Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 448

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 448 (NJ DDR 1971, S. 448); legung des Inhalts der Einschätzung gemeinsam mit dem örtlichen Rat zu vereinbaren? Wie erfolgt am effektivsten die Organisierung der Zusammenarbeit mit den anderen Rechtspflegeorganen? Nach welchen rationellen Methoden sind die im Einzelverfahren festgestellten, die Straftat beeinflussenden Faktoren zu verallgemeinern? Bewährt hat sich die Vermittlung der entsprechenden Erfahrungen sowohl in Direktoren- und Fachrichtertagungen als auch im Rahmen der operativen Tätigkeit der Senate und in der Anleitung einzelner Kreisgerichte. Gesichert werden muß, daß für die Erarbeitung von Analysen Schwerpunkte vermittelt werden, die aus der Sicht des Bezirks von Bedeutung sind, und daß die rationellsten, effektivsten Methoden angewandt werden. Das erfordert gleichzeitig eine Qualifizierung der Richter des Obersten Gerichts und der Bezirksgerichte auf diesem Gebiet, um eine entsprechende Anleitung der Bezirks- und Kreisgerichte zu gewährleisten. Als verallgemeinerungswürdige Methode wird angesehen, daß der Direktor des Bezirksgerichts Erfurt am Anfang des Jahres die festgelegten Schwerpunkte der Kriminalitätsbekämpfung und -Vorbeugung für den gesamten Bezirk vor den Direktoren der Kreisgerichte begründet, dabei Einzelheiten hinsichtlich Inhalt und Methode erläutert und darlegt, welche Arbeit von den Gerichten im Rahmen der komplexen Kriminalitätsbekämpfung und -Vorbeugung konkret zu leisten ist. Dieser Leitungsmethode liegt die Erkenntnis zugrunde, daß es ohne Koordinierung der Aufgaben bei der Kriminalitätsbekämpfung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft, VPKA bzw. BDVP und den örtlichen Staatsorganen nicht zu sichtbaren Ergebnissen kommt. Aus den Erfahrungen der Gemeinschaftsarbeit zwischen den Rechtspflegeorganen ergeben sich weiter folgende Schlußfolgerungen: Ohne Koordinierung der Zusammenarbeit bei der Erarbeitung von Analysen bzw. Einschätzungen wird die Effektivität der Informationen an die örtlichen Organe wesentlich beeinträchtigt. Mit Ausnahme der Erarbeitung der Kriminalitätsanalyse durch den Staatsanwalt und der sich daraus ergebenden Information an die jeweilige örtliche Volksvertretung und deren Rat und der jährlichen Berichterstattung vor der Volksvertretung durch das Gericht gibt es keine im voraus festgelegte „Zuständigkeit“. Es hat dasjenige Organ zu berichten, welches am besten dazu geeignet ist infolge des ihm zur Verfügung stehenden hauptsächlichsten Überblicks. Es ist zu sichern, daß die analytische Arbeit aufeinander aufbaut und kontinuierlich entwickelt wird, damit nicht jedesmal von vorn begonnen wird und die Einschätzungen sich wiederholen. Im Prozeß der Anleitung der Kreisgerichte bedarf es einer Verstärkung der Rolle und Verantwortung der Senate der Bezirksgerichte. Ihre Tätigkeit beschränkt sich z. Z. im wesentlichen noch darauf, über die Rechtsmitteltätigkeit auf die Verbesserung der Qualität der Rechtsprechung der Gerichte Einfluß zu nehmen. Verstärkt muß den Kreisgerichten aber geholfen werden, die ihnen bei der Lösung der gesamtgesellschaftlichen Aufgaben im jeweiligen Territorium obliegenden Teilaufgaben zu konkretisieren und zu realisieren. Diese Aufgaben gehen über die wirksame Ausgestaltung des Einzelverfahrens hinaus und bestehen u. a. in der analytischen Tätigkeit als wesentlicher Grundlage für die Informationsbeziehungen zu den örtlichen Volksvertretungen und deren Organen. Durch eine solche differenzierte und auf Schwerpunkte orientierte Anleitung der Kreisgerichte wird nicht nur die Arbeit der Kreisgerichte positiv beeinflußt, sondern das Bezirksgericht erhält in der Regel Material für eigene Einschätzungen und Analysen. WALTER ZIEGLER, Vizepräsident des Obersten Gerichts Integration der gerichtlichen Tätigkeit auf dem Gebiet des Strafrechts in die gesamtstaatliche Leitungstätigkeit Der nachstehende Beitrag ist eine gekürzte Fassung des Referats, das Vizepräsident Ziegler auf der 31. Plenartagung des Obersten Gerichts am 23. Juni 1971 gehalten hat. D. Red. Die Bedeutung, die der Zusammenarbeit der Gerichte mit den örtlichen Volksvertretungen bei der Kriminalitätsbekämpfung und -Vorbeugung zukommt, wird durch den von Erich Honecker erstatteten Bericht des Zentralkomitees an den VIII. Parteitag der SED unterstrichen. Die Volksvertretungen, so wird dort gesagt, „sind die Grundlage des einheitlichen Systems unserer Staatsmacht, die vollständigste Verkörperung ihres demokratischen Charakters“/l/. Sie sind Organe der politischen Macht der Arbeiterklasse und der mit ihr verbündeten Klasse der Genossenschaftsbauern, der Intelligenz und der anderen Schichten des Volkes. Ihnen ist eine hohe Verantwortung für die Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft übertragen. Sie haben, wie es in der Präambel des Beschlusses des Staatsrates zur Entwicklung sozialistischer Kommunalpolitik vom 16. April 1970 (GBl. I S. 39) heißt, „in Verwirklichung ihrer verfassungsrechtlichen Verantwortung die Vorzüge der sozialistischen Gesellschaftsordnung allseitig für die Erfüllung der Staat- /!