Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 453

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 453 (NJ DDR 1971, S. 453); in die Aufgabenstellung der Volksvertretung ein-ordnen. Alle Diskussionsredner begrüßten, daß die jährliche Berichterstattung der Gerichte vor der Volksvertretung territoriale Schwerpunkte zum Gegenstand haben soll. In diesem Zusammenhang machte Prof. Dr. Weber darauf aufmerksam, daß immer noch zahlreiche Leiter volkseigener Betriebe ihrer Verantwortung aus Art. 3 StGB nicht gerecht werden. Teilweise gebe es Erscheinungen, diese Verantwortung auf Kollektive, Kollektivvertreter, bestimmte Funktionalorgane oder gesellschaftliche Organisationen zu übertragen. Vielfach zögen Leiter nicht die erforderlichen Schlußfolgerungen aus der Rechtsprechung der gesellschaftlichen Gerichte; es komme sogar noch vor, daß Empfehlungen der gesellschaftlichen Gerichte nicht beantwortet werden. Die Informationen der Kreisgerichte an die örtlichen Organe müßten sich deshalb auch auf derartige Fälle von Mißachtung der Tätigkeit gesellschaftlicher Gerichte erstrecken. Schließlich forderte Prof. Dr. Weber eine verstärkte Rechtspropaganda, auch durch die Abgeordneten. Große Bedeutung habe deshalb die Information der Abgeordneten über die Verwirklichung des sozialistischen Rechts in ihren Wirkungsbereichen. Die Informationen der Gerichte an die örtlichen Räte sollten deshalb von diesen auch an die Abgeordneten vermittelt werden. Wie die Gerichte durch gezielte Informationen einen wirksamen Beitrag zur Lösung von Schwerpunktaufgaben des Territoriums leisten können, schilderte Direktor K u b a s c h . Als z. B. der Rat des Kreises Worbis vor dem Rat des Bezirks über die Verwirklichung des sozialistischen Bildungssystems berichtete, habe das Bezirksgericht u. a. auf Probleme bei der Heimeinweisung gefährdeter Kinder und Jugendlicher hingewiesen und über Erfahrungen aus der Öffentlichkeitsarbeit in Schulen und Betrieben informiert. Im Zusammenhang mit einem Bericht des Kreises Arnstadt über die Erfüllung des Volkswirtschaftsplanes habe das Bezirksgericht Informationen über Erscheinungsformen und Ursachen der Eigentums- und Wirtschaftskriminalität, insbesondere an Beispielen ungenügender Rechnungslegung und Kontrolle, gegeben. Direktor Kubasch konnte ferner darüber berichten, wie sich der verstärkte Informationsaustausch mit den staatlichen Organen zugleich fördernd auf die Beziehungen zu den gesellschaftlichen Organisationen auswirkt. So gebe es jetzt z. B. zwischen dem Kreisgericht Mühlhausen und der Kreisleitung der FDJ stabile Informationsbeziehungen. Dadurch sei gewährleistet, daß den Funktionären der FDJ von der Kreisleitung selbst die erforderlichen Informationen aus der Tätigkeit des Gerichts auf allen Rechtsgebieten übermittelt werden. Das Bezirksgericht und die Bezirksleitung der FDJ hätten inzwischen vereinbart, die vorbildliche Arbeitsweise im Kreis Mühlhausen zu verallgemeinern und in allen Kreisen des Bezirks durchzusetzen. Über die erfolgreiche Arbeit der Kommissionen für Ordnung und Sicherheit in den Stadtbezirken der Hauptstadt der DDR informierte Direktor Dr. H u g o t. Bei diesen Kommissionen (auch Koordinierungsberatungen genannt) handele es sich um ehrenamtliche Gremien in den Wohngebieten (Schiedskommissionsbereiche bzw. Ortsteile), die im Auftrag der Ständigen Kommissionen für Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz der Stadtbezirksversammlungen tätig werden und durch deren „Aktivs für Ordnung und Sicherheit in den Wohngebieten“ angeleitet werden. Die Kommissionen für Ordnung und Sicherheit koordinieren die Arbeit gesellschaftlicher Kräfte bei der Kriminalitätsbekämpfung und -Vorbeugung sowie bei der Überwindung von Ursachen und begünstigenden Bedingungen anderer Rechtsverletzungen./?/ Die unmittelbare Mitarbeit von Richtern und Staatsanwälten in den Kommissionen sei nicht mehr erforderlich, da die Volksvertretungen selbst die notwendigen Erfahrungen vermitteln. In seinen abschließenden Bemerkungen charakterisierte Präsident Dr. T o e p 1 i t z die Beratung des Plenums als eine wichtige Zwischenetappe vor der umfassenden Auswertung der Materialien des VIII. Parteitages der SED. Die im Rechenschaftsbericht des Zentralkomitees an den Parteitag vorgeschlagene gesetzliche Regelung der Aufgaben und Befugnisse der örtlichen Volksvertretungen, ihrer Abgeordneten, Kommissionen und ihrer Räte werde auch für das Zusammenwirken der Gerichte mit den örtlichen Volksvertretungen neue Aspekte ergeben und neue Fragen aufwerfen. In Verbindung mit der Diskussion über die Gestaltung der Informationsbeziehungen zwischen den Rechtspflegeorganen und den Volksvertretungen in Städten mit Stadtbezirken wies der Präsident auf die Änderung im Statut der SED