Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 484

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 484 (NJ DDR 1971, S. 484); Dr. Schnabl (Erlabrunn) erläuterte, welche psychologischen Kenntnisse der Richter besitzen muß, um Störungen der Intimsphäre ermitteln zu können. Bei der Aufklärung von Ehekonflikten gehe es in erster Linie darum, daß der Richter das Vertrauen der Ehegatten gewinnt. Jegliches moralisierende Einwirken auf die Partner müsse vermieden werden, denn es erschwere oder verhindere, sexuelle Konflikte zu erkennen. Untersuchungen hatten ergeben, daß derartige Konflikte in einzelnen Ehen und bei den Partnern unterschiedliche Bedeutung und Auswirkung haben. Das hänge nicht nur von der Persönlichkeitsstruktur der Partner und ihrer Haltung zueinander ab, sondern auch von der Dauer der Ehe, vom Lebensalter der Partner und von einer Reihe weiterer Faktoren. So habe z. B. die Berufstätigkeit der Frau generell einen positiven Einfluß auf die Fähigkeit, sexuelle Erfüllung zu finden; ebenso nähmen Partner, die mit Geschwistern aufgewachsen sind, eine günstigere sexuelle Entwicklung als Einzelkinder. Die Forschungen auf diesem Gebiet seien zwar noch nicht abgeschlossen; die bisherigen Erkenntnisse müßten aber bei der Beurteilung der Schwere von Konflikten und deren Beseitigung berücksichtigt werden. Mit der Frage, welche Ehekonflikte, besonders sexueller Natur, überwunden werden können und welche Maßnahmen dazu erforderlich sind, beschäftigten sich Frau Prof. Dr. Aresin (Leipzig) und Dr. Irro (Berlin). Dr. Irro sprach anhand von Erfahrungen der Ehe-und Familienberatungsstelle Berlin-Lichtenberg ausführlich über Ursachen, Erscheinungsformen und Methoden zur Beseitigung von Sexualneurosen bei Männern und Frauen. Er wies nach, daß das individuelle, vertrauensvolle Gespräch mit beiden Partnern eine nicht zu unterschätzende Therapie bei sexualneurotischen Störungen ist. Die Wirksamkeit dieser und anderer Methoden zur Überwindung von Sexualstörungen sei allerdings relativ eingeschränkt, wenn die Konflikte schon lange Zeit bestehen oder der Ehepartner keine Unterstützung bei der Beseitigung gewährt, z. B. weil er bereits zu einem anderen Partner feste Beziehungen aufgenommen hat. Frau Prof. Dr. A r e s i n kritisierte, ausgehend von der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung für die Entwicklung sozialistischer Familienbeziehungen, daß es bisher an einer systematischen sexual-ethischen Erziehung der Jugend fehle. Es sei auch erforderlich, daß die Mitarbeiter der Volksbildung stärker und kontinuierlicher als bisher die Bemühungen zur Festigung von Ehe und Familie in ihrer täglichen Arbeit und durch Mitwirkung in den Ehe- und Familienberatungsstellen unterstützten. Die Anerziehung richtiger Verhaltensweisen gegenüber dem Partner und in der Ehe könne nur gemeinsam mit der Schule erfolgen. In Forschung und Lehre auf dem Gebiet der Sexualpsychologie, -hygiene und -Pädagogik sei diesen Fragen bisher nicht die notwendige Aufmerksamkeit gewidmet worden. So werde z. B. die Tatsache unterschätzt, daß sich hinter Neurosen, Herz- und Kreislaufstörungen usw. oft Ehekonflikte verbergen. Bei den an die Ehe- und Familienberatungsstellen herangetragenen Konflikten handele es sich überwiegend um leichtere Störungen, die im Zusammenwirken mit beiden Partnern gelöst werden könnten, wenn die Bereitschaft dafür vorhanden ist. In der Diskussion zu den Vorträgen wurde besonders die Komplexität der Ehe- und Familienprobleme und die Notwendigkeit betont, eine zielgerichtete ideologische Arbeit zu leisten, eine wissenschaftliche Gemeinschaftsarbeit zu entwickeln und bestimmte objektive Hemmnisse zu überwinden. Ein solches Hemmnis sei es, daß viele staatliche Organe ihre Verpflichtungen aus § 4 FGB, die Ehegatten bei der Entwicklung ihrer Familienbeziehungen zu unterstützen, noch ungenügend erfüllen und oft Engstirnigkeit sowie mangelnde Einbeziehung gesellschaftlicher Kräfte die Lösung einzelner Probleme behindere. Der Verlauf der Tagung und insbesondere die vielseitige Diskussion zeigten, daß ein echtes Bedürfnis für Weiterbildungsveranstaltungen auf diesem Gebiet besteht. Dr. ILSEMARIE WINKEL und RENATE BÄHNISCH, wiss. Mitarbeiter im Ministerium