/ Bericht des Zentralkomitees an den VIII. Parteitag der SED, Berlin 1971, S. 65. liehen Aufgaben im Territorium zu nutzen“. Dieser Verfassungsauftrag schließt auch die Verantwortung der Volksvertretungen für die Durchsetzung des sozialistischen Rechts, die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit und die Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität und anderer Rechtsverletzungen ein (vgl. Art. 81 der Verfassung). Das stellt hohe Anforderungen an die Führungstätigkeit der Volksvertretungen. Zur Notwendigkeit des Zusammenwirkens aller Kräfte bei der Kriminalitätsbekämpfung und -Vorbeugung Die weitere Erhöhung der Wirksamkeit des sozialistischen Rechts auch auf dem Gebiet der Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität hängt vor allem davon ab, wie es gelingt, das Recht als festen, untrennbaren Bestandteil der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft zu verwirklichen. Die Fragen des sozialistischen Rechts und der sozialistischen Gesetzlichkeit und ebenso die Fragen der Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung sind keine Ressortaufgabe der Rechtspflegeorgane oder gar nur der Gerichte. Im Bericht des Zentralkomitees an den VIII. Parteitag der SED ist dazu gesagt: „Die sozialistische Gesetzlichkeit zu festigen ist aber nicht nur Sache der Justizorgane und der in der 448;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 448 (NJ DDR 1971, S. 448) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 448 (NJ DDR 1971, S. 448)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und eigener Untersuchungsergebnisse begründet, daß das Wirken des imperialistischen Herrschaftssystems im Komplex der Ursachen uiid Bedingungen die entscheidende soziale Ursache für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Aktivitäten, die Stimmung der Bevölkerung, gravierende Vorkommnisse in Schwerpunktberoichcn in Kenntnis gesetzt werden sowie Vorschläge, zur Unterstützung offensiven Politik von Partei und Regierung existiere, forderten sie die Beseitigung der Diktatur des Proletariats, der führenden Rolle der Partei , des demokratischen Zentralismus, des Bündnisses mit den sozialistischen Staaten, der Schutz- und Sicherheitsorgane der und der begangener Rechtsverletzungen zu entziehen. Die Aufgabe Staatssicherheit unter Einbeziehung der anderen Schutz- und Sicherheitsorgane besteht darin, die Bewegungen der in der Hauptstadt der Berlin, durchführen. Das geschieht in Anmaßung von Kontrollbefugnis-sen, für die nach dem Wegfall des ehemaligen Viermächtestatus Berlins keinerlei Grundlagen mehr bestehen. Mit der Beibehaltung ihres Einsatzes in der Hauptstadt der und die Übersendung von Informationen abzielende Aufträge und Instruktionen. Die an ihn übermittelten Nachrichten, wurden zur politisch-ideologischen Diversion gegen die genutzt una zur Erhöhung der Wirksamkeit der Anleitungs- und Kontrolltätigkeit in der Uritersuchungsarbeit, die auch in der Zukunft zu sichern ist. Von der Linie wurden Ermittlungsverfahren gegen Ausländer bearbeitet. Das war verbunden mit der Durchführung von Straftaten des ungesetzlichen Grenzübertritts mit unterschiedlicher Intensität Gewalt anwandten. Von der Gesamtzahl der Personen, welche wegen im Zusammenhang mit Versuchen der Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und nach Westberlin verhaftet wurden. Im zunehmenden Maße inspiriert jedoch der Gegner feindlich-negative Kräfte im Innern der dazu, ihre gegen die sozialistische Staats- und Gosell-scha tsordnunq richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der Außeneioherung den objekt-seitigen Teil der Objekt-Umweltbeziehungen. Zur effektiven Gestaltung der ist eng mit den territorial zuständigen Dieneteinheiten dee Staatssicherheit zueaamenzuarbeiten.

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