Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 442

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 442 (NJ DDR 1971, S. 442); damit die Kriminalitätsvorbeugung als integraler Bestandteil der gesellschaftlichen Prozesse und ihrer Leitung wirkungsvoller gestaltet wird; alle Aktivität auf dem Gebiet der Kriminalitätsbekämpfung und -Vorbeugung zielstrebig zur Festigung und Vervollkommnung der sozialistischen Gesellschafts- und Staatsordnung und zur Gestaltung der Beziehungen der Menschen untereinander unter Ausnutzung der Vorzüge der sozialistischen Gesellschaftsordnung zu verwerten. In der Zusammenarbeit der Rechtspflegeorgane untereinander und der Gerichte mit den örtlichen Volksvertretungen und deren Organen zur komplexen Kriminalitätsbekämpfung und -Vorbeugung sind beachtliche Fortschritte erzielt worden. Es hat sich die Erkenntnis vertieft, die in der praktischen Arbeit ihren Niederschlag findet, daß die Verantwortung der Gerichte in der Kriminalitätsbekämpfung und -Vorbeugung darin besteht, die Verfahren fristgemäß und mit hoher Qualität abzuschließen und ihre gesellschaftliche Wirksamkeit vor allem durch die differenzierte Mitwirkung der Bürger zu sichern; auf der Grundlage der exakt durchgeführten Verfahren und der Ergebnisse der Rechtsprechung der gesellschaftlichen Gerichte planmäßig analytisch zu arbeiten und auf der Grundlage der territorialen Schwerpunkte die Informationstätigkeit und Zusammenarbeit mit den örtlichen Volksvertretungen und deren Organen effektiver und kontinuierlicher zu gestalten; entsprechend dem Plan der gemeinsamen Hauptaufgaben die Gemeinschaftsarbeit der Rechtspflegeorgane zu gestalten und zu vertiefen und eine planmäßige und koordinierte Zusammenarbeit mit den örtlichen Volksvertretungen und deren Organen zu sichern. Überwiegend ist bei den Gerichten ein großes Bemühen vorhanden, rationelle und effektive Beziehungen zu den örtlichen Staatsorganen herzustellen und die bei der Kriminalitätsbekämpfung gesammelten Erfahrungen den örtlichen Volksvertretungen und ihren Organen sowie den Betrieben zur Verfügung zu stellen. Die Gerichte sind bemüht, Erscheinungen der Vielgeschäftigkeit ohne Nutzen für die Leitungstätigkeit im Territorium zu überwinden. Es hat sich bestätigt, daß nur dort Veränderungen qualitativer Art in den Beziehungen der Gerichte zu den örtlichen Volksvertretungen und deren Organen dauerhaft eintreten, wo die Integration der gerichtlichen Tätigkeit in die gesamtstaatliche Leitungstätigkeit gewährleistet und, ausgehend von den Schwerpunkten im Bezirk und im Kreis, eigenverantwortlich organisiert wird. Die gemeinsame inhaltliche Aufgabenstellung wird wesentlich bestimmt durch den Beschluß des Staatsrates der DDR zur Entwicklung sozialistischer Kommunalpolitik vom 16. April 1970 (GBl. I S. 39), der davon ausgeht, daß die örtlichen Organe „die Informationen aus den volkswirtschaftlich organisierten Informationssystemen mit den Informationen aus der Leitungs- und Kontrolltätigkeit anderer Organe und aus den eigenen Bereichen verbinden“ sowie „das rationelle Zusammenwirken staatlicher Kontrollen mit den vielfältigen Formen gesellschaftlicher Kontrollen und den Organen der Rechtspflege organisieren“ (Abschn. VI, Ziff. 2. und 3.). Eine weitere wichtige Grundlage für die Realisierung der Verantwortung bildet der Beschluß des Ministerrates der DDR vom 26. November 1969, der auf der Grundlage von Art. 90 der Verfassung und Art. 3 StGB das Ziel stellt, zu einer inhaltlichen und methodischen Abstimmung der zwischen Gericht und örtlichen Organen zu koordinierenden Aufgaben zu kommen. Es ist jedoch darauf zu achten, daß die Gerichte in Verwirklichung ihrer Verantwortung aus Art. 3 Abs. 3 StGB nicht die Aufgaben aus Art. 3 Abs. 1 StGB wahrzunehmen haben, sondern daß diesbezüglich eine konkrete Abgrenzung zu erfolgen hat. 2. Zur planmäßigen Gestaltung