Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 427

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 427 (NJ DDR 1971, S. 427); den Mitarbeiter des Werkes ihre Bemühungen, um Ordnung, Disziplin und Sicherheit zu gewährleisten. Bei den ideologischen Auseinandersetzungen spielte auch die Tatsache eine große Rolle, daß der durch die Havarie eingetretene Schaden durch die Versicherung nicht ersetzt wurde, was sich spürbar auf das Betriebsergebnis und damit a.uf die Höhe der Jahresendprämie eines jeden Betriebsangehörigen auswirkte. Gemeinsam mit der Parteileitung der Grundorganisation der SED sowie der BGL wurde eine umfassende Diskussion über den Entwurf der neuen Arbeitsordnung eingeleitet und durchgeführt, in deren Ergebnis eine Ordnung entstand, die mit den Arbeitsschutzvorschriften übereinstimmt. In der folgenden Zeit begann ein intensives Ringen der Leiter und der Kollektive um die Durchsetzung der Arbeitsordnung. Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt gab es nur noch vereinzelte Fälle von Alkoholgenuß innerhalb des Betriebes. Dabei soll nicht verschwiegen werden, daß es notwendig war, den Mundglasfach-arbeitem im Bereich der manuellen Fertigung ausnahmsweise den täglichen Konsum von drei Flaschen Bier zu gestatten, weil es noch nicht gelungen ist, einen entsprechenden Ersatz an durststillenden Getränken zu beschaffen. Trotz intensiver Bemühungen des Betriebes war es bisher nicht möglich, im Bezirk Cottbus eine Brauerei zu finden, die bereit wäre, ein in den Glasbetrieben der CSSR mit Erfolg verwendetes Schwachbier herzustellen. Die Maßnahmen, die vom Werkleiter im Einverständnis mit der BGL zur Durchsetzung der Arbeitsordnung veranlaßt wurden, finden die Unterstützung der Mehrzahl der Werktätigen, die an einer guten Arbeitsatmosphäre, an störungsfreier Produktion und an hohen Arbeitsergebnissen interessiert sind. In acht Fällen wurden wegen Verstößen gegen die Arbeitsordnung Disziplinarverfahren eingeleitet, die unmittelbar in den Arbeitskollektiven und mit deren Unterstützung durchgeführt wurden. So forderte z. B. eine Brigade u. a., einen mittleren Leitungskader zur Verantwortung zu ziehen, weil er einen Fall von Alkoholmißbrauch in seinem Arbeitsbereich vertuschen wollte und dadurch seinen Verpflichtungen aus der Arbeitsordnung nicht nachkam. So entwickelt sich im Betrieb eine Atmosphäre der Unduldsamkeit gegenüber derartigen Disziplinverletzungen. Die Konfliktkommissionen des Betriebes brauchten sich bisher mit Einsprüchen gegen Disziplinarmaßnahmen des Betriebsleiters nicht zu befassen. Somit spricht vieles dafür, daß die Disziplinarverfahren unter unmittelbarer Mitwirkung der Arbeitskollektive eine hohe erzieherische Wirkung hatten. Allerdings sollte u. E. von der Möglichkeit, auf Antrag des Betriebsleiters ein erzieherisches Verfahren wegen Verlet- zung der Arbeitsdisziplin vor der Konfliktkommission durchzuführen (§ 109 Abs. 3 GBA, § 28 KKO), stärker Gebrauch gemacht werden. In zwei Fällen befaßten sich die Konfliktkommissionen mit Schadenersatzanträgen des Betriebsleiters gemäß §§ 112 ff. GBA, weil durch Alkoholmißbrauch während der Arbeitszeit Produktionsausfall eingetreten war. Durch die Einbeziehung der unmittelbar beteiligten Arbeitskollektive und durch Flugblätter wurden alle Betriebsangehörigen über die Ergebnisse der Beratung der Konfliktkommissionen informiert. Solche intensiven Bemühungen zur Überwindung des Alkoholmißbrauchs sind durchaus noch nicht in allen Glasbetrieben des Bezirks Cottbus anzutreffen. Die Erfahrungen des VEB Spezialglaswerk „Einheit“ sind noch nicht einmal in allen Betrieben der WB Technisches Glas verallgemeinert worden. Das gilt auch für die anderen Glaswerke im Kreis bzw. in der Stadt Weißwasser, die der WB Haushalts- und Verpak-kungsglas angehören. Wir meinen, daß die verantwortlichen Leiter in diesen Bereichen ebenso wie die Leiter des VEB Spezialglaswerk „Einheit“ selbständig gemäß Art. 3 StGB Maßnahmen zur Überwindung des Alkoholmißbrauchs einleiten sollten. Die Forderung des VIII. Parteitages der SED, konsequent die Gesetzlichkeit einzuhalten und die Gewährleistung von Die gesetzliche Verpflichtung zur allseitigen und beschleunigten Aufklärung jeder Straftat (§ 2 Abs. 1 StPO) sowie der Hinweis Wendlands (NJ 1971 S. 222) auf die „elementare gesellschaftliche Forderung, in sachlich gerechtfertigter Zeit eine Entscheidung herbeizuführen“, veranlagten uns, Überlegungen über die Anwendung der Bestimmungen über das beschleunigte Verfahren (§§ 257 ff. StPO) in unserer Praxis anzustel-len. Dabei gingen wir davon aus, daß die Durchführung beschleunigter Verfahren zwar nicht die Hauptmethode der Strafverfolgungsorgane ist und auch nicht sein darf, daß diese Verfahrensart aber bei Vorliegen der Voraussetzungen- des § 257 StPO als notwendige und schnelle Reaktion auf bestimmte Straftaten zielgerichtet und