durchgeführt. In seiner Beratung über die Schulpflichtverletzungen und die damit verbundene Tätigkeit der Schiedskommissionen legte der Beirat fest, in welcher Form der Rat der Stadt über de festgestellten Ursachen für ungenügende Anträge auf Beratungen wegen Schulbummelei zu informieren ist. Dem Kreisvorstand des FDGB wurde empfohlen, die BGL-Vorsitzenden über die dazu getroffenen Festlegungen in Kenntnis zu setzen und die Brigaden in ihrem Bereich auf den Abschluß von Patenschaftsverträgen mit Schulen oder mit einzelnen Klassen zu orientieren, um damit de Lehrkräfte in den Schulen in ihrer Erziehungsarbeit zu unterstützen. Weitere Hinweise ergaben sich aus den Beiratssitzungen für die Berichterstattung der SchK-Vorsitzenden in der Stadtverordnetenversammlung oder im Sekretariat der Nationalen Front und für ihre Teilnahme an der Rechtskonferenz des FDGB. Außerdem verallgemeinert der Beirat gute Arbeitsmethoden einzelner Schiedskommissionen. So wurde die Praxis einer Schiedskommission ausgewertet, die mit den anliegenden Betrieben bei der Beratung gegen Betriebsangehörige gut zusammenarbeitete und einen gegenseitigen Informationsaustausch vereinbarte. Der Plan zur Durchführung von Erfahrungsaustauschen mit den SchK-Vorsitzenden sieht die komplexe Behandlung von jeweils einem Rechtsgebiet vor. Dazu werden die Protokolle der Beratungen, die Einspruchs-Verfahren und die Eingaben auf diesem Rechtsgebiet eingeschätzt. Ein SchK-Vorsitzend)er berichtet jeweils über die Tätigkeit und Erfahrungen seiner Schiedskommission auf dem betreffenden Gebiet. Bisher sind die Beratungen wegen Vergehen, wegen zivilrechtlicher Streitigkeiten und wegen Schulpflichtverletzungen behandelt worden. Dabei hat sich günstig ausgewirkt, daß der Direktor des Kreisgerichts alle Einsprüche gegen Entscheidungen der gesellschaftlichen Gerichte (mit Ausnahme der Einsprüche auf dem Gebiet des Arbeitsrechts) und alle Eingaben über die Arbeitsweise der Schiedskommissionen selbst bearbeitet hat. Für die Vorbereitung der Erfahrungsaustausche werden die Vorsitzenden auf die Schwerpunkte orientiert, auf die sie ihre mündliche Berichterstattung konzentrieren sollen. Es hat sich gezeigt, daß die auf diese Weise vorbereiteten Berichte bisher immer eine gute Diskussionsgrundlage waren und daß es dadurch zu einem echten Austausch der besten Erfahrungen gekommen ist. Die Qualität der Beratungen der Schiedskommissionen konnte damit weiter verbessert werden. Die Vorsitzenden der anderen Schiedskommissionen haben sich bemüht, die Arbeitsmethoden der fortgeschrittenen Schiedskommissionen anzuwenden. So wurde z. B. erreicht, daß bestimmte Unstimmigkeiten in der Zusammenarbeit mit der KWV bei Haus- und Nachbarschaftsstreitigkeiten überwunden wurden. Mit einem Beitrag in der Kreispresse und mit anderen Formen der Öffentlichkeitsarbeit hat z. B. eine SchK erreicht, daß in mehreren Häusern auf ihre Empfehlung hin schriftliche Mietverträge abgeschlossen worden sind. Für die Schiedskommissionen ergab sich daraus die Schlußfolgerung, mehr als bisher mit Empfehlungen zu arbeiten und die staatlichen Organe und Institutionen besser über Feststellungen aus ihrer Tätigkeit zu informieren. Der Plan der Schulungen der SchK-Mitglieder enthält u. a. Themen über die Zuständigkeit und die Arbeitsweise der Schiedskommissionen, über Beratungen auf den einzelnen Rechtsgebieten, über düs Anfertigen von Protokollen und Beschlüssen sowie das Ausfüllen neuer Formulare, über die differenzierte Anwendung von Erziehungsmaßnahmen, über die Behandlung von Einsprüchen und über die Durchsetzung der Entscheidungen. Außerdem werden die für die Tätigkeit der Schiedskommissionen bedeutsamen gesetzlichen Bestimmungen auf dem Gebiet des Straf- und Zivilrechts erläutert In den Schulungen sollen auch Fachleute, wie Psychologen, Pädagogen usw., Vorträge halten. Diese Veranstaltungen werden gemeinsam mit der Rechtskommission des FDGB vorbereitet, da dazu auch die Vorsitzenden der Konfliktkommissionen eingeladen werden. Der Schulungsplan mit den Themen, Terminen und der Literaturangabe wird den Schiedskommissionen rechtzeitig ausgehändigt, um eine gute Vorbereitung aller Mitglieder zu sichern. Die Schulungen werden von dem Richter durchgeführt, der auf dem jeweiligen Rechtsgebiet über die besten Erfahrungen und Kenntnisse verfügt. Er wird vorher vom Kreisgerichtsdirektor mit den Schwerpunkten der Tätigkeit der Schiedskommissionen des Kreises vertraut gemacht. Die individuelle Betreuung der Schiedskommissionen durch die Richter wurde insbesondere auf die Schiedskommissionen konzentriert, bei denen nach der letzten Wahl ein neuer Vorsitzender tätig ist. Darüber hinaus haben alle SchK-Vor-sitzenden die Möglichkeit, über alle Rechtsprobleme, mit denen sie sich auseinandersetzen müssen, die Richter des Kreisgerichts, zu konsultieren. Über die Tätigkeit der Schiedskommissionen berichtet der Direktor des 488;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 488 (NJ DDR 1971, S. 488) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 488 (NJ DDR 1971, S. 488)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sowie in gemeinsamen Festlegungen zwischen der Abteilung Staatssicherheit und der НА dem weitere spezifische Regelungen zu ihrer einheitlichen Durchsetzung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Dienstobjekt, In Spannungssituationen und zu besonderen Anlässen, die erhöhte Sicherungsmaßnahmen erforderlich machen, hat der Objektkommandant notwendige Maßnahmen einzuleiten und durchzusetzen. Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der Zentralen Koordinierungsgruppe vorzunehmen und nach Bestätigung durch mich durchzusetzen. Die Informationsflüsse und -beziehungen im Zusammenhang mit Aktionen und Einsätzen von den Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , unmittelbar mit Kräften des Gegners und anderen feindlich negativen Personen konfrontiert werden und ihren Angriffen und Provokationen direkt ausgesetzt sind. Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der Aufklärung und Abwehr geschaffen werden. Dieses Netz ist auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens zu organisieren. Auf dem Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik gibt es in der operativen Arbeit tätigen Mitarbeitern, besonders in den Kreisdienststelleü, zeigen sich Erscheinungen des Zurückweichens und vorhandener Hemmun-gen vor komplizierten Werbungen bei bestimmten Personenkreisen.

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