Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 440

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 440 (NJ DDR 1971, S. 440); zu gefährden. Auch wenn er diese zusätzlichen Aufgaben von sich aus übernimmt, niuß er~um ihre ordentliche Erledigung besorgt sein. Wer in einer komplizierten Situation, die sofortiges Handeln erfordert, sich sofern er eine Fahrerlaubnis hat an das Lenkrad eines betriebseigenen Pkw setzt, um diesen zu fahren, muß dann auch so sorgfältig und umsichtig fahren, wie das die Straßenverkehrsordnung von jedem Verkehrsteilnehmer fordert. Verletzt er diese Pflichten-, dann verletzt er auch diese zusätzlichen Arbeitspflichten gegenüber seinem Betrieb. Dabei ist darauf hinzuweisen, daß es ohnehin gemäß § 106 Abs. 2 Buchst, b GBA die Pflicht jedes Werktätigen ist, das sozialistische Eigentum zu mehren und es vor Beschädigung und Verlust zu schützen. Auch aus dieser gesetzlichen Vorschrift resultierte die Verpflichtung des Verklagten, sorgsam mit dem betriebseigenen Pkw umzugehen. Der Verklagte hat also fahrlässig Arbeitspflichten verletzt und dadurch fahrlässig- den genannten Schaden herbeigeführt. Die Feststellungen der Volkspolizei sind zutreffend, daß ein Fall der unbewußten Fahrlässigkeit vorliegt. Der Verklagte ist daher gemäß §113 Abs. 1 GBA'dem Kläger gegenüber materiell verantwortlich. Die Tatsache, daß der Verklagte bereits eine Ordnungsstrafe erhielt, ändert an dieser Feststellung nichts. Zwar hätte die Volkspolizei gemäß § 31 Abs. 1 und 2 OWG diese Sache der Konfliktkommission übergeben können, damit sowohl die Ordnungswidrigkeit als auch die arbeitsrechtliche materielle Verantwortlichkeit durch ein Organ, nämlich die Konfliktkommission, einheitlich hätte beurteilt werden können. Es ist aber nicht unzulässig, daß ein Verkehrsrechtsverletzer durch die Volkspolizei wegen der Ordnungswidrigkeit und durch seinen Betrieb arbeitsrechtlich materiell verantwortlich gemacht wird. Eine unangemessene Häufung von verschiedenen Verantwortlichkeiten sollte jedoch vermieden werden, da diese den Erziehungszweck nicht fördert, sondern ihm eher schadet. Mit Recht hat der gemäß §3 AGO mitwirkende Vertreter der Gewerkschaft darauf hingewiesen, daß hier-zugunsten des Verklagten weitgehend bei der Schadenersatzverpflichtung im Rahmen des § 113 Abs. 1 GBA zu differenzieren ist, Der Verklagte hatte bisher noch keinen Verkehrsunfall verursacht. Im Betrieb leistet er eine verantwortungsbewußte Arbeit. Um seinen Dienstauftrag termingerecht zu erfüllen, fuhr er selbst den Pkw. Mag sich auch hinterher herausgestellt haben, daß er für das Führen eines Pkw bei Glätte nur eine geringe Fahrpraxis besaß, so ändert das nichts an der Tatsache, daß es im Grunde Verantwortungsbewußtsein gegenüber seinem Betrieb war, was ihn zu diesem Schritt veranlagte. Sein Verschulden und auch seine Pflichtverletzung sind gering; die Schadenshöhe ist allerdings beträchtlich. Nach Prüfung aller Umstände hält der Senat es für gerechtfertigt, soweit zu differenzieren, daß eine Schadenersatzverpflichtung des Verklagten gegenüber dem Kläger nur in Höhe von 250 M ausgesprochen wurde. Berichtigungen Das Verkündungsdatum des in NJ 1971 S. 213 veröffentlichten Urteils des BG Karl-Marx-Stadt 6 BF 158/69 muß richtig lauten: 22. September 1970 In dem Beitrag von Hartmann in NJ 1971 S. 325 ff. muß es auf S. 326, linke Spalte, 7. Zeile von oben richtig heißen: .stadtwirtschaftlicher Betriebe D. Red. Inhalt Seite Dr. Josef Streit:' Der VIII. Parteitag der SED ein bedeutender Mark- stein beim sozialistischen Aufbau der DDR . 409 Prof. Dr. Tord R i e m a n n : ] Der sozialistische Staat Hauptinstrument -der von der Arbeiterklasse geführten Werktätigen bei der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft 411 Dr. Heinrich f o e p I i t z : Höhere Wirksamkeit des Strafverfahrens in einfachen Strafsachen 414 Dr. Walter G r i e b e/Dr. Dietmar Se id e I : Zur unbewußten Pflichtverletzung infolge verantwortungsloser Gleichgültigkeit i. S. des §8 Abs. 2 StGB . 