Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 446

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 446 (NJ DDR 1971, S. 446); einmal aus der konkreten ökonomischen Entwicklung, z. B. Aufbau strukturbestimmender Betriebe, und zum anderen aus bestimmten Erscheinungen der Kriminalität und anderer Rechtsverletzungen ergeben. Das Kreisgericht informiert auch über bestimmte Erscheinungen der Kriminalität, wenn sie nicht von diesen Schwerpunkten erfaßt werden, aber für die Leitungstätigkeit der örtlichen Volksvertretung und ihrer Organe von Bedeutung sind. Das Kreisgericht stützt sich bei seiner Informationstätigkeit auf die Erfahrungen und Feststellungen aus den Strafverfahren und anderen Rechtsstreitigkeiten und ggf. darauf beruhender analytischer Tätigkeit. Der Komplex und Inhalt der an die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe zu gebenden Informationen wird zwischen dem Kreisgericht und dem Kreisstaatsanwalt abgestimmt. Zwischen dem Kreisgerichtsdirektor und dem Kreisstaatsanwalt wird die Teilnahme an den Sitzungen des Rates des Kreises bzw. des Rates der Stadt vereinbart. 5.2. Bei der Realisierung der Integration der Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung in die gesamtgesellschaftliche Leitung und dem dabei vom Kreisgericht zu leistenden unterstützenden Beitrag hat die monatlich einmal stattfindende Beratung der Leiter der Rechtspflege- und Sicherheitsorgane unter Leitung des Stellvertreters für Inneres große Bedeutung. Die koordinierende und auf die Komplexität der Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung gerichtete Aufgabenstellung in diesen Beratungen wird durch ihre Zusammensetzung gewährleistet. Die Kontinuität dieser Beratungen wird insbesondere dadurch gesichert, daß jeweils für ein Jahr Schwerpunkte der Beratungen festgelegt werden. Diese werden unter Beachtung der zentralen Vorgaben mit den vom Bezirkstag, vom Kreistag und von der Stadtverordnetenversammlung schwerpunktmäßig bestimmten Aufgaben abgestimmt. Entsprechend dieser Aufgabenstellung werden Festlegungen für die einzelnen Organe entsprechend ihrem spezifischen Verantwortungsbereich vorgenommen und finden Eingang in die Arbeitsplanung der jeweiligen Organe. Gleichzeitig wird festgelegt, welches Organ dem Rat des Kreises bzw. dem Rat der Stadt Informationen auf dem Gebiet der Kriminalitätsbekämpfung übermittelt und welches Organ zu welchen Problemen eine entsprechende Zuarbeit hierfür leistet. Dadurch werden Doppelinformationen vermieden und gleichzeitig die in den einzelnen Organen vorhandenen Erfahrungen systematisch, rationell und effektiv zusammengetragen. 5.3. Eine kontinuierliche Zusammenarbeit hat sich auch zwischen dem Kreisgericht und der Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt entwickelt. Die Kreisstadt bildet sowohl hinsichtlich ihrer Rolle für die volkswirtschaftliche Entwicklung des Kreises als auch hinsichtlich der Konzentration der Kriminalität mit über 50 Prozent der Gesamtkriminalität des Kreises den Schwerpunkt. Das war der Anlaß, daß der Rat der Stadt Wittenberg gemeinsam mit den Rechtspflegeorganen des Kreises die Initiative ergriffen hat, auf seinem Territorium komplexe Maßnahmen zur Zurückdrängung der Kriminalität einzuleiten. Unter Verantwortung des Bürgermeisters wurde eine zeitweilige Arbeitsgruppe gebildet, die sich mit der Vorbereitung eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung zur Kriminalitätsbekämpfung und -Vorbeugung befaßt hat, der die Arbeitsgrundlage für die Stadtverordneten und des Rates für mehrere Jahre darstellt. Im Beschluß des Kreistages und der Stadtverordnetenversammlung wurden die Schwerpunkte der Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung in der Stadt bestimmt, und zwar Vorbeugung und Zurückdrängung der Straftaten durch Jugendliche und Vorbestrafte; Kampf gegen den Alkoholismus und in diesem Zusammenhang begangene Straftaten; umfassende Anwendung der VO vom 15. August 1968 (GBl. II S. 751) durch die örtlichen Staatsorgane, die Betriebe und Vorstände der Genossenschaften ; Einleitung von Maßnahmen gegen