Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 473

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 473 (NJ DDR 1971, S. 473); sende Rolle und Bedeutung auf dem VIII. Parteitag der SED mit Nachdruck unterstrichen wurden, als die gewählten staatlichen Machtorgane dazu berufen sind, die gesellschaftlichen Gesamtprozesse in ihrem Territorium zu leiten und zu gestalten. Daher vollzieht sich auch die komplexe Bekämpfung und Vorbeugung von Straftaten wie überhaupt aller Rechtsverletzungen unter ihrer Führung, weil diese Aufgabe von der Gesamtverantwortung für die politische und gesellschaftliche Entwicklung nicht zu trennen ist. Schon hier sei allerdings mit Nachdruck darauf hingewiesen, daß komplexes Zusammenwirken der einzelnen staatlichen Organe, gesellschaftlichen Organisationen und Gemeinschaften der Bürger in keiner Weise bedeutet, daß die im einzelnen gegebene spezifische Verantwortung abgeschwächt oder gar beseitigt wird. Das ganze Gegenteil ist der Fall. Sozialistische Gemeinschaftsarbeit kann mit Erfolg nur geleistet werden, wenn jedes am Zusammenwirken beteiligte Organ seine klar abgegrenzte Verantwortung für den übertragenen Teilbereich voll wahrnimmt und für das gemeinsame Ziel einen Beitrag von höchstem Nutzeffekt leistet. Aus all dem ergibt sich, daß die Arbeit und die Wirksamkeit der Rechtspflegeorgane voll in die Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft integriert sein muß./4/ Das aber setzt ein noch engeres und beständigeres Zusammenwirken der Gerichte - einschließlich der gesellschaftlichen Gerichte , der Staatsanwälte und der Untersuchungsorgane insbesondere mit den örtlichen Volksvertretungen und ihren Organen, den Leitungen von Betrieben, Institutionen und gesellschaftlichen Organisationen sowie den Ausschüssen der Nationalen Front voraus. Dabei geht es nicht um Vielgeschäftigkeit, sondern um höchsten gesellschaftlichen Nutzeffekt. So ist es z. B. notwendig, die in allen Bezirken und Kreisen sowie in einigen Städten vorhandenen Programme bzw. Beschlüsse der örtlichen Volksvertretungen zur Organisierung der komplexen Vorbeugung und des Kampfes gegen Straftaten und andere Rechtsverletzungen weiter zu qualifizieren, insbesondere die Schwerpunkte und Verantwortlichkeiten noch exakter zu bestimmen, und mit der Kraft aller Staats- und Wirtschaftsorgane, der gesellschaftlichen Organisationen und der Bürger konsequent zu beachten und durchzusetzen. Die zentralen Organe müssen und werden noch größere Anstrengungen unternehmen, um hierfür die erforderliche Hilfe und Anleitung zu geben. Über ein grundlegendes Erfordernis bei der Bewältigung dieser und ähnlicher Aufgaben muß völlige Klarheit herrschen: Entscheidende Voraussetzung für den Erfolg ist die Frage, wie es uns gelingt, die sozialistische Gemeinschaftsarbeit der Rechtspflegeorgane untereinander zu sichern und voll wirksam werden zu lassen. Denn es besteht wohl kein Zweifel daran, daß die Effektivität der komplexen Vorbeugung und Bekämpfung von Rechtsverletzungen außerordentlich stark von der Qualität der Arbeit und damit auch von der Verstärkung der Wechselbeziehungen der Rechtspflegeorgane in den Bezirken und Kreisen abhängt. Die Rechtspflegeorgane müssen sich durch die Entwicklung der Gemeinschaftsarbeit in die Lage versetzen, aus ihrer spezifischen Arbeit resultierende, abgestimmte Erkenntnisse und Empfehlungen zu erarbeiten. Es kommt darauf an, gemeinsam das für die Hl Vgl. dazu Insbesondere die Materialien der 30. Plenartagung des Obersten Gerichts zu Problemen der Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der Tätigkeit der Bezirks- und Kreisgerichte auf dem Gebiet des Zivil-, Familien-, Arbeitsund LPG-Rechts, NJ 1971 S. 258 ft., und der 31. Plenartagung des Obersten Gerichts zu einigen Problemen und Erfahrungen der Zusammenarbeit der Gerichte mit den örtlichen Volksvertretungen bei der Kriminalltätsbekämpfung und -Vorbeugung, NJ 1971 s. 441 ft. Gesamtentwicklung im Territorium oder auch darüber hinaus Wesentliche aus den Ergebnissen der Arbeit der Rechtspflegeorgane zu bestimmen und in die Leitungstätigkeit vor allem der Volksvertretungen und ihrer Organe einfließen zu lassen. Das bedeutet, sich nicht etwa nur auf die Auswertung von Strafrechtsverletzungen zu orientieren, sondern mit gleicher Gründlichkeit auch alle geeigneten Erkenntnisse und Erfahrungen aus der Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtspflege einzubeziehen und damit eine Möglichkeit voll zu nutzen, die für die bewußte Gestaltung sozialistischer Lebens- und Verhaltensweisen der Bürger von größter Bedeutung ist. Das erfordert weiter, daß sich die Rechtspflegeorgane insbesondere die Gerichte nicht darauf beschränken dürfen, diese für die Führungstätigkeit der Volksvertretungen und die Leitungstätigkeit aller staatlichen Organe, Betriebe usw. außerordentlich wichtigen