wirksam angewendet werden sollte. Bisher wurde vom beschleunigten Verfahren sehr selten und sporadisch Gebrauch gemacht. Weil diese Verfahren zwischen den anderen, bereits eingeplanten Vorgängen bearbeitet werden mußten, kam es entgegen dem Sinn dieser Verfahrensart zu erhöhtem Arbeitszeit-und Kraftaufwand. Wir haben deshalb im Auftrag des Bezirksstaatsanwalts bei allen Verfahren, bei denen im Dezember 1970 Anklage erhoben worden war, überprüft, ob die Voraussetzungen für die Durchfüh- Ordnung, Disziplin und Sicherheit zum festen Bestandteil der Leitungstätigkeit der Staats- und Wirtschaftsfunktionäre zu machen/2/, gebietet, nicht erst dann vorbeugende Maßnahmen einzuleiten, wenn bestimmte Schadensereignisse eingetreten sind, wie das leider in der praktischen Tätigkeit einzelner Betriebe immer noch der Fall ist. In der Berichterstattung des Kreisgerichts vor dem Kreistag Weißwasser wurden die Erfahrungen des VEB Spezialglaswerk „Einheit“ ausgewertet. Der Kreistag verpflichtete alle Glasbetriebe des Kreises Weißwasser, konkrete, abrechenbare Maßnahmen zur Bekämpfung des Alkoholmißbrauchs zu ergreifen. Dabei ging er davon aus, daß es unbedingt erforderlich ist, diese Problematik innerhalb des Territoriums einheitlich zu lösen. Für den VEB Spezialglaswerk „Einheit“ könnten sich z. B. negative Folgen daraus ergeben, daß Arbeitskräfte in solche Betriebe ab-wandem, in denen die gesetzlichen Bestimmungen zur Verhinderung des Alkoholmißbrauchs nicht so konsequent angewendet werden. WERNER KUBE, Inspekteur am Bezirksgericht Cottbus WOLFGANG BERG, Justitiar des VEB Spezialglaswerk „Einheit“, Weißwasser f2j Vgl. Abschn. III Ziff. 2 der Entschließung des VIII. Parteitages der SED zum Bericht des Zentralkomitees, Neues Deutschland vom 21. Juni 1971, S. 4. rung eines beschleunigten Verfahrens Vorgelegen haben. Es stellte sich heraus, daß dies bei etwa einem Drittel aller Vorgänge der Fall war. Auf Grund dieser Analyse waren wir in der Lage, zusammen mit den Untersuchungsorganen und den Gerichten zu beraten, wie sich bei gleichbleibender Qualität der Ermittlungen Aufwand und Zeit einsparen lassen und wie in den geeigneten Fällen das Verfahren unter dem Gesichtspunkt der Durchführung eines beschleunigten Verfahrens zu bearbeiten ist. Nach gründlicher Diskussion haben wir folgende Prinzipien als Ausgangspunkt für unsere Tätigkeit festgelegt: 1. Die Maßnahmen zur Erhöhung der Wirksamkeit der Rechtsprechung und zur Verbesserung der Qualität unserer Arbeit dürfen keineswegs mit einem größeren Kraft- und Zeitaufwand verbunden sein. Sie müssen zur Verkürzung der Bearbeitungsfristen und auch dazu führen, daß der Umfang der Akten abnimmt. 2. Die beschleunigten Verfahren sind unter strikter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen gemäß §§ 257 ff. StPO durchzuführen. Die beschleunigte Bearbeitung aller geeigneten Verfahren darf nicht zur Einschränkung der Rechte des Beschuldigten und zur Aufhebung der ge- Zur wirksamen Anwendung des beschleunigten Verfahrens in Strafsachen 42 7;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Das Recht auf Verteidigung räumt dem Beschuldigten auch ein, in der Beschuldigtenvernehmung die Taktik zu wählen, durch welche er glaubt, seine Nichtschuld dokumentieren zu können. Aus dieser Rechtsstellung des Beschuldigten ergeben sich für die Darstellung der Täterpersönlichkeit? Ausgehend von den Ausführungen auf den Seiten der Lektion sollte nochmals verdeutlicht werden, daß. die vom Straftatbestand geforderten Subjekteigenschaften herauszuarbeiten sind,. gemäß als Voraussetzung für die straf rechtliche Verantwortlichkeit die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und bewiesen wird; die sozialistische Gesetzlichkeit konsequent verwirklicht wird, sowohl im Hinblick auf die effektive Durchsetzung und offensive Nutzung der Prinzipien des sozialistischen Rechts und der strafverfahrensrechtlichen Bestimmung über die Beschuldigtenvernehmung als auch durch die strikte Einhaltung dieser Bestimmungen, vor allem der Rechte des Beschuldigten zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und im Strafverfahren - wahre Erkenntni resultate über die Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Beschuldigtenvernehmung bestimmt von der Notwendiqkät der Beurteilung des Wahrheitsgehaltes der Beschuldigtenaussage. Bei der Festlegung des Inhalt und Umfangs der Beschuldigtenvernehmung ist auch immer davon auszugehen, daß die Ergebnisse das entscheidende Kriterium für den Wert operativer Kombinationen sind. Hauptbestandteil der operativen Kombinationen hat der zielgerichtete, legendierte Einsatz zuverlässiger, bewährter, erfahrener und für die Lösung der zukünftigen Aufgabe Neues Deutschland. Tschernenko, Rede des Gene ralsek des der Partei auf der Plenartagung des der Partei im, Neues Deutschland.

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