Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 472

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 472 (NJ DDR 1971, S. 472); BRD geltenden Rechtsnormen beseitigt wurden. Auch deshalb ist es notwendig, unsere sozialistische Rechtsordnung weiter zu vervollständigen. Dabei geht es wie im Rechenschaftsbericht des Zentralkomitees an den VIII. Parteitag der SED hervorgehoben wurde vorrangig um die schrittweise Ausgestaltung des sozialistischen Wirtschaftsrechts, d. h. um die komplexe Regelung der Rechtsbeziehungen bei der weiteren Verwirklichung des ökonomischen Systems des Sozialismus, insbesondere bei der Leitung, Planung und Bilanzierung unserer volkswirtschaftlichen Aufgaben sowie um die Fertigstellung eines sozialistischen Zivilgesetzbuchs (ZGB)/2/ und eines entsprechenden einheitlichen Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen. Mit dem Erlaß des Zivilgesetzbuches werden die Voraussetzungen geschaffen, das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aus dem Jahre 1896 und eine Reihe anderer zivilrechtlicher Gesetzesvorschriften aus der Zeit vor dem 8. Mai 1945 endgültig und vollständig außer Kraft zu setzen. Im Verlaufe unserer revolutionären gesellschaftlichen Entwicklung wurden bereits ganze Komplexe des BGB gegenstandslos und durch neue, selbständige Regelungen ersetzt, wie z. B. das im wesentlichen vermögensorientierte bürgerliche Familienrecht durch das neue, sozialistische Familiengesetzbuch. Im übrigen ermöglichten viele Bestimmungen des BGB, die zur Verschleierung seiner vor allem auf die Sicherung und Machtentfaltung kapitalistischen Privateigentums gerichteten Funktion sehr abstrakt gefaßt worden waren, unter unseren Bedingungen eine Auslegung und Anwendung im Sinne des gesellschaftlichen Fortschritts. Diese Möglichkeiten sind jetzt ausgeschöpft; der Stand und die Erfordernisse unserer gesellschaftlichen Entwicklung verlangen nunmehr ein eigenständiges, unverwechselbar sozialistisches Zivilgesetzbuch. Die vorgesehenen Normen des Zivilgesetzbuchs gestalten in der Verfassung der DDR festgelegte Grundrechte und Grundpflichten der Bürger weiter aus, sie regeln und schützen insbesondere die Persönlichkeitsrechte, das persönliche Eigentum sowie das Erbrecht der Bürger und legen die Rechte und Pflichten fest, die im Prozeß der Befriedigung der materiellen und geistig-kulturellen Bedürfnisse in den Beziehungen zwischen Bürgern und Betrieben und den Bürgern untereinander entstehen. Durch die Trennung von Zivil- und Wirtschaftsrecht können die Regelungen des Zivilgesetzbuchs ganz auf die genannten und ähnlichen Komplexe von Bürgerbeziehungen zugeschnitten und sehr konkret und anschaulich ausgestaltet werden. Das Zivilgesetzbuch ist auf die Sicherung der Übereinstimmung der individuellen und kollektiven Interessen mit den gesellschaftlichen Erfordernissen gerichtet. Es fördert die Entwicklung sozialistischer Gemeinschaftsbeziehungen, die Durchsetzung der sozialistischen Moral und entsprechender Verhaltensweisen im Handeln und in den Beziehungen der Bürger. Zugleich wird es durch präzise Regelungen die exakte und gerechte Entscheidung von Konflikten und Rechtsstreitigkeiten gewährleisten. Der erste Entwurf des Zivilgesetzbuchs wurde bereits im Ministerrat behandelt und prinzipiell gebilligt. Gegenwärtig wird der Entwurf in allen zentralen Staatsorganen sowie in den Räten der Bezirke beraten. Die sich daraus ergebenden Hinweise und Vorschläge werden soweit wie möglich bei der Überarbeitung des Entwurfs in Vorbereitung der zweiten Lesung des Zivilgesetzbuchs im Ministerrat berücksichtigt. Falls IV IV A. a. O., S. 67. der überarbeitete Entwurf die Billigung des Ministerrates und des Staatsrates findet, wird er mehrere Monate zur öffentlichen Diskussion gestellt werden wie bisher alle ähnlich bedeutsamen Gesetzeswerke. Die Aufgabe der Rechtspflegejuristen besteht nicht nur darin, eigene Vorschläge zum Inhalt des Zivilgesetzbuchs zu unterbreiten und sich zu gegebener Zeit gewissenhaft auf seine spätere Einführung in die Praxis vorzubereiten; sie werden vielmehr einen großen Beitrag bei der Führung der öffentlichen Diskussion zu leisten, d. h. das sozialistische Zivilrecht breiten Kreisen unserer Bürger zu erläutern und ihre Vorschläge entgegenzunehmen haben. Das Zivilgesetzbuch hat fast ausschließlich solche Rechtsbeziehungen zum Gegenstand, die unmittelbar jeden Bürger berühren. Die öffentliche Diskussion wird und muß uns daher auch helfen, weitere Fortschritte in der Herausbildung des sozialistischen Rechtsbewußtseins der Bürger zu erreichen und z. B. auch Reste einer Gleichsetzung von Rechtspflege und Strafrechtspflege in den Vorstellungen mancher Bürger zu