der Justiz Aus anderen sozialistischen Ländern Prof. Dr. habil. ANITA GRANDKE, Sektion Rechtswissenschaft an der Humboldt-Universität Berlin KARL-HEINZ EBERHARDT, Sektorenleiter, und Dr. BARBARA REDLICH, wiss. Mitarbeiterin im Ministerium der Justiz Staatliche Leitung der Familienpolitik und Verwirklichung des Familienrechts in der Sowjetunion Die Verfasser weilten im vergangenen Jahr auf Einladung der Juristischen Kommission beim Ministerrat der UdSSR zu einem Studienaufenthalt in Moskau. Sie führten viele interessante und anregende Gespräche und hatten auch Gelegenheit zur direkten Beobachtung staatlicher Tätigkeit auf dem Gebiet des Familienrechts. Aus der Fülle von Informationen haben sie für den nachstehenden Beitrag diejenigen ausgewählt, die die Konzeption der staatlichen Leitung in bezug auf die Familienentwicklung verdeutlichen und daher ungeachtet der Unterschiede in der gesellschaftlichen Entwicklung und in der rechtlichen Regelung für die Praxis in der DDR von besonderem Interesse sind. D. Red. Die große Bedeutung, die die KPdSU der Vervollkommnung der sowjetischen Gesetzgebung beimißt, drückte sich zwischen dem XXIII. und dem XXIV. Parteitag in einer Reihe grundsätzlicher gesetzlicher Regelungen aus. Zu ihnen gehören auch die Grundlagen für die Ehe- und Familiengesetzgebung der UdSSR und der Unionsrepubliken vom 27. Juni 1968/1/, denen entsprechende Gesetzbücher der Unionsrepubliken folgten, so z. B. das Gesetzbuch der RSFSR über die Ehe und Familie vom 30. Juli 1969/2/. Die gesellschaftliche und staatliche Praxis in der Sowjetunion geht von einer zunehmenden Rolle der Familie in der kommunistischen Gesellschaftsordnung aus. Dieser Standpunkt wird im wesentlichen aus den Auf- /I/ Vgl. dazu Eberhardt/Redlich, „Das neue sowjetische Fami-Jienrecht“, NJ 1969 S. 145 ff. 12/ Die Grundlagen und das Gesetzbuch der RSFSR sind abgedruckt in: Familiengesetze sozialistischer Länder (Textsammlung), Berlin 1971, S. 12 ff. und S. 31 ff. 484;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 484 (NJ DDR 1971, S. 484) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 484 (NJ DDR 1971, S. 484)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Im Zusammenhang mit der Aufklärung straftatverdächtiger Handlungen und Vorkommnisse wurden darüber hinaus weitere Personen zugeführt und Befragungen unterzogen. Gegen diese Personen, von denen ein erheblicher Teil unter dem Einfluß der politisch-ideologischen Diversion und verstärkter Eontaktaktivitäten des Gegners standen, unter denen sich oft entscheidend ihre politisch-ideologische Position, Motivation und Entschluß-, fassung zur Antragstellung auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der gestellt hatten und im Zusammenhang mit der darin dokumentierten Zielsetzung Straftaten begingen, Ermittlungsverfahren eingeleitet. ff:; Personen wirkten mit den bereits genannten feindlichen Organisationen und Einrichtungen in der bei der Organisierung der von diesen betriebenen Hetzkampagne zusammen. dieser Personen waren zur Bildung von Gruppen, zur politischen Untergrundtätigkeit, zun organisierten und formierten Auftreten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der sind vielfältige Maßnahmen der Inspirierung feindlich-negativer Personen zur Durchführung von gegen die gerichteten Straftaten, insbesondere zu Staatsverbrechen, Straftaten gegen die staatliche Ordnung und Sicherheit. Die wesentlichste Angriffsrichtung bei staatsfeindlicher Hetze und anderen Straftaten gegen die innere Ordnung bestand in der Diskreditierung der Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichteten politischen Untergrundtätigkeit Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und offensiven Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung sind folgende rechtspolitische Erfordernisse der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der politisch-operativen Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher, Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Zeugenvernehmungen bewußt darauf hinzuvvirken, daß dem Zeugen wahrheitsgemäße Darstellung der für das Strafverfehren deut samen Feststellungen ermöglicht und erleichtert wird.

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