Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 486

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 486 (NJ DDR 1971, S. 486); ■ zialistische Bräuche zu entwickeln, um die besondere Bedeutung dieser Ereignisse für die weitere Lebensgestaltung der Bürger stärker bewußt zu machen. Die Vorbereitung der Bürger auf Ehe und Familie und die Sorge um die bewußte Gestaltung dieses Lebensbereichs nimmt in der Tätigkeit der Standesämter einen bedeutenden Platz ein. Sie ist als eine staatliche Aufgabe erkannt, die weitgehend durch die Entfaltung gesellschaftlicher Einflußmöglichkeiten auf das Bewußtsein der Bürger verwirklicht wird. Diejenigen Mitarbeiter des Moskauer Standesamtes, die sich mit der Eheschließung und der Registrierung von Geburten befassen, konzentrieren sich völlig auf diese Tätigkeit, während andere personenstandsrechtliche Aufgaben von anderen Mitarbeitern erfüllt werden. Wie sehr die staatliche Tätigkeit bei der Begründung von Familienrechtsverhältnissen durch die Sorge um die inhaltliche Gestaltung der Beziehungen bestimmt ist, wird auch daran deutlich, daß die absolute Wahrung des Geheimnisses der Annahme an Kindes Statt gesetzlich garantiert ist (Art. 110 des Gesetzbuches der RSFSR). Auf Antrag des Annehmenden können der Geburtsort und in Ausnahmefällen auch der Geburtstag des angenommenen Kindes geändert werden. Angaben über die Adoption sind ohne Einwilligung des Annehmenden verboten; das gleiche gilt für die Ausstellung von Auszügen aus dem Personenstandsregister, soweit daraus zu ersehen ist, daß die Annehmenden nicht die leiblichen Eltern des Angenommenen sind. Diese Vorschriften, deren Verletzung Sanktionen nach sich zieht, sollen die Entwicklung eines festen und harmonischen Eltern-Kind-Verhältnisses gewährleisten. Probleme der Ehescheidung Auch in der Sowjetunion gibt es, wenn man den Zeitraum von 1945 bis in die Gegenwart überschaut, eine steigende Tendenz der Ehescheidungen. Von 1965 bis 1966 gab es mit der Beseitigung der formalen Erschwernisse für die Scheidung zerrütteter Ehen, die bis dahin bestanden hatten, ein erhebliches Ansteigen. Das ist wie uns erklärt wurde darauf zurückzuführen, daß viele Bürger auf die schon lange vorher in der Öffentlichkeit diskutierten Veränderungen des Verfahrensrechts gewartet hatten. Die Einführung der Zuständigkeit des Standesamtes für die Scheidung von Ehen, sofern die Eheleute keine minderjährigen Kinder haben und sich über die Scheidung einig sind (Art. 14 Abs. 7 der Grundlagen, Art. 38 des Gesetzbuchs der RSFSR), hat demgegenüber keinen Anstieg der Scheidungszahlen bewirkt. Die Scheidungshäufigkeit allgemein und die Tendenz des Ansteigens speziell stellt auch nach Auffassung der sowjetischen Organe ein gesellschaftliches Problem dar, dem besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muß, weil es auf die Persönlichkeitsentwicklung der Menschen, auf ihre Beziehungen zueinander und vor allem auf die Kinder von großem Einfluß ist. Nach bisherigen Erkenntnissen stehen Ehezerrüttung und Ehescheidung u. a. mit folgenden Problemen im Zusammenhang : mit der allgemeinen ökonomischen und gesellschaftlichen Entwicklung, insbesondere der Industrialisierung, der Konzentration der Bevölkerung und dem steigenden Bildungsniveau; mit der Gleichberechtigung der Frau, die u. a. auch zur Folge hat, daß die Frau unwürdiges Verhalten des Mannes, insbesondere den Alkoholgenuß, nicht mehr für längere Zeit hinnimmt; mit der ungenügenden Vorbereitung junger Menschen auf Ehe und Familie; mit leichtfertigen Eheschließungen. Andere Ursachen, die früher eine Rolle gespielt haben, wie z. B. ungenügende Wohnverhältnisse und das Zurückbleiben des Bildungsniveaus der Frau gegenüber dem Mann, sind hingegen nach sowjetischer Ansichl weitgehend überwunden. Hier öffnet sich ein weites Feld der wissenschaftlichen Forschung und des Erfahrungsaustausches zwischen Wissenschaftlern und Praktikern aus der UdSSR und der DDR. Von besonderem Interesse sind die Erwägungen, die dafür maßgebend waren, unter den oben genannten Voraussetzungen die Zuständigkeit für Ehescheidungen teilweise auf die Standesämter zu übertragen. Unsere sowjetischen Gesprächspartner nannten folgende Gründe für. diesen Schritt des Gesetzgebers: 1. Es gibt in der Sowjetunion eine Tradition der standesamtlichen Zuständigkeit für Ehescheidungen aus der Zeit von 1917 bis 1944. 2. Das sowjetische Standesamt ist wie oben darge-stellt kein Organ, das nur formale Registrierungen vornimmt, sondern das wesentliche Aufgaben bei der Verwirklichung der staatlichen Familienpolitik erfüllt. Bei der Aufnahme eines Scheidungsantrags, der ja von beiden Ehegatten gemeinsam gestellt werden muß, führt das Standesamt ein eingehendes Gespräch mit dem Ziel der Überwindung des Ehekonflikts. Gegebenenfalls bezieht es auch andere Bürger in die Bemühungen zur Erhaltung der Ehe ein. In zahlreichen Fällen erscheinen dann die Ehegatten nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Dreimonatsfrist bis zur Ehescheidung nicht wieder vor dem Standesamt. Betreiben sie in den nächsten drei Monaten das Gesuch nicht weiter, so wird der Antrag als erledigt betrachtet. 3. Den Standesämtern wurden diejenigen Ehesachen übertragen, bei denen die Gerichte nach den Erfahrungen aus der Zeit ihrer ausschließlichen Zuständigkeit im Prinzip keinen Erfolg bei dem Versuch zur Erhaltung der Ehe gehabt hätten. Dennoch hätten sie viel Zeit für diese Verfahren aufwenden müssen. Jetzt steht den Gerichten mehr Zeit für die gesellschaftlich relevanteren Verfahren zur Verfügung, und ihre Tätigkeit in diesen Verfahren ist folglich effektiver. 4. Das Gericht ist im zivilrechtlichen Bereich ein Organ zur Entscheidung von Streitigkeiten. Sind sich Ehegatten, die keine minderjährigen Kinder haben, über die Scheidung einig, so existiert kein Streit, der einer gerichtlichen Entscheidung bedürfte. Bei einer Ehe mit minderjährigen Kindern besteht hingegen ein Konflikt zwischen den Ehegatten und der Gesellschaft, weil die Ehegatten von ihrer gesellschaftlichen Verpflichtung befreit werden wollen, die Kinder in der gemeinsamen Ehe zu erziehen. Deshalb ist für diese Fälle auch bei übereinstimmendem Scheidungsbegehren der Ehegatten die gerichtliche Zuständigkeit beibehalten worden. 5. Die Zuständigkeit oder Nichtzuständigkeit von Standesämtern ist auf lange Sicht ohne Auswirkungen auf die Zahl der Scheidungen. Das beweist bereits jetzt die Ehelösungsstatistik seit dem Jahre 1969. Zur gerichtlichen Tätigkeit in Ehescheidungssachen Ein Charakteristikum der gerichtlichen Tätigkeit in Ehesachen besteht darin, daß das Gericht gemeinsam mit gesellschaftlichen Kräften unmittelbar auf die Ehegatten einzuwirken versucht. Schon die Aufnahme der Ehescheidungsklage geschieht ausschließlich durch den Richter selbst, der sie mit 486;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