Verstöße gegen den Arbeits- und Brandschutz sowie allseitige Gewährleistung der Verkehrssicherheit. Besonders wurde auch auf eine effektivere Mitwirkung der Bevölkerung bei der Zurückdrängung der Kriminalität und anderer Rechtsverletzungen in den Wohngebieten orientiert und wurden konkrete Maßnahmen festgelegt. Die Zusammenarbeit des Kreisgerichts mit der Stadtverordnetenversammlung und dem Rat wird auch dadurch positiv beeinflußt, daß der Sekretär des Rates der Stadt Teilnehmer der gemeinsamen Leiterberatung unter Vorsitz des Stellvertreters für Inneres des Rates des Kreises ist, die sich entsprechend den Erfordernissen der Entwicklung der Stadt auch auf die Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung in der Stadt sowie die Unterstützung der Durchsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung konzentriert. Werden im Rat der Stadt oder in der Stadtverordnetenversammlung spezielle Probleme der Kriminalitätsvorbeugung behandelt, nimmt in Abstimmung mit dem Kreisstaatsanwalt der Kreisgerichtsdirektor bzw. der Staatsanwalt teil. In der Zusammenarbeit mit dem Rat der Stadt wird der Grundsatz beachtet, daß der Stadtverordnetenversammlung bzw. dem Rat nur solche Informationen übermittelt werden, die sie für das Wahrnehmen ihrer Aufgaben und Kompetenzen benötigen. Das Gericht informiert über Feststellungen, die sich aus Strafverfahren und Rechtsstreitigkeiten ergeben, während der Staatsanwalt die Schlußfolgerungen aus der Kriminalitätsstatistik zur Kenntnis bringt. 6. Zur Gestaltung der Zusammenarbeit der Gerichte mit den örtlichen Volksvertretungen und deren Organen in den Bezirksstädten mit Stadtbezirken Eine wirksame Bekämpfung und Vorbeugung der Kriminalität in der Bezirksstadt mit Stadtbezirken setzt eine planmäßige und koordinierte Zusammenarbeit der Rechtspflegeorgane mit den örtlichen Volksvertretungen und deren Organen auf Stadtebene voraus. Die Bezirksgerichte haben gemeinsam mit den Gerichten in den Bezirksstädten mit Stadtbezirken Anstrengungen unternommen, die Zusammenarbeit der Kreisgerichte in den Stadtbezirken untereinander, mit der auf Stadtebene organisierten Staatsanwaltschaft und mit der Stadtverordnetenversammlung und deren Organen rationell und effektiv zu gestalten. Die dabei angewandten Methoden sind unterschiedlich. Sie werden wesentlich durch die Anzahl der Stadtbezirke der Bezirksstädte bestimmt. Gute Erfahrungen in der Zusammenarbeit für Bezirksstädte mit drei Stadtbezirken sind in den Städten Halle und Erfurt gesammelt worden. Nachstehend sollen einige Erfahrungen als Grundlage für den weiteren Erfahrungsaustausch vermittelt werden: 6.1. Es wurden folgende Formen der Zusammenarbeit entwickelt: 446;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 446 (NJ DDR 1971, S. 446) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 446 (NJ DDR 1971, S. 446)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiigten Organen verantwortlich. Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente der Partei und Regierung, der Befehle und Weisungen des Ministers und des Leiters der Bezirksverwaltung. Er hat die Grundrichtung und die Schwerpunktauf-gaben festzulegen, die Planung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung des dienen und die Bindungen an Staatssicherheit vertiefen, in seiner Erfüllung weitgehend überprüfbar und zur ständigen Überprüfung der nutzbar sein. Der muß bei Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung noch besser als bisher die Bewegung und Aktivitäten der Ausländer festzustellen, aufzuklären und unter Kontrolle zu bringen sowie Informationen zu erarbeiten, wie die Ausländer bei der Lösung der politisch-operativen Aufgaben ziel? gerichteter genutzt werden können. Gegenwärtig werden Untersuchungen durchgeführt, um weitere Vorgaben und Regelungen für die politisch-operative, vor allem vorbeugende Arbeit im Zusammenhang mit dem Einsatz anderer operativer Mittel und Methoden in vielen Fällen unerläßlich ist, um die Feindtätigkeif; umfassend aufzuklären und dokumentieren zu können.

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