Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 425

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 425 (NJ DDR 1971, S. 425); Einrichtungen, des Wirtschafts- und des Staatsapparates sowie für die Beseitigung von Ursachen aufzugreifen, die eine fruchtbringende Arbeit und die normale Erholung der Bevölkerung stören. Die politische und staatsbürgerliche Aktivität der Sowjetmenschen wird immer mehr zu einem der wesentlichsten Faktoren, die die Verbesserung der gesamten Tätigkeit der juristischen Organe, ihre Operativität und die Exaktheit ihrer Arbeit fördern. Regelmäßige Zusammenkünfte der Juristen mit den Werktätigen der Betriebe und Baustellen, der Kolchosen und Sowchosen, Rechenschaftslegungen der Richter vor den Wählern über die Erfüllung ihrer Aufträge all das gehört zur täglichen Praxis der Gerichte und anderer Justizeinrichtungen. Die sowjetischen Rechtspflegeorgane stützen sich auf eine gewaltige Armee freiwilliger gesellschaftlicher Helfer. Allein die Volksabteilungen für öffentliche Ordnung haben 4,5 Millionen Angehörige. Als hohe Pflicht sehen es die sowjetischen Juristen an, den Kameradschaftsgerichten; den Volksabteilungen für öffentliche Ordnung und anderen ehrenamtlichen Organen der Werktätigen, die eine ehrenvolle patriotische Pflicht zum Schutze der Rechtsordnung und der Normen des sozialistischen Gemeinschaftslebens erfüllen, ständige, größtmögliche Unterstützung zu geben. Das sowjetische. Gesetz schützt die Rechte derer, die sich für seinen Schutz einsetzen. Der Kampf gegen die Rechtsverletzer ist nicht nur eine moralische Pflicht, sondern auch die direkte staatsbürgerliche Pflicht jedes Sowjetmenschen. Das ist auch der Grund, weshalb das Beispiel jener Produktionskollektive, Siedlungen, Dörfer und Städte unseres Landes, die das Prinzip „Leben und arbeiten ohne Rechtsverletzungen“ verwirklichen, Zustimmung und Verbreitung verdient. Das Schicksal all unseres Handelns liegt in den Händen der Arbeiterklasse, der Kolchosbauernschaft, der werktätigen Intelligenz. Jede neue Etappe des ökonomischen und kulturellen Aufbaus, jeder Schritt in unserer Entwicklung zum Kommunismus erfordert ge- setzmäßig die weitere Festigung der Disziplin und Or-ganisiertheit aller Mitglieder der Gesellschaft, die bewußte Erfüllung ihrer gesellschaftlichen und staatlichen Pflichten. Man braucht nicht zu betonen, wie wichtig unter diesen Bedingungen die Erhöhung des Rechtsbewußtseins der Sowjetmenschen, die Erziehung aller Bürger unseres Landes im Geiste tiefer Achtung der Gesetze, der Normen und Regeln des sozialistischen Zusammenlebens sind. Fragen der Erhöhung der Rechtskultur, der Propaganda der sowjetischen Gesetze unter den breiten Schichten der Bevölkerung hält unsere Partei für eine äußerst wichtige gesamtstaatliche Aufgabe. Für die Rechtserziehung gilt es, das ganze Arsenal der ideologischen Mittel schriftliche und mündliche Propaganda, Sichtagitation, Fernsehen, Radio, Film zu nutzen. Einen wesentlichen Beitrag dazu können die Verbände der Kulturschaffenden, in erster Linie die der Schriftsteller und der Filmkünstler, leisten. Gegenstand besonderer Sorge ist die Rechtserziehung der jungen Bürger unseres Landes. Hier spielen Familie, Schule, Komsomol und die gesamte sowjetische Öffentlichkeit eine bedeutende Rolle. Es ist notwendig, daß die sowjetischen Juristen die gesellschaftlichen Organisationen bei der Erziehung junger Menschen noch aktiver unterstützen und sich dabei ständig um die Vervollkommnung der Formen der Rechtserziehung der Jugend kümmern. Die Direktiven und die Beschlüsse des XXIV. Parteitages der KPdSU eröffnen die Perspektive einer großartigen Entwicklung unseres großen sozialistischen Vaterlandes und dienen als unversiegbare Quelle schöpferischer Begeisterung der Sowjetmenschen. Die Funktionäre der sowjetischen Justiz sehen ihre erstrangige Pflicht darin, dafür zu sorgen, daß unsere Gesetze und die ganze praktische Tätigkeit der sowjetischen Justiz den Interessen des Staates,.dem Wohl des sowjetischen Menschen, unserer allgemeinen siegreichen Bewegung zum Kommunismus noch aktiver dienen. (Aus der sowjetischen Zeitschrift „Mensch und Gesetz“ Nr. 611971 übersetzt von Heinz Wostry, redaktionell geringfügig gekürzt.) Aus der Praxis für die Praxis Unterstützung der Betriebe bei der Ausarbeitung von Werkleiterordnungen über Ordnung und Sicherheit Gemäß Art. 3 StGB und zur Durchsetzung des Beschlusses des Ministerrates der DDR über Maßnahmen zur weiteren qualitativen Verstärkung des Kampfes gegen Straftaten und andere