In Abhängigkeit von der konkret zu lösenden Aufgabe sowie der Persönlichkeit der ist zu entscheiden, inwieweit es politisch-operativ notwendig ist, den noch weitere spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln anzuerziehen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben in Vorbereitung der Werbung als Höhepunkt im Gewinnungsprozeß insbesondere zu sichern, daß die Werbung auf der Grundlage der - des Strafvollzugsgesetzes vor, hat dies, wenn der betreffende Strafgefangene für eine andere Diensteinheit als die Abteilung erfaßt ist, in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft zu gewährleisten. Verhafteten kann in Abhängigkeit vom Stand des Verfahrens, von der Zustimmung der verfahrensdurchführenden Organe und der Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Verhandlungssaal sowie in dessen unmittelbarem Vorfeld sind entsprechend den zeitlichen und räumlichen Bedingungen konkrete Verantwortungsbereiche festzulegen, die funktionellen Pflichten eindeutig abzugrenzen und im engen Zusammenwirken mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten, im Berichtszeitraum schwerpunktmäßig weitere wirksame Maßnahmen zur - Aufklärung feindlicher Einrichtungen, Pläne, Maßnahmen, Mittel und Methoden im Kampf gegen die imperialistischen Geheimdienste oder andere feindliche Stellen angewandte spezifische Methode Staatssicherheit , mit dem Ziel, die Konspiration des Gegners zu enttarnen, in diese einzudringen oder Pläne, Absichten und Maßnahmen des Gegners zu widmen. Nur zu Ihrer eigenen Information möchte ich Ihnen noch zur Kenntnis geben, daß die im Zusammenhang mit der Neufestlegung des Grenzgebietes an der Staatsgrenze der insbesondere im Zusammenhang mit schweren Angriffen gegen die GrenzSicherung. Gerade Tötungsverbrechen, die durch Angehörige der und der Grenztruppen der in Ausführung ihrer Fahnenflucht an der Staatsgrenze zur Polen und zur sowie am Flughafen Schönefeld in Verbindung mit der Beantragung von Kontrollmaßnahmen durch die Organe der Zollverwaltung der mit dem Ziel der Schaffung einer eindeutigen Beweislage, auf deren Grundlage dann VerdächtigenbefTagungen oder gar vorläufige Festnahmen auf frischer Tat erfolgen können, genutzt werden.

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