überwinden. Integration der gerichtlichen Tätigkeit in die gesamtgesellschaftliche Leitung Indem die Rechtspflegeorgane die Ursachen und Bedingungen von Rechtsverletzungen aufdecken, ihre gesellschaftlichen Zusammenhänge erforschen und dadurch gerechte Entscheidungen ermöglichen bzw. treffen, leisten sie ihren spezifischen Beitrag zur gesamtstaatlichen Leitung und zur vollen Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit. Darüber hinaus müssen sie aber mit ihrer Tätigkeit dazu beitragen, daß den Ursachen von Rechtsverletzungen und den sie begünstigenden Faktoren und Bedingungen durch Ausnutzung aller Potenzen der sozialistischen Gesellschaft immer wirksamer begegnet wird. Die allseitige Vorbeugung von Rechtsverletzungen übersteigt jedoch die Kraft und was wichtiger ist auch die Funktion der staatlichen und gesellschaftlichen Rechtspflegeorgane. Artikel 90 unserer sozialistischen Verfassung und Art. 3 des Strafgesetzbuchs bestimmen die Bekämpfung und Verhütung von Straftaten sowie anderer Rechtsverletzungen zu/m gemeinsamen Anliegen der sozialistischen Gesellschaft, ihres Staates und aller Bürger. Im Rechenschaftsbericht des Zentralkomitees an den VIII. Parteitag wird dazu u. a. folgendes festgestellt: „Die sozialistische Gesetzlichkeit zu festigen ist aber nicht nur Sache der Justizorgane und der in der Rechtspflege unmittelbar tätigen Bürger. Es geht darum, daß überall im täglichen Leben unserer Gesellschaft die Einhaltung des sozialistischen Rechts und bewußte Disziplin zur festen Gewohnheit der Menschen werden Von allen Staats- und Wirtschaftsfunktionären muß gefordert werden, daß sie vorbehaltlos die Gesetzlichkeit achten und die Gewährleistung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit zum festen Bestandteil ihrer Leitungstätigkeit machen Die Rechtssicherheit ist ein wichtiger Faktor, der das Vertrauen der Bürger zu ihrem sozialistischen Staat festigt.“/ In der Erfüllung dieser Forderungen gibt es bemerkenswerte Fortschritte. Sie werden künftig um so größer sein, je mehr überall Ressortgeist und überholte Denkschemata überwunden und auch hinsichtlich der Gewährleistung von Gesetzlichkeit und Rechtssicherheit alle Vorzüge unserer sozialistischen Ordnung bewußt und voll genutzt werden. Dabei müssen wir strikt beachten, daß entsprechend der Verfassung die Volksvertretungen, deren wach- 472 131 A. a. O., S. 67.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 472 (NJ DDR 1971, S. 472) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 472 (NJ DDR 1971, S. 472)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane hat sich auch kontinuierlich entwickelet. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver-fahren auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. Die Gewährleistung einer konkreten personen- und sachbezogenen Auftragserteilung und Instruierung der bei den Arbeitsberatungen. Die wesentlichen Ziele und Wege der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Bildung zu bestimmen. Die Leiter sollten sich dabei auf folgende Aufgaben konzentrieren: Die Erarbeitung inhaltlicher Vorgaben für die Ausarbeitung von Schulungs- und Qualifizierungsplänen für die politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung jedes inoffiziellen Mitarbeiters imtrennbarer Bestandteil der Zusammenarbeit mit ihnen sein muß. Das muß auch heute, wenn wir über das Erreichen höherer Maßstäbe in der Arbeit mit übertragenen Aufgaben Lind Verantwortung insbesondere zur Prüfung der - Eignung der Kandidaten sowie. lärung kader- und sicherheitspolitischer und ande r-K-z- beachtender Probleme haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu sichern. Diese Art der Beweismittelsuche und -Sicherung findet unter anderem vor allem Anwendung bei der durch Angehörige der Linie erfolgenden Kontrolle von Personen und der von ihnen mitgeführten Gegenstände ist, daß sie dringend verdächtig sind, Sachen bei sich zu führen, durcfi deren Benutzung die öffentliche Ordnung gefährdet oder rrd Buchstabe Gesetz oder die der Einziehung unterliegen. Die Durchsuchung gemäß Buchstabe dient dem Zweck, durch das Auffinden von Sachen und deren nachfolgender Verwahrung oder Einziehung Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit auf Straßen und Plätzen, für den Schutz des Lebens und die Gesundheit der Bürger, die Sicherung diplomatischer Vertretungen, für Ordnung und Sicherheit in der Strafvollzugseinrichtung gefährden. Zur ärztlichen Entlassungs-Untersuchung An Bedeutung gewinnt auch die im Zusammenhang mit der Entlassung eines Verhafteten Verurteilten aus der Untersuchungshaftanstalt durchzuführende ärztliche Entlassungsuntersuchung.

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