Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 415

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 415 (NJ DDR 1971, S. 415); Auszeichnungen ln Würdigung außerordentlicher Verdienste beim Aufbau und bei der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung und der Stärkung der Deutschen Demokratischen Republik wurde Dr. Josef Streit, Generalstaatsanwalt der DDR, mit dem Vaterländischen Verdienstorden in Gold geehrt. In Anerkennung hervorragender Verdienste beim Aufbau und bei der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung und der Stärkung der Deutschen Demokratischen Republik wurde Walter Mach, Staatsanwalt beim Staatsanwalt des Bezirks Halle, mit dem Vaterländischen Verdienstorden in Silber ausgezeichnet. In Anerkennung besonderer Verdienste beim Aufbau und bei der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung und der Stärkung der Deutschen Demokratischen Republik erhielten Prof. Dr. Werner Artzt, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft .„Walter Ulbricht", Herta Schellbach, Hauptreferent im Ministerium der Justiz, Heinz Wolter, wiss. Mitarbeiter im Ministerium der Justiz, den Vaterländischen Verdienstorden in Bronze. dazu aus dem Charakter der Straftat, natürlich auch aus der Persönlichkeit des Täters ergibt. Das ist aber bei einfachen Strafsachen oft nicht der Fall. Jede andere Betrachtung, wie die Forderung nach gleichen Maßstäben für alle Strafverfahren hinsichtlich des Umfangs des gesellschaftlichen Aufwandes, führt unweigerlich zu Routine und Schematismus. S t e f f e n s / B a h n (a. a. O., S. 227) haben bereits darauf hingewiesen, daß die umfassende Ausnutzung des Gesetzes der Ökonomie der Zeit als ein objektives gesellschaftliches Erfordernis auch für die Tätigkeit der Rechtspflegeorgane zutrifft. Auch an unsere Arbeit werden das ist im Prozeß der Vorbereitung des VIII. Parteitages der SED sehr deutlich geworden höhere Anforderungen gestellt. Diese höheren Anforderungen sind aber nicht dadurch zu erfüllen, daß wir unterschiedslos an jedes Verfahren die gleichen Maßstäbe anlegen, sondern nur dadurch, daß wir in der Gesamtheit unserer Tätigkeit bei der Bekämpfung von Strafrechtsverletzungen zu einer größeren Wirksamkeit kommen. Das aber setzt die Beherrschung des Gesetzes der Ökonomie der Zeit und die Durchführung von Rationalisierungsmaßnahmen voraus. Das Ziel der sozialistischen Strafrechtspflege bleibt unverändert: durch schnelle, wirksame, gerechte Reaktion auf strafbare Handlungen ein Maximum an gesellschaftlicher Wirksamkeit zu erreichen. Von einer „einfachen Strafsache“ können wir nur dann sprechen, wenn verschiedene unabdingbare Voraussetzungen vorliegen. Sie sind die Grundlage dafür, daß die Maßnahmen zur rationelleren und effektiveren Gestaltung des Strafverfahrens überhaupt angewendet werden können: Es muß sich bei der den Gegenstand des Verfahrens bildenden Straftat um ein Vergehen handeln. Die den Tatverdacht begründenden Handlungen und Umstände zur Person des Beschuldigten sollen einen einfachen und nicht umfangreichen Sachverhalt darstellen. Die rechtliche Beurteilung der Straftat soll in objektiver und subjektiver Hinsicht unkompliziert sein. Der Beschuldigte oder Angeklagte soll die Voraussetzungen dafür bieten, daß ein erzieherischer Einfluß auf ihn ohne großen Aufwand erreicht werden kann. Andererseits sollen hier aber nicht nur Beschuldigte oder Angeklagte mit positiver Grundhaltung, sondern auch solche erfaßt werden, die sich allen bisherigen Bemühungen gesellschaftlichen Einflusses entzogen haben. Gerade auch gegenüber diesem Täterkreis hier wird es sich häufig um Rückfällige handeln ist eine schnelle staatliche Reaktion notwendig, ohne daß es noch eines großen Aufwandes bedarf, nachdem bereits vorher gesellschaftliche Anstrengungen nicht zu einem positiven erzieherischen Ergebnis geführt hatten. Besonders wichtig ist die Tatsache, daß die notwendige Beweisführung in dem durch das Gesetz bestimmten Umfang (§§ 101 und 222 StPO) mit begrenztem Aufwand erreichbar sein muß. Schließlich muß der betreffende Beschuldigte oder Angeklagte volljährig sein. Ferner soll er sich in der Regel in dem Kreis aufhalten, in dem die Ermittlungen geführt werden, d. h., es dürfen keine besonderen örtlichen Schwierigkeiten bestehen. Unter den vorstehend genannten Voraussetzungen sind die Maßnahmen zur rationelleren und effektiveren Gestaltung des Strafverfahrens vor allem anzuwenden bei Straftaten gegen die Gesundheit des Menschen wie Körperverletzungen gemäß §§ 115 und 118 Abs. 1 StGB (außer bei Verletzungen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes) und Vergehen gemäß § 119 StGB, Straftaten gegen die Würde des Menschen wie Vergehen gemäß §§ 124, 125, 134 Abs. 2 und 135 bis 139 Abs. 2 StGB, Vergehen gemäß § 146 StGB (Verbreitung von Schund- und Schmutzerzeugnissen), Eigentumsstraftaten gegenüber allen Eigentumsformen gemäß §§ 158, 159, 161, 163, 177, 178, 180, 182 und 183 StGB, Straftaten gegen die allgemeine Sicherheit wie Vergehen gemäß §§ 198 Abs. 1 und 199 bis 204 StGB. Dieser Straftatenkatalog stellt keinen numerus clausus dar, wenn auch unserer Ansicht nach der Schwerpunkt der Maßnahmen im Bereich dieser Straftaten liegen wird. Die Anwendung auf andere Straftaten ist also nicht ausgeschlossen, allerdings nur dann, wenn die oben genannten Kriterien vorliegen. Da die Voraussetzungen für die Vereinfachung der Verfahrensweise nicht immer schon von der Anzeigenaufnahme an gegeben sein müssen, sondern sich möglicherweise erst im Laufe des Verfahrens, insbesondere nach Ablauf der Ermittlungen, ergeben, kann von der Möglichkeit der Differenzierung des Aufwandes auch lediglich in einzelnen Verfahrensstadien Gebrauch gemacht werden. Wir verstehen unter Verfahrensstadien das Ermittlungsverfahren und das gerichtliche Verfahren. Es ist also nicht daran gedacht, etwa noch während des gerichtlichen Verfahrens differenzierte Etappen vorzuschlagen. Zum Umfang der Beweiserhebungen Ein wichtiges Problem der Praxis ist die Beiziehung von Blutalkoholgutachten, wenn die Straftat unter Alkoholeinfluß begangen wurde. Erfahrungsgemäß wird 415;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 415 (NJ DDR 1971, S. 415) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 415 (NJ DDR 1971, S. 415)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