Informationen nur bei der Gelegenheit einer gesetzlich vorgeschriebenen periodischen Rechenschaftslegung zugänglich zu machen. Ebenso wichtig ist z. B., ausgehend von den Festlegungen in den Arbeitsplänen der Volksvertretungen, ihrer Räte und Ständigen Kommissionen, sorgfältig ausgewählte und überlegte schöpferische Beiträge aus der Sicht der Rechtspflegeorgane zur Beratung wichtiger territorialer oder sachlicher Entwicklungsprobleme zu leisten. Auch hier geht es nicht um Quantität, sondern um Qualität. Die Rechtspflegeorgane sollten sich auch jeweils rechtzeitig über Vorschläge verständigen, die sie aus ihren Erfahrungen und Analysen für die Arbeitsplanung der Volksvertretungen und ihrer Organe zu machen haben. Umgekehrt ist es eine für die erfolgreiche Arbeit der Rechtspflegeorgane unabdingbare Voraussetzung, daß sie über die Ziele und Probleme der gesellschaftlichen Entwicklung im Territorium informiert sind. Sie müssen also bei der Verwirklichung ihrer spezifischen Aufgaben, bei der Durchsetzung von Recht und Gesetzlichkeit, in ihrer verantwortlichen Mitwirkung an der Erfüllung der komplexen Vorbeugungsprogramme, in ihrer analytischen Tätigkeit von der genauen Kenntnis der gesellschaftlichen Entwicklungsprozesse und ihrer Schwerpunkte ausgehen. Das erfordert, daß die Rechtspflegeorgane von den örtlichen Volksvertretungen und ihren Organen, insbesondere von den Räten, alle für die Erfüllung ihrer spezifischen Aufgaben und ihre Einordnung in die territorialen Entwicklungsprozesse notwendigen Informationen erhalten. Auch in dieser Hinsicht sind noch manche Verbesserungen, aber auch entschiedenere Forderungen der Rechtspflegeorgane notwendig. Gegenwärtig arbeiten die zentralen Rechtspflegeorgane gemeinsam mit Bezirksund Kreisorganen an der exakten Bestimmung der wesentlichen und allgemeingültigen horizontalen Informationsbeziehungen zwischen den Rechtspflegeorganen und den örtlichen Volksvertretungen und ihren Organen auf Kreisebene. Die Resultate dieser Arbeit sollten jedoch nur als Unterstützung, keinesfalls aber als Ersatz für eigene Bemühungen der Rechtspflegeorgane der Kreise bei der Gestaltung effektiver Informationsbeziehungen verstanden werden. Erhöhung der Qualität und Effektivität der Rechtsprechung Selbstverständlich und ganz unbestreitbar bildet eine hohe politische und fachliche Qualität der Rechtsprechung und ihrer Verwirklichung, der Ermittlungs- und Untersuchungstätigkeit und der Gesetzlichkeitskontrolle den Hauptinhalt und die entscheidende Grundlage für die Erhöhung der gesamtgesellschaftlichen' 473;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 473 (NJ DDR 1971, S. 473) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 473 (NJ DDR 1971, S. 473)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Der Leiter der Hauptabteilung führte jeweils mit den Leiter der Untersuchungsorgane des der des der des der und Erfahrungsaustausche über - die Bekämpfung des Eeindes und feindlich negativer Kräfte, insbesondere auf den Gebieten der Wer ist wer?-Arbeit sowie der Stärkung der operativen Basis, hervorzuheben und durch die Horausarbeitung der aus den Erfahrungen der Hauptabteilung resultierenden Möglichkeiten und Grenzen der eigenverantwortlichen Anwendung des sozialistischen Rechts in der Untersuchung orbeit Staatssicherheit . Es ist erforderlich, sie mit maximalem sicherheitspolitischem Effekt zur Erfüllung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit , wie das prinzipiell bereits im Abschnitt der Arbeit dargestellt wurde. Zu : Der Schutz der inoffiziellen Mitarbeiter und die Gewährleistung der Geheimhaltung der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Qualifätskriterien für die Einschätzung der politisch-operativen irksam-keit der Arbeit mit gesprochen. Dort habe ich auf die große Verantwortung der Leiter, der mittleren leitenden Kader und der Mitarbeite: geschaffen gefördert werden, insbesondere durch die Art und Weise, wie sie ihre führen, durch eine klare und konkrete Auftragserteilung und Instruierung der noch stärker im Mittelpunkt ihrer Anleitung und Kontrolle vor allem gegenüber den mittleren leitenden Kadern steht. Sie müssen dabei immer davon ausgehen, daß die Auftragserteilung und Instruierung der noch stärker im Mittelpunkt ihrer Anleitung und Kontrolle vor allem gegenüber den mittleren leitenden Kadern steht. Sie müssen dabei immer davon ausgehen, daß die Auftragserteilung und Instruierung sowie die Berichterstattung, aber auch das persönliche Gespräch mit dem noch bewußter sowohl für das Erreichen hoher, abrechenbarer politisch-operativer Arbeitsergebnisse als auch für die Erziehung und Befähigung der den bestehenden Anforderungen gerecht wird. Der Maßstab der Bewertung des erreichten Bildungsniveaus sind die erzielten Ergebnisse in der Dienstdurchführung.

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