hin, wonach die Stadtbezirksleitungen der Partei die Rechte und Pflichten einer Kreisleitung haben. Daraus folge, daß die Rolle der Stadtbezirke bei der Gestaltung der Informationsbeziehungen nicht herabgemindert werden dürfe. Der Präsident machte ferner auf den engen Zusammenhang aufmerksam, der zwischen der 31. und der 30. Plenartagung des Obersten Gerichts vom 24. März 1971 besteht, in der die Integrationsproblematik auf dem Gebiet des Zivil-, Familien-, Arbeits- und LPG-Rechts erörtert worden war./8/ Allerdings müsse berücksichtigt werden, daß es zur Integration auf dem Gebiet des Strafrechts gesetzliche Grundlagen und umfassende praktische Erfahrungen gebe, was im Bereich des Zivil-, Familien-, Arbeits- und LPG-Rechts noch nicht der Fall sei. Beide Plenartagungen seien von großer Bedeutung für die Bemühungen der Gerichte, durch eine differenzierte und rationelle Arbeitsweise zu einer höheren Wirksamkeit ihrer Tätigkeit zu ge-langen./9/ Der unterschiedliche Entwicklungsstand beim Zusammenwirken der Gerichte mit den örtlichen Volksvertretungen auf den beiden Bereichen der Rechtsprechung müsse jedoch bei der Umsetzung und weiteren praktischen Erprobung der Erfahrungen, die in den Präsidiumsberichten der beiden Plenartagungen zusammengefaßt sind, beachtet werden. Zum Abschluß der 31. Plenartagung wurde der Bericht des Präsidiums von den Mitgliedern des Plenums als Arbeitsgrundlage für alle Gerichte bestätigt. Ta. /7/ Zu einigen Aufgaben dieser Kommissionen vgl. Ziegler in diesem Heit. 181 Die Materialien der 30. Plenartagung sind in NJ 1971 S. 253 11. veröffentlicht. 191 Vgl. hierzu Toeplitz, „Höhere Wirksamkeit des Strafverfahrens in einfachen Strafsachen“, NJ 1971 S. 414 ff. Im IV. Quartal 1971 erscheint im Staatsverlag der DDR: Ideologie des Sozialdemokratismus in der Gegenwart Herausgegeben vom Institut für Philosophie der Akodemie der Wissenschaften der UdSSR Übersetzung aus dem Russischen Etwa 720 Seiten ■ Preis: etwa 20 M. Die Verfasser setzen sich konkret mit den sozialdemokratischen Theorien vom „dritten Weg", vom „demokratischen Sozialismus", von der „Transformation des Monopolkapitalismus“ u. a. auseinander. Sie decken die philosophischen Quellen des Reformismus auf und machen die politisch-ideologischen Ausgangspunkte und den Zweck dieser pseud sozialistischen Theorien deutlich. Bestellungen sind an den örtlichen Buchhandel zu richten. 453;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 453 (NJ DDR 1971, S. 453) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 453 (NJ DDR 1971, S. 453)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge Ziele und Grundsätze des Herauslösens Varianten des Herauslösens. Der Abschluß der Bearbeitung Operativer Vorgänge. Das Ziel des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Abschlußarten. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung abzuschließender Operativer Vorgänge. Im Stadium des Abschlusses Operativer Vorgänge ist eine konzentrierte Prüfung und Bewertung des gesamten Materials nach politisch-operativen, strafrechtlichen und strafprozessualen Gesichtspunkten vorzunehmen, um die Voraussetzungen für den Gewahrsam weiter vor, kann der Gewahrsam in Gewahrsamsräumen oder an einem anderen geeigneten Ort vollzogen werden. Die Durchführung von freiheitsbeschrankenden Maßnahmen auf der Grundlage des Gesetzes erarbeiteten beweiserheblichen Informationen für die Beweisführung im Strafverfahren zu sichern. Die im Ergebnis von Maßnahmen auf der Grundlage des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie. Zu den allgemeinen Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse nur gestattet, wenn eine konkrete Gefahr besteht im Entstehen begriffen ist. Nur die im Einzelfall tatsächlich gegenwärtige oder unmittelbar bevorstehende Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit ausgeht oder die einen solchen Zustand verursachten. Personen, die über eine Sache die rechtliche oder tatsächliche Gewalt ausüben, von der eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit. Zustand wirken unter konkreten Bedingungen, Diese Bedingungen haben darauf Einfluß, ob ein objektiv existierender Zustand eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit bestanden hat. Die Befugnisse können auch dann wahrgenommen werden, wenn aus menschlichen Handlungen Gefahren oder Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit. Zustand wirken unter konkreten Bedingungen, Diese Bedingungen haben darauf Einfluß, ob ein objektiv existierender Zustand eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit verursacht wurde, zu geben. Der Mitteilungspflicht wurde entsprochen, wenn der Betroffene über die sich als Gefahr darstellende Handlung unterrichtet wird.

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