Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1971, Seite 412

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 412 (NJ DDR 1971, S. 412); der Arbeiterklasse bilden eine feste Einheit das hat der VIII. Parteitag der SED erneut bekräftigt. Stets war und ist es das Ziel der Arbeiterklasse, mit ihrer eigenen Befreiung von der Herrschaft des Kapitals die Befreiung aller Werktätigen und damit die Befreiung des Menschen überhaupt von Ausbeutung und Unter drük-kung zu vollziehen. Mit der Entwicklung ihrer politischen Macht und der sozialistischen Umgestaltung der Gesellschaft schafft die Arbeiterklasse solche Bedingungen, die allen Mitgliedern der Gesellschaft die freie Entfaltung ihrer Kräfte und Fähigkeiten in der Gemeinschaft und für die Gemeinschaft ermöglichen. Das Bündnis der Arbeiterklasse mit der werktätigen Bauernschaft und den anderen Schichten der Werktätigen erschöpft sich nicht im gemeinsamen Handeln zum Sturz der Bourgeoisie, es ist ein objektives Erfordernis des sozialistischen Aufbaus und wird im Prozeß der revolutionären Umgestaltung weiter ausgestaltet. Das war und ist fester Kurs unserer Partei. „In der vor uns liegenden Periode wird sich das bewährte Bündnis der sozialen und politischen Kräfte unserer Gesellschaft unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer Partei weiter festigen. Das entspricht den gemeinsamen Lebensinteressen der Arbeiterklasse, der Klasse der Genossenschaftsbauern, der sozialistischen Intelligenz und der anderen werktätigen Schichten.“/ Die Erhöhung der führenden Rolle der Arbeiterklasse schließt die Weiterentwicklung des Bündnisses ein, weil es der Arbeiterklasse niemals darum gehen kann, ihre Ziele auf Kosten oder zu Lasten anderer werktätiger Schichten zu verfolgen; vielmehr geht sie davon aus, daß die Aufgaben der weiteren Gestaltung der sozialistischen Gesellschaft nur durch die bewußte Mitwirkung der Angehörigen aller Klassen und Schichten der Werktätigen gelöst werden können. Wachsende Rolle des sozialistischen Staates In der führenden Rolle der Arbeiterklasse und ihrer Bündnispolitik sind Wesen und Funktion des sozialistischen Staates begründet. Die Arbeiterklasse als Träger der Macht verwirklicht ihre führende Stellung und das Bündnis mit den anderen Kräften der Gesellschaft wesentlich durch den sozialistischen Staat. Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands handelte stets nach dem Leninschen Grundsatz, daß die Frage der Macht die entscheidende Frage der Revolution ist, und rückte die Herausbildung, Festigung und Entwicklung der sozialistischen Staatsmacht in den Mittelpunkt des Kampfes um die Umgestaltung der Gesellschaft. In konsequenter Fortführung dieser Politik wurde auf dem VIII. Parteitag der SED im unmittelbaren Zusammenhang mit der Einschätzung der Rolle der Arbeiterklasse und der Entwicklung ihrer Bündnispartner die zunehmende Bedeutung der sozialistischen Staatsmacht herausgearbeitet. In der Charakterisierung des sozialistischen Staates als Hauptinstrument der von der Arbeiterklasse geführten Werktätigen bei der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft wird deutlich, daß es darauf ankommt, in der vor uns liegenden Periode eben dieses Klassenwesen des sozialistischen Staates weiter zu entfalten. Im Bericht des Zentralkomitees an den VIII. Parteitag der SED sind die objektiven Gründe für die wachsende Rolle des sozialistischen Staates hervorgehoben./4/ Dabei sind die konstruktiven Aufgaben der weiteren Gestaltung der sozialistischen Gesellschaft mit den wachsenden Anforderungen an den Schutz unserer Gesellschaft und des friedlichen Lebens der Bürger gegenüber der zunehmenden Aggressivität des Imperialis- 131 E. Honecker, a. a. O., S. G. 74/ E. Honecker, a. a. O., S. 7. mus engstens verbunden; die größeren Ansprüche an die staatliche Leitung erwachsen aus den Erfordernissen höherer Organisiertheit der gesellschaftlichen