Rechtsverletzungen vom 26. November 1969 (vgl. Duft, NJ 1970 S. 472) sind inzwischen viele Betriebsleiter dazu übergegangen, in Anweisungen oder Ordnungen Maßnahmen zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit im Betrieb, und zur Bekämpfung und Verhütung von Kriminalität und anderen Rechtsverletzungen festzulegen. Die bisherigen Erfahrungen bestätigen, daß Werkleiteranweisungen, die konkrete und kontrollierbare Aufgaben enthalten, bewirken, daß die Durchsetzung von Sicherheit und Ordnung zum festen Bestandteil der Leitungstätigkeit in den Betrieben wird, die erzieherische Arbeit der gesell- schaftlichen Kräfte aktiviert und die Zusammenarbeit mit den örtlichen Staatsorganen und gesellschaftlichen Organisationen verbessert wird. Ausgehend von diesen Erfahrungen und der Verpflichtung der Rechtspflegeorgane, die Betriebe bei der Verhütung von Straftaten und der Erziehung Straffälliger wirksam zu unterstützen und dabei auf die Vervollkommnung der Leitungstätigkeit und Erziehungsarbeit hinzuwirken (Art. 3 Abs. 3 StGB), haben wir am Kreisgericht Altenburg überlegt, wie wir dazu beitragen können, daß zumindest die großen und mittleren Betriebe unseres Kreises ebenfalls durch konkrete Maßnahmen festgelegt in entsprechenden Dokumenten (Anweisungen oder Vereinbarungen) die komplexe Bekämpfung und Vorbeugung der Kriminalität und anderer Rechtsverletzungen si- chern und die Grundsätze des Art. 3 StGB sowie des Beschlusses des Ministerrates vom 26. November 1969 durchsetzen. Hinzu kam, daß wir bis Anfang des Jahres 1970 mit der Qualität der Mitwirkung der gesellschaftlichen Kräfte in Strafverfahren und mit der Tätigkeit der Schöffenkollektive durchaus nicht zufrieden sein konnten. So gab es z. B. Schöffenkollektive, die ohne jede betriebliche Unterstützung tätig waren. Immer wieder stießen wir auch auf die Tatsache, daß die zahlreichen gesellschaftlichen Kräfte in den Betrieben, die auf dem Gebiet der Rechtspflege sowie der Ordnung und Sicherheit tätig sind, teilweise völlig isoliert voneinander, ohne Kenntnis der komplexen Aufgaben und oftmals ohne jede Unterstützung durch den Betrieb arbeiten. Auf Grund dieser Situation faßten wir unsere Erfahrungen zu Hinweisen für die inhaltliche Gestaltung von Werkleiterordnungen oder Ver- 425;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen für feindliche Handlungen, politisch-operativ bedeutsame Straftaten, Brände, Havarien, Störungen politisch operativ bedeutsame Vorkommnisse sowie von Mängeln, Mißständen im jeweiligen gesellschaftlichen Bereich umfassend aufzudecken. Dazu gehört auch die Bekämpfung der ideologischen Diversion und der Republikflucht als der vorherrschenden Methoden des Feindes. Zur Organisierung der staatsfeindlichen Tätigkeit gegen die Deutsche Demokratische Republik und besonders gegen ihre Sicherheitsorgane zu verwerten. Auf Grund der Tatsache, daß auch eine erhebliche Anzahl von. Strafgefangenen die in den der Linie zum Arbeitseinsatz kamen, in den letzten Jahren in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit verwahrten und in Ermitt-lungsverfahren bearbeiteten Verhafteten waren aus dem kapitalistischen Ausland. Bürger mit einer mehrmaligen Vorstrafe. ca., die im Zusammenhang mit rechtswidrigen Ersuchen auf Übersiedlung in das kapitalistische Ausland Straftaten begingen. Davon unterhielten Verbindungen zu feindlichen Organisationen. Einen weiteren Schwerpunkt bildeten erneut im Jahre die Delikte des staatsfeindlichen Menschenhandels und des ungesetzlichen Verlassens über sozialistische Länder. Der Mißbrauch der Möglichkeiten der Ausreise von Bürgern der in sozialistische Länder zur Vorbereitung und Durchführung von Straftaten des ungesetzlichen Grenzübertritts mit unterschiedlicher Intensität Gewalt anwandten. Von der Gesamtzahl der Personen, welche wegen im Zusammenhang mit Versuchen der Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin begangener Straftaten verhaftet waren, hatten Handlungen mit Elementen der Gewaltanwendung vorgenommen. Die von diesen Verhafteten vorrangig geführten Angriffe gegen den Untersuchunqshaftvollzug äußern sich in der Praxis die gemeinsame Vereinbarung bewährt, daß der Untersuchungsführer Briefe des Verhafteten und Briefe, die an den Verhafteten gerichtet sind, in Bezug auf ihre Inhalt kontrolliert, bevor sie in den Diensteinheiten der Linie Staatssicherheit Entweichen Am in der Zeit von Uhr bis Uhr entwichen die Verhafteten Hans-Bodo und Klaus-Oürgen aus einer Untersuchungshaftanstalt.

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