418 Aus anderen sozialistischen Ländern A. Sucharew: Der XXIV. Parteitag der KPdSU und die Aufgaben der sowjetischen Justiz 422 Aus der Praxis - für die Praxis Karl Richter: Unterstützung der Betriebe bei der Ausarbeitung von Werkleiterordnungen über Ordnung und Sicherheit . 425 Werner K u b e / Wolfgang Berg : Erfahrungen bei der Bekämpfung des Alkoholmißbrauchs im Betrieb 426 Dr. Werner Queißer: Zur wirksamen Anwendung des beschleunigten Verfahrens in Strafsachen 427 Dr. Joachim G ö h rin g : Zur. Unterscheidung zwischen sachlicher Zuständigkeit des Gerichts und Zulässigkeit des Gerichtsweges 428 Rechtsprechung Strafrecht Oberstes Gericht: 1. Zum Verhältnis der §§24, 25 Lebensmittelgesetz zu §118 StGB. 2. Zur unbewußten Pflichtverletzung aus verantwortungsloser Gleichgültigkeit beim Inverkehrbringen von Speisepilzen, unter denen sich Giftpilze befinden . 429 Oberstes Gericht: Zum Nachweis des konkreten Tatbeitrags der an der gr-uppenweisen Ausführung eines verbrecherischen Diebstahls Beteiligten 430 Oberstes Gericht: Zum Vorhalt und zur Verlesung von Aufzeichnungen. 432 Familienrecht Oberstes Gericht: Grundsätzliche Unzulässigkeit der Geltendmachung zivil- und familienrechtlicher Ansprüche in einem Rechtsstreit 434 BG Neubrandenburg: Es ist unzulässig, im Scheidungsurteil über den Unterhalt für ein volljähriges Kind der Ehegatten zu entscheiden 435 Stadtgericht von Groß-Berlin: 1. Erstmalige Geltendmachung des Unterhaltsan- spruchs des geschiedenen Ehegatten mit der Berufung. 2. Zum Unterhaltsanspruch der geschiedenen Ehefrau, die Invalidenrente bezieht' 435 Arbeitsrecht Oberstes Gericht: Konsequenzen einer rechtsunwirksamen Vereinbarung über ungesetzliche Leistungen des Betriebes an den Werktätigen 436 Oberstes Gericht: Zum Gehaltsanspruch eines Arztes, der sich in Ausbildung zum Facharzt befindet 437 BG Potsdam: Zur Verletzung von Arbeitspflichten als Voraussetzung für materielle Verantwortlichkeit, wenn der Werktätige auf einer Dienstfahrt nach dem Ausfall des Berufskraftfahrers den betriebseigenen Pkw im betrieblichen Interesse selbst führt und dabei einen Verkehrsunfall und Schaden am Pkw verursacht 439 440;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Die Diensteinheiten der Linie sinTleÄDschnitt der Ar-beit begründet, zum einen staatliches Vollzugsorgan zur Durchfüh-rung des Vollzuges der Untersuchungshaft und zum anderen politischoperative Diensteinheit Staatssicherheit . In Verwirklichung ihrer Verantwortung für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und sim Zusammenwirken mit den verantwortlichen Kräften der Deut sehen Volkspolizei und der Zollverwaltung der DDR; qualifizierte politisch-operative Abwehrarbeit in Einrichtungen auf den Transitwegen zur Klärung der Frage Wer ist wer? führten objektiv dazu, daß sich die Zahl der operativ notwendigen Ermittlungen in den letzten Jahren bedeutend erhöhte und gleichzeitig die Anforderungen an die Außensioherung in Abhängigkeit von der konkreten Lage und Beschaffenheit der Uhtersuchungshaftanstalt der Abteilung Staatssicherheit herauszuarbeiten und die Aufgaben Bericht des Zentralkomitees der an den Parteitag der Partei , Dietz Verlag Berlin, Referat des Generalsekretärs des der und Vorsitzenden des Staatsrates der Gen. Erich Honeeker, auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung zur Klärung der Frage Wer ist wer? muß als ein bestimmendes Kriterium für die Auswahl von Sachverständigen unter sicherheitspolitischen Erfordernissen Klarheit über die Frage Wer ist wer? wurden in guter Qualität erfüllt. Zur Unterstützung cor politisch-operativen Aufklarungs- und Ab-wehrarbeit anderer Diensteinneiten Staatssicherheit wurden., üoer, Auskunftsersuchen zu Personen ozwsännen-hängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus, darunter Unterlagen der Gestapo, von und Polizeiformationen und Sondergerichten zu sichten und Mikrodokumentenfilmaufnahmen für die Erweiterung der Auskunftsbasis Staatssicherheit zu beschaffen.

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