Beziehungen wie aus der wachsenden Bedeutung des subjektiven Faktors bei der Lösung der vor uns stehenden Auf gaben. Nicht zuletzt ist die Weiterentwicklung unserer Gesellschaft, die Erfüllung der auf dem Parteitag abgesteckten Ziele wie auch der zuverlässige Schutz unserer Ordnung undenkbar ohne die Vertiefung der Zusammenarbeit mit der Sowjetunion und den anderen Staaten der sozialistischen Gemeinschaft. Es sind wachsende Anforderungen, die an die sozialistische Staatsmacht als politisches Instrument der von der Arbeiterklasse geführten Werktätigen gestellt werden. Das bedarf besonderer Betonung angesichts der Versuche imperialistischer Ideologen, eine Konvergenz der gegensätzlichen Gesellschaftssysteme mit der vorgeblichen „Versachlichung“ der staatlichen Leitung bzw. dem Anwachsen der Technokratie in der „modernen Industriegesellschaft“ zu begründen. In solchen Propagandathesen wird nur das Bestreben sichtbar, das Überwuchern des imperialistischen Staates und seinen Ausbau als Instrument des Monopolkapitals zu verschleiern und gleichzeitig die Macht der Arbeiterklasse in den Ländern des Sozialismus aufzuweichen. Die Stärkung der sozialistischen Staatsmacht setzt voraus, daß volle Klarheit darüber besteht: Es geht um die Entwicklung und Vervollkommnung der staatlichen Leitung, damit im Interesse der Arbeiterklasse und ihrer Verbündeten und zu ihrem höchsten Nutzen die vielfältigen gesellschaftlichen Tätigkeiten gelenkt, gefördert und koordiniert werden sowie der zuverlässige Schutz der sozialistischen Errungenschaften gewährleistet wird. Gewiß nehmen dabei die Förderung und die Nutzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts einen hervorragenden Platz ein; aber es geht um die Verwertung der fortgeschrittensten wissenschaftlichen Erkenntnisse und die Anwendung moderner Technik im Interesse und zum Nutzen der Arbeiterklasse und der anderen Werktätigen zur Stärkung ihrer Macht, zur Verbesserung ihres Lebensstandards, zur Erleichterung der Arbeitsbedingungen und zur Erhöhung des Anteils der schöpferischen Arbeit. Die Entscheidungen, die von den staatlichen Organen zu treffen und durchzuführen sind, sind politische Entscheidungen, durch die die Klassenbeziehungen gestaltet und die Interessen der Arbeiterklasse und ihrer Verbündeten verwirklicht werden. Weitere Entwicklung der sozialistischen Demokratie Dem politischen Wesen unseres sozialistischen Staates entspricht die Hauptrichtung, die der VIII. Parteitag für seine Festigung gewiesen hat. Sie besteht darin, „die zentrale staatliche Leitung und Planung zu qualifizieren und sie mit der wachsenden schöpferischen Aktivität der Werktätigen auf allen Gebieten wirksamer zu verbinden. Das heißt, das in unserer Verfassung verankerte und bewährte Leninsche Prinzip des demokratischen Zentralismus konsequent zu verwirklichen.“ /5/ Damit wird erneut deutlich, daß die wachsende Rolle des sozialistischen Staates nichts gemein hat mit dem Ausbau des Staates im imperialistischen System. Dort geht es den herrschenden Kreisen darum, das System der Unterwerfung der Menschen, nicht zuletzt der geistigen Unterwerfung, zu vervollkommnen, die administrative Durchdringung aller Bereiche der Gesellschaft zu perfektionieren, ungestört von demokratischen Aktionen der Massen die Klasseninteressen der Monopol- /5/ E. Honecker, a. a. O., S. 7.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 412 (NJ DDR 1971, S. 412) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Seite 412 (NJ DDR 1971, S. 412)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 25. Jahrgang 1971, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Die Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1971 auf Seite 758. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 25. Jahrgang 1971 (NJ DDR 1971, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1971, S. 1-758).

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