der Zusammenarbeit der Bezirks- und Kreisgerichte mit den örtlichen Organen bei der Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung Die Untersuchungen haben ergeben, daß die Gerichte und die örtlichen Volksvertretungen in stärkerem Maße als früher die Schlußfolgerungen umsetzen, die der Verfassungs- und Rechtsausschuß der Volkskammer auf der Grundlage seiner Untersuchungen im Jahre 1969 in verschiedenen Bezirken für die weitere Entwicklung der Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung und der daraus sich ergebenden Zusammenarbeit zwischen den Rechtspflegeorganen und den örtlichen Volksvertretungen gezogen hat (vgl. NJ 1970 S. 9 ff.). In den untersuchten Bezirken haben die Leitungen der Rechtspflegeorgane des Bezirks und der Rat des Bezirks, vertreten durch den Stellvertreter des Vorsitzenden für Inneres, mit Unterstützung der Bezirksleitung der SED eine planmäßige Zusammenarbeit entwickelt und kontinuierlich und zielstrebig auf die Gestaltung einer gemeinsamen Arbeit der nachgeordne-ten Organe in den Kreisen Einfluß genommen. So wurden z. B. im Bezirk Halle nach festgelegten Schwerpunkten in einigen Kreisen von den Leitern der Rechtspflegeorgane des Bezirks mit den Leitern der nachge-ordneten Organe gemeinsame Beratungen zur Gewährleistung der einheitlichen Anleitung durchgeführt. Ein von den Rechtspflegeorganen des Bezirks mit allen Kreisgerichtsdirektoren, Kreisstaatsanwälten und Abteilungsleitern Inneres durchgeführter Erfahrungsaustausch trug dazu bei, die Erkenntnisse der Beteiligten über die Notwendigkeit des Zusammenwirkens bei der Bekämpfung der Kriminalität zu vertiefen und Erfahrungen über geeignete Formen und Methoden zu vermitteln. Das Bezirksgericht Erfurt und der Staatsanwalt des Bezirks führen entsprechend den festgelegten Schwerpunkten gemeinsam in bestimmten Kreisen Untersuchungen durch und werten diese auch gemeinsam aus. Gemeinsam werden auch Berichterstattungen der Rechtspflegeorgane des Kreises über die Lösung von Schwerpunktaufgaben entgegengenommen. An den Auswertungen und Berichterstattungen nimmt der Stellvertreter für Inneres des Rates des Kreises teil. Dadurch wird den Rechtspflegeorganen in den Kreisen individuelle Anleitung und Hilfe gegeben und die Gemeinschaftsarbeit organisiert bzw. gefördert und auf Schwerpunkte gelenkt. Diese von den Rechtspflegeorganen des Bezirks praktizierte Gemeinschaftsarbeit und die Zusammenarbeit mit dem Rat des Bezirks wirkt sich positiv auf die einheitliche Orientierung auf Schwerpunkte bei der Bekämpfung der Kriminalität aus, sichert ein koordiniertes Vorgehen und garantiert die Erarbeitung konkreter Schlußfolgerungen seitens der örtlichen Organe für eine komplexe Bekämpfung der Kriminalität durch die verschiedenen gesellschaftlichen Kräfte. Die im Bezirk Erfurt und Halle durch die Leitungen der Rechtspf.egeoi-gane des Bezirks und des Rates des Bezirks erarbeitete Orientierung auf die politisch-ideo- 442;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 442 (NJ DDR 1971, S. 442) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 442 (NJ DDR 1971, S. 442)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung und der Leiter des Bereiches Koordinie rung haben eine materiell-technische und operativ-technische Einsatzreserve im Zuführungspunkt zu schaffen, zu warten und ständig zu ergänzen. Der Leiter der Abteilung hat sicherzustellen, daß die Angehörigen zielgerichtet und wirksam zur Erfüllung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes eingesetzt werden. Er veranlaßt die Organisation und Planung des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Strafgefangene. Bei Nichtbefolgung der Weisungen des Wach- und Sicherungsdienstes durch Inhaftierte und Strafgefangene, sind in Absprache mit dem Dienstvorgesetzten Sicherungsmittel anzuwenden.

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