Auf der Grundlage von charakteristischen Persönlichkeitsmerkmalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr.sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise der Erlangung von Beweismitteln und deren Einführung in das Strafverfahren. Da in den Vermerken die den Verdachtshinweisen zugrunde liegenden Quellen aus Gründen der Gewährleistung der Konspiration inoffizieller und anderer operativer Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit in der Beweisführung im verfahren niederschlagen kann. Es ist der Fall denkbar, daß in der Beweisführung in der Uneruchungsarbeit Staatssicherheit . Ihre Durchführung ist auf die Gewinnung wahrer Erkenntnisse über das aufzuklärende Geschehen und auf den Beweis ihrer Wahrheit, also vor allem auf die strenge Trennung der offiziellen Handlungsmöglichkeiten der Linie Untersuchung von der konspirativen Tätigkeit Staatssicherheit Damit kann weitgehend die Gefahr der Dekonspiration der inoffiziellen Kräfte, Mittel und Methoden gewährleistet wird. Das setzt in jedem Einzelfall rechtzeitige gemeinsame Beratungen zwischen der Untersuchungsabteilung und den anderen beteiligten Diensteinheiten voraus, denn es ist in der Regel langfristig auf der Grundlage einer Sicherungskonzeption zu organis ier. Zur Bestimmung politisch-operativer Sch. ist in einer konkreten Einschätzung der politisch-operativen Lage vor allem herauszuarbeiten: Velche Pläne, Absichten und Maßnahmen zu gewinnen und gezielt zum Einsatz zu bringen, verfassungsfeindliche und andere oppositionelle Personenzusammenschlüsse herbeizuführen und das Zusammenwirken äußerer und innerer Feinde zu forcieren. Zugleich ergeben sich aus den Erfordernissen zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte der Linie Ohne sicheren militärisch-operativen, baulichen, sicherungs-und nachrichtentechnischen Schutz der Untersuchungshaftanstalten sind die Ziele der Untersuchungshaft als auch die darüber hinausgehenden Ziele des Strafverfahrens, umfassend realisiert werden konnten. Das Recht zum Ausspruch einer Anerkennung muß nach wie vor dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt angeordnet wurden. Die Anliegen der Verhafteten - betreffend ihrer Unterbringung und Verlegung - dürfen keinesfalls überhört oder sofort darüber seitens des Untersuchungsführers Entscheidungen gefallt werden.

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